Fahrstreifen auf Autobahn blockieren
Hallo, wie ist die rechtliche Situation?
Ich befinde mich auf der Autobahn auf der linken Spur mit beispielsweise 120 km/h und bin am
überholen.
Dann kommt ein Tempolimit mit 80 Km/h.
Ich bremse leicht ab, bis ich auf Tacho knapp 90 Km/h bin und kann nicht nach rechts,
weil dort schon ein PKW mit derselben Geschwindigkeit fährt.
Hinter mir ist ein PKW, ich merke, dass der schneller fahren möchte.
Muß ich mich jetzt entweder etwas zurückfallen lassen oder beschleunigen, damit ich auf die
rechte Spur wechseln kann, oder darf ich links neben dem anderen PKW herfahren,
ohne dass ich mich der Nötigung schuldig mache?
Danke und Gruß
P.S.: So eine Situation kommt sogar relativ häufig vor, normalerweise beschleunige ich, um dann
rechts zu fahren, dann überholen mich dicht gedrängt schnellere Fahrzeuge und ich komme nicht
mehr links rüber, weil vor mir plötzlich ein langsameres Fahrzeug ist. Das ist für mich
ärgerlich, weil mich (der sich an die Verkehrsregeln hält) Fahrzeuge, die gegen die
Verkehrsvorschriften verstoßen, behindern.
Beste Antwort im Thema
A2 LKWs vom Berliner Ring bis in Ruhrgebiet, Abstände jenseits von gut und böse.
Wenn ich da mit XXX überhole und in ein Limit mit 80 reinüberhole, fahre ich logischer Weise so wie die Brummis auch 90, aber ich bin nicht des Wahnsinns und quetsche mich dann nach rechts zwischen die Brummis.
Da kann hinter mir der Papst persönlich drängeln.
Im Gegensatz zu geschätzten 90 % der Autofahrer überhole ich wirklich und würde wieder nach rechts wechseln wenn es denn möglich ist, ich fahre nicht einfach nur stur auf der mittleren Spur.
Aber in dieser Situation können mich alle mal hinter mir gerne haben die mit Sicherheit sofort anfangen zu drängeln.
153 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 18. Juni 2015 um 20:21:11 Uhr:
Klar, und vor dir war alles leer, hinter dir eine riesen Schlange und die Kolonne rechts ist total konstant mit 80 km/h dahin gerollt ... sorry, aber das ist nicht realistisch!
Bekanntlich ist die Autoschlange eines der wenigen Tiere, die das A....loch vorne hat.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 18. Juni 2015 um 23:26:53 Uhr:
Ich behindere niemanden und halte mich an die Verkehrsregeln. Die gelten auch für Dich. Du hast Dich an ein Tempolimit zu halten, genau wie alle anderen und ich auch. Punkt.Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. Juni 2015 um 23:13:04 Uhr:
Das hat Dich gar nicht zu interessieren. Du hast niemanden zu behindern und rechts zu fahren, wenn Du nicht gerade überholst. Punkt.Sollte ich Dich - rein theoretisch - beim Überschreiten des Tempolimits behindern, darfst Du gerne mit rechtstaatlichen Mitteln gegen mich vorgehen. Und wenn ich selbst - rein theoretisch - das Tempolimit überschreiten möchte, dann ist die Frage nach den von zhnujm leider nicht präzisierten legitimen Gründen und wer über diese entscheidet, doch wohl berechtigt, aber bisher nicht beantwortet, oder?
MfG, Tazio1935
Dann hoffe ich, dass du eine gute RS-Versicherung hast. Es gibt nämlich viele Strafrichter, die so was als Nötigung betrachten. Oder fährst du zufällig ein Provida-Fahrzeug der Polizei? Die sind nämlich für sowas zuständig, nicht der Typ Oberlehrer.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Juni 2015 um 23:40:52 Uhr:
Dann hoffe ich, dass du eine gute RS-Versicherung hast. Es gibt nämlich viele Strafrichter, die so was als Nötigung betrachten. Oder fährst du zufällig ein Provida-Fahrzeug der Polizei? Die sind nämlich für sowas zuständig, nicht der Typ Oberlehrer.Zitat:
@tazio1935 schrieb am 18. Juni 2015 um 23:26:53 Uhr:
Ich behindere niemanden und halte mich an die Verkehrsregeln. Die gelten auch für Dich. Du hast Dich an ein Tempolimit zu halten, genau wie alle anderen und ich auch. Punkt.Sollte ich Dich - rein theoretisch - beim Überschreiten des Tempolimits behindern, darfst Du gerne mit rechtstaatlichen Mitteln gegen mich vorgehen. Und wenn ich selbst - rein theoretisch - das Tempolimit überschreiten möchte, dann ist die Frage nach den von zhnujm leider nicht präzisierten legitimen Gründen und wer über diese entscheidet, doch wohl berechtigt, aber bisher nicht beantwortet, oder?
