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Fahrerkarte auslesen

Themenstarteram 7. November 2013 um 18:46

Hallo,

ich habe mal ne Frage.

Mein Chef hat sich vor kurzem ein neuen LKW zugelegt und der hat natürlich keine Tachoscheiben mehr sondern wird mit Fahrerkarte gefahren.Nun meine Frage,muss mein Chef ein Karten auslese Gerät haben ? Wollt Ihm meine Karte zum auslesen geben da sagte er ich muss das beim TÜV oder bei der Dekra machen lassen.Ich glaube zu wissen das er auch so ein Gerät braucht oder täusch ich mich? Wäre nett wenn einer genaue Ahnung hat und mir weiter helfen könnte.

MfG Timo

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20 Antworten
am 7. November 2013 um 18:54

Man kann das in der Tat bei Dekra und Co durchführen lassen, wenn man als Unternehmer die entsprechende Ausrüstung noch nicht hat oder nich haben möchte!

DEKRA und Co bieten diese Dienstleistung an.

Themenstarteram 7. November 2013 um 18:59

Also ist er nicht verpflichtet so ein gerät zu besitzen?Und kostet das auslesen etwas?

Zitat:

Original geschrieben von Flenzburger80

Also ist er nicht verpflichtet so ein gerät zu besitzen?Und kostet das auslesen etwas?

Naja, umsonst werden die das sicher nicht machen. Der Unternehmer ist nur verpflichtet die Daten eine bestimmte Zeit zu sichern. Genau wie die Tachoscheiben seinerzeit. Wie er an die Daten kommt, ist ihm überlassen.

Du als Fahrer bist nicht dazu verpflichtet. Ich hatte vor ein paar jahren mal beim BAG angerufen und gefragt, da mein damaliger Chef weder Karte noch Gerät ausgelesen hat. Das BAG interessiert sich beim Fahrer nur für die letzten 28 Tage.

Gruß

Martin

Themenstarteram 7. November 2013 um 19:21

Ja die Frage war falsch gestellt :o) Wollt eigentlich fragen ob jemand weiß,was das ungefähr kostet?Wir haben 3 Leute in der Firma mit Fahrerkarte und wenn alle 3,Monatlich jeweils 20€ dafür zahlen müssten,wäre es ja logischerweise günstiger so ein Gerät zu besorgen?! Und so eine Werkstatt Karte und Unternehmer Karte wird doch auch auf jeden Fall von meinem Chef benötigt oder? Und das mit den 28 Tagen,also ich fahre 2 mal wöchentlich jeweils knapp 28 km mit dem LKW.Muss ich denn trotzdem alle 28 Tage die Karte auslesen lassen oder erst wenn ich 28 Lenktage habe?Werd hier irgendwie aus allem nicht so ganz schlau.Auf der Seite der BAG konnte ich mir auch keine Klarheit verschaffen,leider. Ich wünsche mir die gute alte Tachoscheibe wieder zurück :oD

Zitat:

Original geschrieben von Flenzburger80

Ja die Frage war falsch gestellt :o) Wollt eigentlich fragen ob jemand weiß,was das ungefähr kostet?Wir haben 3 Leute in der Firma mit Fahrerkarte und wenn alle 3,Monatlich jeweils 20€ dafür zahlen müssten,wäre es ja logischerweise günstiger so ein Gerät zu besorgen?! Und so eine Werkstatt Karte und Unternehmer Karte wird doch auch auf jeden Fall von meinem Chef benötigt oder? Und das mit den 28 Tagen,also ich fahre 2 mal wöchentlich jeweils knapp 28 km mit dem LKW.Muss ich denn trotzdem alle 28 Tage die Karte auslesen lassen oder erst wenn ich 28 Lenktage habe?Werd hier irgendwie aus allem nicht so ganz schlau.Auf der Seite der BAG konnte ich mir auch keine Klarheit verschaffen,leider. Ich wünsche mir die gute alte Tachoscheibe wieder zurück :oD

*Lesegerät für Fahrerkarten geht jedes x-beliebige CHIPkartenlesegerät für 20€. Wir hatten bisher nur 1 Fahrzeug mit Fahrerkarte (seit 2010) und haben unsere Daten beim Lese-und Auswertedienst tachofresh.de online hochgeladen. Wenn dein CHef die Daten der Fahrerkarte bzw. vom LKW jetzt noch auf der Festplatte oder Stick sichert, hat er eine doppelte Datenabsicherung (wie gesetzlich vorgeschrieben).

