Fahrtenbuch und oder 1% Reglung

Mercedes E-Klasse W211

Hallo erstmal,
Eine Frage an die Gewerbetreibenden
muß man bei der 1% Reglung auch noch ein fahrtenbuch führen,oder reicht es wenn 1% des Bruttoneuwagenpreises monatlich/jährlich abgeführt werden.

21 Antworten

Re: Fahrtenbuch und oder 1% Reglung

Zitat:

Original geschrieben von Rudlof.D


Hallo erstmal,
Eine Frage an die Gewerbetreibenden
muß man bei der 1% Reglung auch noch ein fahrtenbuch führen,oder reicht es wenn 1% des Bruttoneuwagenpreises monatlich/jährlich abgeführt werden.

Nein, Fahrtenbuch ist nicht mehr notwendig.

1% des Brutto-Listenpreises wird als zusätzliches Einkommen versteuert, hinzu kommt eine Pauschale für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (zur genaueren Berechnung gibt es im Internet unter google diverse Seiten zu finden).
Wenn du selbständig bist und dein Zuhause und der eingetragene Sitz des Gewerbes identisch sind ist diese Pauschale natürlich 0 EUR.
Dieses 1% wird nicht getrennt abgeführt, sondern ist wie oben erwähnt dem Gehalt bzw. Gewerbeertrag hinzuzurechnen und fällt unter die Lohnsteuer/Einkommensteuer.

Du kannst allerdings selbstverständlich ein Fahrtenbuch führen und dich am Ende des Jahres entscheiden, ob du lieber mit 1% oder nach Fahrtenbuch versteuert werden willst!

wobei man nicht vergessen darf.
Als Vorsteuerabzugsberechtigter:
1% monatlich auf den Brutto Listenpreis. Darauf muß dann noch die Umsatzsteuer abgeführt werden.

bei 1%Regelung ist kein Fahrtenbuch notwendig. Wird das Auto länger als 4-5 Jahre gefahren ist zu überlegen ob man mit Abrechnungsvariante Fahrtenbuch günstiger kommt. Habe ich mit alten Autos (7,8 Jahre alt) selber immer so gemacht.

Danke schonmal,
für die schnellen Antworten
bin bei Google fündig geworden.
Unter der Webadresse twinline gibt es einen online Rechner.
Wie ich höre, gucken die Herren des F-Amtes bei Dienstwagen und fahrtenbuch sehr genau hin.

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Ist natürlich irgendwo auch eine Sache der Bequemlichkeit. Ich hatte mal zwei Jahre ein Fahrtenbuch geführt, das Auto war etwas zu alt für die 1% Regelung - einmal und nie wieder. Es nervt einfach tierisch, dann vergisst man mal eine Fahrt sofort einzutragen; dann geht das Gebastel los, wann war ich wo und warum und weiviel km usw. usw. Großartig verbessern darf man in den Büchern nicht, dann wird der Prüfer stutzig und lehnt vielleicht das Fahrtenbuch generell ab - das wird dann richtig teuer. Ist einfach zu stressig. Wenn man es vermeiden kann, auch wenn es ein leichter Verlust ist (muss natürlich jeder für sich ausrechnen und entscheiden), dann ist die 1% Regelung bequem und streßfrei und immer vorzuziehen.

es geht auch ohne 1 %. wenn du selbstständig bist und nen guten steuerberater hast geht das. dann brauchst du nur noch ein privates auto, was nicht all zu "schlecht" ist. das könnte z.b. das von deiner frau sein.....

desswegen ist "meiner" auch auf meinen vater zugelassen. da hat er ein auto und braucht für den firmenwagen nichts zu bezahlen. aber das auto darf kein "trabbi" sein. die sind ja nicht blöd.

Zitat:

Original geschrieben von andreas-SL55AMG


es geht auch ohne 1 %. wenn du selbstständig bist und nen guten steuerberater hast geht das. dann brauchst du nur noch ein privates auto, was nicht all zu "schlecht" ist. das könnte z.b. das von deiner frau sein.....

desswegen ist "meiner" auch auf meinen vater zugelassen. da hat er ein auto und braucht für den firmenwagen nichts zu bezahlen. aber das auto darf kein "trabbi" sein. die sind ja nicht blöd.