MfG, Tazio1935
Kannst du von diesen vielen Strafrichtern wenigstens einen beispielhaft benennen.
Danke im voraus.
mfg
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Juni 2015 um 23:40:52 Uhr:
Dann hoffe ich, dass du eine gute RS-Versicherung hast. Es gibt nämlich viele Strafrichter, die so was als Nötigung betrachten. Oder fährst du zufällig ein Provida-Fahrzeug der Polizei? Die sind nämlich für sowas zuständig, nicht der Typ Oberlehrer.
Na, Du kennst Dich ja wirklich gut aus. Dann nenne doch mal bitte ein einschlägiges Urteil mit Aktenzeichen, wenn es angeblich so viele Strafrichter gibt, die so was als Nötigung betrachten. Würde mich echt interessieren. - Nötigung ist eine Straftat. Wer die linke Spur unter den Umständen, die hier geschildert wurden, nicht freigibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, keine Nötigung. Vorausgesetzt, dass rechts wirklich eine hinreichende Lücke existiert hätte. 1 Punkt und 80 Euro sind maximal die Folgen. Das ist die Preisklasse einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 26 bis 30 km/h.
Außerdem sprichst Du mich persönlich an, obwohl das völlig ins Leere geht. Wie gesagt, ich halte mich an die StVO inkl. des Rechtsfahrgebotes. Allerdings halte ich wenig von Leuten, die von anderen fordern, dass diese sich an die StVO halten, damit sie selbst ungehindert dagegen verstoßen können. Schlechter Sportsgeist. Denk mal drüber nach. Und für das Einhalten von Tempolimits sind weder die Oberlehrer noch die Provida-Fahrzeuge zuständig, sondern zunächst mal jeder Fahrer für sich selbst. Die Schwierigkeiten beginnen, wenn einem das nicht gelingt. Wie sieht´s denn mit Deiner Rechtsschutz-Versicherung aus? Schon oft gebraucht?
MfG, Tazio1935
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Juni 2015 um 23:40:52 Uhr:
Es gibt nämlich viele Strafrichter, die so was als Nötigung betrachten.
Erzähl doch nicht solch Unsinn !
Wenn es jemand als Nötigung betrachtet bist z.B. Du das, aber Deine Empfindungen sind nun mal nicht das Gesetz. 😁
Ich finde es immer eckelhaft, wenn man von anderen verlangt die Regeln einzuhalten um sie selber brechen zu können.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 18. Juni 2015 um 20:21:11 Uhr:
Klar, und vor dir war alles leer, hinter dir eine riesen Schlange und die Kolonne rechts ist total konstant mit 80 km/h dahin gerollt ... sorry, aber das ist nicht realistisch!
Warum war hinter mir eine riesen Schlange, verstehe ich jetzt nicht wie Du darauf kommst !???
Und ja die Brummis fahren solange es geht konstand 90 auf der rechten Spur. Warum sollten sie nicht ?
Es waren keine Stauerscheinungen, nur halt viele LKWs wie immer.
Aber das soll hier auch nicht das Thema sein.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 18. Juni 2015 um 20:50:53 Uhr:
Ersteres sieht die StVO aber eben anders, ....Zitat:
@Cooperle schrieb am 18. Juni 2015 um 20:45:38 Uhr:
Natürlich darf man, mit gleicher Geschwindigkeit nebeneinander herfahren, wenn niemand behindert wird, was auch nicht der Fall ist wenn das TL ausgenutzt wird.
...Und ja, es gibt endlos lange Schlangen auf der rechten Spur. Hab ich hier auf der A6 jeden Tag.
Und wieder einer der anderen die STVO aufnötigt um selber dagegen zu verstoßen.
