Fahrlehrer greift ein in der Prüfung.
Hallo,
meine Freundin hatte Prüfung.
Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:
250 Durchfahrt verboten
1020-30 Anlieger Frei
Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war, bevor der Prüfer überhaupt was gesagt hat.
Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder. Und ein Durchfallgrund wäre dies, ohne sein eingreifen ja ebenso nicht, oder missverstehen ich etwas?
93 Antworten
Vielleicht fehlt auch eine Information oder wurde einfach nicht übermittelt. Eventuell wurde bei Prüfungsbeginn ja auch die Anweisung gegeben, Wir fahren immer geradeaus, außer ich sage etwas anderes an. Geht es nur nach Rechts oder Links biegen wir immer nach Rechts ab. Sowas könnte ich mir schon vorstellen. Dann wäre man auch fair und korrekt durchgefallen. Ist nur ein kleiner Satz am Anfang, den kann man schnell mal vergessen im Stress der Prüfung. 😉
Auf den ersten Blick: Eingreifen war unnötig - was gab keine Gefährdung.
Der Prüfer hätte nur "Fahren Sie bitte rechts ran, Danke, sehr gut!" gesagt und hätte den nächsten Fahrschüler ans Lenkrad bitten müssen (oder den Fahrlehrer).
Andererseits...!
Der Fahrlehrer ist rein rechtlich gesehen der Fahrzeugführer...? Heißt: der Fahrschüler fährt in die Straße, der Fahrlehrer kassiert das Bußgeld - nicht? War mal "zu meiner Zeit" wohl so, sagte mir der Fahrlehrer.
Bevor ich als Fahrlehrer einem Beamten oder Sachbearbeiter erklären müsste, warum wir da reingefahren sind, hätte ich auch die Bremse getreten (nach Spiegelblick usw.). Nicht reingefahren = keine Probleme.
Zitat:
@dadopi schrieb am 1. September 2021 um 19:41:20 Uhr:
Ich finde nur, dass er bei drohender Gefahrensituation eingreifen muss nicht aber bei Anlieger frei
Es ist vollkommen unnötig so auf dem Eingreifen herum zu reiten.
Deine Bekannte ist durchgefallen, weil sie das Schild ignoriert hat bzw. weil der Prüfer zu dem Schluss gekommen ist, sie hätte es ohne das Eingreifen ignoriert.
Dass es umgangssprachlich gerne heißt, dass wenn der Fahrlehrer eingreift ist man durchgefallen, ist so nicht richtig, es ist in der Praxis nur eben fast immer so gegeben, da Fahrlehrer in der Prüfung eben nur bei groben Fehlern eingreifen und dieser grobe Fehler hinter dem Eingreifen ist der Durchfallgrund und nicht das Eingreifen an sich.
Sollte ein Prüfer tatsächlich mal zu dem Schluss kommen, dass ein Fahrlehrer vollkommen unnötig eingegriffen hat, dann sollte er dies dem Prüfling nicht zur Last legen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 2. September 2021 um 08:37:15 Uhr:
Solche "Fallen" können auch nach der Prüfung jeden Tag auftauchen. Da sitzt dann auch keiner im Auto, der sagt, wo ich langfahren soll. Dann muss man die Bedeutung des Verkehrsschilds kennen.
Grüße vom Ostelch
Das berücksichtigt einen wichtigen Unterschied nicht: nach der Prüfung weiß ich von Fahrtbeginn an, dass ich die Route selbst festlegen muss und darf. Und nicht plötzlich ohne Worte (!) und ohne Vorwarnzeit die Routenplanung übernehmen muss.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. September 2021 um 08:48:52 Uhr:
Die praktische Fahrprüfung sollte man schon in diesem Sinne als "Alleinfahrt" betrachten.
Hilfestellungen gibt es da nicht und Entscheidungen müssen allein und selbstständig getroffen werden. Dazu gehören auch Schilder und deren Bedeutung rechtzeitig zu erkennen.
Der Prüfer gibt nur die Richtung vor.
Bei der Alleinfahrt warte ich eben nicht auf Anweisungen von hinten. Bei der Prüfung dagegen erwarte ich eben nicht, dass ich auf einmal selbstständig Entscheidungen über die Fahrtroute treffen muss.
