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Fahrerflucht

Kawasaki GPZ 600 R
Themenstarteram 20. September 2011 um 8:18

Hallo Biker-Freunde,

meine GPZ wurde angefahren und der Typ ist einfach abgehauen.

Dann der Typische Werdegang - Polizei - Anzeige - Kostenvoranschlag eingeholt.

Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund 990€.

Habe dann über meine Nachbarn erfahren welcher Nachbar es gewesen ist.

Nun zu meiner Frage.

Ich habe das Gespräch gesucht (gestern Abend) und Ihm gesagt das ich von der Anzeige zurücktrete sofern er es seiner Versicherung melde.

Er meinte daraufhin er würde es morgen bzw übermorgen der Versicherung melden. Sagen kann er mir ja viel.

Ich bin dennoch der Meinung da es Fahrerflucht ist/war und das ich es der Polizei melden sollte.

Da die bisherige Anzeige "nur" unter §304StGB (Sachbeschädigung) am Kraftrad läuft.

Allerdings gegen Unbekannt.

Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Nur meine Meinung:

Viel Aufsehen sorgt auch für viel Ärger und Lauferei...

Bei Fremden würde ich die Anzeige ohne mit der Wimper zu zucken aufgeben. Wenn man das jetzt in der Nachbarschaft geregelt bekommt und der Typ sich wirklich einsichtig zeigt, würde ich ggf. von der Anzeige absehen. Ihr müsst ja ggf. noch einige Zeit nebeneinander wohnen... ;-)

Dann soll er Dir lieber die nächsten 5 Straßenfeste freies Trinken besorgen... ;-)

32 weitere Antworten
32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

die Versicherungen können das auch vertraglich festlegen ;)

wenn du mir in die karre fährst...ist es mir relativ egal, was für einen schmarrn du da vertraglich mit deiner versicherung ausgehandelt hast!

das ist für dich bindend, aber nicht für mich...

und solange es kein entsprechendes gesetz dafür gibt - steht es mir als geschädigtem vollkommen frei, ob ich die polizei hinzuziehe (was die auszahlung der mir zustehenden forderungen im übrigen deutlich verzögern kann - laufzeiten von 2-6monaten für die "akte" bei der staatsanwaltschaft sind keine seltenheit!) oder nicht!

Jaaaa, theoretisch hast du recht, aber wurdest du es riskieren wollen die Polzei nicht anzurufen ... ?

Zur Polizei gehen, alles sagen was man weiss, wenn vorhanden Zeugen benennen und warten was kommt.

Fahrerflucht ist für mich kein Kavaliersdelikt.

Heute ist es ein Motorrad - morgen ein Kind.

Zitat:

Original geschrieben von ottifant16

Zur Polizei gehen, alles sagen was man weiss, wenn vorhanden Zeugen benennen und warten was kommt.

Fahrerflucht ist für mich kein Kavaliersdelikt.

Heute ist es ein Motorrad - morgen ein Kind.

nicht nur für dich. Das entfernen vom Unfallort bringt ein Strafverfahren mit sich und das StGb sieht eine bestrafung mit bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe vor. Nee nee, damit ist nicht zu schertzen.

Wikipedia sagt:

Fahrerflucht ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.

Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Bei Nachbarn ist das echt ne schwierige Frage, kommt auch auf das Verhältnis zu dem an.

Hat er es eigentlich bemerkt?

Prinzipiell immer eine Anzeige machen! Es gibt so viel Fahrerflucht, die Leute kapieren es einfach net.

Ich hatte selbst schon 2 mal so einen Fall mit Fahrerflucht.

Wie soll der verhältniss den sein wenn der Nachbar sowas tut und nichts sagt ? ;)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

die Versicherungen können das auch vertraglich festlegen ;)

wenn du mir in die karre fährst...ist es mir relativ egal, was für einen schmarrn du da vertraglich mit deiner versicherung ausgehandelt hast!

das ist für dich bindend, aber nicht für mich...

und solange es kein entsprechendes gesetz dafür gibt - steht es mir als geschädigtem vollkommen frei, ob ich die polizei hinzuziehe (was die auszahlung der mir zustehenden forderungen im übrigen deutlich verzögern kann - laufzeiten von 2-6monaten für die "akte" bei der staatsanwaltschaft sind keine seltenheit!) oder nicht!

