Fahrerkarte in der Werkstatt

Hallo,

Ich bin Azubi (Berufskraftfahrer) in einer Spedition und arbeite dort z.Z in der Werkstatt. Ich habe jetzt seid 3Wochen meinen CE Führerschein. Meine Frage ist: Ich soll am Montag mehrere LKW´s von unsere Werkstatt zu einer anderen ca. 10 km entfernten Werkstatt bringen (Garantie) habe aber noch keine Fahrerkarte beantragt. Sonst fährt immer der Meister selber aber der ist krank (er fährt immer ohne fahrerkarte zur werkstatt)
Wie ist das darf ich die Fahren? Den ich habe keine Lust schon am anfang Geldstrafen zu bekommen.

Gruss Zerox1986

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Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder, nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.

Die Fahrt von der Werkstatt zum Händler und wieder zurück kann man also als Probefahrt auslegen.

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obwohl er sie nicht haben darf! ;-)

jep, nur geprüftes personal, aber viele fahrer wissen um den ärger und bitten drum. und ich weis es selber, die zeiten sind nicht einfach auf der strasse.

@Zoker:

Da wurde mal wieder "gepennt" da oben. Für mich wäre es auch Sinnvoll wenn es diese OoS Funktion nicht gäbe und jeder halt seine Fahrerkarte stecken müsste. Die Bewertung der auf der Karte aufgezeichneten Daten sind dann halt zu unterscheiden in einer Kontrolle. Aber im Ausland stehst echt dumm da wenn dann mal plötzlich 10KM in 2 Stunden fehlen und der DTCO sagt : Out of Scope. Wenn jetzt aber im Massenspeicher ne Karte von "Zoker" auftauchen würde und der eigentliche Fahrer beim Einschieben seiner Karte 2 Std Pause nachträgt, dann ist alles im grünen Bereich und es gibt niemals nie nicht Stress 😉

Das die Werkstattkarte nicht zum Fahren gedacht ist sollte klar sein, die Unternehmer Karte ja auch nicht 😉

Grüße
Steini

Nur gibt es aber dann wiederrum ein Problem für den Unternehmer bei der Kontrolle der daten wenn da ein Fahrer aufgelistet ist der nicht in der Spedition ist. Das ganze wurde hier auch schon mal irgendwo geschrieben. Sonst wär es ja kein Problem einfach die Karte zu stecken und zu fahren.

Es sollte eine richtige Werkstattkarte für Werkstattpersonal geben mir der erkenntlich ist das er in einer Werkstatt war und eine entsprechende Prüfkarte zum Prüfen und Einstellen des Tachos.

Früher war das einfach, da hast einfach den Stempel auf die Scheibe gemacht und unterschrieben das der Fahrer zu dem Zeitpunkt in der Werkstatt war und nicht gefahren ist.

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Zitat:

Beweis mir erst mal das ich keine Probefahrt mache. Es steht auch nicht geschrieben wie lange oder wie viele km für eine Probefahrt vergeschrieben sind, ich könnte also auch an der anderen Werkstatt einfach umdrehen und zurück fahren.

nicht böse gemeint, aber versuche dies mal mal in frankreich. da musst du beweisen das deine lenkzeiten in ordnung sind. da hast du schrauberdenken, wieviel der fahrer dann zahlen muss ist dir egal. mein schrauber wärst du nicht. aber spätestens dann wenn der chief der spedition weiss warum er gezahlt hat ( und das in bar, in 1000km entfernung), bist du einen kunden los. und der empfiehlt dich weiter. rate mal wann du stempelst? :-)

Wo das Problem liegt, wenn das Werkstattpersonal die Fahrerkarte steckt, kann ich nicht eruieren. Der Unternehmer kann den Fahrer ja als Werkstattpersonal deklarieren und dann sollte das kein Problem geben. Es ist ja nachvollziehbar, dass Du bei der Werkstatt beschäftigt bist, außerdem liegt bestimmt eine Werkstattrechnung vor.

@Lauzl
Die Werkstattkarte ist NICHT zum Fahren von Fahrzeugen da. Die darf dafür nicht verwendet werden.

Zoker hat schon Recht. Ihn als Schrauber sollten Deine Ruhezeiten nicht interessieren. Wir haben da einen unreife Verordnungswelt und ein paar Staaten, die es nochmal besser machen wollen.

Hier der Link zur Werkstattkarte, @Lauzl, damit es ganz klar ist, wer sie benutzen darf: Nämlich nur diejenige Person, für die sie ausgestellt ist (also nicht jeder Werkstattmitarbeiter ist berechtigt, damit zu fahren...).

Grüsse,   motorina.

Ist eh egal was ich mach, wird eh das falsche sein 😉

Mit der Funktion OUT darf ich auf dem Hof rangieren und da keien Aufzeichnungspflicht bei einer Probefahrt besteht darf ich auch auf OUT eine Probefahrt machen, das die Funktion OUT im Ausland nicht anerkannt wird dafür kann ich ja eigentlich nichts. Genauso könnte ich auf einen Ausdruck fahren, einen Stempel drauf hauen unterschreiben und im Ausland wird das nicht erkannt, da ja wohl keine Karte gesteckt war, evtl könnte der Fahrer ja auch noch den Stempel geklaut haben. Steck ich ne Karte bekommt der Unternehmer eine auf den Deckel.

Lauzl, das was du Zitiert hast bezog sich noch auf eine evtl. Kontrolle der Polizei in Deutschland wenn ich am Steuer sitze und in dem moment ohne Karte fahre.

Theoretisch darf ich aber nicht einmal ein Probefahrt mit einem LKW mit Digi machen da man ohne Fahrerkarte den eh nicht fahren darf, egal ob die gesteckt wird oder nicht.

Das ganze ist einfach nur sch....

scania chris, ich weiss, erzähle dies mal einen französischen dorfgendarm. ich rede nur von fahrerseite aus. war selber unterwegs. bin jetzt gott sei dank zuhause, danke meinen kindern.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Wo das Problem liegt, wenn das Werkstattpersonal die Fahrerkarte steckt, kann ich nicht eruieren. Der Unternehmer kann den Fahrer ja als Werkstattpersonal deklarieren und dann sollte das kein Problem geben. Es ist ja nachvollziehbar, dass Du bei der Werkstatt beschäftigt bist, außerdem liegt bestimmt eine Werkstattrechnung vor.

Ist das wirklich so einfach? Wär ja dann eigentlich kein Problem wenn ich eine Fahrerkarte stecke und damit Fahre. Aber ich will da vorher ganz sicher sein.

zocker, der digi ist die schönste erfindung für abzocker in uniform.

Ich dachte der wäre dazu da um alles komplizierter zu machen 😁

Der französische Dorfgendarm bekommt das von einem französischsprachigen Fachwanwalt erklärt, den meine RS bezahlt. Deswegen zahle ich ja die RS.

Auch wenn ich viel durch Frankreich gefahren bin, habe ich noch keine Kontrolle erlebt. Berichte gibt es solche und solche.
Mir sind auch Informationen bekannt, dass auf Anregung von deutscher Seite in Frankreich die Kontrollrichtlinien wegen diesen Problemen überarbeitet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Ist das wirklich so einfach? Wär ja dann eigentlich kein Problem wenn ich eine Fahrerkarte stecke und damit Fahre. Aber ich will da vorher ganz sicher sein.

Dies wäre meiner Meinung nach auch die sinnvollste "Lösung" (besonders fürs Ausland) ... musst halt deine Karte auch spätestens alle 28 Tage auslesen lassen, @Zoker.

Auslesen kann ich sie im Betrieb, das wär das kleinste Problem

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