Genau die Richtung hat der Prüfer hier eben nicht vorgegeben, obwohl es zwei Möglichkeiten gab, von denen keine selbstverständlich war.
Man stelle man sich noch das Autoritäts- und Machtgefälle zwischen Prüfer und Prüfling vor, welcher Prüfling trifft da eigenmächtige Entscheidungen über die Fahrtroute? Eher fährt er im Stress über ein Verbotsschild.
Außer natürlich links oder rechts war es aus irgendeinem anderen Grund verboten einzufahren, dann wäre das Verhalten des Prüfers nicht zu beanstanden, sondern ees wäre eine Prüfungssituation, deren Beherrschung vom Prüfling erwartet werden darf.
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Man dreht sich nur noch im Kreis und der TE hat wohl auch keine Lust mehr an der Diskussion teilzunehmen.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 2. September 2021 um 11:56:01 Uhr:
(...)
Bei der Alleinfahrt warte ich eben nicht auf Anweisungen von hinten. Bei der Prüfung dagegen erwarte ich eben nicht, dass ich auf einmal selbstständig Entscheidungen über die Fahrtroute treffen muss.Genau die Richtung hat der Prüfer hier eben nicht vorgegeben, obwohl es zwei Möglichkeiten gab, von denen keine selbstverständlich war.
Dann fragt man nach. Wenn ich Beifahrer habe, die mir den Weg beschreiben, was mach ich denn dann in mehrdeutigen Situationen? - Eben!
Was, wenn dich dein Navi "verboten" lotst? Dann fährste doch auch nicht in den See/Baustelle/etc (oder mit dem LKW auf'n Feldweg (hier in der Gegend erst passiert 😁))
Zitat:
Man stelle man sich noch das Autoritäts- und Machtgefälle zwischen Prüfer und Prüfling vor, welcher Prüfling trifft da eigenmächtige Entscheidungen über die Fahrtroute? Eher fährt er im Stress über ein Verbotsschild.
Wenn hinter dir ein Polizeiauto auftaucht, fährst du dann auch im Streß zu schnell oder in eine verbotene Straße?
Zitat:
@motor_talking schrieb am 2. September 2021 um 11:56:01 Uhr:
Man stelle man sich noch das Autoritäts- und Machtgefälle zwischen Prüfer und Prüfling vor, welcher Prüfling trifft da eigenmächtige Entscheidungen über die Fahrtroute? Eher fährt er im Stress über ein Verbotsschild.
Wenn der Prüfer sagt: "Fahr den Radfahrer um", dann macht der Prüfling dies gefälligst?
Ich habe meinen damaligen Fahrprüfer verbal gerügt, dass ich entscheide, wann ich einen vor mir fahrenden Radfahrer überhole und und nicht er. Da war der Prüfer zwar sichrlich verstimmt, bestanden habe ich dennoch.
(Hätte ich den Radfahrer überholt, hätte ich durchfallen müssen, da die Situation ein Überholen nicht hergab).
Welche Macht hat der Prüfer überhaupt? Er kann einem im schlimmsten Fall die Prüfung versauen... das verbuche ich unter "shit happens".
Ich wage jedoch zu behaupten, dass das Anliegen der Prüfer nicht darin besteht, möglichst Viele durchfallen zu lassen.
A propos Radfahrer, und halt auch nur aus Erzählung: FL und Prüfer waren schon etwas genervt, weil die Schülerin innerorts so knapp an der mittleren Fahrbahnmakierung fuhr, weil ein Radfahrer auf dem Radweg unterwegs war. Dieser ist allerdings knapp vor dem Fahrzeug einfach so und ohne zu schauen auf die Straße und alle Insassen waren glücklich über ihr Verhalten. Man kann, und muss manchmal auch, ruhig diskutieren (und dann halt Glück oder Pech haben). Aber wenn man die Regeln grundsätzlich nicht einhält....
