fahrersitzairbag ausgelöst. stützrad überfahren( was brauche ich jetzt !?

Audi A4 B5/8D

moin !
gestern Abend - gegen 10 - bin ich auf der BAB über ein Anhängerstützrad rüber gebrettert( mit 150 sachen !(
zum Glück hab ich dat scheiss ding zwischen die Räder bekommen ! und nicht unter die Räder !
Das Ding hat den Unterboden auf der Linken Seite zerkratzt u. verbeult !
Airbag auf dem Fahrersitz ist ausgelöst und der Gurt ist fest !

Wollt heute mal bei Audi vorbei fahren und nachfragen was da jetzt Sache ist - was die mir so alles zusammenrechnen !
ich könnte es ja alles selber einbauen - aber mit airbags ist do ne Sache!

wenn jemand bescheid weis was da alles neu muss oder was da gemacht werden muss - bitte bescheit sagen !

denke )

11 Antworten

Soso, dir ist also bei 150 km/h der Airbag aufgegangen nachdem du ein Sützrad mittig überfahren hast. Zur Begutachtung des Schadens wäre ein Foto hilfreich.

Hi,

ungewöhnlich aber durchaus möglich,wenn das Teil ungünstig im bereich eines Crashsensors eingeschlagen hat.
Ist ja im prinzip auch egal wie es passiert ist.

Fakt ist je nach alter und Zustand ist dein A4 jetzt praktisch ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Du benötigst einen komplett neuen Sitz und einen neuen Gurt. Das ganze natürlich Neu und von einer berechtigten Werkstatt eingebaut. Das wird nicht billig!

Gruß Tobias

Das ist quatsch !

Wo sitz der airbag steuergerät ? Und crashsensor ?

Ansonsten brauch ich ja ein sitz mit airbag,steuergerät,gurtsteafer!
Einbauen tuh ich selber, und anschlieasen wird die werkstatt.

Arbeiten am Airbagsystem dürfen nur Fachwerkstätten durchführen. Alles andere, da geb ich dir recht, ist Quatsch.

Also steuergerät wechseln auch nicht ? Und sitz ?
Ich lach mich rund !!!! Was ist denn das für ein kinderkram?
Haben die die Hände aus einen anderen ort wachsen wie normalle menschen ?

Hi,

die Regelung ist ein paar Jahre alt. Da Airbags eine Sprengstoffladung haben braucht man eine spezielle Schulung um daran arbeiten zu dürfen. Und zwar an der kompletten Airbaganlage. Dazu ghörten auch Kabelbäume,Steuergeräte und Sensoren.

Und dazu gehört eben auch das der handel mit gebrauchten Airbags offiziell verboten ist. Gebrauchte Airbags dürfen auch nicht verbaut werden usw.

Explizite Auskünfte wirst du hier darum auch net zu dem Thema bekommen,sonst wäre hier ruck zu zu 😉

Zitat:

Original geschrieben von fin243


Also steuergerät wechseln auch nicht ? Und sitz ?
Ich lach mich rund !!!! Was ist denn das für ein kinderkram?
Haben die die Hände aus einen anderen ort wachsen wie normalle menschen ?
Haben die die Hände aus einen anderen ort wachsen wie normalle menschen ?

😁 den merk ich mir

Zitat:

Original geschrieben von fin243


Also steuergerät wechseln auch nicht ? Und sitz ?
Ich lach mich rund !!!! Was ist denn das für ein kinderkram?

Die gesetzliche Regelung ist hier klar und eindeutig:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

ungewöhnlich aber durchaus möglich,wenn das Teil ungünstig im bereich eines Crashsensors eingeschlagen hat.
Ist ja im prinzip auch egal wie es passiert ist.

Fakt ist je nach alter und Zustand ist dein A4 jetzt praktisch ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Du benötigst einen komplett neuen Sitz und einen neuen Gurt. Das ganze natürlich Neu und von einer berechtigten Werkstatt eingebaut. Das wird nicht billig!

Gruß Tobias

Erklär uns doch mal wie das Stützrad in einen Crashsensor einschlagen kann ?

Ist dir bewusst wie das Airbagsystem funktioniert ?

Zitat:

Original geschrieben von eurosky



Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

ungewöhnlich aber durchaus möglich,wenn das Teil ungünstig im bereich eines Crashsensors eingeschlagen hat.
Ist ja im prinzip auch egal wie es passiert ist.

Fakt ist je nach alter und Zustand ist dein A4 jetzt praktisch ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Du benötigst einen komplett neuen Sitz und einen neuen Gurt. Das ganze natürlich Neu und von einer berechtigten Werkstatt eingebaut. Das wird nicht billig!

Gruß Tobias

Erklär uns doch mal wie das Stützrad in einen Crashsensor einschlagen kann ?

Ist dir bewusst wie das Airbagsystem funktioniert ?

heee ?

sag ma willst mich gerade verarschen ? meinst du ich denk mir so ne sch... aus ????????

informier du dich am besten mal !

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

die Regelung ist ein paar Jahre alt. Da Airbags eine Sprengstoffladung haben braucht man eine spezielle Schulung um daran arbeiten zu dürfen. Und zwar an der kompletten Airbaganlage. Dazu ghörten auch Kabelbäume,Steuergeräte und Sensoren.

Und dazu gehört eben auch das der handel mit gebrauchten Airbags offiziell verboten ist. Gebrauchte Airbags dürfen auch nicht verbaut werden usw.

Explizite Auskünfte wirst du hier darum auch net zu dem Thema bekommen,

Genauso ist es. Dem Beitrag von Tobi und den Erklärungen von Drahkke muss nichts hinzugefügt werden.

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