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Fahrerflucht begangen - Schuldanerkenntnis

Themenstarteram 12. September 2012 um 18:57

Hallo!

Meine Schwiegermutter hat vor 2 Monaten einen Unfall verursacht und ist vom Tatort geflohen. Natürlich war es dumm und sie meinte, dass die nicht wusste (nur eine Ausrede).... Auf jeden Fall war die Polizei schneller als die selbst zu Hause und alles nahm dann seinen Lauf.

Jetzt hat die Versicherung ihr Recht auf die Erstattung der Reparaturkosten bis 5.000 Euro genommen und ihr Rechnung geschickt. Das die das dürfen ist mir klar und die kommt nicht darum diese zu zahlen. Aber... da ist noch eine Schuldanerkenntnis gegenüber der Versicherung in der die noch schreiben, dass

a) die 5% seit dem Unfalltag verlangen auf die Summe

b) da ist noch ein komischer Satz, den ich nicht verstehe: "Hinsichtlich der vorgenannten Forderung verzichte für den Zeitraum von 30 Jahren auf die Einrede der Verjährung und stelle der Versicherung damit so, als hätte sie ein rechtskräftiges Ferstellungsurteil gegen mich erwirkt"

Falls sich jemand auskennt wäre ich sehr dankbar. Mir geht es um

a) ist das rechtens so hohe Zinsen zu verlangen. Und ist der Zeitraum des Zugangs des Briefes wichtig oder wie. Warum melden die sich erst nach 2 Monaten

b) was bedeutet dieser Satz. Ist das auch rechtens

Gruss

kalex

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich bin ja eher jemand, der hier dieses ständige "Nachtreten" und "Moralapostel spielen" verabscheut, aber in diesem Fall muss ich sagen: Gut, dass sie erwischt wurde und nun mit entsprechenden Konsequenzen leben muss.

Ich wette, es wäre günstiger geworden, wenn sie ehrlich gewesen wäre!

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...Etwas ungewöhnlich - aber ich kenne nicht die Details und ob Deine Mutter rechtskräftig wegen Fahrerflucht und evtl. anderen Delikten rechtskräftig verurteilt wurde oder wird.

Ich empfehle Dir bzw. Deiner Mutter dringend das mit einem Rechtsanwalt zu klären. Das ist vordringlich zwar ein Versicherungsthema... aber mit sehr starkem juristischem Hintergrund.

LG

Christian

Hallo ins Forum,

dumm gelaufen, aber im Grundsatz erstmal i.O.. Allerdings macht es mich stutzig, da die VS eigentlich eine klare Regresslage braucht. Diese kann sie i.d.R. durch ein rechtskräftiges Strafurteil (wegen Fahrerflucht und ggf. anderer Tatbestände) oder einen rechtskräftigen Strafbefehl machen. Gibts etwas Derartiges?

Zu Deinen Fragen:

a) 5% bergründet die VS wie? Der Verzugszinssatz liegt bei 5 Prozentpunkte über Basiszins (derzeit 5,12%), so dass dies möglich sein kann. Aber weshalb bitte ab Unfalltag :confused:? Ab der ersten Zahlung der VS an den Geschädigten könnte ich verstehen, aber ab Unfalltag.

b) Der Satz ist bei Regressen m.E. üblich und nachvollziehbar. Der Geschädigte hat gegen den Haftpflichtversicherer einen Direktanspruch, so dass auch nach erster Regulierung was nachkommen kann. Das Problem dabei:

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt nur 3 Jahre, aber erst ab Kenntnis vom Schaden, vom Schädiger und vom schadensstiften Ereignis. Spätestens nach 30 Jahren ist aber endgültig Schluss. Somit kann der Geschädigte z.B. im Jahr 28 nach Unfall (ist jetzt nicht unbedingt wahrscheinlich) noch einen unfallbedingten Neuschaden (was auch immer) haben und den geltend machen. Die Haftpflichtversicherung muss zahlen.

Damit gibt's also wieder einen Betrag, den sie per Regress geltend machen würde. Auch für die VS gelten die Verjährungsfristen wie oben, nur mit dem Punkt, dass die spätere Geltendmachung vom Geschädigten nicht als "Neuschaden" im Sinne der Verjährung gilt. Damit wäre also für die VS nach dem Jahr 3 Schluss und sie müsste Jahr 4-30 aufs eigene Risiko nehmen.

Dies will sie vermeiden, so dass diese Erklärung rauskommt, auch um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Wird diese nicht abgegeben, wird die VS aller Wahrscheinlichkeit auf Feststellung klagen, dass auch alle weiteren Schäden (bis 5.000) zu zahlen sind, wenn die VS noch in Anspruch genommen wird. Urteile sind 30 Jahre vollstreckbar, also gibt's dann kein Verjährungsproblem.

