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Fahrradträger mit abnehmbarer AHK

Themenstarteram 13. April 2018 um 12:27

Hallo,

hat jemand Erfahrungen mit der Kombi abnehmbare AHK/Fahrradträger?

Ich würde gerne eine bestellen von BRINK (BMC) ist die erste Generation.

Muss ich mir da Sorgen machen, dass das etwas klapprig ist?

mfg

Beste Antwort im Thema

Ich glaube, ein angehängter Anhänger/Wohnwagen mit maximal erlaubter Stützlast verursacht beim Fahren eine viel größere Krafteinwirkung auf die AHK, als es ein Fahrradträger jemals kann.

Da würde ich mir keine Gedanken machen.

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Hallo,

die abnehmbare AHK verriegelt so fest, das sich der Haken nicht bewegen kann.

Der würde sonst schnell verschleißen.

Grüße

Thorsten

Es gibt doch kaum noch Autos mit starrer AHK. Trotzdem fahren etliche Leute ihre Fahrräder mit dem Auto spazieren :-D.

Wenn bei den abnehmbaren AHK etwas klappern würde, hätten die kaum eine Zulassung bekommen.

am 15. April 2018 um 8:50

Klapprig ist Ansichtssache. Aufgrund der großen Hebelwirkung schaukelt so ein Fahrrad schon etwas, auch wenn an sich alles wirklich fest ist. Hatte ich vorher auf meinem Mondeo und da habe ich dann die Fahrräder über die Heckklappe zusätzlich mit speziellen Spanngurten fixiert. Danach war's ziemlich ok.

Was ich noch im Hinterkopf habe ... auf Alu-AHK teilweise nicht zulässig...

https://www.motor-talk.de/.../...angeblich-nicht-erlaubt-t3183874.html

Ob das auch auf diese Kombination zutrifft weiß ich nicht... aber vielleicht vorher abklären.

Die Frage war ob es einen (generellen) Unterschied zwischen einer starren und einer abnehmbaren AHK gibt bei der Nutzung mit einem Fahrradträger.

 

Die Antwort ist ganz einfach: Nein!

 

Es gibt bei Verwenden einer abnehmbaren AHK nur eine Auflage beim Betrieb eines Anhängers daran: Das Sicherungsseil darf nicht am abnehmbaren Teil der AHK befestigt werden, sondern muss direkt an dem Hilfsrahmen bzw dem Fahrzeug selbst eingehakt werden.

Grüße

Steini

An meinem vorigen Auto hatte ich eine abnehmbare AHK ab Werk, Fahrradträger ein günstiger von Eufab aus dem Baumarkt. Damit bin ich mehre Male 600 km am Stück gefahren ohne das etwas klappert oder sich löst. Ich sichere aber die Fahrräder immer zusätzlich mit Spanngurten am Träger.

Beim jetzigen Auto habe ich nachträglich eine abnehmbare Anhängerkupplung von Brink montieren lassen. Fahrradträger ist der Selbe von Eufab. Keine Probleme, es wackelt nichts.

Ich glaube, ein angehängter Anhänger/Wohnwagen mit maximal erlaubter Stützlast verursacht beim Fahren eine viel größere Krafteinwirkung auf die AHK, als es ein Fahrradträger jemals kann.

Da würde ich mir keine Gedanken machen.

abnehmbare AHK und Fahrradträger ist kein Problem hatte ich bei meinen Benz auch gehabt und war alles Stabil, der Fahrradträger war älteres Modell und auch sehr schwer.

Ich hatte nur das Problem das ich 75 Kg Stützlast haben durfte und konnte somit nur 2 Fahrräder mitnehmen.

Die heutegen Fahrradträger sind wesentlich leichter so das man bei 75 Kg Stützlast auch drei Fahrräder mitnehmen kannst .

Wie schon jemand geschrieben hat denk an der Stützlast und dann klappt das auch, ach bevor ich es vergesse der Sprit verbraucht wird sich erhöhen, darum nehme ich jetzt lieber ein Anhänger wo der spritverbrauch sich zwar auch erhöht aber nicht so viel wie bei einem Fahrradträger.

So ist meine Erfahrung

Moin,

das geht problemlos. Wenn in der AHK spiel ist (klappern) ist da was kaputt oder nicht richtig verriegelt.

Wichtig ist nur, dass der Kugelkopf absolut fettfrei ist, da so ein Kupplungsträger auf der Kugel geklemmt wird.

Viele Grüße

Matze

Zitat:

@steph0211 schrieb am 15. April 2018 um 22:36:51 Uhr:

...

Wie schon jemand geschrieben hat denk an der Stützlast und dann klappt das auch, ach bevor ich es vergesse der Sprit verbraucht wird sich erhöhen, darum nehme ich jetzt lieber ein Anhänger wo der spritverbrauch sich zwar auch erhöht aber nicht so viel wie bei einem Fahrradträger.

So ist meine Erfahrung

...

Irgendwie kann ich mir das nur schwer vorstellen, dass der Windwiderstand des Fahrradträgers so viel Höher ist als der Roll- und wiederstand eines Anhängers - zumindest unter der annahme der selben Fahrgeschwindigkeit - und da liegt die Krugs:

Mit Fahrradträger darf man (je nach Modell) meistens 130 km/h fahren. Mit Anhänger in der Regel nur 80 km/h oder mit Sonderregelung 100 km/h. Bei einem Geschwindigkeitsunterschied von ca. 50 km/h könnte ich mir dann natürlich gut vorstellen, dass der Verbrauch sinken wird.