Nochmal zu Thema "absichtlich durchfallen lassen wegen Geld scheffeln": Bei uns hat sich schon rumgesprochen, welche Fahrschulen einen guten und eher weniger guten Ruf hatten. Teilweise auch, welche Fahrlerer:innen einen schneller/geschickter ans Ziel bringen und bei welchen man einfach "verloren" hat. Es ist also im Interesse der Fahrschule, möglichst viele Schüler:innen in möglichst kurzer Zeit durch zu bringen.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 1. September 2021 um 23:18:21 Uhr:
Wenn der Prüfling aber nicht rechtzeitig vor einer Kreuzung mit indirekter Abbiegepflicht eine Anweisung bekommt, in welche der beiden erlaubten Richtungen er abbiegen soll, ist das eine bösartige Falle.
Warum sollte das eine bösartige Falle sein ?!
Der Prüfer wird solche Situationen natürlich ausnutzen, um eben festzustellen, ob der Fahrschüler, bzw. Prüfling im Unterricht aufgepasst hat.
Fährt der Prüfling trotz "Durchfahrt verboten Schild" in die Straße ein ist die Prüfung beendet.
Wenn an einer Kreuzung geradeaus das "Durchfahrt verboten Schild" steht und der Prüfling erkennt das, dann wird Er es dem Prüfer sagen "Gradeaus darf Ich nicht... rechts oder links ?"
Wie schon geschrieben... vor der Situation stand Ich in meiner Prüfung drei mal.
Bei meiner zweiten Fahrstunde bin Ich auch in eine solche Straße eingebogen und mein Fahrlehrer hat die Weiterfahrt unterbrochen mit den Worten "Bei der Prüfung wäre es jetzt schon vorbei gewesen !"
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 2. September 2021 um 12:38:05 Uhr:
Ich habe meinen damaligen Fahrprüfer verbal gerügt, dass ich entscheide, wann ich einen vor mir fahrenden Radfahrer überhole und und nicht er. Da war der Prüfer zwar sichrlich verstimmt, bestanden habe ich dennoch.
Wie bitte? Hätte ich den Prüfer damit konfrontiert, mein Fahrlehrer hätte sich mit folgender Frage an mich gewandt:
"Bist du blöd oder was?!"Edit: ich hatte Deine Worte so verstanden, dass Du als Prüfling aufgefordert wurdest, über den geeigneten Zeitpunkt fürs Überholmanöver eigenverantwortlich zu entscheiden. Pardon, sollte ich Dich missverstanden haben.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 2. September 2021 um 12:57:21 Uhr:
Nochmal zu Thema "absichtlich durchfallen lassen wegen Geld scheffeln": Bei uns hat sich schon rumgesprochen, welche Fahrschulen einen guten und eher weniger guten Ruf hatten. Teilweise auch, welche Fahrlerer:innen einen schneller/geschickter ans Ziel bringen und bei welchen man einfach "verloren" hat. Es ist also im Interesse der Fahrschule, möglichst viele Schüler:innen in möglichst kurzer Zeit durch zu bringen.
Absichtlich würde ich es garnicht mal nennen.
Vorschnell wäre besser.
Natürlich ist es nicht im Sinne der Fahrschule wenn die Schüler sehr viele Fahrstunden und Prüfungen brauchen, um den Lappen zu bekommen, wie andere.
Um noch mal auf einige andere "Anmerkungen" hier zu kommen...
..was das einfahren in die "verbotene" Straße angeht.
Mal ganz ehrlich, Regeln hin und her, übereifrige Sachbearbeiter oder Cops hin und her - aber wer um alles in der Welt würde einem Fahrschulwagen ein Ticket verpassen, welcher an einem Schild 250 plus Zusatz vorbeifahren würde ???? Das ist doch wohl nicht euer Ernst, oder ??
Ich bin ganz sicher, der Prüfer hätte nach dem überfahren des Schildes eingegriffen. Und wenn der Fahrschulwagen dann 100m hinter dem Schild gehalten/gewendet hätte.. ..sollte er da tatsächlich ein Ticket bekommen ?? Also doch wohl nicht wirklich, oder ?
Diesen Grund für das eingreifen des FL zu nennen, ist einfach nur ein Witz.
Gruß Jörg.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 2. September 2021 um 12:38:05 Uhr:
Ich wage jedoch zu behaupten, dass das Anliegen der Prüfer nicht darin besteht, möglichst Viele durchfallen zu lassen.
