Fahrräder verkratzen Auto in Garage - Tipp?
Hallo,
meine Mutter hat einen Stellplatz in der Garage ihrer Vermieter. Neben dem Auto ist noch Platz für deren Räder an der Wand und zum Durchgehen. Die Vermieter sind aber sehr unvorsichtig wenn sie die Räder rausschieben und die Autotür wurde daher schon mehrmals verkratzt. Sie sehen das aber nicht ein und sagen, das könne ja auch passiert sein als meine Mutter mit dem Auto in der Stadt irgendwo geparkt hat. Eher unwahrschienlich, da sie das ja direkt merken würde (es geht um die Fahrerseite). Meine Mutter versuchte es zwischenzeitlich mit einer kleinen Plane die mit Magneten befestigt war, die wurde aber durch die Räder beim Rausgehen nur mitgezerrt und es gab trotzdem Kratzer. Eine komplette Plane über das ganze Auto fixiert ist keine Option, da es reglmäßig benutzt wird. Jetzt kann sie bis zum Herbst auch draußen parken, aber spätestens im Winter wird es wieder zum Problem (die Räder werden ganzjährig benutzt). Und sie zahlt ja auch für den Garagenplatz.
Hat jemand noch eine zündenden Idee? Eine Art dünne Platte vielleicht die man ans Auto lehnt und wenn ja was für eine?
Liebe Grüße
Ally
Beste Antwort im Thema
..auf den Garagenplatz verzichten Geld sparen! oder Räder raus stellen und Ruhe haben, beides zusammen geht anscheinend nicht!!
72 Antworten
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 1. Mai 2020 um 11:50:59 Uhr:
So leicht ist es aber auch nicht als Vermieter einen Mieter zu kündigen
Doch. Da hilft dem Vermieter der §573a BGB
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 1. Mai 2020 um 11:50:59 Uhr:
Garagen können jederzeit fristgerecht ohne Gründe gekündigt werden.
So mein Stand der Dinge.
Aber nur, wenn sie nicht Teil des Wohnungsmietvertrages sind.
Okay, wir haben aneinander vorbei geredet. Klar die Garage ist schnell gekündigt.
Ich dachte man hätte Angst das auch die Wohnung gekündigt wird.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 1. Mai 2020 um 11:50:59 Uhr:
So leicht ist es aber auch nicht als Vermieter einen Mieter zu kündigen
Doch wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und der Vermieter im Haus wohnt ist auch die Kündigung der Wohnung ohne Angabe von Gründen kein Problem.
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Ihr solltet die Probleme des Mietrechts nicht allzu sehr auswalzen.
Verkratzen des Autos ist ein NoGo.
Das hat mit Kündigung des Mietvertrages nichts zu tun.
Auch rechtlich kommt da kein Vermieter weit mit.
Lasst euch lieber was zur Lösung einfallen.
Moorteufelchen
Ich würde die Vermieter einfach bitten, das Fahrrad auf der Seite neben sich zu schieben , dass zwischen Fahrrad und Auto immer der Körper ist. Ich denke, auf diesen Kompromiss werden sich auch die Vermieter einlassen, denn dann ist das Verkratzen des Autos mit dem Fahrrad nicht mehr möglich.
Gruß
Uwe
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Die Mutter der TE mietet einen Stellplatz in einer Garage. Somit ist doch der gesamte Bereich dieses Stellplatzes ihrer und kein anderer hat irgendwas neben das Auto zu stellen, egal ob da noch Platz ist.
Sollten die Vermieter dies tun wollen, so haben sie das Einverständnis der Mutter einzuholen.
Es ist in meinen Augen eine Frechheit.
Ich befürchte jedoch, dass die Mutter beim "einklagen" eine Kündigung des Platzes bekommt. Somit hat sie in jedem Fall verloren (Kratzer im Auto oder keinen Garagenplatz).
Mal ein praktischer Ansatz: eine leichte Kunststoff- oder Sperrholzplatte, etwas höher als die Fahrradlenker, neben das Auto stellen und vor dem Wegfahren an die Stirnwand der Garage lehnen.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 4. Mai 2020 um 08:23:08 Uhr:
Mal ein praktischer Ansatz: eine leichte Kunststoff- oder Sperrholzplatte, etwas höher als die Fahrradlenker, neben das Auto stellen und vor dem Wegfahren an die Stirnwand der Garage lehnen.