+ für den Anfang ausreichend um sich mit der Materie vertraut zu machen und nicht in teure Software zu investieren

+ kann Daten speichern und auch auswerten

+ 4€/Monat/LKW günstig bei einem LKW

- Bei 3 oder mehr Fahrzeugen lohnt es sich dann natürlich nicht mehr und irgendwann sollte man sich auch in das Thema Fahrerkarte eingearbeitet haben.

- man benötigt immer einen PC mit Internetzugang

*Die Lesepflicht der Fahrerkarte mit den 28 Tagen gilt eigentlich nur wenn du jeden Tag und nur mit einem "modernen" Auto fährst. Die Speicherkapazität des Chips ist natürlich eingeschränkt. Wo nix gespeichert wird, kann auch kein CHip nach 28 Tagen "überquellen".

*Zur Auswertung der Fahrzeugdaten musst du oder dein Chef einen speziellen Downloadstick einstöpseln und die Unternehmerkarte in Schacht 2 schieben. Dann werden die Daten runtergezogen (mind. alle 90 Tage Daten ziehen bei täglicher Nutzung). Ansonsten kann man damit auch dort mal etwas länger warten.

*Der Download im Fahrzeug kann THEORETISCH bis zu 30min dauern.

*ein Bekannter fährt nen Actros, aber sein Chef wohnt weiter weg. Er fährt also regelmäßig zum Mercedes-Händler und lässt dort seine Daten auslesen. Wie das dann mit der Auswertung läuft, weiß ich nicht. Er ist aber vorerst der Sicherungspflicht nachgekommen

*vor 3-4 Jahren wurde ein riesen Bohei um die Fahrerkarte, Software, etc. gemacht. Da war das teilweise utopisch teuer und zig Anbieter.

*wir werden jetzt von diesem Onlinedienst "tachofresh.de" auf die einfache Software von Globofleet (knappe 60€) wechseln.

*wir benutzen den 64MB-Downloadkey von globofleet, einen ALlerweltskartenleser und dann zukünftig die Software "Globofleet Card Control Plus".

 

Mehr braucht es nicht. Das reinfuchsen in Mischverkehr mit Tachoscheibe und die Pausenregelungen und Lenkzeiten ist ne andere Baustelle ;-)

Hoffe geholfen zu haben. Wenn nicht, weiter fragen. Ich habe mich vor 3 Jahren durchgewurschtelt.

Zitat:

Original geschrieben von mr_gti

Zitat:

Original geschrieben von Flenzburger80

Ja die Frage war falsch gestellt :o) Wollt eigentlich fragen ob jemand weiß,was das ungefähr kostet?Wir haben 3 Leute in der Firma mit Fahrerkarte und wenn alle 3,Monatlich jeweils 20€ dafür zahlen müssten,wäre es ja logischerweise günstiger so ein Gerät zu besorgen?! Und so eine Werkstatt Karte und Unternehmer Karte wird doch auch auf jeden Fall von meinem Chef benötigt oder? Und das mit den 28 Tagen,also ich fahre 2 mal wöchentlich jeweils knapp 28 km mit dem LKW.Muss ich denn trotzdem alle 28 Tage die Karte auslesen lassen oder erst wenn ich 28 Lenktage habe?Werd hier irgendwie aus allem nicht so ganz schlau.Auf der Seite der BAG konnte ich mir auch keine Klarheit verschaffen,leider. Ich wünsche mir die gute alte Tachoscheibe wieder zurück :oD

*Lesegerät für Fahrerkarten geht jedes x-beliebige CHIPkartenlesegerät für 20€. Wir hatten bisher nur 1 Fahrzeug mit Fahrerkarte (seit 2010) und haben unsere Daten beim Lese-und Auswertedienst tachofresh.de online hochgeladen. Wenn dein CHef die Daten der Fahrerkarte bzw. vom LKW jetzt noch auf der Festplatte oder Stick sichert, hat er eine doppelte Datenabsicherung (wie gesetzlich vorgeschrieben).