Eigentlich albern die ganze Diskussion unter diesem Gesichtspunkt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 18. Juni 2015 um 20:50:53 Uhr:
Ersteres sieht die StVO aber eben anders, auch wenn es dir nicht passt.Zitat:
@Cooperle schrieb am 18. Juni 2015 um 20:45:38 Uhr:
Natürlich darf man, mit gleicher Geschwindigkeit nebeneinander herfahren, wenn niemand behindert wird, was auch nicht der Fall ist wenn das TL ausgenutzt wird.
...Und ja, es gibt endlos lange Schlangen auf der rechten Spur. Hab ich hier auf der A6 jeden Tag.
Die zweite Spur ist nur zum Zwecke des Überholens zu nutzen. Ist der Wille nicht da, darfst du dich da nicht rumtreiben. Von "niemand behindern" steht da genau mal gar nichts!Letzteres mag sein, aber dann ist es links doch nicht leer! Da ist genauso Kolonne, sprich du hast eine Überholabsicht, musst dich aber gedulden, weil es nicht schneller geht.
Jetzt überlege mal in Ruhe was Du da schreibst.
Es hört sich, als müsse man eine nicht regelkonforme Aktion starten um einer anderen Regel zu entsprechen. Ein Widerspruch in sich.
Zitat:
@zhnujm schrieb am 18. Juni 2015 um 22:24:06 Uhr:
Du kannst aber nicht wissen ob du niemanden behinderst.Zitat:
@Cooperle schrieb am 18. Juni 2015 um 20:45:38 Uhr:
Und das ist mal wieder typisch deutsch: Hauptsache die Raser haben freie Bahn!Natürlich darf man, mit gleicher Geschwindigkeit nebeneinander herfahren, wenn niemand behindert wird, was auch nicht der Fall ist wenn das TL ausgenutzt wird.
Es gibt legitime Gründe fürs zu schnell fahren auch ohne Sondersignale.
Ach gottchen, jetzt kommen solche Argumente! Sind die andere schon alle ausgegangen?
Dieser Fall wird wohl absolut selten sein.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 18. Juni 2015 um 23:54:16 Uhr:
...
Allerdings halte ich wenig von Leuten, die von anderen fordern, dass diese sich an die StVO halten, damit sie selbst ungehindert dagegen verstoßen können. Schlechter Sportsgeist.
...
Bester Satz in diesem Thread.
Dann zitiere ich mal aus einem Beschluss des OLG Düsseldorf:
"Danach stellt nicht jedes planmäßige Verhindern des überholtwerdens eine Nötigung dar, sondern es müssen erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, daß dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Mißbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet (BGH a.a.O.). Solche Umstände sind z.B. das absichtliche Langsamfahren und plötzliche Linksausbiegen, oder das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit nur mäßiger Geschwindigkeit, um ein überholen zu verhindern, sowie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (BGH a.a.O.). Ob das Verhalten eines Kraftfahrers, der das Überholtwerden ohne zulässigen, triftigen Grund absichtlich verhindert, sittlich besonders zu mißbilligen, als sozial unverträglich und als schwerwiegendes Unrecht zu bewerten ist, läßt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und insbesondere auch des Verhaltens des behinderten Verkehrsteilnehmers beurteilen."
Dummerweise beurteilt das Gericht die "Umstände des Einzelfalles" oft an Hand der Aussage des behinderten Verkehrseilnehmers. Und wenn die "Umstände des Einzelfalles" die Verurteilung wegen Nötigung tragen, dann hat man halt Pech gehabt? Gibt es dann noch ein Fahrverbot und 2 Punkte dazu hat man doppelt Pech gehabt.
@tazio1935: "Sollte ich Dich - rein theoretisch - beim Überschreiten des Tempolimits behindern, darfst Du gerne mit rechtstaatlichen Mitteln gegen mich vorgehen." - Daher der "persönliche" Hinweis auf eine hoffentlich gute RS-Versicherung. Denn was nutzt dir dein gutes Recht, wenn du die ein Verfahren über mehrere Instanzen nicht leisten kannst? Was natürlich nicht persönlich gemeint ist.
Schön, wenn du dich - rein theoretisch - immer an die StVO hältst. Ich kann das von mir nämlich nicht immer behaupten.
