Fahrtenbuchauflage, schon mal jemand erfolgreich dagegen vorgegangen?
Tach zusammmen,
die Kurzform ist folgende:
mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.
Irgendwann rief der örtliche KOP an und stellte mir komische Fragen, u.a. ob ich einen Sohn habe etc... Auf Nachfrage sagte er mir auch nochmal dass ich en Aussageverweigerungsrecht habe wenn ich Verwandte ersten Grades belasten würde.
Die Polizeistelle ist übrigens keine 100m von meiner Wohnung weg.
Kurze Zeit später kam ein Brief von der Führscheinstelle (oder so ähnlich) mit der Fahrtenbuchauflage. Begründung u.a. erhebliche Überschreitung und NICHTMITWIRKUNG an der Identifizierung des Fahrers.
Kosten dafür: 100,- € zzgl. 2,40€ für Auslagen
Widerspruch eingelegt, Begründung: erstes Mal, Warum habe ich ein AussageverweigerungsRECHT und werde angeschissen dass ich an der Ergreifung des Täters nicht mitarbeite. Desweiteren habe ich der Behörde unterstellt dass die 100,- eine Ersatzvornahme sind da die Strafe auch 100,- gewesen wäre.
Dann kam nochmal ein Schreiben ich solle doch über meinen Widerspruch nachdenken, und man zitierte das Strafgesetztbuch zur Aussageverweigerung. Ich wusste gar nicht dass ich mich in einem Strafprozess befinde... *lol*
Nochmals geantwortet und dann kam die Ablehnng des Widerspruches, 3 Seiten Begründung und
Kosten für den abgelehnten Widerspruch: 100,-€ zzgl. 2,40€ Auslagen.
Nächster Schritt wäre Klage, da habe ich aber wenig Bock drauf...
Beste Antwort im Thema
Und da sind wir wieder beim ach so mündigen und verantwortungsbewußten Bürger, der scheinbar alles unter Kontrolle - wie in diversen Threads zu lesen - hat und durch Beschränkungen wie z.B. TLs gegängelt wird. Ich frage mich hier, wie jemand verantwortungsbewußt handelt, wenn er seinem Sohn die Verantwortung für sein Tun nimmt und gleichzeitig selbst versucht, das so "schlimme" Fahrtenbuch als Konsequenz zu umgehen. Vorbildliches Verhalten sieht aus meiner Sicht anders aus.
147 Antworten
Moin, Moin!
Richtig! (...) wenn man erwischt wird, dann soll man dazu stehen, und sich nicht irgendwie herauslügen.
Hierbei beweist sich ein guter Charakter, oder auch nicht.
G
HJü
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. Dezember 2015 um 18:51:22 Uhr:
Was ist eigentlich immer das Problem mit diesem Fahrtenbuch? Es müssen doch nur die Kilometer stimmen? Also setze ich mich alle paar Wochen mal n Stündchen hin, und schreib mir irgendwelche Fahrten zusammen, und gut is.
Jaja, am 20. schreibst Du ins Buch, das diesen Monat nur Du gefahren bist, am 21. kommt ein Rotlichtverstoß vom 01.12. mit einem Foto des Sohnes oder einer anderen Person ins Haus geflattert. Nun ist die Kacke ordentlich am dampfen. 😉
@gast356 nee, beim Falschparken ist man in D nicht nur für die ganze Gebühren- und Kostenarie dran. Der Halter haftet auch für das Bußgeld, die Verwaltungskosten (ggf. einschließlich Abschleppkosten). Der dahinter stehende Gedanke kommt eigentlich aus dem Zivilrecht und nennt sich "Geschäftsführung ohne Auftrag", soll sagen, dass der Halter ein eigenes Interesse daran hat, dass sein Auto nicht im Halt(e)verbot geparkt wird und alles veranlassen würde, damit dieser rechtswidirge Zustand schnellstens beseitigt wird. Ist aber auch ausdrücklich gesetzlich für den Halter so geregelt, glaube im StVG steht das irgendwo (nur besteht gegen das ganz korrekte Benennen meinerseits gerade das unüberwindliche Hinderniss, dass ich grad so gar keine Lust habe, danach zu suchen 🙂 ). Bei Geschwindigkeitsverstößen ist das natürlich anders, da geht es um den Täter (Fahrer) und nicht um das Tatmittel (Auto).
Die Vereinfachungen sind in D die Sicherheitsleistungen, die Fahrer ausländischer Kfz meist stellen müssen (doppelter Bußgeldsatz für das Gesamtdelikt). Da wäre das Risiko des Ausfalls für D groß und deshalb wird so verfahren.
