Fahrradfahrer ohne Licht - potentielle Selbstmörder?
Hallo Gemeinde
was meint Ihr zu diesem Thema?
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Gruss Migoela
Beste Antwort im Thema
Diese reißerische Überschrift des Threads stört mich schonmal
"Potentielle Selbstmörder"
Das ist die selbe Schiene wie:
Motorradfahrer - "Organspender"
LKW - "Rollende Zeitbomben"
usw....
....
....
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
...während ein Radfahrer Narrenfreiheit hat ? Er ist genauso Verkehrsteilnehmer und hat sich dementsprechend so zu verhalten. Mit allen Rechten und Pflichten.
Sie haben keine Narrenfreiheit und können von der Polizei genau so angehalten werden wie alle Verkehrsteilnehmer (und werden sie auch, wenn auch zu selten).
Hallo,
die Chance, beim Fahrradfahren ohne Licht tödlich zu verunfallen, ist doch relativ gering.
Da ein Selbstmörder die feste Absicht hat, sich das Leben zu nehmen, wird er einen Weg mit höherer Erfolgsquote wählen. Klingt jetzt makaber, ist aber so.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,die Chance, beim Fahrradfahren ohne Licht tödlich zu verunfallen, ist doch relativ gering.
Grüße,
diezge
Die Chance ist noch geringer, wenn man im Dunkel das Licht anhätte.
Aber wenn du nun erstmal ausrechnen möchtest, wie hoch eine Unfallchance bei verschiedenen Umständen ist, nur zu.
Warum wird wohl bei allen neueren PKW ein Tagfahrlicht eingebaut ? Warum sind Motorräder auch tagsüber angehalten, mit Licht zu fahren ? Die Chance, dass die ohne Licht auch angefahren werden, ist sicherlich ähnlich.
Es geht hier vor allem darum, dass das Auge auf helle Reize sehr früh reagiert. Man nimmt also helle Punkte schneller wahr. Da weiss man vielleicht noch gar nicht, was es ist, aber dass da was ist.
Und so ist man gewissermaßen schon in einer Erwartungshaltung. Wenn man so will, ist der Überaschungseffekt bei Null.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Wenn es kein Licht hat, dürftest damit nicht im öffentlichen Verkehrsraum rumradeln. Sowas ist in D genau geregelt. (...)
Wenigstens ein Anstecklicht sollte drin sein. Entspricht zwar auch nicht der Vorschrift, ist aber wenigstens besser als gar nichts.
Stecklicht war uU schon immer den Vorschriften entsprechend (je nach Fahrrad) und die Vorschriften wurden zudem letztes Jahr gelockert.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Aber ein Radfahrer wird wohl nie begreifen, dass es vor allem ums Gesehenwerden geht.
legales Licht, mit dem man sieht, wo man hinfährt, das war -und ist- eher die Ausnahme. Inzwischen gibts aber zum Glück Lösungsmöglichkeiten. Denn es geht -insbes. zB ausserorts- durchaus auch ums Sehen.
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ZusätzlichZitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Stecklicht war uU schon immer den Vorschriften entsprechend (je nach Fahrrad) und die Vorschriften wurden zudem letztes Jahr gelockert.
zur Dynamo-Beleuchtung. Es ist richtig, dass die Bestimmungen nun gelockert wurden sind. Allerdings steht noch immer drin, dass die Akkulampe bzw. Batterie für Selbige mind. 6V aufweisen muss. Und das ist in den allermeisten Fällen nicht mal annähernd der Fall.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
. Denn es geht -insbes. zB ausserorts- durchaus auch ums Sehen.
Natürlich, schliesst aber das
Gesehenwerdenkeinesfalls aus.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Oh, toll 🙄 ein Radfahrer- Bashing- Thread. Das hatten wir ja lange nicht ... 🙄
Ehre, dem Ehre gebührt 😁
Zitat:
Original geschrieben von UTrulez
Ehre, dem Ehre gebührt 😁Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Oh, toll 🙄 ein Radfahrer- Bashing- Thread. Das hatten wir ja lange nicht ... 🙄
Wenn schon dann aber "wem" 😁
Gern so, Herr Lehrer.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Zusätzlich zur Dynamo-Beleuchtung. Es ist richtig, dass die Bestimmungen nun gelockert wurden sind. Allerdings steht noch immer drin, dass die Akkulampe bzw. Batterie für Selbige mind. 6V aufweisen muss. Und das ist in den allermeisten Fällen nicht mal annähernd der Fall.Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Stecklicht war uU schon immer den Vorschriften entsprechend (je nach Fahrrad) und die Vorschriften wurden zudem letztes Jahr gelockert.
Schlimm genug, daß die Regelung leider recht mehrdeutig ausgefallen ist.
Den letzten Stand ihrer Interpretation kenne ich nicht genau... aber "zusätzlich"?
Das wäre mir neu.
Stattdessen intepretiere ich den 67 StVZO so, daß es
entwedereine Lichtmaschine
odereine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V
odereinen "wiederaufladbaren Energiespeicher" geben muss.
