Fahrräder auf Heckträger (VW Logo) Breite, Höhe was ist erlaubt

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

hab mir einen gebrauchten Orginal VW Heckträger "Logo" für 2 Fahrräder gekauft.

Nun stellst sich mir die Frage wie breit und wie hoch dürfen die Räder seitlich und in der Höhe sein ?

Was ich weiß sollte man nicht schneller als 120 KM\h auf der BAB fahren.

Dank & Gruß

22 Antworten

...man könnt's ja auch anhängen...wär das dann noch Ladung oder schon Anhänger ? 😁
https://webimg.secondhandapp.com/w-i-mgl/5bf50f5c5d647d1a155cc829

Das wär dann schon Anhänger, für 5 Räder :
https://www.ebay.de/.../323978741160?_trksid=p2385738.m4383.l4275.c10

Weiß aber nicht, was davon in D zulässig sein könnte.

Kennzeichnung mit Beleuchtungseinrichtung oder Warntafel, soll ja auch welche geben mit Rücklicht drin.

Ich versteh nicht was Du damit sagen willst? Red doch bitte mal in ganzen Sätzen und zum Thema passend...

Die von Dir beschriebene beleuchtete Kennzeichnung ist abhängig von was? Und wofür braucht man die jetzt?

Ist die jetzt für irgendwas im Zusammenhang mit einem zu transportierendem Fahrrad Deiner Meinung nach vorgeschrieben? Und wenn ja in welchem Zusammenhang?

Wenn die fahrzeugeigenen Rücklichter (oder auch Kennzeichen) von der Ladung verdeckt werden (selbst wenn paar Fahrradspeichen gar nicht sooo viel verdecken) , muß das eben nochmal dran.

---> " (9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Absatz 2), Schlussleuchten (§ 53 Absatz 1), Bremsleuchten (§ 53 Absatz 2), Rückstrahler (§ 53 Absatz 4), Nebelschlussleuchten (§ 53d Absatz 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Absatz 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlussleuchten ist so auszuführen, dass am Fahrzeug vorhandene Nebelschlussleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlussleuchten muss selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzlichen Nebelschlussleuchten erfolgen. "
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

Und in anderen Ländern auch noch andere "Sitten" (Vorschriften) ;-)

Nachtrag/Antwort zu unten :
😕 . . . was bist'n du für'n komischer Vogel . . . ? 😕
(bzw. komische Vögel : der Bitboy schreibt zu sparsam, und du übertreibst's . . . naja, mir jetzt auch "wurscht" ;-) )

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Ja und? Wenn ich mir bei meinem Auto dann das Dach abflexe, damit ich ein Fahrrad transportiert bekomme, ist das auch verboten und genauso wenig mit der eigentlichen Frage zu tun...
Abgesehen davon ist ein mitgenommenes Fahrrad auch in einem Auto mit abgeflextem Dach immer noch einfach eine Ladung und es gelten sämtliche diesbezüglichen Regelungen...
Es fehlt unter anderem noch die Ladungssicherung die auch überhaupt nichts mit der Eingangsfrage zu tun hat...
Und auf die Frage warum seiner Meinung nach die Regelungen je nach Art der Mitnahme unterechiedlich ausgelegt werden können geht er ja vorsichtshalber nicht ein, sondern schmeisst mit irgendwelchen nicht zum Thema passende Halbsätzen und Worthülsen u sich...

Ich bin raus...

Dem ist doch nur Langweilig, oder will an der Uni mit dem hier gewonnenen Wissen glänzen ;-))

Naja, selbst wenn, dann wäre das Wissen nicht von Dir, weil Du nichts dazu beiträgst...

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 15. März 2020 um 08:22:47 Uhr:



Nachtrag/Antwort zu unten :
😕 . . . was bist'n du für'n komischer Vogel . . . ? 😕
(bzw. komische Vögel : der Bitboy schreibt zu sparsam, und du übertreibst's . . . naja, mir jetzt auch "wurscht" ;-) )

Moin,

ja ich habe übertrieben um darzustellen, dass es meiner Meinung nach völlig egal ist, wie das Fahrrad transportiert wird. Hier gelten jedesmal die identischen Regelungen

Den Grund für seine Aussage, dass es im Zusammenhang mit der Art des Mitnehmens, deutliche Unterschiede macht und welche Regeln man einzuhalten hat bleibt mir der BITBOY ja schuldig. Statt auf konkrete Fragen zu antworten, wirft er den nächsten Wortbrocken in den Raum ohne selber einen Zusammenhang zum Thema herzustellen um dann zum Schluss auch noch persönlich zu werden...

vG, O.

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