Fahrradampel falsch gestellt?

Hallo Forenten,

folgende Situation:
An einer Kreuzung Potsdamer Str. Tiergarten/Uferstraße gibt es neben der Ampel für KFZ auch eine Ampel für Fahrräder (Radweg) und Fußgänger.
Die Ampel für Fußgänger zeigt rot, die Ampel für KFZ (die rechts abbiegen wollen) grün. Nun zeigt aber auch die Ampel für Radfahrerer grün, die geradeaus über die Straße wollen.
Die Sache hat folgenden Haken: Der KFZ-Fahrer kann die Ampel für Radfahrer nicht sehen, sondern nur die rote Fußgängerampel. Daraus schlußfolgert der KFZ-Fahrer das da auch kein Radfahrer mehr über die Straße fahren darf.
Mit dem Erfolg das ich gestern mit meinem Rad fast von einem rechtsabbiegenden Audi aufgespießt wurde, weil ich bei grün (Radfahrerampel) über die Straße fahren wollte.
Es gab ein wüßtes Beschimpfen und Hupen, obgleich mir ja kein Vorwurf zu machen war.

Also ich finde die Radfahrerampel sollte wie die Fußgängerampel das gleiche anzeigen, dann hätte ich nämlich angehalten - weil dort ja rot war.

Is ja lebensgefährlich. Was meint Ihr?

LG Andy

Beste Antwort im Thema

Die Lage ist klar: Wenn die Ampel als Symbol nur einen Fußgänger darstellt und keinen Radfahrer mit drauf ist, gilt diese auch nur für Fußgänger. Dann gilt die Autoampel auch für Radfahrer.

Das weiß leider kaum einer von den Autofahrern und die hupen und schimpfen dann gerne, wenn man sein Recht in Anspruch nimmt.

In diesem Fall gibt es zwar eine Radfahrerampel, da die aber für den Autofahrer nicht zu sehen ist, muss er davon ausgehen, dass seine grüne Ampel auch für den Radfahrer gilt.

Im übrigen muss der Autofahrer ohne grünen Pfeil bei Abbiegen eh aufpassen, kann ja auch sein, dass ein Fußgänger losgegangen ist und die Ampel gerade auf rot gesprungen ist. Dann kann man den Fußgänger ja auch nicht umfahren.

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Jupp. Sehe ich genauso. Wird nicht sicherer durch die Demontage.
An der Fußgängerampel muss ein Zeichen für Radfahrer hin das dann auch rot leuchtet wenn Fußgängerampel rot ist. Oder eben wieder die Radfahrerampel rann mit gleicher Schaltung wie Fußgängerampel. Dann wirds sicher.

Andy

Zitat:

@Tand0r schrieb am 14. September 2015 um 08:43:28 Uhr:


Das ist ja die dümmste aller Lösungen.
Am Problem ändert es doch gar nichts, jetzt gilt für Fahrradfahrer die gleiche Ampel wie für Autofahrer.
Ich vermute es verschärft das Problem sogar. Einige wenige Fahrradfahrer halten nun nämlich bei roter Fußgänger Ampel an. Als rechtsabbieger rechnet man dann nicht damit das der nächste ganz normal durchfährt.

Das ist Blödsinn,weil die Fahrradfahrerampel nicht synchron mit der Autofahrerampel geschaltet war.

Dies ergab hier u.U. Missverständnisse, weil viele Autofahrer nur die Fußgängerampel gesehen haben !

Wenn Fußgänger rot haben, sollte Radfahrer dies auch haben, weil oft die Rechtsabbiegespur auch gleichzeitig gerade aus bedeutet.

Jetzt gibt es zumindest zwischen Auto und Radler selbige Bedingungen !

Zitat:

@Tand0r schrieb am 14. September 2015 um 11:50:28 Uhr:


Ich kenne keine Fahrradampel die gleichgeschaltet ist. Zumindest in Berlin werden sie etwas früher grün, was sehr sinnvoll ist, da die Fahrradfahrer so besser bemerkt werden.

Bei günstigen Nachrüstungen kann das durchaus sein, da muss dann die Ampel keine neuen Signale ansteuern. Beide Signale genau gleich zu schalten ist auch kein Problem, man kann auch die Haltelinie für Radfahrer etwas vor verlegen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 14. September 2015 um 11:50:28 Uhr:


An viel befahrenen Fahrradstrecken werden sie auch früher rot um einen Rückstau der rechtsabbieger zu verhindern.

Genau diese Unsitte ist der Grund warum überhaupt derartige Gefahren entstehen. Hätte man diesen Unsinn nie gemacht, dann würde heute niemand auf die Idee kommen man könnte einfach so rechts abbiegen wenn es noch einen Radweg rechts gibt.

Das durch ziehen bei Rot wird durch eine derartige Benachteiligung massiv provoziert. Die Wartezeit für einen Radfahrer ist dann deutlich länger, weil nicht nur die Zeit wo der Querverkehr fährt gewartet werden muss, sondern davor noch eine Zeit wo man eigentlich fahren könnte.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 14. September 2015 um 08:08:38 Uhr:


Update,

da soll mal einer sagen die Berliner Verkehrs-Behörden lesen hier nicht mit. 😁

Die Fahrradampel ist abmontiert worden.

