Fahrtenschreiberpflicht in ausschliesslich privat genutzem Transporter/Kastenwagen >3,5 to ??
moin,
trotz langem googlen und lesen, habe ich noch nichts "stichhaltiges" zur Fahrtenschreiberpflicht bei rein privat genutzten Transportern über 3,5 - 5 to gefunden, fast alle Themen behandeln die gewerbliche Nutzung incl. der Ausnahmen (Werknahverkehr - 100 km Umkreis ohne Fahrerkarte z.b.)
Keine Infos dazu gefunden, ob so ein Transporter bei privater Anmeldung und Nutzung überhaupt einen Fahrtenschreiber braucht....
Stören würde es ja nicht wirklich, aber die Dinger müssen regelmässig geprüft werden, und das kostet nicht gerade wenig.
Zulassungstechnisch ist ein Transporter/Kastenwagen mit abgetrennter Ladefläche sicher immer ein Lkw.
Also: könnte man den Fahrtenschreiber bei privater Anmeldung und Nutzung ausbauen lassen ?
kennt sich da jemand mit aus ?
grüsse
15 Antworten
1. Er sucht ja nach der Pflicht für Fahrzeuge von 3,5to - 5to. Privat braucht er da keinen Fahrtenschreiber. Da in der Art alle Verordnungen für Gütertransport bzw. Personentransport von über 9 Personen inkl. Fahrer zählen. Und selbst der § 57a der StVZO sagt Pflicht ab 7,5to.
2. Die Pflicht für Fahrzeuge über 7,5to ist nur deshalb da, weil man sich in diesen Fahrzeugen auch bei Privatfahrten an die Pausenzeiten halten muss