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Fahrerflucht, vermutlichen Verursacher gefunden.

Themenstarteram 30. September 2020 um 7:23

Grüße,

folgender Fall: Mir wurde an einem Freitag vermutlich mitten in der Nacht vor meinem Haus der Rechte Seitenspiegel abgefahren, mein Spiegel ist komplett abgeflogen und hat eine Delle an der A-Saule hinterlassen, seiner ist nur eingeklappt (weil er von unten nach oben kam) und er hat seine Außenspiegel Schale vermutlich aus Angst das es jemand gehört hat nicht mitgenommen.

Polizei war da und hat alles dokumentiert am nächsten morgen als ich es entdeckt habe. Die Schale vom Spiegel gehört zu einem 1er BMW (Facelift Modell kann man ausschließen) und es ist ein älteres Modell 1 Genration vor den F20 also EXX.

EIn Freund von mir hat am Montag so ein Wagen mit abgeklebten Linken Außenspiegel vor einer Unfallwerkstatt gesehen. Also direkt die Polizei gerufen und sehe da der Spiegel passt 1 zu 1 auf diesen Wagen. Laut der Aussage vom Besitzer der Werkstatt gehört der Wagen einem von seinen Mitarbeitern und er wusste nicht das seine Spiegel kaputt ist.

Das lustige ist das ich nachts um 10 mal hingefahren bin und der Wagen ganz hinten im Hof geparkt war, und sehe da der Spiegel war schon frisch lackiert ausgetauscht worden.

Wie kann der Besitzer er wüsste von nichts aber schon die Ersatzteile bestellt haben?

Alles sehr sehr merkwürdig. Ich komme aus einer 14000 Einwohner Gegend wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit da ein Wagen zu finden der genau die passenden Schäden aufweist und ihm auf der richtigen Stelle die Spiegelkappe fehlt?

Was noch lustiger ist, das ich genau am Vortag bei der gleichen Werkstatt war um mir ein Kostenvoranschlag für den Schaden geben zu lassen.

Weiß jemand wie die Rechtslage bei sowas wäre, das der verdächtige dafür zur Rechenschaft gezogen wird? Würde einfach gerne wissen wo ich stehe. Mit der Polizei hab ich erst in 2 Tagen ein Termin diesbezüglich. Ich mein das sind einfach zu viele Zufälle auf einmal um das zu ignorieren meiner Meinung nach.

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@oNx1g schrieb am 30. September 2020 um 09:44:59 Uhr:

Die Frage wäre doch, kann er es beweisen das er es nicht war?

Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, gilt man im deutschen Rechtssystem solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Hieße, er muss erstmal gar nüscht beweisen.

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Die Polizei kann da gar nichts machen.

Wenn Du den Vorfall nicht selbst gesehen hast und/oder ein glaubwürdiger Zeuge,

dann passiert da gar nichts mehr.

Der Trugschluss ist, Indizien helfen hier gar nicht weiter.

So etwas wird nicht verfolgt wie Mord und Totschlag oder sonstige größere

Verbrechen. Im Sinne der Gerechtigkeit meint man natürlich, dass die Polizei so einen

mal mindestens verhören sollte. Aber das passiert nicht ... auch weil es nichts

bringen würde. Derjenige kann sich leicht rausreden und dann beweise Du dem

mal das Gegenteil.

Kannst Du vergessen.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 30. September 2020 um 14:16:01 Uhr:

Die Polizei kann da gar nichts machen.

Wenn Du den Vorfall nicht selbst gesehen hast und/oder ein glaubwürdiger Zeuge,

dann passiert da gar nichts mehr.

Der Trugschluss ist, Indizien helfen hier gar nicht weiter.

...

Kannst Du vergessen.

zum Glück für den Geschädigten (und für meinen eigenen Schaden aus 2017/2018) liegst du dabei falsch

So lange der Fahrer/Besitzer des Wagens nichts zugibt kannst du Argumentieren so viel du willst.

Am Ende kann ein Richter entscheiden das es zu viele Zufälle gibt um ein Zufall zu sein. Das kannst nicht du, das kann nicht die Polizei auch nicht die Versicherung oder sonst wer.

Außer eben am Ende der Richter und das dauert Jahre bis es soweit ist, wenn es nicht wegen Geringfügigkeit vorher eingestellt wird.

Eine Versicherung benötigt in der Regel (zum Glück) keinen Richter um zu entscheiden ob sie reguliert oder nicht.

Es soll tatsächlich auch Fälle geben in denen die Versicherung dem Geschädigten mehr Glauben schenkt als ihrem eigenen Versicherten.;)

Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass Probleme bei eindeutiger Sachlage wohl häufiger vorkommen, als problemlose Regulierung bei nicht ganz eindeutiger Lage. Zumindest nach den Berichten hier im Forum.

Ich würde mir erstmal einen Anwalt nehmen und dann die Polizei ermitteln lassen was da raus kommt. Da Fahrerflucht eine Straftat ist muss die Polizei und ggf. die Staatsanwaltschaft ermitteln. Wenn die raus bekommen das es das richtige Auto ist aber der Fahrer nicht ermittelt werden kann dann sind deine Chance gut das du Geld von der Versicherung bekommst. Bevor die Ermittlungen nicht abgeschlossen ist würde die Versicherung nicht mal bezahlen selbst wenn es sicher währe das Sie zahlen müssen.