Ich bin gegen eine Ausweitung der Halterhaftung. Das träfe viele Betriebe sehr hart, wenn sie für alle Verstöße in Haftung wären. Es wäre auch für die Berufskraftfahrer ganz schlimm, weil dann endlich der größte Teil der Fahrerbußgelder steuerlich absetzbar würde und wenn die Geschwindigkeitsverstöße nicht auf den Fahrer ausermittelt werden müssen, dann bestünde ein großer Anreiz für Speditionen, die Fahrer nicht zu benennen und die Bußgelder einfach zu bezahlen. Das könnte noch mehr Druck auf die Fahrer bedeuten (gib Gas, wir zahlen ja die Bußgelder und dir passiert nichts ... passt für Vorortkasse natürlich nicht).
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2015 um 00:47:50 Uhr:
Ich bin gegen eine Ausweitung der Halterhaftung. Das träfe viele Betriebe sehr hart, wenn sie für alle Verstöße in Haftung wären.
Die meisten Betriebe die ich kenne verlangen so oder so schon ein Fahrtenbuch vom Fahrer. Auch Autovermieter wissen genau wer wann ihre Fahrzeuge im Besitz gehabt hat. Diese Fälle könnte man leicht raus nehmen indem man durch ein freiwilliges Fahrtenbuch / Mietvertrag die Verantwortung wieder auf den Fahrer legt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2015 um 00:47:50 Uhr:
Es wäre auch für die Berufskraftfahrer ganz schlimm, weil dann endlich der größte Teil der Fahrerbußgelder steuerlich absetzbar würde und wenn die Geschwindigkeitsverstöße nicht auf den Fahrer ausermittelt werden müssen, dann bestünde ein großer Anreiz für Speditionen, die Fahrer nicht zu benennen und die Bußgelder einfach zu bezahlen.
Glaube kaum das der Chef dann mit seinem Punktekonto für die Fahrer hin hält. Selbst wenn man nur das Fahrzeug bestrafen würde (Zeitweise still legen für Fahrverbot) dann würde der Betrieb sofort großes Interesse haben, dass dies nicht passiert.
Das Beste allerdings viel weniger nur Fotos zu machen und zig Wochen später Post zu schicken, sondern direkt an zu halten. Leider fehlen dafür die Kapazitäten. 🙁 Es hätte einen viel besseren Sicherheitsgewinn (Gefahr würde sofort beseitigt und nicht nur später bestraft). Der Erziehungseffekt wäre auch besser wenn es direkt und im persönlichen Gespräch kommt. Zusätzlich würden Fahrer die Fahr-unfähig sind (Alk oder andere Drogen, seelisch gerade überlastet, ...) dabei noch direkt am Weiterfahren gehindert werden können.
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da muss man auch an die möglichen Fallzahlen denken. Die wären hoch. Für eine Einzelfallgerechtigkeit braucht's dann wieder eine riesen Verwaltung mit entsprechenden Kosten und wenig Zusatznutzen.
Zitat:
@hulda1939 schrieb am 29. Dezember 2015 um 19:25:01 Uhr:
Blöd nur, dass dafür das Grundgesetz geändert werden musste. Denn noch kann man nur Taten bestraft werden, die man auch begangen hat.
Ach so... und für falsches Parken wurde das Grundgesetz schon still und heimlich geändert?
Also echt, bei so manchen Kommentaren kann man sich nur noch an den Kopf fassen.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 29. Dezember 2015 um 18:45:27 Uhr:
Moin,
also ich habe gelesen:
mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.
Da kann ich nichts verwerfliches drin erkennen.
Warum soll man das nicht versuchen dürfen?...
Nur um es erwähnt zu haben ist das Delikt natürlich auch in meinen Augen nicht in Ordnung.
...
Wenigstens erwähnst du in deinem Schlusssatz, dass du das Delikt nicht ok findest.
Aber dennoch - was daran verwerflich ist? Lerneffekt beim Filius ist gleich null, der Alte ist ´n Top-Vorbild (Papa haut mich schon raus ...) etc.
Ich bin noch so erzogen worden, dass man für seine Fehler selbst (!) grade stehen muss - aber das ist (Familienbande hin oder her) in der heutigen Generation der Kids wohl nicht mehr "in".
