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Fahrerflucht, vermutlichen Verursacher gefunden.

Themenstarteram 30. September 2020 um 7:23

Grüße,

folgender Fall: Mir wurde an einem Freitag vermutlich mitten in der Nacht vor meinem Haus der Rechte Seitenspiegel abgefahren, mein Spiegel ist komplett abgeflogen und hat eine Delle an der A-Saule hinterlassen, seiner ist nur eingeklappt (weil er von unten nach oben kam) und er hat seine Außenspiegel Schale vermutlich aus Angst das es jemand gehört hat nicht mitgenommen.

Polizei war da und hat alles dokumentiert am nächsten morgen als ich es entdeckt habe. Die Schale vom Spiegel gehört zu einem 1er BMW (Facelift Modell kann man ausschließen) und es ist ein älteres Modell 1 Genration vor den F20 also EXX.

EIn Freund von mir hat am Montag so ein Wagen mit abgeklebten Linken Außenspiegel vor einer Unfallwerkstatt gesehen. Also direkt die Polizei gerufen und sehe da der Spiegel passt 1 zu 1 auf diesen Wagen. Laut der Aussage vom Besitzer der Werkstatt gehört der Wagen einem von seinen Mitarbeitern und er wusste nicht das seine Spiegel kaputt ist.

Das lustige ist das ich nachts um 10 mal hingefahren bin und der Wagen ganz hinten im Hof geparkt war, und sehe da der Spiegel war schon frisch lackiert ausgetauscht worden.

Wie kann der Besitzer er wüsste von nichts aber schon die Ersatzteile bestellt haben?

Alles sehr sehr merkwürdig. Ich komme aus einer 14000 Einwohner Gegend wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit da ein Wagen zu finden der genau die passenden Schäden aufweist und ihm auf der richtigen Stelle die Spiegelkappe fehlt?

Was noch lustiger ist, das ich genau am Vortag bei der gleichen Werkstatt war um mir ein Kostenvoranschlag für den Schaden geben zu lassen.

Weiß jemand wie die Rechtslage bei sowas wäre, das der verdächtige dafür zur Rechenschaft gezogen wird? Würde einfach gerne wissen wo ich stehe. Mit der Polizei hab ich erst in 2 Tagen ein Termin diesbezüglich. Ich mein das sind einfach zu viele Zufälle auf einmal um das zu ignorieren meiner Meinung nach.

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@oNx1g schrieb am 30. September 2020 um 09:44:59 Uhr:

Die Frage wäre doch, kann er es beweisen das er es nicht war?

Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, gilt man im deutschen Rechtssystem solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Hieße, er muss erstmal gar nüscht beweisen.

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Na?

Ist ja immer Schade wenn sich so viele hier die Mühe machen dem TE Antwort zu geben.. und es kommt nichts zurück!

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