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Fahrerflucht, vermutlichen Verursacher gefunden.

Themenstarteram 30. September 2020 um 7:23

Grüße,

folgender Fall: Mir wurde an einem Freitag vermutlich mitten in der Nacht vor meinem Haus der Rechte Seitenspiegel abgefahren, mein Spiegel ist komplett abgeflogen und hat eine Delle an der A-Saule hinterlassen, seiner ist nur eingeklappt (weil er von unten nach oben kam) und er hat seine Außenspiegel Schale vermutlich aus Angst das es jemand gehört hat nicht mitgenommen.

Polizei war da und hat alles dokumentiert am nächsten morgen als ich es entdeckt habe. Die Schale vom Spiegel gehört zu einem 1er BMW (Facelift Modell kann man ausschließen) und es ist ein älteres Modell 1 Genration vor den F20 also EXX.

EIn Freund von mir hat am Montag so ein Wagen mit abgeklebten Linken Außenspiegel vor einer Unfallwerkstatt gesehen. Also direkt die Polizei gerufen und sehe da der Spiegel passt 1 zu 1 auf diesen Wagen. Laut der Aussage vom Besitzer der Werkstatt gehört der Wagen einem von seinen Mitarbeitern und er wusste nicht das seine Spiegel kaputt ist.

Das lustige ist das ich nachts um 10 mal hingefahren bin und der Wagen ganz hinten im Hof geparkt war, und sehe da der Spiegel war schon frisch lackiert ausgetauscht worden.

Wie kann der Besitzer er wüsste von nichts aber schon die Ersatzteile bestellt haben?

Alles sehr sehr merkwürdig. Ich komme aus einer 14000 Einwohner Gegend wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit da ein Wagen zu finden der genau die passenden Schäden aufweist und ihm auf der richtigen Stelle die Spiegelkappe fehlt?

Was noch lustiger ist, das ich genau am Vortag bei der gleichen Werkstatt war um mir ein Kostenvoranschlag für den Schaden geben zu lassen.

Weiß jemand wie die Rechtslage bei sowas wäre, das der verdächtige dafür zur Rechenschaft gezogen wird? Würde einfach gerne wissen wo ich stehe. Mit der Polizei hab ich erst in 2 Tagen ein Termin diesbezüglich. Ich mein das sind einfach zu viele Zufälle auf einmal um das zu ignorieren meiner Meinung nach.

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@oNx1g schrieb am 30. September 2020 um 09:44:59 Uhr:

Die Frage wäre doch, kann er es beweisen das er es nicht war?

Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, gilt man im deutschen Rechtssystem solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Hieße, er muss erstmal gar nüscht beweisen.

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Moin! Wie Du bereits sagst, ein "Verdächtiger"...

Anyway, was hat denn die Polizei zu Deinem Anruf und Hinweis, dass bei der Werkstatt xyz ein (ggfs.) passender 1er BMW mit kaputten Spiegel stehen würde gesagt bzw. gemacht??

Themenstarteram 30. September 2020 um 7:37

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 30. September 2020 um 09:27:39 Uhr:

Moin! Wie Du bereits sagst, ein "Verdächtiger"...

Anyway, was hat denn die Polizei zu Deinem Anruf und Hinweis, dass bei der Werkstatt xyz ein (ggfs.) passender 1er BMW mit kaputten Spiegel stehen würde gesagt bzw. gemacht??

Ich war leider nicht Vorort da ich auf der Arbeit gewesen bin, sondern nur mein Kollege der das ganze entdeckt hat. Er hat mir erzählt das die Polizei erstaunt war und meinte "das passt ja perfekt drauf, man musste es nur einkippen und schon wäre der passende Spiegel wieder drauf" und Sie haben Fotos gemacht, danach sind die rein und mein Kollege durfte nicht mit.

Auch wenn es nur ein "Verdächtiger" ist, sollte es bei nicht zu vielen Übereinstimmungen und Zufällen reichen ihn dafür zur Rechenschaft zu ziehen? Wie bereits erwähnt wie hoch sind die Chancen einen 1er coupe cabrio in der passenden Farbe ohne Spiegelkappe auf der linken Seite zu finden? Dazu noch bei einer Unfallwerkstatt wo der Schaden innerhalb von 12 Stunden beseitigt wurde? Wie gesagt ich wohne in keiner Großstadt sondern in einem 14000 Einwohner Dorf.

Entweder der Fahrer/Eigentümer des Autos gibt sein Fehlverhalten zu (mit allen Konsequenzen, Stichwort Fahrerflucht wahrscheinlich) oder es muss Ihm bewiesen werden...

Reine Verdächtigungen sind doch, mit Verlaub, Kokolores hoch zehn....

Themenstarteram 30. September 2020 um 7:44

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 30. September 2020 um 09:42:01 Uhr:

Entweder der Fahrer/Eigentümer des Autos gibt sein Fehlverhalten zu (mit allen Konsequenzen, Stichwort Fahrerflucht wahrscheinlich) oder es muss Ihm bewiesen werden...

Reine Verdächtigungen sind doch, mit Verlaub, Kokolores hoch zehn....