Richtig - aber nur fast: Es muss (mindestens) ein Auto mehr im Haushalt vorhanden sein als es Führerscheinbesitzer gibt; dann kann man den teuren Geschäftswagen auch zu 100% absetzen. Wer also verheiratet ist, braucht insgesamt mindestens 3 Autos; wenn es im Haushalt Kinder mit Führerschein gibt, entsprechend mehr.

Bei einem 60.000-EUR-Mercedes müsste man jeden Monat 600 EUR als Privatentnahme bzw. Zusatzeinkommen versteuern. Mal abgesehen davon, dass es (zumindest für mich) schwierig wäre, tatsächlich 600-700 EUR pro Monat rein privat zu "verfahren", rechnet sich bei 7.000 bis 8.000 EUR pro Jahr ein entsprechendes "Privatfahrzeug" ganz schnell. In meinem Fall ist das ein (per H-Kennzeichen ganzjährig angemeldeter) Citroen 11 CV, Bj. 1955, selbstverständlich alltagstauglich. So schlägt man gleich 2 Fliegen mit einer Klappe, denn mittelbar ist der Fiskus sogar an diesem Hobby beteiligt...;-)

Im Fall besonders hochwertiger Oldtimer kann es übrigens auch umgekehrt Sinn machen: Man meldet den Oldi als Firmenfahrzeug an und kann Wartung, Reparaturen und Sprit absetzen. Die kleine A- oder C-Klasse ist dagegen als Privatfahrzeug ein richtiges Schnäppchen. Hier tut auch die 1-Prozent-Regelung nicht besonders weh: Selbst ein Jaguar E-Type war vor 40 Jahren - gemessen an heutigen Autopreisen - nicht besonders teuer...

Man sollte in Fall 1 allerdings nicht "oberschlau" sein wollen: Neben den Rechnungen für Steuer, Versicherung und Reparaturen sollte es in der privaten Auto-Buchhaltung auch passende Tankbelege für das Privatfahrzeug geben. Sonst könnte eine eventuelle Steuerprüfung zu der Vermutung führen, dass alle privaten Benzinkosten in der Firmenbuchhaltung gelandet sind.
Grüssle

brille007

Zitat:

Original geschrieben von brille007


Richtig - aber nur fast: Es muss (mindestens) ein Auto mehr im Haushalt vorhanden sein als es Führerscheinbesitzer gibt; dann kann man den teuren Geschäftswagen auch zu 100% absetzen. Wer also verheiratet ist, braucht insgesamt mindestens 3 Autos; wenn es im Haushalt Kinder mit Führerschein gibt, entsprechend mehr.

Wo kommt denn diese Regelung her?

Da ich auch die von Andreas beschriebene Regelung praktiziere, wenn auch etwas anders. Weiss ich sehr genau was das Finanzamt fordert. In meiner Familie wird mind. 1 nutzbares Familienfahrzeug erwartet, nicht mehr und nicht weniger.

In meinem Fall habe ich den Wagen nicht im Firmenvermoegen sondern rein privat(100% dienstlich) und lasse mir eine Aufwandentschaedigung in Gehaltsform auszahlen.
Da diese brutto gezahlt wird kann ich dann die gesamten Kosten des Daimler in Vollkostenrechnung
absetzen. Zusaetzlich hat meine Frau dann noch den klassischen VW Sharan als Kindertransporter vor der Tuer und das FA ist zufrieden.

Aber auch das ist nur ein moegliches Modell und haengt sehr an den persoenlichen Bedingungen.
Wichtig dabei ist immer ein Steuerberater der ausnahmsweise mal etwas weiter denken kann/will.

tom

Zitat:

Original geschrieben von andreas-SL55AMG


die sind ja nicht blöd.

Ja genau. Die Jungs sind sogar sehr kreativ und brauchen Geld...

Warte mal die nächste Steuerprüfung ab!

Bei einem Dienstwagen wird grundsätzlich eine private Nutzung unterstellt ´(pauschal 1%), es sei denn man kann des Gegenteil BEWEISEN !
Ob irgendwo noch ein Wagen rumsteht, der privat gefahren werden KÖNNTE tut nichts zur Sache - daher führe auch ich Fahrtenbuch, obwohl ich privat noch einen SL habe... Ich hätte auch nix dagegen wenn es anders wäre...
Wenn irgendein windiger Steuerberater was anderes erzählt oder meint "man kann es ja mal probieren", heißt das noch lange nicht daß das FA das auch akzeptiert!
Wie gesagt, nach der Steuerprüfung reden wir weiter...

