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Fahrerflucht

Kawasaki GPZ 600 R
Themenstarteram 20. September 2011 um 8:18

Hallo Biker-Freunde,

meine GPZ wurde angefahren und der Typ ist einfach abgehauen.

Dann der Typische Werdegang - Polizei - Anzeige - Kostenvoranschlag eingeholt.

Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund 990€.

Habe dann über meine Nachbarn erfahren welcher Nachbar es gewesen ist.

Nun zu meiner Frage.

Ich habe das Gespräch gesucht (gestern Abend) und Ihm gesagt das ich von der Anzeige zurücktrete sofern er es seiner Versicherung melde.

Er meinte daraufhin er würde es morgen bzw übermorgen der Versicherung melden. Sagen kann er mir ja viel.

Ich bin dennoch der Meinung da es Fahrerflucht ist/war und das ich es der Polizei melden sollte.

Da die bisherige Anzeige "nur" unter §304StGB (Sachbeschädigung) am Kraftrad läuft.

Allerdings gegen Unbekannt.

Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Nur meine Meinung:

Viel Aufsehen sorgt auch für viel Ärger und Lauferei...

Bei Fremden würde ich die Anzeige ohne mit der Wimper zu zucken aufgeben. Wenn man das jetzt in der Nachbarschaft geregelt bekommt und der Typ sich wirklich einsichtig zeigt, würde ich ggf. von der Anzeige absehen. Ihr müsst ja ggf. noch einige Zeit nebeneinander wohnen... ;-)

Dann soll er Dir lieber die nächsten 5 Straßenfeste freies Trinken besorgen... ;-)

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Nur meine Meinung:

Viel Aufsehen sorgt auch für viel Ärger und Lauferei...

Bei Fremden würde ich die Anzeige ohne mit der Wimper zu zucken aufgeben. Wenn man das jetzt in der Nachbarschaft geregelt bekommt und der Typ sich wirklich einsichtig zeigt, würde ich ggf. von der Anzeige absehen. Ihr müsst ja ggf. noch einige Zeit nebeneinander wohnen... ;-)

Dann soll er Dir lieber die nächsten 5 Straßenfeste freies Trinken besorgen... ;-)

anders gesehen, Fahrerfluch ist kein Kavaliersdelikt und wird von der Stadtsanwaltschaft verfolgt. Wenn du nun weis wer es war, bist du verpflichtet es die Polizei zwecks deren Ermittlungen zu sagen. Anzeige kannst DU nicht zurückziehen weil es geht um Staat gegen Privat ..

um das alles sehr sehr grob zu formulieren ...

PS, wenn mein Nachbar, der mich kennt, meine Maschine umfährt und kein Eier in die Hose hat mich damit zu konfroniteren, dann ist das eh kein Nachbar sondern ein Idiot und eine Anzeige hat er auch noch verdient ! Wo kommen wir denn hin, der hat deine Maschine umgefahren und du machst eine auf, "ohh, melde das deine versicherung und ziehe meine Anzeige zurück!" nee nee, nicht mit mir ... Wie gesagt, Anzeige kannst du hier eh nicht abwenden weil DU ihn nicht anzeigst sondern die Staatsanwaltschaft. Du bekommst dein Geld aber auch nur dann wenn du ihn verpfeifen tust ... ohhhh, Moralische Zwickmühle, aber für mich wäre die Sache klar !

Themenstarteram 20. September 2011 um 9:14

Ja so seh ich das in etwa mittlerweile auch.

Werde wohl zu dem Typen heute Nachmittag nach der Arbeit hingehen und fragen ob er sich bei seiner Versicherung gemeldet hat und wenn nicht gehe ich und rufe oder gehe ich direkt zur Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki-Liebhaber

Ja so seh ich das in etwa mittlerweile auch.

Werde wohl zu dem Typen heute Nachmittag nach der Arbeit hingehen und fragen ob er sich bei seiner Versicherung gemeldet hat und wenn nicht gehe ich und rufe oder gehe ich direkt zur Polizei.

Ganz ehrlich, das wurde ICH mir sparen. Seine Versicherung wird ohne weiteres nichts annehmen weil z.B kein Polizei Bericht vorliegt. Du hast es die Polizei schon gemeldet, jetzt wurde ich einfach die Polizei den Täter nennen. Dannach nimmt alles sein Lauf.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki-Liebhaber

Hallo Biker-Freunde,

meine GPZ wurde angefahren und der Typ ist einfach abgehauen.

Dann der Typische Werdegang - Polizei - Anzeige - Kostenvoranschlag eingeholt.

Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund 990€.

Habe dann über meine Nachbarn erfahren welcher Nachbar es gewesen ist.

Nun zu meiner Frage.

Ich habe das Gespräch gesucht (gestern Abend) und Ihm gesagt das ich von der Anzeige zurücktrete sofern er es seiner Versicherung melde.

Er meinte daraufhin er würde es morgen bzw übermorgen der Versicherung melden. Sagen kann er mir ja viel.

Ich bin dennoch der Meinung da es Fahrerflucht ist/war und das ich es der Polizei melden sollte.

Da die bisherige Anzeige "nur" unter §304StGB (Sachbeschädigung) am Kraftrad läuft.

Allerdings gegen Unbekannt.

Was meint ihr?

