Fahrtenbuchauflage, schon mal jemand erfolgreich dagegen vorgegangen?

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Tach zusammmen,

die Kurzform ist folgende:

mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.

Irgendwann rief der örtliche KOP an und stellte mir komische Fragen, u.a. ob ich einen Sohn habe etc... Auf Nachfrage sagte er mir auch nochmal dass ich en Aussageverweigerungsrecht habe wenn ich Verwandte ersten Grades belasten würde.
Die Polizeistelle ist übrigens keine 100m von meiner Wohnung weg.

Kurze Zeit später kam ein Brief von der Führscheinstelle (oder so ähnlich) mit der Fahrtenbuchauflage. Begründung u.a. erhebliche Überschreitung und NICHTMITWIRKUNG an der Identifizierung des Fahrers.

Kosten dafür: 100,- € zzgl. 2,40€ für Auslagen

Widerspruch eingelegt, Begründung: erstes Mal, Warum habe ich ein AussageverweigerungsRECHT und werde angeschissen dass ich an der Ergreifung des Täters nicht mitarbeite. Desweiteren habe ich der Behörde unterstellt dass die 100,- eine Ersatzvornahme sind da die Strafe auch 100,- gewesen wäre.

Dann kam nochmal ein Schreiben ich solle doch über meinen Widerspruch nachdenken, und man zitierte das Strafgesetztbuch zur Aussageverweigerung. Ich wusste gar nicht dass ich mich in einem Strafprozess befinde... *lol*

Nochmals geantwortet und dann kam die Ablehnng des Widerspruches, 3 Seiten Begründung und

Kosten für den abgelehnten Widerspruch: 100,-€ zzgl. 2,40€ Auslagen.

Nächster Schritt wäre Klage, da habe ich aber wenig Bock drauf...

Beste Antwort im Thema

Und da sind wir wieder beim ach so mündigen und verantwortungsbewußten Bürger, der scheinbar alles unter Kontrolle - wie in diversen Threads zu lesen - hat und durch Beschränkungen wie z.B. TLs gegängelt wird. Ich frage mich hier, wie jemand verantwortungsbewußt handelt, wenn er seinem Sohn die Verantwortung für sein Tun nimmt und gleichzeitig selbst versucht, das so "schlimme" Fahrtenbuch als Konsequenz zu umgehen. Vorbildliches Verhalten sieht aus meiner Sicht anders aus.

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Ich möchte doch herzlich darum bitten, auf die moralische Bewertung zu verzichten 😉

Zitat:

@twindance schrieb am 28. Dezember 2015 um 12:10:20 Uhr:


Ich möchte doch herzlich darum bitten, auf die moralische Bewertung zu verzichten 😉

Das kannst du gerne, aber ein reines "Frage - Antwort Spiel" muss auch nicht immer zielführend sein. Immerhin könnte der moralische Aspekt das eigene Vorgehen bei näherem Betrachten beeinflussen und zu einem Umdenken führen. Es gibt eben nicht nur eine Sichtweise. 🙂

Das Fahrtenbuch betrachte ich mehr als lächerlich an. Getreu dem Motto "Traue keiner Statistik, welche Du nicht selbst gefälscht hast"

...Auto auf eine andere Person ummelden, so dass derjenige gegen den die Fahrtenbuchauflage erteilt wurde auf dem Papier kein Auto mehr hat, damit ist der Dreck vom Tisch.

Und schon mal gleich vorsorglich,... ein Fahrtenbuch ist auf den Halter des bisherigen Fahrzeugs bezogen, hat der kein Auto mehr ists erledigt. Für eine Übertragung der Fahtenbuchauflage auf den neuen Halter oder irgendjemanden sonst gibts keinerlei Grund oder Möglichkeit... oder fragt ihr beim Kauf eines gebrauchten Autos, ob auf der Kiste ne Fahrtenbuchauflage drauf ist... ggg

PS: Zu den Moralaposteln und Leuten, die hier auf dem Thema "Ersatzfahrer" rumhacken... laßt ihr einfach die Finger davon, zahlt Eure Strafen, wie sichs gehört und laßt aber auch die anderen machen wie sie meinen. Wenn ich in einem Beitrag lese, wo schon die strafrechtliche Keule ala falscher Verdächtigung geschwungen wird... das zeigt mir nur, dass man entweder der Recherche oder wieder mal des sinnergreifenden Lesens nicht mächtig ist.
Den Leuten, die einen "Ersafa" benötigen kann ich nur raten sich lieber an das andere Forum zu wenden, dort ist man in der Lage die Feinheiten eines speziellen Falles zu beurteilen und entsprechend wirksame Tipps zu geben...

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Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Dezember 2015 um 13:27:32 Uhr:


...Auto auf eine andere Person ummelden, so dass derjenige gegen den die Fahrtenbuchauflage erteilt wurde auf dem Papier kein Auto mehr hat, damit ist der Dreck vom Tisch.

Ja, sicher... und auf den SF-Rabatt verzichtet man gerne wegen solch eines Blödsinns - von den Ummeldekosten und dem Aufwand mal ganz zu schweigen.

Wer macht denn so etwas wegen eines Fahrtenbuchs??