Zitat:
@bobbysix schrieb am 29. Dezember 2015 um 23:26:00 Uhr:
Jaja, am 20. schreibst Du ins Buch, das diesen Monat nur Du gefahren bist, am 21. kommt ein Rotlichtverstoß vom 01.12. mit einem Foto des Sohnes oder einer anderen Person ins Haus geflattert. Nun ist die Kacke ordentlich am dampfen. 😉Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. Dezember 2015 um 18:51:22 Uhr:
Was ist eigentlich immer das Problem mit diesem Fahrtenbuch? Es müssen doch nur die Kilometer stimmen? Also setze ich mich alle paar Wochen mal n Stündchen hin, und schreib mir irgendwelche Fahrten zusammen, und gut is.
Oder du schreibst rein, dass dein Weg dich durch (z. B.) Berlin geführt hat - und das eindeutige Ticket ist dann aus München ... 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2015 um 00:47:50 Uhr:
...
Ich bin gegen eine Ausweitung der Halterhaftung. Das träfe viele Betriebe sehr hart, wenn sie für alle Verstöße in Haftung wären.
...
Kein gutes Argument.
Die Halterhaftung kann doch ruhig ausgeweitet werden. Es bleibt dem Halter ja sicherlich weiterhin ermöglicht, auf dem Anhörungsbogen den wahren "Täter" zu nennen.
Die Ausweitung der Halterhaftung soll ja nur dem Zweck dienen, dass es einen "Hafter per Gesetz" gibt und zum Schließen der "Rausmogel-Lücken", die es ja offenbar gibt.
Damit steigt aber auch zwangsläufig die Gefahr, dass Kennzeichen kurzerhand notiert werden und das Ticket per Post zugestellt wird, wo heute zuerst mal der Fahrer zu ermitteln ist. Da wird jemand gelasert und ohne Fotodokumentation bekommst nach sechs Wochen Post und sollst zahlen.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 30. Dezember 2015 um 15:31:12 Uhr:
Damit steigt aber auch zwangsläufig die Gefahr, dass Kennzeichen kurzerhand notiert werden und das Ticket per Post zugestellt wird, wo heute zuerst mal der Fahrer zu ermitteln ist. Da wird jemand gelasert und ohne Fotodokumentation bekommst nach sechs Wochen Post und sollst zahlen.
Das ist der Punkt, wo ich dafür wäre Tachographen auch in die PKWs einzubauen... was bei den LKWs im gewerblichen Güterverkehr hervorragend funktioniert würde auch bei den PKWs perfekt funktionieren... siehe mein Beitrag auf einer vorherigen Seiten
post45739210Allein der Aufwand, die Technik und das Personal, das man bei den Kontrollen und den Ermittlungen einsparen kann... Radarfallen, Laserpistole waren gestern, da reichts dann einen Streifenwagen neben der Straße mit der Geschwindigkeitsbeschränkung zu postieren. Per Funk werden ganz einfach die gefahrenen Geschwindigkeiten abgerufen und entweder verwendet man die Ergebnisse dieser "Vorkontrolle"´gleich für die Anzeigen oder man zieht an der Kontrollstelle ein paar Meter weiter die Delinquenten raus und braucht dort dann nur noch die Daten für die Anzeige aus dem Tachographen auslesen...
Und der nächste Schritt wäre den Streifenwagen auch noch gleich weg zu rationalisieren... im Prinzip reicht für einen heute "festen Blitzer" einfach ein Schaltkasten mit einer kleinen Antenne drauf und eine Anbindung ans www um die Daten der ausgelesenen Fahrzeuge, die an der Stelle zu schnell waren ins Rechenzentrum der Bußgeldstellen zu schicken.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 30. Dezember 2015 um 12:41:35 Uhr:
Wenigstens erwähnst du in deinem Schlusssatz, dass du das Delikt nicht ok findest.
Aber dennoch - was daran verwerflich ist? Lerneffekt beim Filius ist gleich null, der Alte ist ´n Top-Vorbild (Papa haut mich schon raus ...) etc.
Ich bin noch so erzogen worden, dass man für seine Fehler selbst (!) grade stehen muss - aber das ist (Familienbande hin oder her) in der heutigen Generation der Kids wohl nicht mehr "in".
Der Lerneffekt hat sich mit sicherheit auch so eingestellt.
Warum soll man seinem Nachwuchs den Start ins Leben unnötig schwer machen wenn man es vermeiden kann?
Und ja, der "Alte" wie du ihn abfällig bezeichnest ist ein top Kerl.
Er sorgt für seinen Nachwuchs und ist bei Stress für ihn da. Das kannste nicht über jeden sagen.
Was über die Geschichte innerhalb der Familie geredet wurde ist nicht berichtet.
