Fahrverbot, 2 Monate nach Anhöhrung immer noch kein Bescheid..

Hi,

ich wurde innenorts, 20meter vor Beginn der Autofahrt, mit 32 Kmnh zu schnell geblitzt. Geblitz wurde ich am 09.02., die Anhöhrung im Bußgeldverfahren hab ich am 25.02. erhalten. Ich habe bis dato jedoch kein weiteren Brief bekommen wann ich es abgeben muss und die höhe der Strafe. Wie lange dauert das denn so?

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Flotter Fußgänger (oder Radfahrer)? Vielleicht auch Ergebnis der ständigen Autokorrektur und so wurde aus Autobahn eine Autofahrt.

Zur Frage selbst: Deine Ordnungswidrigkeit verjährt eigentlich innerhalb von drei Monaten, wobei die Frist durch den Anhöhrungsbogen (maßgeblicher Zeitpunkt , Anordnung oder Entscheidung wird unterzeichnet) unterbrochen wird und neu läuft. Falls der Fahrer nicht feststeht, muss der erst ermittelt werden - Passfoto abgleichen, Hausbesuch etc.

Damit hat die Behörde grob gerechnet bis um den 20. Mai Zeit, einen Bußgeldbescheid zu erlassen, der dann innerhalb von zwei Wochen zugestellt sein muss.

Bekommst du also erst deutlich nach dem 20. Mai einen Bußgeldbescheid, könnte sich ein Einspruch lohnen. Mach dir aber nicht zu früh Hoffnung, ist sehr selten, dass sowas verjährt.

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Eine Anhörung hemmt die Verjährung nur gegenüber dem dem Die Tat vorgeworfen wird und nicht dem, „dem noch nichts vorgeworfen wird“

was willst Du uns damit sagen? Der TE war doch der Fahrer und hat die Anhörung erhalten.

Er ist aber nicht Halter, wie indirekt zu entnehmen ist. Er hat nichts auf sein Namen bekommen.

Die Information hatte er im Ursprungsthread aber vergessen. Er schrieb, dass er den AHB bekommen hätte. In dem Fall hast Du natürlich Recht, denn die Verjährung gegen ihn läuft weiter.

In zwei Wochen tritt die Verjährung ein. Ob bis dahin weitere Ermittlungen gegen ihn als Fahrer angeordnet werden oder ob die Bußgeldstelle einfach mal die Passbilder von allen im Haushalt lebenden Personen durchschaut, kann niemand sagen. In jedem Fall steht gegen Papa auch eine Fahrtenbuchauflage im Raum.

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Richtig, wobei Fahrtenbuch auch selten vorkommt, aber du hast recht, es kann auferlegt werden.

Schon lustig, wenn wesentliche Informationen ("Geblitz wurde ich am 09.02., die Anhöhrung im Bußgeldverfahren hab ich am 25.02. erhalten"😉 falsch sind. Zu dieser früheren Aussage waren meine Ausführungen richtig, lässt sich ziemlich einfach im Gesetz nachlesen.

Wenn Vater und TE in einer Wohnung leben (oder bis vor Kurzem gelebt haben), dann wird die Bußgeldstelle zunächst vom EMA ein Foto vom Vater anfordern, in ihm den Fahrer nicht erkennen. Manch ein Sachbearbeiter erkennt an Hand des Täterfotos und des Alters des Halters schon, dass das nicht passt und geht sofort zum zweiten Schritt über. Dann wird ein Foto von allen männlichen Familienmitgliedern über 17 angefordert und der Täter so eventuell ermittelt.

Und als nächstes wird - wenn die drei Monate seit der Tat noch nicht vergangen sind - die Anhörung verfügt. Das unterbricht dann die Verjährung und eine neue drei-Monats-Frist beginnt. Dann kommt irgendwann innerhalb der 3 Monate (und zwei Wochen) der Bußgeldbescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann. Die neue Verjährungsfrisst beträgt dann sechs Monate mit einer lustigen Besonderheit, innerhalb dieser sechs Monate muss die Akte beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein - und schon ist die Verjährung wieder unterbrochen. Hab ich übrigens erst einmal gehabt, dass die Akte einige Tage zu spät einging und das Verfahren damit gestorben war.

Kann der Täter nicht ermittelt werden (Vater und TE leben z.B. seit Jahren in unterschiedlichen Wohnungen) ist die Anordnung eines Fahrtenbuches nicht so selten. Hier gab es eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die u.a. mit einem Fahrverbot geahndet würde.

Das ist leider die Theorie, die Praxis sieht da leider anders aus. Eine Bussgeldstelle hat 500000 Fälle im Jahr und wird die Fahrerermittlung nicht mit deiner bezeichneten Wahrscheinlichkeit durchführen. Alle Familienmitglieder, ohje es wird sehr viel zu tun geben für das Einwohnermeldeamt und auch für die Polizei.
Wenn der Sohn erst einmal woanders wohnt, dann ist die Wahrscheinlichkeit umso höher, dass es verjährt. Außerdem ist der Blitzertag am 09.02. so sind schon 2,5 Monate rum. Ich bin zuversichtlich.

Außerdem werden diese Bögen und Bescheode oft maschinell erstellt, also muss erst einmal der Sachbearbeiter von den Dutzenden Anhörungen explizit und aufmerksam angucken. Gut, wir könnten annehmen es passiert, mal sehen was in einem halben Monat rauskommt.

Wie ich im vorherigen Post sagte, ist der Polizeibesuch nicht auszuschließen

Was mich stört, ist der Narzissmus hier, selbst obwohl ein Beitragskollege den ersten Betrag macht, wird der ignoriert ohne Bezug zu diesem und es wird so getan als wäre seiner der erste Beitrag. Und mit diesem Satz hier werde ich wieder ein Feuer von bestimmten Personen entfachen.

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