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Dezember 2015 um 13:27:32 Uhr:


Und schon mal gleich vorsorglich,... ein Fahrtenbuch ist auf den Halter des bisherigen Fahrzeugs bezogen, hat der kein Auto mehr ists erledigt. Für eine Übertragung der Fahtenbuchauflage auf den neuen Halter oder irgendjemanden sonst gibts keinerlei Grund oder Möglichkeit... oder fragt ihr beim Kauf eines gebrauchten Autos, ob auf der Kiste ne Fahrtenbuchauflage drauf ist... ggg

Klassischer Denkfehler:

§ 31a Abs. 1 StVZO:

"Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen"

http://www.welt.de/motor/news/article113713937/Verkehrsrecht.html

Kein Denkfehler... nur genau lesen... klar geht die Fahrtenbuchauflage auf ein evtl. Nachfolgefahrzeug bei dem Halter, dem das Fahrtenbuch auferlegt wurde über. Deshalb hab ich ja geschrieben, "...ein Fahrtenbuch ist auf den Halter des bisherigen Fahrzeugs bezogen, hat der kein Auto mehr ists erledigt."... wenn isch abe keine Audo mehr, dann auch keine Fahrtenbuch.

Und "Für eine Übertragung der Fahtenbuchauflage auf den neuen Halter oder irgend jemanden sonst gibts keinerlei Grund oder Möglichkeit... oder fragt ihr beim Kauf eines gebrauchten Autos, ob auf der Kiste ne Fahrtenbuchauflage drauf ist... ggg" ist auf den Fall gemünzt, falls hier einer auf die Idee käme die Fahrtenbuchauflage würde bei der Ummeldung auf z.B. die Frau oder ein anderes Familienmitglied mit dem Auto zu eben jenem neuen Halter wandern. Das ist nicht so, da die Auflage einzig den durch die Ummeldung autolos gewordenen Halter bzw. Fahrzeuge, die dieser hält betrifft. Z.B. beim Hobby-Oldtimer, der nur einmal im Jahr gefahren wird kann er ja Halter bleiben... schreibt man halt die eine Fahrt in das sonst leere Büchlein rein... das dürfte für eine erheiternde Situation sorgen, wenn das Fahrtenbuch bei einer Kontrolle oder der Behörde vorgelegt wird.

Und von wegen SF-Rabatt... 1. bei einer vernünftigen Versicherung ist es eine Kleinigkeit den SF-Rabatt an ein Familienmitglied zu übertragen. Sonst wäre ich damals als Fahranfänger nicht mit SF-"schlag mich tot"...was weiß ich... jedenfalls warens 35% rumgefahren... heute bin ich irgendwo bei SF 35 mit 20%.

2. Zudem braucht die Versicherung nicht einmal groß geändert zu werden... der bisherige Halter kann problemlos Versicherungsnehmer bleiben. Das ist -zumindest bei meiner Versicherung- ein Anruf, dass ich eine neue EVB (mit Halter und Versicheurngsnehmer unterschiedlich) brauche um das Auto auf einen anderen Halter umzumelden... Versicherungsnehmer und Halter können problemlos 2 verschiedene Peronen sein.

...das einzige was ich mir überlegen würde, ob es mir die ganzen Ummeldegebühren und der bürokratische Zirkus wert sind, nur um es sich zu ersparen ein paar Zeilen in einem kleinen Büchlein (Fahrtenbuch) auszufüllen... hmm wobei, täglich bei jeder Fahrt diesen Zirkus... wenn ich dran denke, damals bei der BW oder beim LKW-Fahren immer dieser Dokumentationszirkus... ich glaub das wär mir die paar EUR wert mir das vom Hals zu halten.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 27. Dezember 2015 um 21:38:01 Uhr:


Du weißt nicht mal Was Wann irgendwie mal war und machst hier ein Fass auf?
Schon komisch.

und wetten, dass wir mal wieder nur die Hälfte der ganzen Story erfahren?

Zitat:

@klamann15 schrieb am 28. Dezember 2015 um 11:25:39 Uhr:


Da stelle ich doch mal die Frage warum der Vater seinen Sohn unbedingt da raushalten will.
Hat der evtl. schon mehr auf dem Kerbholz oder steht eine Probezeitverlängerung deswegen im Raum?
Ich glaube kaum das er sich ändern wird wenn der Vater immer alles auf sich nimmt.
Mit dem Fahrtenbuch wird es auch nicht besser werden...
...bis irgendwann der große Knall kommt.

Richtig!

Um die Stimmung etwas zu lockern.

https://youtu.be/uv3NYFr6Raw

Vater und Sohn sollten eine Umschulung machen 😁

Die SF-Klasse verschwindet nicht und läßt sich leicht übertragen. Und es ist für mich nachvollziehbar, daß man (auch berechtigten) Ärger aus der Familie fernhält. Blut ist dicker als Wasser.

Klar. Aber dabei muß man sich auch immer der möglichen Konsequenzen seines Handelns bewußt sein.

So sehe ich das auch.

Was für ein Aufwand man in Kauf nimmt um einer Strafe zu entgehen. Dabei geht es viel einfacher.......

Einfach an die Tempolimits halten, erspart den ganzen Klimbim und man muss noch nicht mal was dafür zahlen.... 😉

Das Unrechtbewußtsein ist nirgendwo so ausgeprägt wie beim Thema Auto...ist schon irre über was sich da teilweise aufgeregt wird.
Erlebt man wirklich selten, dass Verkehrs oder Parksünder ohne zu maulen die Strafe akzeptieren und ihre Fehler einsehen...woher auch?...wenn schon die eigenen Eltern es einem nicht besser vormachen oder beibringen.

Zitat:

@bobbysix schrieb am 28. Dezember 2015 um 23:53:43 Uhr:


....

Einfach an die Tempolimits halten, erspart den ganzen Klimbim und man muss noch nicht mal was dafür zahlen.... 😉

Das ist ja nicht mal das Problem, jeden erwischt es mal, und dann erst spalten sich die Charaktere.

Die einen lächeln mal kurz müde drüber und stehen zu dem Mist den sie gebaut haben, die anderen setzen Himmel und Hölle in Bewegung um selbst nicht dafür gerade stehen zu müssen.

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