Gruß Andy

Die Situation ist jetzt völlig unklar geworden. Während mit der Fahrradampel ganz eindeutig Stop oder Freie Fahrt angezeigt wurde, kann man sich jetzt aussuchen, ob man nach Straßen- oder Fußgängerampel fährt:

1. Der Radweg führt auf die Fahrbahn, die Straßenampel steht rechts vom Radweg, also gilt diese.
2. Der Radweg grenzt unmittelbar an die Fußgängerfurt, also gilt die Fußgängerampel.

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Zitat:

@KolosseumTenor schrieb am 2. September 2015 um 12:56:18 Uhr:


Die Lage ist klar: Wenn die Ampel als Symbol nur einen Fußgänger darstellt und keinen Radfahrer mit drauf ist, gilt diese auch nur für Fußgänger. Dann gilt die Autoampel auch für Radfahrer. [...]

Falsch.

Ist keine Fahrradampel vorhanden und grenzt der Radweg an die Fußgängerfurt, gilt für Radfahrer die Fußgängerampel.

Ist keine Fahrradampel vorhanden und grenzt der Radweg nicht an die Fußgängerfurt, gilt die Straßenampel.

Weiß nur kaum ein Radfahrer 😉 und die VLB auch nicht, sonst hätten sie die Fahrradampel drangelassen. 😎

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 14. September 2015 um 22:23:53 Uhr:


Weiß nur kaum ein Radfahrer 😉 und die VLB auch nicht, sonst hätten sie die Fahrradampel drangelassen. 😎

Ohne jetzt die hier so beliebten Kraftfahrer-gegen-Radfahrer-Diskussionen starten zu wollen: Wer kapiert denn solche lustigen Regelungen?

Die Kraftfahrer haben es ja ganz leicht: Welcher Signalgeber für die gilt, ist in der Regel sofort zu erkennen. Das einzige Problem ist vielleicht noch, ob für den abbiegenden Verkehr gesonderte Signalgeber aufgestellt wurden.

Wenn ich aber auf dem Fahrrad sitze, muss ich an jeder Kreuzung theoretisch tausend Dinge bedenken, um den richtigen Signalgeber zu finden. Der variiert nämlich abhängig von der momentan gültigen Straßenverkehrs-Ordnung, eventuell zeitlich gültiger Sonderregelungen aus § 53 StVO, dem befahrenen Straßenteil, der Optiken in den Signalgebern und der räumlichen Anordnung der Querungsfurten für Fußgänger und Radfahrer.

Ich behaupte mal, das könnte auch kein Kraftfahrer mit seiner Führerschein-Ausbildung erklären.

Zitat:

@Schattenfell_ schrieb am 14. September 2015 um 23:47:51 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 14. September 2015 um 22:23:53 Uhr:


Weiß nur kaum ein Radfahrer 😉 und die VLB auch nicht, sonst hätten sie die Fahrradampel drangelassen. 😎
Ohne jetzt die hier so beliebten Kraftfahrer-gegen-Radfahrer-Diskussionen starten zu wollen: Wer kapiert denn solche lustigen Regelungen?

Die Kraftfahrer haben es ja ganz leicht: Welcher Signalgeber für die gilt, ist in der Regel sofort zu erkennen. Das einzige Problem ist vielleicht noch, ob für den abbiegenden Verkehr gesonderte Signalgeber aufgestellt wurden.

Wenn ich aber auf dem Fahrrad sitze, muss ich an jeder Kreuzung theoretisch tausend Dinge bedenken, um den richtigen Signalgeber zu finden. Der variiert nämlich abhängig von der momentan gültigen Straßenverkehrs-Ordnung, eventuell zeitlich gültiger Sonderregelungen aus § 53 StVO, dem befahrenen Straßenteil, der Optiken in den Signalgebern und der räumlichen Anordnung der Querungsfurten für Fußgänger und Radfahrer.

Ich behaupte mal, das könnte auch kein Kraftfahrer mit seiner Führerschein-Ausbildung erklären.

Dies ist genau das, was ich gemeint habe, zu viel Ampeln/Signalgeber !

In bestimmten Fällen dürften es 4 sein.

Bus und Bahn,Fußgänger,Autofahrer und dann die Radfahrerampel, was für ein Gewusel🙁

Nicht mit hunderten Schildern und xxx Lichtzeichen für Verwirrung stiften, sondern mal Ordnung und auch Rechtssicherheit rein bringen.

Zitat:

@Schattenfell_ schrieb am 14. September 2015 um 23:47:51 Uhr:


[...] Ohne jetzt die hier so beliebten Kraftfahrer-gegen-Radfahrer-Diskussionen starten zu wollen: Wer kapiert denn solche lustigen Regelungen? [...]

Niemand! 😁 (Außer die Gelehrten, die das diskutiert und beschlossen haben)

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 15. September 2015 um 21:42:22 Uhr:



Zitat:

@Schattenfell_ schrieb am 14. September 2015 um 23:47:51 Uhr:


[...] Ohne jetzt die hier so beliebten Kraftfahrer-gegen-Radfahrer-Diskussionen starten zu wollen: Wer kapiert denn solche lustigen Regelungen? [...]
Niemand! 😁 (Außer die Gelehrten, die das diskutiert und beschlossen haben)

Wahrscheinlich verstehen selbst diese Leute nicht, was die da eigentlich fest gelegt haben.

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