Fahrtenbuchauflage, schon mal jemand erfolgreich dagegen vorgegangen?

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Tach zusammmen,

die Kurzform ist folgende:

mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.

Irgendwann rief der örtliche KOP an und stellte mir komische Fragen, u.a. ob ich einen Sohn habe etc... Auf Nachfrage sagte er mir auch nochmal dass ich en Aussageverweigerungsrecht habe wenn ich Verwandte ersten Grades belasten würde.
Die Polizeistelle ist übrigens keine 100m von meiner Wohnung weg.

Kurze Zeit später kam ein Brief von der Führscheinstelle (oder so ähnlich) mit der Fahrtenbuchauflage. Begründung u.a. erhebliche Überschreitung und NICHTMITWIRKUNG an der Identifizierung des Fahrers.

Kosten dafür: 100,- € zzgl. 2,40€ für Auslagen

Widerspruch eingelegt, Begründung: erstes Mal, Warum habe ich ein AussageverweigerungsRECHT und werde angeschissen dass ich an der Ergreifung des Täters nicht mitarbeite. Desweiteren habe ich der Behörde unterstellt dass die 100,- eine Ersatzvornahme sind da die Strafe auch 100,- gewesen wäre.

Dann kam nochmal ein Schreiben ich solle doch über meinen Widerspruch nachdenken, und man zitierte das Strafgesetztbuch zur Aussageverweigerung. Ich wusste gar nicht dass ich mich in einem Strafprozess befinde... *lol*

Nochmals geantwortet und dann kam die Ablehnng des Widerspruches, 3 Seiten Begründung und

Kosten für den abgelehnten Widerspruch: 100,-€ zzgl. 2,40€ Auslagen.

Nächster Schritt wäre Klage, da habe ich aber wenig Bock drauf...

Beste Antwort im Thema

Und da sind wir wieder beim ach so mündigen und verantwortungsbewußten Bürger, der scheinbar alles unter Kontrolle - wie in diversen Threads zu lesen - hat und durch Beschränkungen wie z.B. TLs gegängelt wird. Ich frage mich hier, wie jemand verantwortungsbewußt handelt, wenn er seinem Sohn die Verantwortung für sein Tun nimmt und gleichzeitig selbst versucht, das so "schlimme" Fahrtenbuch als Konsequenz zu umgehen. Vorbildliches Verhalten sieht aus meiner Sicht anders aus.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. Dezember 2015 um 06:44:03 Uhr:



Zitat:

Das ist ja nicht mal das Problem, jeden erwischt es mal, und dann erst spalten sich die Charaktere.
Die einen lächeln mal kurz müde drüber und stehen zu dem Mist den sie gebaut haben, die anderen setzen Himmel und Hölle in Bewegung um selbst nicht dafür gerade stehen zu müssen.

Das ist aber schön gesagt, so einfach und so wahr.

Die Gesetzgebung ist da auch echt doof. Eine simple Hafterhaltung würde derartige Probleme schon lösen. Dann würde der Halter eben dafür bestraft, dass er sein Fahrzeug an eine nicht verantwortungsbewusste Person gegeben hat.

Oder bereits die Mutter bestrafen, weil sie die nicht verantwortungsbewusste Person geboren hat? Nächster Schritt dann die Sippenhaft? Das natürlich nicht auf Verkehrsdelikte beschränkt, sondern für jeglichen Gesetzes-/Verordnungsverstoß?

Möchte dir nicht zu nahe treten, aber vielleicht solltest du dich wirklich mal auf die A 40 stellen. Oder einen Nagel einschlagen.

Wow, wie schnell auch nur der Vorschlag ausartet und völlig verquere Vergleiche und Reaktionen hervorbringt. Ähnlich dem aTL. Wer so abgeht, der sollte mal lieber... nein, nicht mein Niveau.

Mein Problem mit der Halterhaftung ist, dass die Behörden dann vermutlich nachlässig würden. Geld bezahlt, alles gut. Das darf es nicht geben. Die sollen ruhig nachforschen, wobei das im Falle des TE wohl auch nicht gemacht wurde?! (den Sohn bekommt man doch leicht raus, also wirklich)

Da gefällt mir das Fahrtenbuch aber doch viel besser, womit wir wieder beim Thema sind.

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Zitat:

@einsdreivier schrieb am 29. Dezember 2015 um 12:27:15 Uhr:


...

Da gefällt mir das Fahrtenbuch aber doch viel besser, womit wir wieder beim Thema sind.