Ob ich unserem Gesetzgeber da womöglich zu viel Praxisnähe zugetraut habe, da bin ich nicht ganz sicher. Für Rennräder unter 11 kg gilt zum Glück die alte Regel.
http://www.adfc.de/.../die-neuen-beleuchtungsvorschriften
http://www.stvzo.de/stvzo/b6.htm
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Natürlich, schliesst aber das Gesehenwerden keinesfalls aus.Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
. Denn es geht -insbes. zB ausserorts- durchaus auch ums Sehen.
... führt aber dazu, daß man -will man was sehen- leider mit nicht zugelassener Beleuchtung fahren muss.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Schlimm genug, daß die Regelung leider recht mehrdeutig ausgefallen ist.
Den letzten Stand ihrer Interpretation kenne ich nicht genau... aber "zusätzlich"?
Das wäre mir neu.
Vor der Lockerung war Dynamo-Licht vorgeschrieben. Akkulichter konnten mit drangebaut werden.
Nun wurde es insofern gelockert, dass es kein Dynamolicht mehr sein muss, es dafür eine Akkulampe tut. Dieser Akku soll aber mind. 6V aufweisen.
Es gibt ja nun Anstecklichter, welche aber in grosser Zahl keine 6 V aufweisen. Und diese wären als Stand-Allone- Beleuchtung noch immer nicht zulässig.
Die 6 V wurden vor allem wegen der zunehmenden Anzahl von Elektrorädern gewählt. Bei diesen Rädern würde ein Dynamo kaum noch Sinn machen.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Vor der Lockerung war Dynamo-Licht vorgeschrieben. Akkulichter konnten mit drangebaut werden.
Nun wurde es insofern gelockert, dass es kein Dynamolicht mehr sein muss, es dafür eine Akkulampe tut. Dieser Akku soll aber mind. 6V aufweisen.
Es gibt ja nun Anstecklichter, welche aber in grosser Zahl keine 6 V aufweisen. Und diese wären als Stand-Allone- Beleuchtung noch immer nicht zulässig.
Ja. Aber handelsübliche Stecklichter sind oft mit weniger als 6 Volt betrieben. Wären also demnach nach wie vor nicht zugelassen.
Wenn man mal darüber nachdenkt, ist das Thema "Fahrradbeleuchtung" vom Gesetzgeber leider sehr schlecht angefasst worden. Da muss man sich nicht wundern, wenn viele einfach mit dem fahren, was sie für tauglich halten.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Da muss man sich nicht wundern, wenn viele einfach mit dem fahren, was sie für tauglich halten.
Hier geht es aber darum , dass viele Fahrradfahrer ganz ohne Licht fahren. Akkulichter mit weniger als 6V sind war nicht vorschriftsmässig, aber immer noch besser als gar keins. Daher würde ich dies noch tolerieren. Immerhin zeigt es, dass sich der Fahrer selbst Gedanken darüber gemacht hat.
Wer aber gar nix dran hat, ist in meinen Augen einfach verantwortungslos.
Ich oute mich mal: ich fahre meistens auch ohne Licht. Warum? Weil ich mich im Verkehr so oder so nicht auf andere verlasse, erst recht nicht darauf, dass mich andere sehen. Es bringt also nicht den geringsten Vorteil, man macht sich etwas vor. Ausnahme sind noch Landstraßen und Straßen,wo Fußgänger einen beim Überqueren der Straße übersehen könnten. aber ansonsten....naja, Tagträumer werden auch durch Licht nicht wach^^.
Der einzige Vorteil ist, dass man sich im Auto nicht so erschreckt wenn das Rad Licht an hat, mehr aber nicht. An diesen Ecken mache ich dann auch Licht an, aber sonst eher nicht.
Verantwortungslos ist das also eher nicht,mehr den Gegebenheiten geschuldet, und natürlich meinen kleinen Macken 😁
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Gehören potentielle Selbstmörder zum Selbstschutz nicht eine geschlossene Anstalt?
Nein, ist ein Privatvernögen und wenn jemand ein Hobby wie sterben hat verweise ich auf Platon: Jedem das Seine.
Zudem braucht die Evolution Auslese also hat das alles so seine Ordnung, eine Ordnung die allerdings gestört wird denn in der Realität ist nichts mit Selbstmord sondern (mit)Haftung anderer.
Mit Sprüchen wie "ich hatte Vorfahrt" und "er/sie konnte nicht gesehen werden" wird man vor heutigen Gerichten eher Aggressionen an sich ziehen, also ja es gibt ein Problem aber nicht den Tod mancher, sondern dass wieder alle für alles verantwortlich sind, auch die die es nicht sind.
Zitat:
Original geschrieben von VollSynchronisiert
Weil ich mich im Verkehr so oder so nicht auf andere verlasse, erst recht nicht darauf, dass mich andere sehen. Es bringt also nicht den geringsten Vorteil, man macht sich etwas vor.
Deswegen sind an jedem Schulranzen mittlerweile Katzenaugen oder floureszierende Flächen und Signalfarben. Nicht zu vergessen die Warnwesten, welche es entweder zu kaufen gibt oder aber durch den ADAC bereitgestellt werden. Dafür, dass man nicht besser gesehen wird ,wird da ein ziemlicher Aufwand betrieben.
Und sowas setzt sich beim Radfahrer fort. Allein durch seine schmale Silhoutte ist er im Dunkel der Nacht faktisch unsichtbar. Hier hilft bereits ein kleines rotes Licht auf dem Kreuz, um jedem zu zeigen:,, Achtung !,,