Ich würde freundlich mit der VS sprechen, wie sich dies mit den Zinsen verhält und versuchen, eine Lösung zu finden.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 12. September 2012 um 20:07

Also, die hat eine Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht und hat natürlich alles zugegeben um etwas milder da rauszukommen. 2 Monate Führerscheinentzug sowie 400 Euro Strafe. Das war erstmal alles, dachten wir, ist dem aber nicht so.

Die haben wohl die Reparatur am vor zwei Monaten bezahlt. Aber uns nicht gleich gesagt, das wir zahlen müssen. Brief kam jetzt und wir müssen für 2 Monate Zinsen zahlen?

Der Satz bedeutet nichts anderes als dass die Versicherung -wie bei einem rechtskräftigen Feststellungsurteil- 30 Jahre lang ihre Forderung über 5000 EUR gegen Deine Schwiegermutter vollstrecken kann.

 

Würde sie diese Erklärung nicht abgeben, müsste der Versicherer die Forderung titulieren lassen, also ein Urteil erwirken, aus dem er die nächsten 30 Jahre vollstrecken kann.

 

Mit der Unterschrift spart sie sich die Kosten, die für dieses Urteil anfallen würden.

 

 

Das ist noch nicht alles, es gibt noch 7Punkte in Flensburg die nicht nach zwei Jahren verfallen, sondern erst nach 5 Jahren.

am 12. September 2012 um 20:26

Deine Schwiegermutter braucht das von der Versicherung zugesandte Schukdanerkenntnis natürlich nicht zu unterschreiben!

 

Einfach den von der Versicherung gezahlten Regulierungsbetrag in einer Summe zurück zahlen und schon ist die Versicherung deiner Schwiegermutter zufrieden und will auch kein Schuldanerkenntnis mehr.

 

Ach ja, da war ja noch der Ratschlag, einen Anwald einzuschalten. Das ist eine gute Idee. Der hilft zwar hier nicht, aber Anwälde müssen ja auch von etwas leben und deine Schwiegermutter zahlt sicherlich gern für seinen Ratschlag, die Forderungen der Versicherung anzuerkennen.

Themenstarteram 12. September 2012 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Ach ja, da war ja noch der Ratschlag, einen Anwald einzuschalten. Das ist eine gute Idee. Der hilft zwar hier nicht, aber Anwälde müssen ja auch von etwas leben und deine Schwiegermutter zahlt sicherlich gern für seinen Ratschlag, die Forderungen der Versicherung anzuerkennen.

Ich hoffe, das wurde ironisch gemeint... :-)

Problem ist, dass die Schwiegermama seit 2 Monaten in Rente ist und Rentner haben es ja zur Zeit nicht rosig...

Werde morgen mit der Versicherung reden, wegen der Zinsen. Ansonsten sehe ich hier sowieso schwarz. Sie muss dafür aufkommen, so oder so. (damit ist gemeint ob übers Gericht, was noch mehr Kosten verursachen würde, oder ohne)

Danke schon mal für die Ratschläge!

Hallo,

schaue noch einmal genau in die Versicherungsbedingungen, ob der Regress nicht eingeschränkt ist.

Bei der Versicherung meines Vaters stand ein Zusatz darin, dass der VN den Nachweis führen kann, dass die Kosten für die Versicherung durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nicht höher geworden sind, um den Regress abzuwenden bzw. abzumindern.

Gruß Rainer

Man hat auch die Möglichkeit den Betrag in Raten zu zahlen.

Themenstarteram 13. September 2012 um 7:07

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Deine Schwiegermutter braucht das von der Versicherung zugesandte Schukdanerkenntnis natürlich nicht zu unterschreiben!

Einfach den von der Versicherung gezahlten Regulierungsbetrag in einer Summe zurück zahlen und schon ist die Versicherung deiner Schwiegermutter zufrieden und will auch kein Schuldanerkenntnis mehr.

Moin,

habe mit der Versicherung gespochen. Ist tatsächlich so. Wenn die zahlt, dann ist die Versicherung zufrieden und braucht den Brief nicht mehr.

Es geht für die nur um diesen Betrag, dass die den 30 Jahre einfordern können und sich mit diesem Schreiben absichern, um diesen Betrag 100% zu bekommen. Wenn wir z. B. auch Ratenzahlung in Anspruch nehmen und 30 Jahre lang 10 Euro im Monat zahlen (nur ein Beispiel).

Wegen Zinsen haben die gesagt, dass die diese nicht weiter belasten. Na ja, sagen kann man viel - aber glauben wir denen mal....