Blödsinn, warum sollte ein normaler Sachschadensunfall, also der der keine Flucht ist, zur Staatsanwaltschaft gehen? Um den Unfall hat es sich in meiner Ausführung auch gar nicht gehandelt, hier steht der Verursacher ja schon fest und ist auch vor Ort. Und wenn du der Meinung bist, dass du das Risiko eingehen kannst, ohne Polizei die Unfallaufnahme durchzuführen, dann ist das wahrlich dein Problem und du hast Recht!.

Aber bei einer Flucht musst du ohnehin die Polizei einschalten, da sich sonst jede Versicherung weigern wird, den Schaden zu übernehmen. Warum auch, kannst ja viel behaupten!

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

Blödsinn,

keineswegs! ;)

Zitat:

warum sollte ein normaler Sachschadensunfall, also der der keine Flucht ist, zur Staatsanwaltschaft gehen?

selbst wenn er nicht zur staatsanwaltschaft geht, wird der unfall aktenkundig...bis diese akte (polizeiintern) erstellt, abgestempelt und zur einsicht freigegeben wird und letzendlich von der versicherung angefordert und zugestellt ist- können auch ohne weiteres mehrere wochen ins land gehen...

Zitat:

Und wenn du der Meinung bist, dass du das Risiko eingehen kannst, ohne Polizei die Unfallaufnahme durchzuführen, dann ist das wahrlich dein Problem und du hast Recht!.

komm mal von dem gedanken ab, das die polizei das allheilmittel und der garant für eine schnelle unfallabwicklung ist... :rolleyes:

zum einen ist die polizei garnicht verpflichtet einen reinen sachschadenunfall aufzunehmen, bilder zu knipsen und zeugenbefregungen durchzuführen...die können - wenn die unfallbeteiligten ihre personalien getauscht haben - einfach weiterfahren, bzw. erst garnicht vorbeikommen! bestehst du trotzdem auf die polizei, kann dir dieser einsatz (selbst wenn du garnicht der verursacher bist!) durchaus in rechnung gestellt werden!

zum anderen können aussagen der unfallbeteiligten die in den polizeibericht übernommen wurden - jederzeit und völlig straffrei - wieder zuzrückgezogen werden...von "zeugen" die nach dem unfall urplötzlich doch alles gesehen haben mal ganz zu schweigen...

und fürn paar fotos von der unfallstelle und den autos zu machen, hat doch fast jeder ein kamerahandy in der tasche (hier auch wieder der hinweis, das die polizei NICHT verpflichtet ist bei einem sachschadenunfall bilder für dich zu knipsen!)..

Warum selber gehen. Soll er sich doch melden, er hat ja den scheiß gebaut. Falls er sich nicht meldet, Anzeige voll durchziehen. Hatte nen ähnlichen Fall, allerdings mit dem Auto. Vor Gericht bekam der Typ 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot inkl Gerichtskosten, da es trotzdem Fahrerflucht war und er vor Gericht keine Einsicht zeigte bzw. nur sein Anwalt erschien.

 

Grüße

und viel Erfolg

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

Blödsinn,

keineswegs! ;)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

warum sollte ein normaler Sachschadensunfall, also der der keine Flucht ist, zur Staatsanwaltschaft gehen?

selbst wenn er nicht zur staatsanwaltschaft geht, wird der unfall aktenkundig...bis diese akte (polizeiintern) erstellt, abgestempelt und zur einsicht freigegeben wird und letzendlich von der versicherung angefordert und zugestellt ist- können auch ohne weiteres mehrere wochen ins land gehen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Und wenn du der Meinung bist, dass du das Risiko eingehen kannst, ohne Polizei die Unfallaufnahme durchzuführen, dann ist das wahrlich dein Problem und du hast Recht!.