Ich hoffe du hast Anzeige wegen Fahrerflucht aufgegeben, dann bekommst du auch mit was da raus kommt. Solange würde ich noch warten was da raus kommt.

MfG

Mike

Was sich hier genau ermitteln lässt, ist wahrscheinlich schwer zu sagen ... von Vorteil ist es auf jeden Fall, wenn der Spiegel in Produktionsdatum hat, was 1:1 zum Fahrzeug des Verdächtigen passt. Ein weiterer Vorteil wäre, wenn das bspw. sein Arbeitsweg ist und er zum fraglichen Zeitpunkt daran vorbei gekommen sein muss ... dann wird es schon arg dünn, das ein marineblau-metallicfarbenes Außenspiegelgehäuse gefunden wurde, der an seinem Fahrzeug fehlen könnte.

Themenstarteram 30. September 2020 um 20:37

Mal gucken was dabei rumkommt, habe morgen den Termin bei der Polizei. War an dem Tag als die Polizei vor Ort war und das verdächtige Auto Fotografiert hat usw. nicht da gewesen. Sondern nur mein Kollege der den Wagen dort hat stehen sehen.

Ich sag mal so die Chance besteht das er es nicht war. Sondern nur zufälligerweise genau dieses Non-Facelift BMW Modell fährt ohne linke Spiegelkappe, in der gleichen Farbe, das zufälligerweise genau den passenden Schaden aufweist, zufälligerweise an einer Unfallwerkstatt steht um genau diesen Schaden zu reparieren. Und dazu noch zufälligerweise ein Mitarbeiter von der Werkstatt ist. Was meint ihr wie lange eine Unfallwerkstatt Mitarbeiter seinen heiß geliebten 1er Cabrio mit abgeklebten Spiegel rumfährt? Der Schaden ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ganz frisch passiert. Bin ja am gleichen Tag Nachts hingefahren und der Spiegel war schon neu wieder drauf. So wie es wohl jeder machen würde der in so einem Laden arbeitet.

Wenn man krank ist und beim Arzt arbeitet lässt man sich ja auch gleich mal von seinem Chef mal begutachten, oder nicht?

Also ist der Schaden auch mit einer sehr hoher Wahrscheinlichkeit genau in der passenden Zeit passiert. Ob die Polizei das nachprüfen kann ob und wann der Spiegel für das Auto bestellt worden ist, keine Ahnung.

Meiner Meinung nach ist das schon fast absurd wieviel da an Timing zusammen kommt. Wenn man das ganze in % ausrechnen würde wie hoch da die Wahrscheinlichkeit wäre sowas nochmal zu finden, dann ist das was mein Kollege da gefunden hat ein 6er im Lotto.

Wie bereits erwähnt wohne ich in einer kleinen Gegend und die Straße wo mein Auto beschädigt wurde, ist keine Straße sondern eher eine Gasse. Das ist keine Hauptverkehrsstraße oder der gleichen, wenn diese Gasse jemand benutzt das sind das Einheimische oder Leute aus Nachbardörfern oder der gleichen. Glaube also kaum das der, der es war jemand von weit außerhalb gewesen sein kann.

Bin sehr gespannt was da passiert, ich schreib morgen mal den Status.

Wieso ist dein rechter Seitenspiegel abgefahrenen worden?

Weil das Auto entgegen der Fahrtrichtung abgestellt wurde

Weil er entgegen der Fahrtrichtung sein Auto abgestellt hat.

Vielleicht aber auch Parkplatz oder Einbahnstraße.

Spielt aber für die Schadensregulierung idR keine Rolle

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 30. September 2020 um 15:12:28 Uhr:

Außer eben am Ende der Richter und das dauert Jahre bis es soweit ist, wenn es nicht wegen Geringfügigkeit vorher eingestellt wird.

Eingestellt werden kann nur der Strafprozess.

Der Zivilprozess wegen Schadenersatz ist davon nicht berührt und wird getrennt geführt. Auch wenn die Ergebnisse meist ähnlich sind, gibt es keine Pflicht das der eine Prozess sich an das Ergebnis des anderen zu halten hat.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. September 2020 um 15:20:23 Uhr:

Eine Versicherung benötigt in der Regel (zum Glück) keinen Richter um zu entscheiden ob sie reguliert oder nicht.

Es soll tatsächlich auch Fälle geben in denen die Versicherung dem Geschädigten mehr Glauben schenkt als ihrem eigenen Versicherten.;)

Für die Entscheidung nicht. Bin ich aber der Meinung meine Versicherung hat zu unrecht reguliert (und mich damit hochgestuft / schlechter gestellt), kann ich das entsprechend von einem Gericht klären lassen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. Oktober 2020 um 11:20:56 Uhr:

Vielleicht aber auch Parkplatz oder Einbahnstraße.

Spielt aber für die Schadensregulierung idR keine Rolle

Vielleicht schon. Selbst erlebt. Ein Fahrzeug wurde im Haltverbot geparkt. Geparktes Fahrzeug wurde angefahren. Gegnerische Versicherung hat auf Grund dieser Tatsache 25% abgezogen.

@oNx1g

Na, wie ist der Stand?

Schaden der (mutmasslichen) gegnerischen Versicherung gemeldet?

Themenstarteram 14. Oktober 2020 um 11:03

aktuell gibt es noch nichts neues, der Verdächtige wurde vorgeladen. Nehme an das es diese Woche irgendwann gewesen ist, kontaktiere heute nochmal die Polizei ob es was neues gibt..

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