Fahrverbot, 2 Monate nach Anhöhrung immer noch kein Bescheid..

Hi,

ich wurde innenorts, 20meter vor Beginn der Autofahrt, mit 32 Kmnh zu schnell geblitzt. Geblitz wurde ich am 09.02., die Anhöhrung im Bußgeldverfahren hab ich am 25.02. erhalten. Ich habe bis dato jedoch kein weiteren Brief bekommen wann ich es abgeben muss und die höhe der Strafe. Wie lange dauert das denn so?

Beste Antwort im Thema

Flotter Fußgänger (oder Radfahrer)? Vielleicht auch Ergebnis der ständigen Autokorrektur und so wurde aus Autobahn eine Autofahrt.

Zur Frage selbst: Deine Ordnungswidrigkeit verjährt eigentlich innerhalb von drei Monaten, wobei die Frist durch den Anhöhrungsbogen (maßgeblicher Zeitpunkt , Anordnung oder Entscheidung wird unterzeichnet) unterbrochen wird und neu läuft. Falls der Fahrer nicht feststeht, muss der erst ermittelt werden - Passfoto abgleichen, Hausbesuch etc.

Damit hat die Behörde grob gerechnet bis um den 20. Mai Zeit, einen Bußgeldbescheid zu erlassen, der dann innerhalb von zwei Wochen zugestellt sein muss.

Bekommst du also erst deutlich nach dem 20. Mai einen Bußgeldbescheid, könnte sich ein Einspruch lohnen. Mach dir aber nicht zu früh Hoffnung, ist sehr selten, dass sowas verjährt.

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Hallo Gaius Julius - bist du wieder auferstanden? Der sprach nämlich von sich auch immer in der dritten Person.

Und eine letzte Frage an dich: Wie viele Bußgeldverfahren hattest du in deinem Leben schon zu bewältigen?

Ok, dann auf diesem Weg:

Deine 1. Antwort hier im Thread war fachlich völlig falsch, was Dir durch andere User hier belegt wurde. Punkt!

Im weiteren Verlauf hast Du falsche, polemische Behauptungen aufgestellt, die zu diesem OT-Mist führten. Statt sachlich zu diskurtieren, wirst Du persönlich beleidigend. Im V&S ist man vieles gewohnt, aber irgendwann reicht es.

Möge die Moderation entscheiden. 🙂

Hier wurde garnichts belegt und zwar war die erste Antwort faktisch korrekt. Für Leute wie dich gibts Google.
Zu dem Peter hier: wie viele Bußgeldverfahren man hätte würde nur ein Idiot hier öffentlich machen!

Die Unsachlichkeit hat damit zu tun, dass man mit manchen Personen anders nicht weiterkommt!

Wenn wir schon dabei sind, ND liefer mal Gegenargumente, wenn du hier behauptest, dass der erste Beitrag würde falscheTatsachen entsprechen. Und mit Gegenargumente meine ich nicht ein Satz rauszuziehen, zu sagen, dass der doch so blöd ist und erledigt. Wobei ich jetzt schon sehe, dass wieder nur heiße Luft rauskommen wird, da du ansonsten mit Beiträgen, die wertvoller sind, reingekommen wärst.
Und dann wird die Moderation entscheiden, ob du zu entscheiden hast, was hier was zu handhaben ist. Du bist nur Mitglied kein Admin und am besten wäre es, wenn Leute wie du es sein lassen würden, so wertloses Geschreibe von sich zu geben.

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Warum, ist doch alles anonym. Und so kann, nein muss ich davon ausgehen, dass du deine Kenntnisse zum Bußgeldverfahren aus der "Fachliteratur" (Bild der Frau, Frau im Spiegel usw.) bezogen hast.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. April 2019 um 23:27:16 Uhr:


Warum, ist doch alles anonym. Und so kann, nein muss ich davon ausgehen, dass du deine Kenntnisse zum Bußgeldverfahren aus der "Fachliteratur" (Bild der Frau, Frau im Spiegel usw.) bezogen hast.

Dann kannst du davon ausgehen, wenn du dich damit besser fühlst 🙂

Zitat:

@Schaden19 schrieb am 24. April 2019 um 02:30:06 Uhr:


Wenn du nicht reagierst, wird entweder ein Bußgeldbescheid Dir zugestellt oder es werden weitere Ermittlungen eingeleitet. Da die Bussgeldstelle kein Geständnis hat, kann sie davon ausgehen, dass jemand anders gefahren ist und du das evtl. in die Verjährung ziehen willst. Deshalb wirst du Besuch von der Polizei bekommen, wobei es äußerst selten vorkommt, wenn du kein Einspruch einlegst.

Wenn der TE nicht reagieren würde, wird ihm der Bescheid zugestellt. Den nimmt er an, oder legt Rechtsmittel ein.Dadurch hat die Bußgeldstelle nicht automatisch kein Geständnis und schickt auch nicht die uniformierten Beamten los....

Bitte lies den ersten Beitrag nochmal durch und konzentrier dich auf das Wort Einspruch.
Muss man schon Lesehilfe geben..

ja, hab ich gelesen... man bekommt keinen Besuch, wenn man keinen Einspruch einlegt.... daraus entnehme ich, dass man den Bußgeldbescheid akzeptiert hat....

Perfekt, und genau richtig!

Und warum hast Du m ersten ersten Posting unterstellt, dass der TE den Bußgeldbescheid bereits akzeptiert hat?? Es ging ihm ja woh eher darum, das abzuwenden...

Es ging ihm eher darum, dass er wissen wollte, wie lange sowas dauern kann. Zu diesem Zeitpunkt konnte man aus seinem Beitrag nicht rauslesen, was er wollte. Deshalb war die Abwendung des Vorwurfs zweitrangig. Im nächsten Post habe ich häppchenweise angedeutet, was man in seinem Fall tun kann, da erst dann raus kam, dass nicht er Empfänger der Anhörungen ist und ihn zusätzlich über PN über die Vorgehensweise informiert.
[gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation]

Es wurden einige Posts gelöscht.
Die gegenseitigen persöhnlichen Angriffe haben dann ab sofort zu unterbleiben.

Moorteufelchen

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