Da kann ich boborola nur zustimmen. Das FA unterstellt immer eine private Nutzung, egal wieviele Autos man noch so privat hat. Zumindest unser FA tut das, nur geben die sich nicht mit 1% zufrieden - unter 10% mit viel Hauen und Stechen ist da nichts drin. Das wird dann nachversteuert, etwas aufgerundet...also ich bin da mit der 1% Regelung ganz zufrieden - null Stress, und es ist nun mal etwas teurer einen besonderen Geschmack zu haben..😉

Fahrtenbuch geht gar nicht

Denke,dass ich auch die 1% Reglung nehmen werde.
Fahrtenbuch das weiß ich,klappt gar nicht.Nach einer Steuerprüfung event.3 Jahre nachzahlen hat schon manch Gewerbetreibenden fast erledigt.Bei solchen hohen bruttoneuwagenpreisen kann dass eine Menge Geld kosten.
Die Versuche mit Zeitwagen,Auto auf Papa usw.gehen mit ziemlicher Sicherheit schief.
Was solls also.einiges von unseren Euros landet ja auch im Straßenbau und bei Schulrenovierungen hoffe ich zumindest.
Danke für die vielen Tipps
und sonnige Tage

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Ja genau. Die Jungs sind sogar sehr kreativ und brauchen Geld...

Warte mal die nächste Steuerprüfung ab!

Bei einem Dienstwagen wird grundsätzlich eine private Nutzung unterstellt ´(pauschal 1%), es sei denn man kann des Gegenteil BEWEISEN !
Ob irgendwo noch ein Wagen rumsteht, der privat gefahren werden KÖNNTE tut nichts zur Sache - daher führe auch ich Fahrtenbuch, obwohl ich privat noch einen SL habe... Ich hätte auch nix dagegen wenn es anders wäre...
Wenn irgendein windiger Steuerberater was anderes erzählt oder meint "man kann es ja mal probieren", heißt das noch lange nicht daß das FA das auch akzeptiert!
Wie gesagt, nach der Steuerprüfung reden wir weiter...

also bis jetzt hat da simmer 10 jahre lang geklappt. und das FA war auch immer schön zufrieden. denn privat bräuchten meine eltern auch gar kein auto. aber einer ist immer privat (jetzt halt meiner) es ist natürlich zu beachten das man ein nutzbare auto hat. und ein 211er ist in der bezieheung ein gutes auto. aber am besten ist immer noch wenn man das auto in der firma umbedingt braucht. bei uns wird es demnächst ein G55amg kompr. als abschleppfahrzeug sein 😁

Zitat:

Original geschrieben von andreas-SL55AMG


also bis jetzt hat da simmer 10 jahre lang geklappt. und das FA war auch immer schön zufrieden.

Hört sich nicht so an, als hättet ihr schon mal einen Steuerprüfer im Haus gehabt - die sind mit nichts zufrieden...

Ich kenne auch viele andere Firmen, die nach 10-15 Jahren noch keine Steuerprüfung im Haus hatten - aber irgendwann ist es soweit!

Immer schön vorsichtig sein!

Ich finde es sehr interessant was hier wieder an Halbwissen und "...mein Steuerberater hat gesagt..." verbreitet wird.

Fakt ist, für einen Firmenwagen muss man entweder die 1%-Regel anwenden, oder ein Lupenreines Fahrtenbuch führen. Alles andere hat keine gesetzliche Grundlage, sieht man mal von Taxis ab.

Wer trotzdem davon überzeugt ist dies mit seinen "Tricks" umgehen zu können, der wurde entweder tatsächlich noch nie geprüft (und schon gar nicht in letzter Zeit) oder sein Finanzamt schläft einfach.

Zum Steuerberater:
Aussagen, welche solche vermeindlichen Tricks beinhalten würde ich mir schriftlich geben lassen, dann haftet er nämlich!! (und wird vorsichtig!)

Zum Fahrtenbuch:
Hier sei noch angemerkt, dass tägl. Fahrten zur Arbeit und Heimreisen bei doppelter Haushaltsführung als "privat" behandelt werden.

Letztlich wird es juristisch verlässlich sehr schwer sein, einen echten Firmenwagen nachzuweisen, wenn man nicht die 1%-Regel anwendet.

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