Fahrverbot, 2 Monate nach Anhöhrung immer noch kein Bescheid..
Hi,
ich wurde innenorts, 20meter vor Beginn der Autofahrt, mit 32 Kmnh zu schnell geblitzt. Geblitz wurde ich am 09.02., die Anhöhrung im Bußgeldverfahren hab ich am 25.02. erhalten. Ich habe bis dato jedoch kein weiteren Brief bekommen wann ich es abgeben muss und die höhe der Strafe. Wie lange dauert das denn so?
Beste Antwort im Thema
Flotter Fußgänger (oder Radfahrer)? Vielleicht auch Ergebnis der ständigen Autokorrektur und so wurde aus Autobahn eine Autofahrt.
Zur Frage selbst: Deine Ordnungswidrigkeit verjährt eigentlich innerhalb von drei Monaten, wobei die Frist durch den Anhöhrungsbogen (maßgeblicher Zeitpunkt , Anordnung oder Entscheidung wird unterzeichnet) unterbrochen wird und neu läuft. Falls der Fahrer nicht feststeht, muss der erst ermittelt werden - Passfoto abgleichen, Hausbesuch etc.
Damit hat die Behörde grob gerechnet bis um den 20. Mai Zeit, einen Bußgeldbescheid zu erlassen, der dann innerhalb von zwei Wochen zugestellt sein muss.
Bekommst du also erst deutlich nach dem 20. Mai einen Bußgeldbescheid, könnte sich ein Einspruch lohnen. Mach dir aber nicht zu früh Hoffnung, ist sehr selten, dass sowas verjährt.
62 Antworten
Zitat:
@Schaden19 schrieb am 24. April 2019 um 21:37:19 Uhr:
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Was mich stört, ist der Narzissmus hier, selbst obwohl ein Beitragskollege den ersten Betrag macht, wird der ignoriert ohne Bezug zu diesem und es wird so getan als wäre seiner der erste Beitrag. Und mit diesem Satz hier werde ich wieder ein Feuer von bestimmten Personen entfachen.
Nein, Du wirst bei mir ganz sicher kein Feuer entfachen, aber einen freundschaftlichen Rat erhalten - wenn Dich dieser Narzissmus ernsthaft stört, überdenke selbstkritisch Deine eigene Beitragsgestaltung und verzichte auf die arroganten und boshaften Spitzen gegenüber anderen Forenkollegen. Schon Dein 2.Beitrag hier in diesem Thema troff nur so von selbstherrlicher Bosheit gegenüber Deinem Vor-Schreiber. Ich bin durchaus in der Lage actio et reactio zu unterscheiden sowie gut geplante süffisante Bosheiten zu erkennen und zu bewerten. Da Du ja der Juristerei nicht ganz abgeneigt scheinst - in der Passage
hier werde ich wieder ein Feuer von bestimmten Personen entfachen
könnte man einen vorsätzlichen Verstoss gegen die NUB erkennen und ahnden 😉.
Also gestalte Deine Beiträge künftig freundlich, sachlich und frei von Provokationen.
Nur der guten Ordnung halber und da Du hier im Forenbereich noch sehr unerfahren bist
- hast Du ein Problem mit dieser meiner Aussage als Moderator, dann können wir dies gern per PN ausdiskutieren. Hier im Thread aber wird es dazu kein Austanzen der Ansichten geben
-unseren Bitten/Aufforderungen als Moderator wird hier im Forenbereich ohne Verzug entsprochen. Weder Moorteufelchen noch ich lassen uns da in lange Diskussionen wie auf dem Fußballplatz ein. Wenn der SchieRi pfeift, dann hat er gepfiffen und es wird nicht noch palavert
Danke
Hi Leute,
also mal ein Update:
Ich wurde zweimal geblitzt. Einmal gab ich (der Sohn vom Fahrzeughalter) Online an, dass ich gefahren bin. Beim anderen Brief habe ich gar nicht reagiert, also es der Brief wurde auf mein Vaters namen abgeschickt. Wir haben einen Anwalt eingeschaltet für beide Fälle.
Für den Brief, der auf mein Namen kam bzw. ich mich als Fahrer eingetragen habe kam am Montag (13.05.2019) ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot. In dem Brief steht drinnen, dass ich mein Führerschein für 1 Monat abgeben muss und dass der Vorwurf meines Anwalts nicht geeignet sei.
Also habe ich es richtig verstanden: Es ist nichts für meinen Fall verjährt?
2) Der Bußgeldbescheid für mein Vater kam immer noch nicht. Wie verhält es sich nun?
Verjährt kann doch gar nix sein. Wenn ich recht verstanden habe ist ein Blitzdelikt vom April 19 und das andere wohl auch noch keine 3 Monate her.
(Edit: 25.02.Anhorungsbogen erh./09.02. Geblitzt.)
Obendrein wurde Post zugestellt.
Das andere mit was nun: Abwarten und Anwalt Fragen.