ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrstreifenwechseln, Auto übersehen - Strafbar ?

Fahrstreifenwechseln, Auto übersehen - Strafbar ?

Themenstarteram 20. Februar 2011 um 17:47

Hallo zusammen, mir ist heute ein Missgeschick passiert.

Und zwar war ich auf einer 4 Spurigen Straße. 2 für den Gegenverkehr und 2 für uns. ich war zuerst auf dem linken und habe dann auf den rechten gewechselt und dabei ein Fahrzeug übersehen welches ich dann nach dem Wechsel direkt hinter mir mit Lichthupe hatte (er musste wohl sicher abbremsen) und hat sich natürlich verständlicherweise aufgeregt und mein Kennzeichen notiert.

Meine frage ist, was für eine Strafe gibt es für so ein Fehlverhalten denn ?

Ein Sachschaden ist nicht entstanden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Hallo zusammen, mir ist heute ein Missgeschick passiert.

Und zwar war ich auf einer 4 Spurigen Straße. 2 für den Gegenverkehr und 2 für uns. ich war zuerst auf dem linken und habe dann auf den rechten gewechselt und dabei ein Fahrzeug übersehen welches ich dann nach dem Wechsel direkt hinter mir mit Lichthupe hatte (er musste wohl sicher abbremsen) und hat sich natürlich verständlicherweise aufgeregt und mein Kennzeichen notiert.

Meine frage ist, was für eine Strafe gibt es für so ein Fehlverhalten denn ?

Ein Sachschaden ist nicht entstanden.

Hallo Chris,

klasse finde ich, dass Du zu Deinem Fehler stehst und die Schuld nicht, wie manch anderer hier, sofort beim anderen suchst.

Wer geschnitten wird, blendet eben oft auf. Das war´s dann aber auch, ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass da noch "was nachkommt".

Das wichtigste ist nun, die Sensibilität für aufmerksame Spurwechsel zu entwickeln und zu erhalten.

Auf der Autobahn entstehen die meisten gefährlichen Situationen durch Fehler beim Spurwechsel von rechts nach links. Wer hier aufpasst und rechtzeitig übt, die Geschwindigkeiten der Nachfolgenden im Rückspiegel richtig einzuschätzen, lebt sicherer und stressfreier.

Weiterhin gute Fahrt!

Gruß,

M.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Hallo zusammen, mir ist heute ein Missgeschick passiert.

Und zwar war ich auf einer 4 Spurigen Straße. 2 für den Gegenverkehr und 2 für uns. ich war zuerst auf dem linken und habe dann auf den rechten gewechselt und dabei ein Fahrzeug übersehen welches ich dann nach dem Wechsel direkt hinter mir mit Lichthupe hatte (er musste wohl sicher abbremsen) und hat sich natürlich verständlicherweise aufgeregt und mein Kennzeichen notiert.

Meine frage ist, was für eine Strafe gibt es für so ein Fehlverhalten denn ?

Ein Sachschaden ist nicht entstanden.

Hallo Chris,

klasse finde ich, dass Du zu Deinem Fehler stehst und die Schuld nicht, wie manch anderer hier, sofort beim anderen suchst.

Wer geschnitten wird, blendet eben oft auf. Das war´s dann aber auch, ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass da noch "was nachkommt".

Das wichtigste ist nun, die Sensibilität für aufmerksame Spurwechsel zu entwickeln und zu erhalten.

Auf der Autobahn entstehen die meisten gefährlichen Situationen durch Fehler beim Spurwechsel von rechts nach links. Wer hier aufpasst und rechtzeitig übt, die Geschwindigkeiten der Nachfolgenden im Rückspiegel richtig einzuschätzen, lebt sicherer und stressfreier.

Weiterhin gute Fahrt!

Gruß,

M.

Keine Sorge - ohne einen Zeugen neben sich kannst Du den Überholten als Plüschtiger abbuchen. Er brauchte zum Abreagieren eben Papier und Bleistift, ein anderer zückt denn eben die Kamera. So etwas passiert auch alten Hasen auf der Piste;) Du bist nun um eine Erfahrung reicher und hattest noch Glück dabei: Es hätte ja auch scheppern können. Weiterhin gute Fahrt mit Schulterblick:D

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Keine Sorge - ohne einen Zeugen neben sich kannst Du den Überholten als Plüschtiger abbuchen.

warum sollte der überholte einen zeugen brauchen? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Keine Sorge - ohne einen Zeugen neben sich kannst Du den Überholten als Plüschtiger abbuchen.

warum sollte der überholte einen zeugen brauchen? :confused:

Das macht sich immer besser um die Aussage glaubwürdig zu machen.

@MagirusDeutzUlm

 

Unser Fahrjüngling wird den Vorfall abstreiten und ohne Zeuge gilt Aussage gegen Aussage;)

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

@MagirusDeutzUlm

Unser Fahrjüngling wird den Vorfall abstreiten und ohne Zeuge gilt Aussage gegen Aussage;)

nicht schon wieder diese Diskussion!

Falsch! Aussage gegen Aussage wird ja auch bewertet!

Soll heißen warum soll ein Zeuge ( Geschädigter ist er ja nicht) falsch aussaugen?

Warum weiß er wio du bist welches Auto das Kennzeichen hatte und die Farbe?

Also (in diesem Fall zwar niucht Geringfügigkeit) aber bei Beleidigungen usw.

Kannste dein Aussage gegen AUssage quatsch getrost vergessen!

Alex

Der Beschuldigte darf lügen und wird dies auch tun!

STRAFFREI

Der Zeuge macht sich der falschen Beschuldigung strafbar...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Das macht sich immer besser um die Aussage glaubwürdig zu machen.

über die glaubwürdigkeit entscheidet letzendlich ein richter und da nützt einen ein ganzer bus voller "zeugen" nichts, wenn der richter denkt die sind alle gekauft....

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Unser Fahrjüngling wird den Vorfall abstreiten und ohne Zeuge gilt Aussage gegen Aussage;)

aussage gegen aussage gibt es nicht, so wie du dir das vorstellst!

am 21. Februar 2011 um 19:20

mir ist das selbst schon passiert , auf der autobahn..

niemand ist fehlerfrei.. und aus fehler lernt man, das nächste mal drehst du 2x den kopf ;)

würde mir keine sorge um eine strafe machen

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Das macht sich immer besser um die Aussage glaubwürdig zu machen.

über die glaubwürdigkeit entscheidet letzendlich ein richter und da nützt einen ein ganzer bus voller "zeugen" nichts, wenn der richter denkt die sind alle gekauft....

Ja, glaubwürdige Zeugen sind immernoch besser als gar keine Zeugen.

Und Zeugen können dem Richter seine Entscheidung leichter machen.

Es fahren genug Koleriker durch die Lande, die aus 20 Meter 2 Meter machen und deshalb sind glaubhafte Zeugen wertvoll.

Beschissen und gekauft wird überall.

Ist eh müßig sich hier über den ganzen Frust der täglich im Straßenverkehr abgeladen wird zu "streiten".

Benehmt euch alle und alles wird gut. Verzeit auch mal Fehler und versucht nicht gleich auf der Straße zu richten, alleine aus dem Grund, weil ihr auch mal Fehler macht und nicht sofort gerichtet werden wollt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrstreifenwechseln, Auto übersehen - Strafbar ?