Fahrpraxis im Einsatzfahrzeug
Hallo zusammen,
bei dieser heutigen Unfallmeldung: Krankenwagen fährt Jungen an frage ich mich, inwieweit junge Führerschein-Besitzer (in diesem Falle war die Fahrerin gerade mal 20 Jahre jung) wirklich geeignet sind, Einsatzfahrzeuge zu führen.
Welche Schulungen und Fahrtrainings erhalten Zivis, bevor sie selbst z.B. einen Rettungswagen fahren dürfen?
Besteht hier evtl. ein großer Nachholbedarf?
Sicher kann man sich auch die Frage stellen, warum ein 12jähriger Junge den RTW mit Blaulicht u. Martinshorn nicht wahrgenommen hat. Ich sehe öfters Menschen auf der Straße, die große Kopfhörer tragen. Das schränkt die akustische Wahrnehmung natürlich stark ein.
Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Nächste Frage, durfte die Fahrerin mit ihrem Führerschein überhaupt das Fahrzeug lenken?
Ich muß mich jetzt erst mal abreagieren gehen ...
Bleib mal auf dem Teppich.
Der Junge hat den Fuß gebrochen und ist nicht gestorben.
Jeder von uns erwischt sich mal dabei unaufmerksam zu sein. Nur weil es jetzt eben ein Krankenwagen war, wird hier wieder ein riesen Fass aufgemacht.
Ist doch alles gut gegangen. Der Junge wird seine Lektion gelernt haben und die anderen Beteiligten sicher auch.
47 Antworten
UNVERANTWORTLICH von den Verantwortlichen einen Fahranfänger als Fahrer auf einen RTW zu lassen!!!!
Bei Personenbeförderung MUSST du mindestens 5 Jahre Fahrpraxis haben ...
Das der 12 jährige nichts wahrgenommen hat, kann viel Ursachen haben. Nur mal davon abgesehen, wäre es eine ältere, gehbehinderte Person gewesen, ein Blinder gar ... "berechtigt" das denjenigen umzunieten? Auch wenn es eine Einsatzfahrt war ... NEIN!
Nächste Frage, durfte die Fahrerin mit ihrem Führerschein überhaupt das Fahrzeug lenken?
Ich muß mich jetzt erst mal abreagieren gehen ...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Nächste Frage, durfte die Fahrerin mit ihrem Führerschein überhaupt das Fahrzeug lenken?
Ich muß mich jetzt erst mal abreagieren gehen ...
Bleib mal auf dem Teppich.
Der Junge hat den Fuß gebrochen und ist nicht gestorben.
Jeder von uns erwischt sich mal dabei unaufmerksam zu sein. Nur weil es jetzt eben ein Krankenwagen war, wird hier wieder ein riesen Fass aufgemacht.
Ist doch alles gut gegangen. Der Junge wird seine Lektion gelernt haben und die anderen Beteiligten sicher auch.
Machst du dir das da nicht ein wenig zu einfach? Warum gibt es wohl bestimmte Altersgrenzen für bestimmte Fahrzeuge wie LKW z.B.? Nach meinen Info, die nicht stimmen müßen, MUSS ich 5 Jahre Fahrpraxis haben um z.B. einen Personenbeförderungsschein machen zu können um z.B. Behinderte zu transportieren. Wir haben ja bei uns einen 30jährigen Kollegen, der gerade mal 2 Jahre die Lizenz hat. Eigentlich ... ja?
... und was heißt hier, er hat "nur" den Fuß kaputt? Hört sich für mich verdammt nach "er hat doch nur die Hüfte kaputt ..." Was ist wenn der Junge durch den "ach, ist doch nur der Fuß" nicht mehr richtig laufen kann? Wäre es dein Junge würdest du dann auch so reden? 😠
Vielleicht sollte ich noch erwähnen warum mir da die Galle hochkommt und nicht nur die. Kurz nach dem Unfall meines Sohnes kam vom Vater der Unfallverursacherin (Fahranfängerin!) der Spruch, er sollte sich nicht so anstellen, seine Tochter wäre wohl schwer verletzt. Sie hatte Brandwunden vom Airbag. Mein Sohn hat die Hüfte kaputt und sein Leben lang Schmerzen und andere Probleme und Benachteiligungen. Und warum? Weil eine Unverantwortliche Person erlaubt hat eine Fahranfängerin in einem Auto fahren zu lassen, in dem sie normalerweise gar nicht fahren durfte. "Ist doch nur die Hüfte und er hat überlebt ...... " DANKE!!!
Die gesetzlichen Anforderungen lassen sich in § 48 FeV finden.
Dass die Schulung gerade junger Menschen nicht immer die Beste ist, will ich nicht bestreiten. Aber auch "alte Hasen" beispielsweise bei freiwilligen Feuerwehren sind meiner Beobachtung nach nicht unbedingt viel besser.
Es soll sich bitte niemand von der Aussage angegriffen fühlen - es gibt in jeder Altersklasse gute und schlechte SoSi-Fahrer (m/w). Die Frage allein am Alter festzumachen scheint mir zu kurz gegriffen.