In einem anderen Forum hab ich schon mal vorgeschlagen, wie das wäre die PKW einfach mit einer leicht abgespecken Form eines Tachographen, wie man sie aus den LKWs kennt auszurüsten. Jeder bekommt eine Fahrerkarte oder man klebt den Chip gleich auf den Führerschein und vor Fahrtantritt ist die entsprechende Karte in das kleine schwarze verplombte Kästchen im Armaturenbrett zu stecken.

Das Kästchen bekommt einen Speicher auf dem Zeit, Kilometer / Kilometerstände, gefahrene Geschwindigkeiten und über die Fahrerkarte bzw. den Chip auf dem Führerschein eben auch die persönlichen Daten des jeweiligen Fahrers gespeichert werden.

Im Falle von Unklarheiten, wie z.B. in dem Fall hier kommt dann ganz einfach die Polizei mal eben vorbei, steckt die Kontrollkarte in das Kästchen und guckt nach wessen Karte zum besagten Zeitpunkt gesteckt war, also wer gefahren ist...

...und ganz nebenbei, hätte man z.B. bei einem Unfallereignis auch noch entsprechende Daten z.B. die Geschwindigkeit oder wie lange der Fahrer schon hinterm Steuer saß, usw. zur Unfallermittlung.

Ob man die Abfrage entsprechender Daten per GSM-Netz (Handynetz) ermöglicht oder ob man noch einen GPS-Empfänger integriert um die GPS-Positionen mitzuspeichern, wie das zukünftig bei den LKWs stattfinden soll... das wären noch prima und für Ermittlungsbehörden in jeder Sparte tolle Erweiterungsoptionen... da ist eine Straftat passiert, "gucken wir doch mal nach, welche Autos in der Nähe waren."

Aber nicht nur den Kontrollbehörden käme das Ganze zugute... damit ists -für viele- vorbei mit dem Drehen an den Kilometerständen beim Gebrauchtwagenkauf... so ein Tachograph ist sowohl in technischer Hinsicht, wie auch rechtlicher (§ 268 StGB "Fälschung technischer Aufzeichungen"😉 ein etwas anderes Kaliber als diese lediglich informativen Anzeigedinger in den heutigen Autos...

Und mal ehrlich... Fahrtenbuch so mit Stift auf Papier... ist doch sowas von antiquiert... Tachographen für die Autos das wäre zukunftsorientiert.😁

Das Problem an der ganzen Sache hier ist doch "nur", dass der TE ein wahres "Vorbild" für seinen Sprössling ist.

Mist bauen und dann nicht dazu stehen, sondern Möglichkeiten suchen drumherum zu kommen.

Zum K***** sowas ...

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Dezember 2015 um 18:45:17 Uhr:



Und von wegen SF-Rabatt... 1. bei einer vernünftigen Versicherung ist es eine Kleinigkeit den SF-Rabatt an ein Familienmitglied zu übertragen. Sonst wäre ich damals als Fahranfänger nicht mit SF-"schlag mich tot"...was weiß ich... jedenfalls warens 35% rumgefahren... heute bin ich irgendwo bei SF 35 mit 20%.

Spätestens hier wird es echt albern.

Keine Versicherung überträgt einem Fahranfänger 35%.

Erzähle doch bitte nicht einen solchen Unsinn.

Der Empfänger einer SF-Klasse erhält immer nur so viele Jahre Rabatt, wie er auch tatsächlich einen Führerschein hat.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Dezember 2015 um 15:02:40 Uhr:


Das Problem an der ganzen Sache hier ist doch "nur", dass der TE ein wahres "Vorbild" für seinen Sprössling ist.

Mist bauen und dann nicht dazu stehen, sondern Möglichkeiten suchen drumherum zu kommen.

Zum K***** sowas ...

Moin,

also ich habe gelesen:

mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.

Da kann ich nichts verwerfliches drin erkennen.

Warum soll man das nicht versuchen dürfen?

Es ging nur in Sachen Finanzen nach hinten los und er bekam einer Fahrtenbuchauflage.

Da muss er dann für seinen Sohn halt durch.

Ich wäre vermutlich in einer ähnlichen Situation auch für meine Familie da. Diese ist mir einfach näher und wesentlich wichtiger als der Staatssäckel.

Nur um es erwähnt zu haben ist das Delikt natürlich auch in meinen Augen nicht in Ordnung.

Es kann aber jeden mal erwischen.