Da wäre bei mir in der Familie wohl das eine oder andere Wort gefallen.
Erkläre bitte was zum Kotzen (Zitat)ist wenn man legale Wege beschreitet.
Der Gesetzgeber hat diesen Weg so vorgesehen. Also darf man ihn auch nutzen.
Ach und bitte erzähle jetzt nicht du hättest trotz deiner Toperziehung nie irgendeinen Müll gemacht aus dem dir ein anderer wieder raushelfen musste. Jeder hat seine Leiche im Keller.
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:43:50 Uhr:
Der Lerneffekt hat sich mit sicherheit auch so eingestellt.
Warum soll man seinem Nachwuchs den Start ins Leben unnötig schwer machen wenn man es vermeiden kann?
Und ja, der "Alte" wie du ihn abfällig bezeichnest ist ein top Kerl.
Er sorgt für seinen Nachwuchs und ist bei Stress für ihn da. Das kannste nicht über jeden sagen.
Was über die Geschichte innerhalb der Familie geredet wurde ist nicht berichtet.
Da wäre bei mir in der Familie wohl das eine oder andere Wort gefallen.
Erkläre bitte was zum Kotzen (Zitat)ist wenn man legale Wege beschreitet.
Der Gesetzgeber hat diesen Weg so vorgesehen. Also darf man ihn auch nutzen.
Ach und bitte erzähle jetzt nicht du hättest trotz deiner Toperziehung nie irgendeinen Müll gemacht aus dem dir ein anderer wieder raushelfen musste. Jeder hat seine Leiche im Keller.
Moorteufelchen
Das ist ja auch in Ordnung, daß sich der Vater schützend vor seinen Sohn stellt. Was ich persönlich an der Geschichte nicht mag, ist das Suchen des Vaters nach einem Schlupfloch für sich selbst, anstatt seinem Sohn zu zeigen, wie man verantwortungsbewußt die Angelegenheit handhabt. Und genau darin ist er kein gutes Vorbild. Und was bitte ist so schlimm daran, ein Fahrtenbuch führen zu müssen?
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:43:50 Uhr:
Der Lerneffekt hat sich mit sicherheit auch so eingestellt.Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 30. Dezember 2015 um 12:41:35 Uhr:
Wenigstens erwähnst du in deinem Schlusssatz, dass du das Delikt nicht ok findest.
Aber dennoch - was daran verwerflich ist? Lerneffekt beim Filius ist gleich null, der Alte ist ´n Top-Vorbild (Papa haut mich schon raus ...) etc.
Ich bin noch so erzogen worden, dass man für seine Fehler selbst (!) grade stehen muss - aber das ist (Familienbande hin oder her) in der heutigen Generation der Kids wohl nicht mehr "in".
Warum soll man seinem Nachwuchs den Start ins Leben unnötig schwer machen wenn man es vermeiden kann?
Und ja, der "Alte" wie du ihn abfällig bezeichnest ist ein top Kerl.
Er sorgt für seinen Nachwuchs und ist bei Stress für ihn da. Das kannste nicht über jeden sagen.
Was über die Geschichte innerhalb der Familie geredet wurde ist nicht berichtet.
Da wäre bei mir in der Familie wohl das eine oder andere Wort gefallen.
Erkläre bitte was zum Kotzen (Zitat)ist wenn man legale Wege beschreitet.
Der Gesetzgeber hat diesen Weg so vorgesehen. Also darf man ihn auch nutzen.
Ach und bitte erzähle jetzt nicht du hättest trotz deiner Toperziehung nie irgendeinen Müll gemacht aus dem dir ein anderer wieder raushelfen musste. Jeder hat seine Leiche im Keller.
Moorteufelchen
Recht und Anstand ist auch nicht das gleiche.......😉
Ich beschädige irgend was von dir. Um mich vor der Zahlung zu drücken nutzen mein Zwillingsbruder und ich das Recht die Aussage zu verweigern. Da nicht klar ist ob ich es war oder mein Bruder, gilt Freispruch und Du bleibst auf deinen Kosten sitzen.
Ich weiß nicht ob du meinen Bruder da noch als Top Kerl bezeichnest....🙄😉
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:43:50 Uhr:
Er sorgt für seinen Nachwuchs und ist bei Stress für ihn da. Das kannste nicht über jeden sagen.
Stress 😕 Was wurde dem armen Sohn denn Schlimmes angetan, außer dass er für ein Vergehen seinerseits zur Rechenschaft hätte gezogen werden sollen?