Fahrsicherheitstraining...

Opel Astra F

Hallo...

Ich weiß, dass es nicht hierher gehört, aber ich wusste nicht wo es gepasst hätte...

Hab auch schon gesucht, aber nichts gefunden, ich hoffe, ihr könnt mir helfen..

Es gibt ja Fahrsicherheitstrainings, mit denen man seine Probezeit um 1 Jahr verkürzen kann... und genau so eins werde ich demnächst machen.

Nun habe ich aber schon eine Nachschulung hinter mir und eine Empfehlung für eine MPU (Idiotest), welche ich nicht wahrgenommen habe...

bekomme ich dann trotzdem ein jahr abgezogen, oder geht das in meiner Situation nicht??

21 Antworten

ja, die verlängert sich um 2 jahre... und diese möchte ich gerne verkürzen 😉

@jwe85

Das kannst du verkürzen in dem du den fahrsicherheitstraing machst. Und Übrigens das ist kein Gewöhliches Fahrsicherheitstraning sondern ein Spezieles hatte sogar so ein komische name gehabt weiß jetzt aber nicht wie es hieß naja....

mfg hayro85

das ist ein aufbautraining...

dauert aber so weit ich das richtig verstanden habe 2 tage. so wie früher, das man alle trainigs angeben kann, und die versicherungen entscheiden dann selber, gibt es nicht mehr!!

so, onkel gefragt (allianz) und der sagt, dass man das training nur beim adac oder besonderen trainingstagen bei der polizei über fahrschulen machen kann. und selbst dann steht auch nicht fest, ob du die verkürzung bekommst. er bringt mir morgen das regelblatt von der allianz zu dem thema mit, das werde ich dann mal hochladen...

das wäre echt super, vielen dank für die mühe

Was ist denn eigentlich, wenn man geblitzt wurde und noch nicht Bescheid bekommen hat. Mal angenommen man hätte noch zwei Monate Probezeit und man absolviert so ein Aufbautraining, o.ä. und verkürzt seine Probezeit damit (beendet sie). Kriegt man dann trotzdem noch zwei Jahre extra, weil man VOR dem Training geblitzt wurde?
Mit Blitzen mein ich jetzt ordentlich, mit Fahrverbot usw.

ich würde sagen ja, da sich die "verurteilung" ja am tatzeitpunkt orientiert und zu diesem zeitpunkt befandest du dich ja noch in der probezeit...

bin mir aber nicht sicher

es zählt nicht der tatzeitpunkt sondern der verurteilungszeitpunkt. so ists zumindest bei punkten

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