Moorteufelchen

Was ist eigentlich immer das Problem mit diesem Fahrtenbuch? Es müssen doch nur die Kilometer stimmen? Also setze ich mich alle paar Wochen mal n Stündchen hin, und schreib mir irgendwelche Fahrten zusammen, und gut is. Wenn einem das schon zu viel ist, sollte man eben lieber gleich zahlen. Einfach nur "ich sag nix" sagen und dann davon ausgehen, dass man damit aus dem Schneider ist, ist nun mal leider der Holzweg.

Grundsätzlich würd ich das aber auch für mein Kind machen. Um die Erziehung kümmere ich mich, und nicht der Staat. Der Jüngling bekäme von mir für so ne Nummer einfach n privates Fahrverbot von einem Monat, solange er mein Auto nutzt.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 29. Dezember 2015 um 18:51:22 Uhr:


Was ist eigentlich immer das Problem mit diesem Fahrtenbuch? Es müssen doch nur die Kilometer stimmen? Also setze ich mich alle paar Wochen mal n Stündchen hin, und schreib mir irgendwelche Fahrten zusammen, und gut is.

Das Problem ist u.a., dass die Aufzeichnungen zeitnah zu erfolgen haben ( eine Woche wird noch toleriert)

O.

Zitat:

@gruni1984 schrieb am 29. Dezember 2015 um 11:09:50 Uhr:


Die Gesetzgebung ist da auch echt doof. Eine simple Hafterhaltung würde derartige Probleme schon lösen. Dann würde der Halter eben dafür bestraft, dass er sein Fahrzeug an eine nicht verantwortungsbewusste Person gegeben hat.

Blöd nur, dass dafür das Grundgesetz geändert werden musste. Denn noch kann man nur Taten bestraft werden, die man auch begangen hat.

Aber zum Glück ist dass nicht überall so. In Saudi-Arabien oder Nord-Korea darf man sich auch bestrafen lassen wenn man nichts getan hat.

Beim Fahrtenbuch muss man aufpassen, nicht nur das Es penibel geführt werden muss.
Klar kann man Es umgehen in dem man das Auto abschafft, aber wenn mann dann wieder Eines zulässt kann die Anordnung wieder aufleben, keine Ahnung wie die Verjährungsfrist ist.
Aber die Behörde kann auch alle Fahrzeuge der Familie mit einbeziehen, die Hürden hängen zwar höher aber nicht unüberwindlich hoch.

Mit Ersatzfahrern sollte man eh vorsichtig sein, damit rutscht man bei Fehlern schnell mal in den Bereich des Strafrechts und Das wäre ein schlechter Tausch.

Zitat:

@hulda1939 schrieb am 29. Dezember 2015 um 19:25:01 Uhr:



Zitat:

@gruni1984 schrieb am 29. Dezember 2015 um 11:09:50 Uhr:


Die Gesetzgebung ist da auch echt doof. Eine simple Hafterhaltung würde derartige Probleme schon lösen. Dann würde der Halter eben dafür bestraft, dass er sein Fahrzeug an eine nicht verantwortungsbewusste Person gegeben hat.
Blöd nur, dass dafür das Grundgesetz geändert werden musste. Denn noch kann man nur Taten bestraft werden, die man auch begangen hat.

Ach, die Tatsache, das es bei Tickets für falsches parken klappt ist also illegal? 😰

streng genommen ja ... duck und weg 😁

Kenn mich da nicht genau aus -muß zugestehen in meinem inzwischen über 15 jährigen Autofahrerleben hatte ich noch nie einen Strafzettel wg. "Falsch Parken"- aber Halterhaftung gibts doch auch bei Parkverstößen nicht, bzw. der Halter kann ganz einfach durch einen Widerspruch den Bußgeldbescheid gegen sich abwenden. Auch wenn der Verantwortliche nicht ausfindig gemacht werden kann, wird Halter nicht mit einem Bußgeld bestraft... der wird doch nur dazu verdonnert die angefallenen Verwaltungskosten, Gebühren, usw. zu tragen... dass das am Ende teurer ist als das Bußgeld steht auf einem anderen Blatt.

Das ist eigentlich eine Sache die ich auch in anderen Bereichen statt einem langen Ermittlungsverfahren sehr praktisch fände... hierbei möchte ich auf die ganz klevere Methode der Österreicher mit ihrer 120,- EUR-Ersatzmaut statt Bußgeld hinweisen. Aber hier in D machen se ja auch wenns um die kleinste Kleinigkeit geht gerne den "langen Dientweg der §§"... wenn dann so ein Hampelmann die Justiz wegen einem 5,- EUR Bußgeld mit dem Mittel der Einsprüche & Widersprüche an der Nase herumführt.

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