@Bootsmann:
Aus dem §:
Zitat:
(2) Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
Aus dem Pressebericht geht nicht hervor, ob das zutraf. Zu 99 % würde ich aber mal darauf tippen, dass fahrerlaubnisseitig alles im grünen Bereich ist.
Ähnliche Themen
Hier will ich mich nicht darüber streiten ob ältere und erfahrenere Autofahrer im Einsatz mit Sonderrechten die besseren Fahrer sind. Das kann ich hier jeden Tag auf der "Feuerwehrrennstrecke" erleben, wenn ein Rettungswagenfahrer versucht durch die verstopfte Straße zum Einsatzort zu kommen. Kommt dann auch noch die "Kavalerie" (Feuerwehreinsatzzug mit mehreren Fahrzeugen) ... ok, aber das war ja nicht Thema.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass es in MEINEN Augen unverantwortlich ist, einen Fahranfänger ans Steuer eines Rettungswagen zu lassen. Das es zu einem Unfall kommen KANN, egal wie rouniert der Fahrer ist, bestreite ich nicht. Mir bleibt regelmässig das Herz stehen, wenn Martinshorn erklingt und die Fußgängerrampel hier springt auf ROT. Die Fahrzeuge sind bergab nun mal nicht eben langsam ...
Säße ich in verantwortungsvoller Position käme kein Fahrer unter 25 ans Steuer eines RTW. Bei den Rettungsdiensten außerhalb der Feuerwehren dürfte das allerdings anders gehandhabt werden, lascher, mit den entsprechenden Folgen wie man sehen kann.
Und, wie Fahranfänger unterwegs sind die "Fahrgäste" haben, durfte ich auch schon oft erleben. Mein Sohn hat in seinem freiwilligen Jahr bei den Maltesern auch Behinderte transportiert ... Ok! Lieber nicht drüber nachdenken.
Wir können auch alle Fahranfängrr verbieten und nur noch Kinder zeugen, die als perfekte Autofahere auf die Welt kommen.
Das Einzelschicksal deines Sohnes tut mir leid, aber deine Pauschalverurteilung hilft keinem weiter. Wäre die Fahrerin die deinen Sohn angefahren hat 65 gewesen würde dein Kreuzug gegen die Rentner gehen.
Von Einzelfällen pauschale Forderungen abzuleiten ist nicht unbedingt das Mittel der Wahl.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Das Einzelschicksal deines Sohnes tut mir leid, aber deine Pauschalverurteilung hilft keinem weiter. Wäre die Fahrerin die deinen Sohn angefahren hat 65 gewesen würde dein Kreuzug gegen die Rentner gehen.
Kann er schlecht machen, da er selber schon diese Schwelle überschritten hat.
Und da er selber einen Bus mit Behinderten fährt, würde er sich somit ins eigene Knie schiessen.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Welche Schulungen und Fahrtrainings erhalten Zivis, bevor sie selbst z.B. einen Rettungswagen fahren dürfen?
ein zivi fährt ganz bestimmt keinen rettungswagen mehr - da es den zivildienst nichtmehr in seiner ursprünglichen form gibt und für einen krankenwagen mittlerweile die führerscheinklasse c1 (7,5t) notwending ist, den die entsprechenden organisationen nichtmehr einfach so sponsorn...
...fahrtrainings gibts höchstens, wenn neue fahrzeuge beschafft werden und der fahrzeughersteller ein training für 2-3leute sponsort.
ansonsten, die routine kommt erst mit der erfahrung...und die muss man - egal ob 20 oder 50jahre alt - erstmal sammeln!
ein fahrer der 30jahre lang fernfahrer war und zig-millionen kilometer abgespult hat, kann genauso einen bockmist machen, wenn er dann hinters steuer eines einsatzwagens gesetzt wird!
und was ich noch dazubemerken möchte - es gibt nicht wenige fußgänger, die gucken dem fahrer des einsatzfahrzeuges das sich mit blaulicht und pressluftfanfare nähert ins gesicht - und treten dann ne sekunde später trotzdem auf die fahrbahn!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ein zivi fährt ganz bestimmt keinen rettungswagen mehr - da es den zivildienst nichtmehr in seiner ursprünglichen form gibt und für einen krankenwagen mittlerweile die führerscheinklasse c1 (7,5t) notwending ist, den die entsprechenden organisationen nichtmehr einfach so sponsorn...
Die KTW und auch die NAW hier in der Ecke sind mit Klasse B fahrbar. Was habt Ihr denn für Panzer am Start? 😕
Das ist mir durchaus bewusst. Dass letztere die Grenze von 3,5 Tonnen zGm knacken, ist mir neu. 😕
joar....schreibfehler von mir! 😰
bezogen hatte sich das mit dem c1 auf den rettungswagen, wie ich auch als erstes schrieb - bis sich dann im weiteren textverlauf der krankenwagen eingeschlichen hat... 😁
Okay - Fehler in einem Forum sind weniger gravierend als im RL des Straßenverkehrs. 😉
Hast Du mal einen Link zu einem "Krankenwagen" - die Anführungszeichen habe ich bewusst gesetzt - für den Klasse B nicht ausreicht? Hier in der Gegend ist mir noch keiner aufgefallen.
Google nach Rettungswagen Typ Bayern und du siehst den RTW...