komm mal von dem gedanken ab, das die polizei das allheilmittel und der garant für eine schnelle unfallabwicklung ist... :rolleyes:

zum einen ist die polizei garnicht verpflichtet einen reinen sachschadenunfall aufzunehmen, bilder zu knipsen und zeugenbefregungen durchzuführen...die können - wenn die unfallbeteiligten ihre personalien getauscht haben - einfach weiterfahren, bzw. erst garnicht vorbeikommen! bestehst du trotzdem auf die polizei, kann dir dieser einsatz (selbst wenn du garnicht der verursacher bist!) durchaus in rechnung gestellt werden!

zum anderen können aussagen der unfallbeteiligten die in den polizeibericht übernommen wurden - jederzeit und völlig straffrei - wieder zuzrückgezogen werden...von "zeugen" die nach dem unfall urplötzlich doch alles gesehen haben mal ganz zu schweigen...

und fürn paar fotos von der unfallstelle und den autos zu machen, hat doch fast jeder ein kamerahandy in der tasche (hier auch wieder der hinweis, das die polizei NICHT verpflichtet ist bei einem sachschadenunfall bilder für dich zu knipsen!)..

In dem, was du schreibst sind viele Fehler. Aber ich will das in diesem Thread nicht weiter ausführen, das hilft dem TE nämlich gar nicht. Können ja per PN weiter debattieren ;)

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

In dem, was du schreibst sind viele Fehler.

räschtschreipfähler darfst du gerne behalten... ;)

Zitat:

Können ja per PN weiter debattieren ;)

lass mal gut sein...

über die rechte und pflichten der polizei klärt dich sicherlich der öffentlichkeitsbeauftragte deines zuständigen polizeipräsidiums auf...

 

Themenstarteram 21. September 2011 um 7:21

Also der Verursacher hat sich gestern bei mir gemeldet und hat noch meine Bankdaten für die Versicherung haben wollen.

Demnach scheint seine Versicherung ja aktiv zu werden. (HUK)

Ich habe nochmals mit der Polizei telefoniert da die bisherige Anzeige unter Sachbeschädigung läuft könnte ich diese ja zurückziehen (schriftlich) bin mir jedoch unschlüssig soll ich den Kerl der Fahrerflucht anzeigen?

Ich bin ein Mensch der immer mehr an andere als an sich selbst denkt.

Wenn nicht durch mein Handeln herausgekommen wäre wer es war wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben.

Denke aber auch daran der Nachbar und Fahrerflucht ist nunmal nicht wenig was der bekommen könnte.

Ich habe ihm ja auch gesagt - doof ich weiß - das ich wenn er es seiner Versicherung meldet etc. pp. ich von einer Anzeige absehe.

Also skrupelos oder nett?

was wollte er, deine Bankdaten ??? Häääää .. Ich kann mir nicht daran errinern das ein Unfallverursacher von mir meine Daten haben wollte zwecks Abwicklung ,, das lief immer über mein Versicherung ... komisch .. aber gut, es tut sich was :)

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

was wollte er, deine Bankdaten ???

soll er etwa das geld in briefmarken durch den briefkastenschlitz schieben? :confused:

Zitat:

komisch ..

nö, nicht komisch...ist eigentlich üblich...

eher unüblich hingegen ist, die eigene versicherung mit der abwicklung des schadens zu beauftragen...

Ich kann mich nicht mehr daran errinern wie es bei mir war, aber eins weis ich, den Verursacher hab ich nicht mal zur Gesicht bekommen. Nach mein Bankdaten hat er jedenfalls nicht gefragt. Wei genau ich ausgezahlt worden bin hab ich vergessen, war lange her und mein Rechtsanwalt hat alles geregelt. Find ich schon seltsam das ich als beschädigten mein Bankdetails an der Verursacher geben muss ... Aber, wenn das so üblich ist ... dann ist das halt so.

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