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fahrerflucht

Themenstarteram 23. November 2003 um 15:06

hallo,

am freitag hat mich so eine drecksau beim überholen fast in den graben gedrängt. nur durch eine brutale vollbremsung konnte ich einen zusammenstoß bzw. einen abflug gerade noch vermeiden. gleichzeitig machte sich die sau aus dem staub. ehe ich selbst an dem lkw vorbei war, war er längst über alle berge. er wusste nur zu gut, warum!!

mußte daheim angekommen erst mal das auto inspizieren, da ich gar nicht genau sagen konnte, ob ich wir uns berührt hatten oder ich sonst was getroffen habe. gott sei dank nicht.

wollte die sau natürlich anzeigen, nur leider weiß ich nicht das ganze kennzeichen. weiß nur, dass es ein freisinger war, dann ms oder mz und eine dreistellige zahl. ein silbernes auto. modell unbekannt. die polizei hat mir (sicher zurecht) klar gemacht, dass aufgrund meiner angaben eine anzeige so gut wie keinen sinn hat.

wollte eure meinung dazu mal hören. ich kann es einfach nicht fassen, dass der typ ungeschoren davon kommen soll. vielleicht wisst ihr ja rat.

gruß

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10 Antworten

Tja sowas ist blöd, aber es passiert, was willst machen?

Erst mal beruhigen und froh sein, dass nix passiert ist.

Ne Anzeige bringt eh nix!

Tom

hmm ist wirklich scheisse ist mir vor 2 wochen auch passiert nur das er mir auf meiner spuhr entgegen kam weil er unbedingt noch nen laster überholen musste

aber ne anzeite auch gegen unbekannt hilft rein gar nix hatte mal auf ner dienstreise mit meinem 330d der firma einen beinahe zusammenstoß weil mich einer beinahe von der straße geramt hat er bekamm eine anzeige und dadurch ne geldstrafe

die aber so mickrik war das es im kaum weh tat

so ist das leider kann man nix dagegen machen

 

mfg

manuel

Hallo semerketh,

bei Deiner Geschichte fängst Du mir nen wenig zu weit hinten an. Mich würde noch das Vorszenario interessieren.

Ich mache mal ein Beispiel:

Du fährst mit Deinem BMW auf einer Landstrasse. Vor Dir fährt ein 60 PS-Golf und vor dem ein LKW.

Da sich der LKW an Tempo 60 hält, ist es Dir viel zu langsam und dich macht es nervös bei dem Gegenverkehr über die Landstrasse zu schleichen.

Da endlich eine Lücke, Du schaltest runter und ziehst auch sofort raus. Deine Maschine sorgt für nötigen Vortrieb in Sekundenschnelle und schon bist Du neben dem Golf. Da er ein langsameres Auto hat und sich auch auf die Lücke freute hatte er nen wenig Anlauf genommen und zieht just in dem Moment heraus wo Du schon fast neben ihm bist.

Sollte es zufällig so wie beschrieben abgelaufen sein, dann wärst es eher Du, der Probleme mit den Behörden bekommen könnte, denn Du hast die faktische Vorfahrt des Golf missachtet. Grundsätzlich hat das erste Fahrzeug hinter dem eigentlichen Hindernis auch das Recht diesen zuerst zu überholen, das fällt Fahrern schnellerer Autos und auch gerade von Motorrädern bisweilen schwer. Mir selbst auch, insbesondere wenn ich mit meiner FJR unterwegs bin, denn die ist in weniger als 4 Sekunden von 0 - 100 km/h.

Sollte es anders gewesen sein, dann würde mich der Ablauf wie geschrieben sehr interessieren, um eine Stellungnahme abgeben zu können.

Beste Grüße

Themenstarteram 23. November 2003 um 16:44

@rolandhb1

hallo,

danke für deinen beitrag. geb dir vollauf recht bei deinem beispiel. so wie von dir beschrieben war es aber mitnichten.

als mir der typ rausgezogen ist, war ich schon lange auf der überholspur unterwegs. ich kenne die strecke auf der das ganze passiert ist, sehr genau, da ich sie täglich fahre. ich bin dem lastwagen und dem typen vor mir lange nachgefahren, da ich eh wusste, dass ich nicht überholen kann. als ich wusste, dass eine sehr lange gerade, bei der man normal prima überholen kann, kommen würde, habe ich viel abstand zwischen mir und dem auto vor mir gelassen. ich war daher also schon einige zeit auf der überholspur unterwegs. der hat schlichtweg nicht in den spiegel geschaut. zudem ist das ganze schon gut auf der hälfte der geraden passiert. der hat vorher schlichtweg nicht vorgehabt zu überholen oder es schlicht verpennt. ich überhole nur sehr ungern, wenn ich nicht der erste hinter einem lkw bin, da ich mir durchaus bewusst bin, dass mir ein anderer mit seiner lahmen mühle rauszieht (risiko, dass er mir reinfährt oder ich dem deppen dann nachschleichen muss und es selbst nicht mehr schaffe zu überholen). in dem fall gab ich dem typen aber genug gelegenheit, noch vor mir rauszuziehen oder zumindest genug zeit zu sehen, dass da schon einer auf der überholspur hinter ihm daher kommt. das war ihm aber wurscht.