Wenn die Vermieter so unvorsichtig sind, wie oben beschrieben, dann werden sie diese Platte hin und wieder am Auto entlang schieben. Ob das Schadensbild dann besser aussieht, wage ich zu bezweifeln.
Daher müßte ein eventueller Schutz fest am Auto befestigt werden, jedoch leicht wieder zu entfernen sein, weil die Mutter bestimmt nicht damit rumfahren will.
Eine Möglichkeit wäre noch auf den Citrön zu wechseln. Der hat doch seitlich diese Schutzdinger dran.
Ich kenne die Verhältnisse nicht.
Warum ist neben dem Stellplatz noch so viel Platz für Fahrräder abstellen?
Kann man das Auto auf dem Stellplatz so weit nach "rechts" fahren, dass da kein Platz mehr ist?
Dann müsste der Vermieter auf den TE zukommen und eine Lösung suchen.
Könnte man eventuell auch eine Trennwand da hinstellen? oder ein Stahlgitter? So, dass der Stellplatz eindeutig abgetrennt ist?
In jedem Fall bräuchte das das Einverständnis des Vermieters.
Aber so wie das klingt hat der kein Einsehen. Wenn man schon abstreitet, dass die Fahrräder das Problem sind und das sofort auf jemand anders schiebt.
Ich sehe da wenig Spielraum für eine einvernehmliche Lösung.
Ist auch meine Meinung. Wäre der Vermieter an einer vernünftigen Lösung interessiert, wäre das schon längst erledigt. Wenn der Stellplatz separat zu kündigen ist, würde ich das machen, vielleicht hat der Vermieter ja auch einen eigenen Stellplatz und man könnte einen Tausch ansprechen.
wäre ja echt toll, wenn der te mal nen paar billder einstellen würde von der ganzen situation dann wäre das ganze glaskugellesen hier mal etwas aufgehellt
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 3. Mai 2020 um 19:12:12 Uhr:
Das hat mit Kündigung des Mietvertrages nichts zu tun.
Auch rechtlich kommt da kein Vermieter weit mit.
Lasst euch lieber was zur Lösung einfallen.Moorteufelchen
Natürlich kann ein Vermieter der im Zweifamilienhaus eine Wohnung bewohnt dem Mieter leicht kündigen
https://www.mietrecht.org/.../
Es kann durchaus vorkommen, dass Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen, wenn der Vermieter über mehrere Wohnungen innerhalb eines Hauses verfügt, von denen er eine selbst bewohnt und die andere vermietet hat.
Solange sich die Vertragsparteien gut verstehen, kann ein direkter u.U. täglicher Kontakt zwischen Mieter und Vermieter die Durchführung des Mietverhältnisses sogar erleichtern, weil sich der Mieter mit seinen Anliegen unkompliziert an seinen Vermieter wenden kann. Kommt es allerdings zu Spannungen zwischen den Mietvertragsparteien, was keine Seltenheit ist, wirken sich diese besonders stark auf das tägliche Leben beider Seiten aus, da sich beide in der Regel nicht aus dem Weg gehen können.
In einer solchen Situation besteht insbesondere für den Vermieter, der das Mietverhältnis in der Regel -im Gegensatz zum Mieter- nicht grundlos kündigen kann, ein besonderes Bedürfnis, den ständigen Kontakt durch eine Beendigung des Mietverhältnisses zu unterbinden.
Diesem Umstand trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass es dem Vermieter unter gewissen Voraussetzungen ein erleichtertes Kündigungsrecht mit besonderen Kündigungsfristen verschafft. Mit diesem Kündigungsrecht befasst sich der folgende Beitrag.
Es kann durchaus vorkommen, dass Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen, wenn der Vermieter über mehrere Wohnungen innerhalb eines Hauses verfügt, von denen er eine selbst bewohnt und die andere vermietet hat.
Der Vermieter einer Wohnung innerhalb eines Zweifamilienhauses hat ein erleichtertes Kündigungsrecht
§ 573a Abs.1 S.1 BGB sieht vor, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter gekündigt werden kann, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 BGB bedarf. Dies bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 3. Mai 2020 um 19:12:12 Uhr:
Ihr solltet die Probleme des Mietrechts nicht allzu sehr auswalzen.
Verkratzen des Autos ist ein NoGo.
Das hat mit Kündigung des Mietvertrages nichts zu tun.
Auch rechtlich kommt da kein Vermieter weit mit.
Lasst euch lieber was zur Lösung einfallen.Moorteufelchen
sollte auch für einem foren paten verständlich sein