Die Frage wäre doch, kann er es beweisen das er es nicht war? Immerhin hab ich eine ganze Stange an dingen die dafür sprechen er hat nur sein Wort.. Wo ist denn seine Spiegelkappe wäre eine Frage, oder wann wurde diese neue Spiegel kappe bestellt bei der Werkstatt. Wenn sie am Samstag oder Montag bestellt wurde, wäre das ganze nochmal ein Zeichen das der Unfall vor ein paar Tagen passiert sein muss. Noch eine Frage wäre ob es durch den Lack eine Möglichkeit geben würde die Kappe dem Auto zuzuweisen..

Zitat:

@oNx1g schrieb am 30. September 2020 um 09:44:59 Uhr:

Die Frage wäre doch, kann er es beweisen das er es nicht war?

Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, gilt man im deutschen Rechtssystem solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Hieße, er muss erstmal gar nüscht beweisen.

Junge, in welchem Rechtsstaat lebst Du denn??!?

Das können deutschlandweit tausende von Autos gewesen sein....; warum muss(!) das einer aus dem Dorf sein...?

Deine Rechtsauffassung ist, mit Verlaub, ziemlich bedenklich und zum Glück fernab jeglicher Realität....

Themenstarteram 30. September 2020 um 7:58

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 30. September 2020 um 09:49:42 Uhr:

Junge, in welchem Rechtsstaat lebst Du denn??!?

Das können deutschlandweit tausende von Autos gewesen sein....; warum muss(!) das einer aus dem Dorf sein...?

Deine Rechtsauffassung ist, mit Verlaub, ziemlich bedenklich und zum Glück fernab jeglicher Realität....

Wo denkst du denn bitte auch hin? Deutschlandweit lass es doch gleich auf die ganze Welt ausbreiten. Ich wohne in eine Dorf, wer auch immer dagegen gedonnert ist muss besoffen gewesen sein, die Straße ist Beit genug. Und wenn der Verursacher Freitag Nachts in einem Doft sich die Kante gibt und dann Fährt, und auch wenn er nicht besoffen ist, in die Richtung wo er hoch gefahren ist bei mir in einer kleinen Seitenstraße führt nur in weitere Dörfer. Niemand der nicht hier Wohnt benutzt diese Straße, es sieht eher wie eine Einfahrt zu einem Grundstück aus. Es muss hier aus der Gegend wenn nicht in meinem Dorf dann ein Seelen Dorf weiter drüben, Es ist keine normale Durchfahrtsstraße wo man Auto stand. Also ist der Radius mehr als lklein

Ändert nichts an der Tatsache, dass du ihm beweist musst, dass er es war und nicht, das er es gewesen sein könnte.

Die Ermittlung ist Sache der Polizei und Du kannst ihnen nur das berichten was Du bisher raus gefunden hast. Ob sie dem nachgeht oder nicht, ist ihnen überlassen. Du solltest keine zu "starken" eigenen Untersuchungen machen. Damit meine ich, dass Du aufpassen solltest selber keine Straftaten bei Deinen Ermittlungen zu machen. Also Privateigentum ohne Elraubnis betreten usw.

Den Beweis muss die Polizei durchführen, nicht Du. Wie heißt es doch so schön: Sachdienliche Hinweise darfst und sollst Du natürlich tun. Aber mehr auch nicht.

Habe selbiges 2017erlebt und die Fahrerin hat die Aussage verweigert obwohl Farbe und Höhe der Lackschäden zu ihrem Auto passen. Im November ist Gerichtsverhandlung und dann malschaun

Da hier ein paar Ermittlungsanhalte vorhanden sind, wird die Pullizei dem schon so gut wie möglich nachgehen. Wie es ausgeht bleibt abzuwarten.

Prinzipiell geht es ja jetzt um 2 Geschichten: Schadensersatz und "Unfallflucht"

Das eine ("Unfallflucht") ist ja offenbar am laufen.

Um das andere (Schadensersatz) muss sich der Geschädigte selbst kümmern indem er seinen Schaden bei der Versicherung des mutmasslichen Schädigers geltend macht.

Versicherung lässt sich über den Zentralruf der Versicherer einfach ermitteln.

Da der "Schuldige" aber noch nicht ermittelt wurde, muss man der eigenen Versicherung allerdings sagen, dass Verursacher unbekannt ist, sofern man Vollkasko hat. Erst wenn die Polizei den Schuldigen überführt hat, dann erst kann man sich ja an die gegnerische Versicherung wenden.

Zitat:

@Fastback01 schrieb am 30. September 2020 um 13:59:57 Uhr:

Da der "Schuldige" aber noch nicht ermittelt wurde, muss man der eigenen Versicherung allerdings sagen, dass Verursacher unbekannt ist, sofern man Vollkasko hat. Erst wenn die Polizei den Schuldigen überführt hat, dann erst kann man sich ja an die gegnerische Versicherung wenden.

Ich kann mich an die gegn. Versicherung wenden wenn ich das für nötig erachte und nicht wenn "die Polizei" ihre Arbeit vollendet hat - wäre ja noch schöner.

Solange ich wahrheitsgemäss meinen Verdacht darlege und entsprechende Beweise bzw. Indizien einbringe, habe ich da auch überhaupt keine moralischen Bedenken.

Dass die gegnerische Versicherung ihrerseits vermutlich das Ergebnis der polizeil. Ermittlungen abwarten will (ob zulässig oder nicht sei mal dahingestell) steht wieder auf einem anderen Blatt.

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