+ für den Anfang ausreichend um sich mit der Materie vertraut zu machen und nicht in teure Software zu investieren

+ kann Daten speichern und auch auswerten

+ 4€/Monat/LKW günstig bei einem LKW

- Bei 3 oder mehr Fahrzeugen lohnt es sich dann natürlich nicht mehr und irgendwann sollte man sich auch in das Thema Fahrerkarte eingearbeitet haben.

- man benötigt immer einen PC mit Internetzugang

*Die Lesepflicht der Fahrerkarte mit den 28 Tagen gilt eigentlich nur wenn du jeden Tag und nur mit einem "modernen" Auto fährst. Die Speicherkapazität des Chips ist natürlich eingeschränkt. Wo nix gespeichert wird, kann auch kein CHip nach 28 Tagen "überquellen".

*Zur Auswertung der Fahrzeugdaten musst du oder dein Chef einen speziellen Downloadstick einstöpseln und die Unternehmerkarte in Schacht 2 schieben. Dann werden die Daten runtergezogen (mind. alle 90 Tage Daten ziehen bei täglicher Nutzung). Ansonsten kann man damit auch dort mal etwas länger warten.

*Der Download im Fahrzeug kann THEORETISCH bis zu 30min dauern.

*ein Bekannter fährt nen Actros, aber sein Chef wohnt weiter weg. Er fährt also regelmäßig zum Mercedes-Händler und lässt dort seine Daten auslesen. Wie das dann mit der Auswertung läuft, weiß ich nicht. Er ist aber vorerst der Sicherungspflicht nachgekommen

*vor 3-4 Jahren wurde ein riesen Bohei um die Fahrerkarte, Software, etc. gemacht. Da war das teilweise utopisch teuer und zig Anbieter.

*wir werden jetzt von diesem Onlinedienst "tachofresh.de" auf die einfache Software von Globofleet (knappe 60€) wechseln.

*wir benutzen den 64MB-Downloadkey von globofleet, einen ALlerweltskartenleser und dann zukünftig die Software "Globofleet Card Control Plus".

 

Mehr braucht es nicht. Das reinfuchsen in Mischverkehr mit Tachoscheibe und die Pausenregelungen und Lenkzeiten ist ne andere Baustelle ;-)

Hoffe geholfen zu haben. Wenn nicht, weiter fragen. Ich habe mich vor 3 Jahren durchgewurschtelt.

... selten wieder mal soviele "schlaue Unwahrheiten" gelesen. *Kopfschütteln*

Ich sag nur Fahrerkarte "überquellen"

Wenn wenig gefahren wird muss nicht alle 90 Tage ausgelesen werden, ebenso die Fahrerkarte nicht nach 28 Tagen....

Wo hast du denn diese "Weisheiten" her und meinst diese hier zum besten zu geben...

am 8. November 2013 um 5:25

Moin,

wird man eigentlich von den Tachografen VDO/Stoneridge "erinnert" wann die Karte bzw. das Gerät auszulesen ist?

Zitat:

Original geschrieben von steinkutscher

Moin,

wird man eigentlich von den Tachografen VDO/Stoneridge "erinnert" wann die Karte bzw. das Gerät auszulesen ist?

Leider nein, wenn das so wäre, wäre es schön und ich müsste meinen Fahrern nicht hinterher laufen um sie ans auslesen lassen zu erinnern.

Ausserdem heisst es im Gesetzt das die Karte SPÄTESTENS nach 28 Tagen auszulesen ist. Gerade bei Fahrern die auffällig geworden sind, sollte man in viel kürzeren Abständen auslesen. Eigentlich, so der Gedanke, müsste man von jedem Fahrer VOR Fahrtantritt im Büro die Karte auslesen, damit man auch sicherstellt, das er überhaupt schon wieder Fahren kann....