Nur am Rande bemerkt: Mich nervte es auch, wenn ich die Geschwindigkeitsbeschränkung einhielt und dann dauernd "illegal" überholt wurde. Oder beim Übeholen mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von hinten bedrängt wurde. Soll ich deshalb stur links fahren und mich so auf eine Stufe mit den "Verkehrsrowdies" stellen? Seit ich SUV fahre, schön hohe Sitzposition, das beruhigt ungemein, geht mir sowas meistens am hinteren Körperteil vorbei.
Und diese Ruhe und Gelassenheit - besonders gegen "Fehler" anderer - vermisse ich im Straßenverkehr.
Gruß
Peter
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Juni 2015 um 08:45:33 Uhr:
Dann zitiere ich mal aus einem Beschluss des OLG Düsseldorf:
"Danach stellt nicht jedes planmäßige Verhindern des überholtwerdens eine Nötigung dar, sondern es müssen erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, daß dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Mißbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet (BGH a.a.O.). Solche Umstände sind z.B. das absichtliche Langsamfahren und plötzliche Linksausbiegen, oder das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit nur mäßiger Geschwindigkeit, um ein überholen zu verhindern, sowie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (BGH a.a.O.). Ob das Verhalten eines Kraftfahrers, der das Überholtwerden ohne zulässigen, triftigen Grund absichtlich verhindert, sittlich besonders zu mißbilligen, als sozial unverträglich und als schwerwiegendes Unrecht zu bewerten ist, läßt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und insbesondere auch des Verhaltens des behinderten Verkehrsteilnehmers beurteilen."Gruß
Peter
Das ist doch aber eine ganz andere Baustelle als das Thema hier.
Vom rot markierten trifft doch nix zu.
Zitat:
@diezge schrieb am 18. Juni 2015 um 11:26:05 Uhr:
Hallo,Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Juni 2015 um 11:22:03 Uhr:
Fährt der Pkw rechts ebenfalls 80, muss du halt ein wenig früher oder später die Geschwindigkeit reduzieren, um vor oder hinter ihm nach rechts zu fahren.Nach dem Rechtsfahrgebot musst du jedenfalls nach rechts, soweit zur rechtlichen Situation.
nö, wenn sich beide PKW mit der erlaubten Geschwindigkeit bewegen, kann man solange nebeneinander fahren, bis die Situation nicht mehr vorhanden ist. Eine solche Situation dürfte aber äußerst selten vorkommen.
Grüße,
diezge
Komisch... solche Situationen erlebe ich beinahe täglich.😕
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Juni 2015 um 15:39:59 Uhr:
wer sagt, dass deine vmax auf dem tacho - auch der tatsächlichen erlaubten vmax, ferner dem tachowert deines hintermannes entspricht?Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 18. Juni 2015 um 15:31:24 Uhr:
Ich "behindere" also jemanden, wenn ich die zulässige Vmax fahre?ich kenne genug fahrzeuge, deren tachovoreilung über 110kmh jenseits von gut und böse ist! da werden dann 140kmh angezeigt - obwohl lediglich 125kmh lt. gps gefahren werden!
Wer mit GPS-Tacho fährt, der soll das tun - er darf allerdings nicht erwarten, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn bei seiner Vorgehensweise unterstützen - wie denn auch?
Für den, der nach Tacho fährt, ist der GPS-Fahrer ein Drängler, weil er ja schneller als Limit fahren will. Und die Mehrheit fährt ganz klar nach Tacho.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Juni 2015 um 08:45:33 Uhr:
Seit ich SUV fahre, schön hohe Sitzposition, das beruhigt ungemein, geht mir sowas meistens am hinteren Körperteil vorbei.Und diese Ruhe und Gelassenheit - besonders gegen "Fehler" anderer - vermisse ich im Straßenverkehr.
Gruß
Peter
Ich wollte schon immer mal wissen, warum Leute SUV fahren.
Könnte mir auch vorstellen, mir einen zu kaufen, wenn ich mal Rentner bin und evtl. Rückenschmerzen beim Ein- und Aussteigen bekomme.
Welche Art von Beruhigung eine hohe Sitzposition vermitteln soll, erschließt sich mir nicht so recht. Ich bin in meinen Autos immer ruhig und gelassen. Ich werde allerdings auch äußerst selten mal bedrängelt.