Ich verbrauch mit meinem Anhänger (darf nur 80 km/h fahren) auch weniger als wenn ich ohne (130km/h) fahre (Zugfahrzeug: Ford Escort 4-Türige Limosinie 1,8l-Benziner mit 115PS: Leer etwa 1.100 kg; Anhänger Motolug mit Leer 75kg beladen mit Motorrad mit 280 kg).

Aber zurück zum Thema:

Die Herstellerangaben des Fahrradträgers sind hier ganz klar entscheiden. Sollte da irgendetwas von "nicht für abnehmbare Anhängerkupplungen geeignet" drinne stehen, geht es natürlich nicht, aber davon würde ich jetzt erstmal nicht ausgehen. Wie oben erwähnt das Leergewicht des Trägers und die Gewichte der Fahrräder in Bezug auf die Stützlast des Fahrzeuges und der Anhängerkupplung (kann bei nachgerüsteten Kupplungen differieren) beachten. Und zu Guter letzt: die vom Fahrradträgerhersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.

PS: Und ein bisschen wackeln tut so was immer. Hab selber nur Dachträger für's Fahrrad aber auch da lassen sich die Fahrräder etwas hin und her schaukeln. Ist halt keine starre Verbindung. Einfach mal fest dran rütteln bis das Auto wackelt. Wenn's dannach wieder in die Ausgangsposition zurück ausschaukelt ist alles gut.

Zitat:

@Blueshadow89 schrieb am 17. April 2018 um 12:38:05 Uhr:

Ich verbrauch mit meinem Anhänger (darf nur 80 km/h fahren) auch weniger als wenn ich ohne (130km/h) fahre (Zugfahrzeug: Ford Escort 4-Türige Limosinie 1,8l-Benziner mit 115PS: Leer etwa 1.100 kg; Anhänger Motolug mit Leer 75kg beladen mit Motorrad mit 280 kg). Schnippel . . .

Und nun ersetze deinen Anhänger durch einen gängigen Wohnwagen, zwischen 2,3m und 2,5m breit, etwa 2,65m hoch, um die 7m lang und um die 1600-1800kg schwer, wenn die Bestimmungen eingehalten werden auch noch mit 100km/h zu fahren.

Da kommt eine ganz andere Belastung zustande.

Nutzen wir die 100km/h-Regelung unseres Gespanns aus (Tacho 110), verdoppelt sich der Dieselverbrauch. Denn der Windwiderstand des Wohnwagen ist schon beachtlich. Man könnte auch sagen, das man eine Schrankwand hinter dem Auto herzieht. Da hilft auch die leichte schräge Frontpartie eines Wohnwagens nur wenig.

Dann noch die entsprechenden Hebelkräfte des Monoachsers.

Es ist ein enormer Unterschied ob man mit einem Lastanhänger o.ä. oder einem Wohnwagen unterwegs ist. Wir haben beide Varianten zu Hause.

 

==>Daher auch meine Einschätzung weiter oben, das ein Anhänger (Wohnwagen) mehr an der AHK zerrt als es ein Fahrradträger kann.

@Peugeotpik:

bitte nicht aus dem Kontext reisen. Ich wollte nur darstellen, dass ich mir entgegen der Behauptung von Steph0211 nicht vorstellen kann, dass man mit den Fahrräder auf nem Anhänger weniger verbraucht als auf der Anhängerkupplung mit Fahrradträgern, sondern dass ich davon ausgehen, dass der niedrigere Spritverbrauch auf die niedrigere Geschwindigkeit zurückzuführen ist.

Wenn man einen großen schweren Anhänger zieht, stellt glaube ich keiner in Frage, dass der Verbrauch steigen wird. Natürlich auch damit verbunden die Kräfte die auf die Anhängerklupplung des Auto wirken. Da würde ich sogar nicht die Sinnhaftigkeit unterscheidung der Stützlast zwischen 50 (die mir minimal bekannteste stützlast eines PKW), 75 und 100kg (die mir größt bekannte Stützlast eines PKW) für fraglich erklären wenn man bedenkt was so ein Anhänger für Hebelkräfte während der Fahrt entwickeln kann.

Sorry, dann hatte ich das falsch verstanden bzw. gedeutet.

Aber du hast es ja noch einmal schön erklärt.

Zitat:

@Peugeotpik schrieb am 15. April 2018 um 12:45:23 Uhr:

Ich glaube, ein angehängter Anhänger/Wohnwagen mit maximal erlaubter Stützlast verursacht beim Fahren eine viel größere Krafteinwirkung auf die AHK, als es ein Fahrradträger jemals kann.

Da würde ich mir keine Gedanken machen.

Hierzu noch: Die Kugelkupplung von 'nem Anhänger hat aber keinen "Hebelarm", d.h. es kommt kein Moment auf die AHK vom Auto. Bei Fahrradträgern schon. Unkritsch, sonst wärs nicht erlaubt, aber dennoch...

Zitat:

@v8.lover schrieb am 18. April 2018 um 22:30:32 Uhr:

]

Hierzu noch: Die Kugelkupplung von 'nem Anhänger hat aber keinen "Hebelarm", d.h. es kommt kein Moment auf die AHK vom Auto. Bei Fahrradträgern schon. Unkritsch, sonst wärs nicht erlaubt, aber dennoch...

Wo siehst du den Unterschied zwischen der Stützlast des Anhängers und der Gewichtslast des Heckträgers?

Beides bewirkt ein Moment an der Kupplung. Diese steht nämlich nach hinten raus.

Moorteufelchen

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