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Fahrerkarte auslesen

Themenstarteram 7. November 2013 um 18:46

Hallo,

ich habe mal ne Frage.

Mein Chef hat sich vor kurzem ein neuen LKW zugelegt und der hat natürlich keine Tachoscheiben mehr sondern wird mit Fahrerkarte gefahren.Nun meine Frage,muss mein Chef ein Karten auslese Gerät haben ? Wollt Ihm meine Karte zum auslesen geben da sagte er ich muss das beim TÜV oder bei der Dekra machen lassen.Ich glaube zu wissen das er auch so ein Gerät braucht oder täusch ich mich? Wäre nett wenn einer genaue Ahnung hat und mir weiter helfen könnte.

MfG Timo

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20 Antworten

Die entsprechende Funktion / Programmierung kann in beiden Fällen ein Problem sein.

Wenn der Digi bei "Zündung aus" automatisch auf Ruhezeit schaltet, Du aber noch anderweitig arbeitest, kann es auch ein Schuss ins Knie sein.

Hatte ein Bekannter, der Reisebus fährt. Anfahrt zum Einstiegsort, dort Gepäck verladen und irgendwelchen Papierkram gemacht, Zündung war aus.

Oberdienstgeile Weißmütze will Karte.

Gab (kostenpflichtigen) Mecker, weil "fälschlich vorsätzlich Ruhezeit trotz anderweitiger Tätigkeiten aufgezeichnet wurde"!

Kostete ihn - wenn ich mich recht erinnere - damals 30 oder 40€ und die Weißmütze tat noch so, als ob das eine Gnade sei, da das eigentlich den Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten und technischer Aufzeichnungen (u.a. § 269 StGB) erfüllen würde!

am 13. November 2013 um 20:39

Hallo,

Ich habe auch schon desöfteren gehört das es ab und zu Probleme bei der Auslesung der Fahrerkarte und den Ruhezeiten gab. Aber da finde ich muss man mit seinem Chef einen Kompromiss finden, selbst wenn es ihm etwas kostet.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Die entsprechende Funktion / Programmierung kann in beiden Fällen ein Problem sein.

Wenn der Digi bei "Zündung aus" automatisch auf Ruhezeit schaltet, Du aber noch anderweitig arbeitest, kann es auch ein Schuss ins Knie sein.

Hatte ein Bekannter, der Reisebus fährt. Anfahrt zum Einstiegsort, dort Gepäck verladen und irgendwelchen Papierkram gemacht, Zündung war aus.

Oberdienstgeile Weißmütze will Karte.

Gab (kostenpflichtigen) Mecker, weil "fälschlich vorsätzlich Ruhezeit trotz anderweitiger Tätigkeiten aufgezeichnet wurde"!

Kostete ihn - wenn ich mich recht erinnere - damals 30 oder 40€ und die Weißmütze tat noch so, als ob das eine Gnade sei, da das eigentlich den Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten und technischer Aufzeichnungen (u.a. § 269 StGB) erfüllen würde!

Was ein Schwachsinn....Straftatbestand "Fälschung beweiserheblicher Daten" wäre, wenn man ***editiert wg Anleitung zur Tachomanipulation. MT-Moderation***

Den "Schwachsinn" solltest Du vielleicht mal erklären.

Falls Du damit meinst, dass die Weißmütze bezüglich des § 269 StGB einen auf wichtig und "gnädig" machen wollte, bin ich bedingt auf Deiner Linie. Die strafrechtlich relevante Fälschung läge nur dann vor, wenn er eine Manipulation durch — vorsichtig umschrieben — unzulässige Eingriffe vorgenommen hätte.

Wenn Du schon den Volltext zitierst und dann von Schwachsinn schreibst, sollte schon erkennbar sein, worauf sich diese Bezeichnung bezieht.

Außerdem scheinst Du offenbar nicht zu wissen, aufgrund welcher oft total blödsinniger Anzeigen auch durch Kontrollorgane Verfahren in Gang gesetzt werden. Weder Polizeibeamte noch BAG'ler sind Juristen.

Zitat:

Die strafrechtlich relevante Fälschung läge nur dann vor, wenn er eine Manipulation durch — vorsichtig umschrieben — unzulässige Eingriffe vorgenommen hätte.

und ebenso bei benutzung einer fremden fahrerkarte greift der § 269 STGB in tateinheit mit § 281 STGB

Kann es sein das ihr hier ein klein wenig vom eigentlichen Thema abkommt ?

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