Und Beitrag werden die trotzdem erhöhen für das nächste Jahr. Die stufen die Versicherung um 4% hoch (schon komisch - ich dachte es geht in 5% Schritten)

Gruss

kalex

PS: Danke nochmals für die Ratschläge!!

@TE

 

Nicht alle SFR Tabellen sind bei 5%, seit einiger Zeit gibt es statt 100% auch 98%, je nach Versicherung.

 

Was natürlich eine Augenwischerrei ist, es kommt natürlich auf den Grundbeitrag an, von dem gerechnet wird.

 

100% von 550,- = 550,-

98% von 750,- = 735,-

 

nur als Beispiel

am 13. September 2012 um 16:07

Sorry kalex - natürlich war das ironisch gemeint.

 

Es gibt aber auch in diesem Forum immer wieder User, die mangels eigenem Wissen den Ratschlag der "Wunderwaffe" Anwalt erteilen. Das nervt und wenn du ehrlich bist, ist das sicherlich das letzte, was du hier lesen wolltest.

 

Die von der Versicherung erteilte Auskunft ist schon richtig. Der Versicherer will bei Ratenzahlungen "lediglich" sicherstellen, das der erhobene Anspruch zu recht besteht und darüber kein Rechtsstreit geführt werden muss. Der Zinsanspruch begründet sich auf den Umstand, dass deiner Schwiegermutter die jeweilige Restschuld gestundet wird. Über den Zinszeitpunkt, ab welchem Zeitpunkt Zinsen berechnet werden, ließe sich sicherlich streiten. Angemessen wäre ab Datum der Unterschrift unter dem Schukdanerkenntnis.

 

Man kann sich aber auch mit einem Versicherer anlegen und auf Konfrontation gehen. Dann Bedarf es eines Anwaltes. Das die Forderungen dadurch steigen, sollte jedem einleuchten. Ist aber letztlich nicht das große Problem. Mit einem rechtskräftigen Titel in der Tasche wird kaum ein Versicherer ein Entgegenkommen wie Ratenzahlung zubilligen. Vollstreckung und im Zweifel Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind die Folge. Kein Handyvertrag mehr, keine Ratenkäufe beim Ottoversand pp. Die Auswirkungen sind größer, als viele denken.

mal ein kleiner tip:

in jungen jahren musst ich auch damals 10.000dm "nachgergulieren" wegen so einer ähnlichen dummen geschichte. als 20 jähriger soldat beim bund ging das einfach nicht. da ich eh einen anwalt hatte der mich vertrat wegen der anderen seite solcher geschichten hat der dann mit der versicherung einen kuhhandel ausgemacht. entweder die 10.000dm in zinslosen raten oder 7000dm cash auf einmal. unnötig zu erwähnen das genau diese 4 briefle die verkehrsrechtschutz NICHT gezahlt hat. lt bargo war das damals auf alle fälle eine 4 stellige summe.

fazit: einfach mal selbst bei der versicherung nachfragen ob so eine tilgung möglich ist. mit hinsicht auf die geringen einkünfte sagen die vielleicht auch "lieber den spatz in der hand als die taube aufm dach"...fragen kost (zuminderst ohne anwalt) nix.

Themenstarteram 13. September 2012 um 20:06

@xAKBx

war kein Vorwurf oder so... Ich kann schon spass verstehen. Und wenn ich nicht wüsste, was weiter zu tun wäre und irgendwelche Hoffnung auf irgendwas bestehen würde, dann wäre ich gleich zum Anwalt gegangen. Aber hier war ja von Anfang an alles aussichtslos. Es gab sogar ein Urteil, was ich erst heute erfahren hab. Die Schwiegermama hat uns sicherlich was verschwiegen und ich bezweifle, dass die nicht wusste was zu tun ist. Die dachte 99%, dass das niemand gesehen hätte... Lol... klar... auf einem Parplatz vor einem Einkaufszentrum... So naiv??

Ja, die Geschichte ist zwar dumm gelaufen, aber es gibt da keinen anderen Ausweg. Meine Schwiegermama wird zahlen müssen. Hab ihr Ratenzahlung vorgeschlagen, was die Versicherung ja auch bereit war zu machen, aber die wollte alles gleich hinter sich bringen. Vor allem muss man dann nichts mehr unterschreiben...

Tja... hat mich schon geärgert aber was soll man machen. Meine Frau hat gemeint, wer weiss an was wir alles noch in unserem Leben scheitern werden... Die Schwiegermama hat den Führerschein erst seit 5 Jahren, fährt nur Automatik und ist jetzt hoffentlich etwas schlauer geworden, nach diesem Vorfall!!

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