Da schließe ich mich an. Allerdings hat der Prüfer mit der Wahl der Route es natürlich schon in der Hand die Prüfung schwerer oder leichter zu gestalten. Und da das auch nur Menschen sind und Menschen nun einmal unterschiedlich sind und dementsprechend will der eine halt ggf. mehr sehen als der andere. Aber so ist das Leben und das ist nicht immer 100% gerecht.
"Schwerer und leichter" sind aber teilweise auch sehr Subjektiv. Viele wünschen sich eine reine "Autobahn-Prüfung" fast genauso viele haben den reinen Horror davor.
Und bei manchen, wie meiner 2. ist's voll egal. Ich war bei der 2. aus irgendeinem Grund so super nervös und habe mir eingebildet, ich müsste möglichst schnell aus einer normalen, aber vielbefahrenen Kreuzung raus. Hätte ohne FL'in einen mega Crash gebaut, wenn sie mir den Motor nicht abgewürgt hätte. Beide waren dann etwas sauer auf mich. 🙄 - Im Nachhinein könnte man hier auch alles mögliche lamentieren: Warum genau diese Kreuzung, wo es viel einfachere gibt? Warum reden die beiden beim Losfahren drüber das heute FS-Übergreifend fast alle durchgefallen sind, ... Oder man sieht seinen Scheiß ein.
Ich hatte beim 3. und letzten mal übrigens den gleichen Prüfer wie beim zweiten mal. Er hat mich wieder erkannt wollte dann wissen, ob's sich heute rentiert, weil wenn's bei der übernächsten Kreuzung wieder vorbei sein wird, macht er lieber gleich Feierabend 🙄 Die eigentliche Fahrt war dann aber recht entspannt...
Meine Fahrausbildung ist ja jetzt schon ein paar Jahr(zehnte) her. Aber ich kann mich noch gut erinnern das der Fahrlehrer die kritischen Stellen im laufe der Ausbildung abgefahren ist und immer extra erwähnt hat :
" Hier musst du fragen ob rechts oder links" oder " wenn er hier sagt nächste Möglichkeit dann pass auf mit der Einbahnsttraße" usw. usw.
Einen Tag vor der Prüfung, als der Prüfer bekannt war sind wir sogar doch die Lieblingsstellen des speziellen Prüfers abgefahren.
Als "Falle" empfinde ich sowas nicht, der Prüfer muss eben sicher gehen das der Prüfling das fahren wenigstens halbwegs beherrscht.
Den das Fahranfänger selbst mit perfekter Prüfung noch weit weg sind von dem was man als guten Fahrer bezeichnet wird wohl keiner bestreiten aber wenigsten die Basics sollten sitzen.
Zitat:
@Rigero schrieb am 2. September 2021 um 13:10:46 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 2. September 2021 um 12:38:05 Uhr:
Ich habe meinen damaligen Fahrprüfer verbal gerügt, dass ich entscheide, wann ich einen vor mir fahrenden Radfahrer überhole und und nicht er. Da war der Prüfer zwar sichrlich verstimmt, bestanden habe ich dennoch.
Wie bitte? Hätte ich den Prüfer damit konfrontiert, mein Fahrlehrer hätte sich mit folgender Frage an mich gewandt:
"Bist du blöd oder was?!"Edit: ich hatte Deine Worte so verstanden, dass Du als Prüfling aufgefordert wurdest, über den geeigneten Zeitpunkt fürs Überholmanöver eigenverantwortlich zu entscheiden. Pardon, sollte ich Dich missverstanden haben.
Alles gut.
Der Prüfer sagte in etwa: "Jetzt überholen sie endlich den Radfahrer."
Aus meiner Sicht war dafür kein Platz (entgegen kommender Verkehr), ich hätte nur knapp und ohne ausreichend Seitenabstand vorbei gekonnt (eine etwas breitere Straße beim HSV-Stadion in Hamburg). Daher wies ich den Prüfer darauf hin, dass es meine Entscheidung ist, wann ich überhole und nicht seine.
Mein Fahrlehrer wurde in dem Moment sehr still... sagte aber nachdem der Prüfer ausgestiegen ist, dass ich im Recht war.