Fahrerflucht
Hallo hier ein kleine Geschichte die meinem Arbeitskollegen passiert ist.
Seine Frau hat einen Flüchtigen Bekannten mit Ihren Wagen fahren lassen,da Sie wohl schon ein paar Bierchen getrunken hat.
So wie er mir erzählt ist Sie mit noch ein paar Freunden hinten im Wagen eingestiegen und der flüchtige Bekannte(wie auch immer 🙂 ist dann losgefahren und hat leider ein paar Fahrzeuge mitgenommen oder gestriffen.
Der gute Mann ist dann abgehauen auf nimmer wiedersehen.
So nun ist das Problem sie hat weder Namen noch Adresse von den flüchtigen Bekannten.
Und im Versicherungsvertrag steht das wohl nur Ehemann und Frau mit dem Fahrzeug fahren dürfen.
Würde mich mal Interessieren was Ihr dazu meint.
Ist ja schon merkwürdig das es keinen Namen und Adresse vom Flüchtigen gibt.
Was passiert im Schlimmsten Fall??
Hatte Ihm schon geraten einen RA zu nehmen (leider keine RV).OH Mein Gott sehe echt schwarz.
Gruß
Thorsten
Beste Antwort im Thema
ich hab auch noch einen........😁
Ein LKW wird auf der Autobahn von einer Blondine in einem Mercedes fies geschnitten und kommt fast von der Straße ab.
Wütend rast der LKW-Fahrer hinterher, schafft es sie zu überholen, um sie auf einen Rastplatz zu drängen.
Er holt sie aus dem Wagen und schleppt sie ein paar Meter davon weg, zeichnet mit Kreide einen Kreis um Sie und warnt: "Hier bleiben Sie stehen, wehe, Sie verlassen den Kreis!!!"
Dann widmet er sich dem Wagen: Mit einem Schlüssel zerkratzt er den Lack von vorne bis hinten.
Als er danach zur Blondine schaut, grinst diese völlig ungeniert. Das macht ihn wütend, er holt aus seinem LKW einen Baseballschläger und zertrümmert die Scheiben des Mercedes.
Sie grinst noch viel breiter
"Ach, das finden Sie witzig?" schimpft er und beginnt, die Reifen mit einem Messer zu zerstechen.
Die Blondine bekommt vor lauter Kichern schon einen roten Kopf.
Nachdem er auch die Ledersitze aufgeschlitzt hat und das Mädel sich vor Lachen kaum noch auf den Beinen halten kann, geht er zu ihr hin und schreit: "WAS IST? WARUM LACHEN SIE ???"
Kichernd sagt sie:
"Immer wenn Sie nicht hergeguckt haben, bin ich schnell aus dem Kreis
gehüpft!"
😁
34 Antworten
Klasse!
Ich habe noch nie so lange über einen Witz diskutiert😁
Wir sind jetzt sowieso OT - machen wir also weiter hier.
Aber @Hugaar:
Egal, ob jetzt zwei oder vier Personen: ALLE sagen, sie seien gefahren.
Klar ist, dass nur einer gefahren sein kann.
Klar ist auch, dass die anderen falsche Angaben machen.
Aber welcher der beteiligten Protagonisten macht falsche Angaben?
DAS ist doch hier die Frage.
Alle vier bleiben stur und standhaft dabei: "Ich bin gefahren".
Und jetzt?
Aus dem Strafrecht bin ich ja nun schon lange raus. Aber da war doch was mit der sog. Wahlfeststellung:
Wenn zwei unterschidliche, widersprüchliche Tathergänge jeder für sich zur Strafbarkeit der Beteiligten führen würde, ist es für die Feststellung der Strafbarkeit unerheblich, gegen welchen von mehreren möglichen Tatbeständen er verstoßen hat oder welche der beiden Varianten des Hergangs zutrifft.
Oder lieg ich falsch?
Gruß
Hafi
@ Hafi:
100% richtig! Tausende Daumen!
@ twelferider:
auch der eigentliche Fahrer MUSS aufklären, dass die anderen nicht gefahren sind! Sonst ist er wie bereits erwähnt im Tatbestand des Vortäuschen einer Straftat gefangen. Weil: er setzt die anderen wider besseren Wissens einer Strafverfolgung aus. Macht er das vor Gericht sind wir dann bei Vergehen wie uneidliche Falschausage bzw. Meineid.
Ist klar soweit, @Hugaar.
Mir ging es nur um die Feststellung, WER der Fahrer war bzw. wie es weitergeht, wenn alle Beteiligten das Gleiche aussagen.
Das mit der sog. Wahlfeststellung von Hafi leuchtet ,aber soweit ein (und da sagt Hafi, dass er aus dem Strafrecht schon lange heraus sei).
Ich bin jedenfalls froh, dass wir den Witz gemeinsam aufklären und zu einem (guten) Ende bringen konnten😁
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So bis jetzt gibt es nicht vielneues.
versicherung hat sich jetzt nocheinmal gemeldet und möchte genaustens den Schadenshergang geschildert haben.
denke mal das sich bald die polizei nochmal melden wird und jeden einzelnen verhören wird.
habe ihm schon geraten sich jetzt schon lieber einen anwalt zu nehmen.
tja keine RS Vers und wenig Knete.
werde euch auf dem laufenden halten.
gruß
thorsten