Wiseo hast du eine Anzeige wegen Gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§304StGB) gemacht? Gehört dein Motorrad der Kirche? :) §304StGB

Entweder er hat dein Motorrad bewusst beschädigt, dann §303StGB Sachbeschädigung (Antragsdelikt) oder er hat es durch einen Unfall beschädigt und den Ort verlassen, §142StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" (kein Antragsdelikt). Bei einer Unfallflucht müssen die Behörden ermitteln, das kannst du nicht verhindern. Eine Anzeige kann man sowieso nicht zurückziehen, höchstens einen Strafantrag. Aber da ja 142 kein Antragsdelikt ist, kann er auch nicht gestellt werden und somit auch nicht zurückgezogen

Bedenke immer bei einer solchen Sache:

Fahrerflucht ist ein Straftatbestand. Nachbar hin - Nachbar her: So jemand fährt auch Kinder um und verpisst sich...

No Way !!!

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

 

Wiseo hast du eine Anzeige wegen Gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§304StGB) gemacht. Gehört dein Motorrad der Kirche? :) §304StGB

Entweder er hat dein Motorrad bewusst beschädigt, dann §303StGB Sachbeschädigung (Antragsdelikt) oder er hat es durch einen Unfall beschädigt und den Ort verlassen, §142StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" (kein Antragsdelikt). Bei einer Unfallflucht müssen die Behörden ermitteln, das kannst du nicht verhindern. Eine Anzeige kann man sowieso nicht zurückziehen, höchstens einen Strafantrag. Aber da ja 142 kein Antragsdelikt ist, kann er auch nicht gestellt werden und somit auch nicht zurückgezogen

Ja, du hast es besser erklärt wie ich ... Danke :)

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Ja, du hast es besser erklärt wie ich ... Danke :)

Kein Problem, manchmal ist es nicht so einfach, einem Laien die Materie zu erklären. Man selbst weiß was man meint, das Gegenüber kann damit aber überhaupt nichts anfangen.

Ich versteh aber immer noch nicht, warum er den anderen wegen Sachbeschädigung angezeigt hat. In diesem Fall kommt nämlich die Kfz-Haftpflicht des anderen nicht für den Schaden auf. Da kann sich der TE auf einen Zivilprozess einstellen.

Na ja, ich denke zuerst hat er eine anzeige gegen Unbekannten gemacht. Ich stelle mir das so vor, der TE ging dann zur Polizei, und machte Anzeige, bzw wollte es tun, Die Polizei hätte aber dann reagieren mussen und ihn darauf aufmerksam gemacht das es hier nicht nur um Sachbeschädigung geht, sondern eine unerlaubtes entfernen vom Unfallort .. Fur den Beschädigten passiert zunächst nicht viel, aber im Hintergrund wird von seites der Staatsanwalschaft nun ermittelt.

Im übrigens ist mir ähnliches widerfahren vor ein paar Jahre, aber ich habe mein Verkehrsrechtschutz sofort eingeschaltet. Auch ich habe durch "Zufall" erfahren wer es war und das habe ich die Polizei weiter gegeben. Kurz darauf bekommt der Unfallverusacher ein Brief und muss sich melden bei der Polizei zwecks Vernehmung. Na ja .. lange Rede ... einfach die Polizei mitteilen wer es war und schon läuft alles

Themenstarteram 20. September 2011 um 10:26

Sry wegen des Falschen Paragraphen war natürlich Sachbeschädigung.

Das Problem weshalb ich diesen Paragraphen nehmen musste, war das der Polizist meinte man könne keine Fahrerflucht nachweisen da man nicht sehen könne das das Motorrad umgefahren wurde.

Deswegen werde ich heute zur Polizei gehen und die Anzeige "umschreiben" lassen und den werten Herrn Nachbarn der Fahrerflucht anzeigen.

Moin,

das ist das beste was du machen kannst....vielleicht lernt dieser "Nachbar" ja mal daraus ...aber ich denke eher nicht.

Bye Micha

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Seine Versicherung wird ohne weiteres nichts annehmen weil z.B kein Polizei Bericht vorliegt

auf welcher rechtlichen grundlage sollte es basieren, das versicherungen nur dann schäden annehmen wenn ein polizeibericht vorliegt? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Seine Versicherung wird ohne weiteres nichts annehmen weil z.B kein Polizei Bericht vorliegt

auf welcher rechtlichen grundlage sollte es basieren, das versicherungen nur dann schäden annehmen wenn ein polizeibericht vorliegt? :confused:

Eine rechtliche Grundlage gibt es nicht, aber die Versicherungen verlangen mittlerweile für bestimmte Fälle eine Anzeige bei der Polizei, da man zu oft versucht hat, sie übers Ohr zu hauen. Dieses Risiko verringert sich, indem man vom Versicherungsnehmer verlangt, das er zur Polizei geht. Das setzt die Hemmschwelle für einen Betrug, zumindest beim normalen Bürger, nämlich hoch. Klar, der Profi lässt sich dadurch auch nicht abschrecken.

Übrigens, es muss nicht immer für alles eine rechtliche Grundlage in Form eines Gesetzes geben, die Versicherungen können das auch vertraglich festlegen ;) (Straftatverdacht: Versicherung zahlt nur, wenn dieser der Polizei angezeigt wurde) Das bedarf keiner rechtlichen Grundlage

Genau so ist es ... Rechtlich gibt es da keine Enwände, aber die Versicherungen werden heutzutage so rabiat abgezockt das die sehr widerwillig tätig werden ohne irgend ein form von Beweismittel oder Polizeibereicht. Richtig ist es auch nicht, aber ist einfach so.

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