Zitat:

 

*Die Lesepflicht der Fahrerkarte mit den 28 Tagen gilt eigentlich nur wenn du jeden Tag und nur mit einem "modernen" Auto fährst. Die Speicherkapazität des Chips ist natürlich eingeschränkt. Wo nix gespeichert wird, kann auch kein CHip nach 28 Tagen "überquellen".

Hauaha, wenn ich soetwas lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Wenn man gewerblich mit nem LKW unterwegs bist MUSST man die letzten 28 Tage nachweisen. Entweder durch die fahrerkarte, die Tachoscheiben, ein Zettel in dem steht, dass man andere Tätigkeiten gemacht hat oder alles zusammen. Der Unternehmer hat das auch sichern.

Ich habe mal Werksverkehr gemacht wo ich nicht jeden Tag gefahren bin. Für die Zeit, in der ich auf Lager gearbeitet habe, musste ich eben diese Bescheinigung mitnehmen. Darum gibt es ja auch die Urlaubsscheine damit die Kontrollbehörde nachvollziehen kann was in den letzten 28 Tagen passiert ist. Wenn denn nur ein Tag auf der Karte ist, muss eben der Rest plausibel erklärt werden.

bevor ich hier den ganzen text in meinen worten reinsetze, mache ich es kürzer

28 tage

die IHK Stuttgart hat einmal aufgeführt, was da eigentlich gemeint ist und wie dieses ausgelegt werden kann.

ob es die WEISHEITEN sind die ruedi1970 haben möchte?????

ein häufigeres auslesen der fahrerkarte ist nur dann von nöten, wenn man einen "unzuverlässigen" fahrer hat. dann wäre es ratsam einen wöchentlichen kontrollintervall zu nutzen um verstöße zu vermeiden, die noch kommen könnten

...sag deinem Chef er soll sich eine Software und ein Lesegerät kaufen. Solche Daten gibt man nicht aus der Hand. Er kann sie ja zur Lohnverrechnung nutzen, vor allem ist er verpflichtet dich auf deine "Lenkzeitverstöße", falls du welche machst, zu unterrichten.

Sowas gehört in jedes Büro, alle 28 Tage die Karte alle 90 Tage das Gerät...

Für unter 300 Öcken kann der sparsame Chef sowohl einen Downloadkey als auch ein Paket aus Software und Chipkartenleser bei globofleet.de erwerben und braucht sich dann nicht mehr auf andere verlassen.

 

Unternehmenskarte muss er natürlich beantragen ...

http://www.tuev-sued.de/.../unternehmenskarte

 

... aber die EUR 35,80 wird er hoffentlich auch noch haben.

 

Meine Güte, was sind die Sachen in Deutschland günstig ...

... in Österreich:

  • Fahrerkarte EUR 70,00
  • Unternehmenskarte EUR 85,00

Ja, da sieht`s man wieder, wir Österreicher sind die Stütze der EU...;)

am 8. November 2013 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von ruedi1970

Zitat:

Original geschrieben von steinkutscher

Moin,

wird man eigentlich von den Tachografen VDO/Stoneridge "erinnert" wann die Karte bzw. das Gerät auszulesen ist?

Leider nein, wenn das so wäre, wäre es schön und ich müsste meinen Fahrern nicht hinterher laufen um sie ans auslesen lassen zu erinnern.

Ausserdem heisst es im Gesetzt das die Karte SPÄTESTENS nach 28 Tagen auszulesen ist. Gerade bei Fahrern die auffällig geworden sind, sollte man in viel kürzeren Abständen auslesen. Eigentlich, so der Gedanke, müsste man von jedem Fahrer VOR Fahrtantritt im Büro die Karte auslesen, damit man auch sicherstellt, das er überhaupt schon wieder Fahren kann....

Ja, das ist in der Tat unschön und ich verstehe auch nicht Recht warum man solch ein Funktion nicht eingebaut hat. Fahre selber auch Werkverkehr und bin auch des öfteren oder auch mal ganze Tage im Lager unterwegs. Habe den DigiTacho auch erst seit diesem Jahr und noch in der "Einfindungsphase"^^

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