Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen - erwischt.
Hallo Leute,
folgender Sachverhalt:
- Ich schließe eine Versicherung für ein Kfz ab und erhalte Versicherungsbestätigungen für Anmeldung und für Kurzzeitkennzeichen
- Ein KFZ erhält von mir ein Kurzzeitkennzeichen Ablaufdatum 10.11.13
- Wunschkennzeichen sind bereits reserviert worden, am Vortag persönlich bei der Zulassungsstelle
- Heute fahre ich mit dem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zur Zulassungsstelle und lasse die Wunschkennzeichen prägen. Ich bekomme mein Fahrzeug aufgrund fehlendem Dokument jedoch nicht angemeldet
- Ich fahre also wieder heim, und werde angehalten. Die geprägten Wunschkennzeichen liegen neben mir auf dem Beifahrersitz, montiert sind die abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen.
Ein Versicherungsschutz besteht, habe ja bereits die EVB-Nummer zur Anmeldung erhalten.
Versicherer ist HukCoburg. Auf dem EVB-Zettel steht folgendes:
Versicherungsschutz besteht auch bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilt oder reserviert wurden, im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.
Nun meine Frage: was kann da auf mich zukommen? Wie hätte ich mich richtig verhalten?
Danke für eure Mitwirkung
Grüße,
Auos
Beste Antwort im Thema
ÖPNV.
Versicherungsschutz besteht meines Erachtens ab Zulassung, da diese verweigert wurde, auch der nicht.
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50 Antworten
Es wäre das Wahl der Mittel gewesen, Kennzeichenschilder der reservierten ( und auch hoffentlich zugeteilten) Nummer am Auto zu montieren.
Die Blechtafeln gibt es im www günstig - und legal - zu kaufen. Die kommen binnen 48 Stunden an die Wohnungstür.
Solange es eine Zuteilung des KZ und den hier wohl vorhandenen Versicherungsschutz gibt, wäre alles okay gewesen
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Eben nicht! Da die zugeteilten Kennzeichen, für die der Versicherungsschutz (vorläufig) galt nicht am Auto montiert waren.
....kann man Kennzeichen auch Vollkasko versichern?
N.T.
Also: folgender Zwischenstand
Von der Polente kam bisher noch nix. Auto ist mittlerweile angemeldet und bei einer anderen Versicherungsagentur rückwirkend versichert worden.
Meint ihr da kommt noch was wegen "Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer"? Wurde zwar von den Beamten nie geäußert, dass sowas kommen könnte, wär aber denkbar...
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Also wäre der richtige Weg gewesen die Kurzkennzeichen zu verlängern? Daß bei der Zulassung was schief läuft, kann man im Voraus ja nicht einplanen.
Eine Verlängerung der Kurzzeitkennzeichen ist leider nicht möglich. Der Grund dafür ist, dass das Ablaufdatum hinten im Kurzzeitkennzeichen enthalten ist.
Richtig wäre gewesen, wenn der TE sich das Kennzeichen vorab hätte zuteilen lassen. Nur mit einer Reservierung ist das nicht der Fall. Wie schon geschrieben verlangt man bei uns die Hinterlegung des Versicherungsschutzes und dazu machen wir eine Kopie von der ZUB I und II. ZUdem lassen wird uns unterschreiben, dass nur Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren durchgeführt werden dürfen. Damit keiner erst auf dumme Gedanken kommt. 😉
Somit kann man sich ggf. die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sparen (Versicherung, Gebühren u. die Kennzeichen).
Zitat:
Original geschrieben von Auos
Also: folgender ZwischenstandVon der Polente kam bisher noch nix. Auto ist mittlerweile angemeldet und bei einer anderen Versicherungsagentur rückwirkend versichert worden.
Meint ihr da kommt noch was wegen "Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer"? Wurde zwar von den Beamten nie geäußert, dass sowas kommen könnte, wär aber denkbar...
Hallo TE,
ob da noch etwas kommt, liegt an den Beamten, die den Vorgang aufgenommen haben. Sollten diese hierzu eine Strafanzeige geschrieben haben, dann wird es sicherlich auch noch andauern, bis da mal etwas von der Staatsanwaltschaft kommt.
Die Kennzeichen sind Kasko mit versichert! Die werden dir von der Versicherung genau ersetzt wie das Autoradio...Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Eben nicht! Da die zugeteilten Kennzeichen, für die der Versicherungsschutz (vorläufig) galt nicht am Auto montiert waren.
....kann man Kennzeichen auch Vollkasko versichern?
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Die Kennzeichen sind Kasko mit versichert! Die werden dir von der Versicherung genau ersetzt wie das Autoradio...Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....kann man Kennzeichen auch Vollkasko versichern?
N.T.
Nur wenn das in der Kasko vereinbahrt ist. Weil jedoch viele Versicherungen das nicht machen, versichern die Schilderhändller sogar die Schilder, kostet dann etwas mehr.
Hatte noch keine KFZ-Versicherung wo die sauteuren Blechschilder von 8€/Stück und die Gebühren dafür von ~40€ ausgeschlossen waren...
Also Leute, kurzes Feedback:
Anhörung im Bußgeldverfahren ist da.
Folgendes wird vorgeworfen:
Zitat:
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
Nach der Versicherung zum Tatzeitpunkt wird gar nicht gefragt. Ich denke mal, das sind dann 50€ + 28,50€ Bearbeitungsgebühr + 3 Punkte. Mist, sind meine ersten Punkte 😰
Grüße
Auos
Stimmt. Für Probezeitler ist es ein A-Verstoß, aber das wird Dich nicht betreffen.
Ich würde den Verstoß zugeben und das Lehrgeld bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich würde den Verstoß zugeben und das Lehrgeld bezahlen.
Schon erledigt 😎
Zitat:
Original geschrieben von Auos
Also Leute, kurzes Feedback:Anhörung im Bußgeldverfahren ist da.
Folgendes wird vorgeworfen:
Nach der Versicherung zum Tatzeitpunkt wird gar nicht gefragt. Ich denke mal, das sind dann 50€ + 28,50€ Bearbeitungsgebühr + 3 Punkte. Mist, sind meine ersten Punkte 😰Zitat:
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKatGrüße
Auos
Warum auch? Du fuhrst ja ohne Zulassung und nicht ohne Versicherung. Die Versicherung inkludiert nicht die Zulassung aber die Zulassung inkludiert die Versicherung.
Was lernen wir daraus? Erst ein Kfz in Betrieb nehmen, wenn mit der Zulassung alles absolut nie- und nagelfest und wasserdicht ist und sich nicht auf irgendwelche schwammigen Ausnahmeformulierungen verlassen. Alles was damit im Zusammenhang steht, um dieses Ziel zu erreichen, sollte dann zu Fuss, per Taxi, mit dem ÖPNV oder ähnlichen Mitteln erledigt werden.
Abgelaufene KZK oder entstempelte Kennzeichen ziehen Polizeikontrollen an wie Motten das Licht und irgendwelche Ausnahmeregelungen werden eher zum Nachteil ausgelegt. Und bei einem Unfall könnte euch ein gegnerischer Anwalt demontieren.
Nö. Wenn man im Detail weis, was man mit einem zugeteiltem Kennzeichen und der Versicherungsbestätigung darf und was nicht, geht das schon. Aber auch nur dann.
UND wenn man das Ganze mit SEINER Zulassungsstelle abgesprochen hat und nicht nur mit ein paar Usern bei MT 😉