Hallo Roland,

 

Zitat:

Sollte es zufällig so wie beschrieben abgelaufen sein, dann wärst es eher Du, der Probleme mit den Behörden bekommen könnte, denn Du hast die faktische Vorfahrt des Golf missachtet. Grundsätzlich hat das erste Fahrzeug hinter dem eigentlichen Hindernis auch das Recht diesen zuerst zu überholen, das fällt Fahrern schnellerer Autos und auch gerade von Motorrädern bisweilen schwer. Mir selbst auch, insbesondere wenn ich mit meiner FJR unterwegs bin, denn die ist in weniger als 4 Sekunden von 0 - 100 km/h.

Es ist definitiv nicht richtig, dass es eine Art Vorfahrtsrecht für den ersten hinter einem Hindernis gibt. Habe eben dazu mal auch einen Bekannten angerufen, der Fahrlehrer ist. Und als Versicherungskaufmann hatte ich einen solchen Schadenfall in ähnlicher Auswirkung schon mal aufgenommen und verfolgt.

Jeder hat sich ausreichend über die Möglichkeit zum Überholen abzusichern. Bin ich der, von mir aus auch vierte oder fünfte hinter dem Hindernis und schere zum Überholen aus, darf noch lange keiner vor mir von Recht reden, nun auch auf die Überholspur zu gehen. Der Rückspiegel ist stets zu verwenden um den nachfolgenden Verkehr zu beobachten.

Im Übrigen sind dies die typischen schweren Unfälle auf Landstraßen, neben Frontalunfällen durch plötzlich auftretendem Gegenverkehr. Da ich mal einen schweren Frontalunfall auf einer Landstraße hatte (schuldlos), achte ich auf solche Artikel. Immer wieder die gleiche Unfallursache...

Überholen ist gefährlich, macht aber - mir zumindest - einfach nur Spaß ;-)

Hallo Roland,

 

Zitat:

Sollte es zufällig so wie beschrieben abgelaufen sein, dann wärst es eher Du, der Probleme mit den Behörden bekommen könnte, denn Du hast die faktische Vorfahrt des Golf missachtet. Grundsätzlich hat das erste Fahrzeug hinter dem eigentlichen Hindernis auch das Recht diesen zuerst zu überholen, das fällt Fahrern schnellerer Autos und auch gerade von Motorrädern bisweilen schwer. Mir selbst auch, insbesondere wenn ich mit meiner FJR unterwegs bin, denn die ist in weniger als 4 Sekunden von 0 - 100 km/h.

Es ist definitiv nicht richtig, dass es eine Art Vorfahrtsrecht für den ersten hinter einem Hindernis gibt. Habe eben dazu mal auch einen Bekannten angerufen, der Fahrlehrer ist. Und als Versicherungskaufmann hatte ich einen solchen Schadenfall in ähnlicher Auswirkung schon mal aufgenommen und verfolgt.

Jeder hat sich ausreichend über die Möglichkeit zum Überholen abzusichern. Bin ich der, von mir aus auch vierte oder fünfte hinter dem Hindernis und schere zum Überholen aus, darf noch lange keiner vor mir von Recht reden, nun auch auf die Überholspur zu gehen. Der Rückspiegel ist stets zu verwenden um den nachfolgenden Verkehr zu beobachten.

Im Übrigen sind dies die typischen schweren Unfälle auf Landstraßen, neben Frontalunfällen durch plötzlich auftretendem Gegenverkehr. Da ich mal einen schweren Frontalunfall auf einer Landstraße hatte (schuldlos), achte ich auf solche Artikel. Immer wieder die gleiche Unfallursache...

Überholen ist gefährlich, macht aber - mir zumindest - einfach nur Spaß ;-)

...also wenn ich jedesmal ne Anzeige aufgeben würde wenn mich jemand schneidet oder mir unbewusst die vorfahrt nimt dann könnt ich fast einmal die woche zu den grünen laufen...sei froh das nix passiert ist....

Doppelposting....

Gefährliches Überholmanöver

Ein Pkw-Fahrer überholte auf einer Landstraße eine Fahrzeugkolonne, die sich durch einen langsam fahrenden Lkw gebildet hatte. Als einer der hinter dem Lkw fahrenden Autofahrer den linken Blinker setzte und sich mit seinem Fahrzeug dem Mittelstreifen näherte, ohne diesen jedoch zu überfahren, leitete der überholende ein Bremsmanöver ein, infolge dessen er von der Fahrbahn abkam.

Das Oberlandesgericht Celle mußte entscheiden, wer für den entstanden Fahrzeugschaden aufzukommen hatte. Dem ausscherenden Autofahrer warf das Gericht vor, daß auf Grund seines Verhaltens der nachfolgende Verkehr von einem tatsächlichen Spurwechsel ausgehen mußte. Zu diesem Zeitpunkt war für den überholenden Autofahrer nicht erkennbar, daß der vor ihm Fahrende seinen Ausschervorgang wieder abbrechen würde. Dem überholenden wurde jedoch angelastet, daß er beim überholen der Fahrzeugkolonne mit einem ausscherenden Fahrzeug rechnen mußte und beim Einleiten der Vollbremsung überreagiert hatte. Das Gericht kam schließlich zu dem Ergebnis, daß der entstandene Schaden zwischen den Unfallbeteiligten jeweils zur Hälfte aufzuteilen war.

OLG Celle vom 05.08.1999 14 U 179/98

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Leichtfertig überholt

Hat sich hinter einem langsam fahrenden Kraftwagen auf einer Landstraße eine längere Fahrzeugschlange gebildet, muss derjenige, der von hinten kommend sämtliche Fahrzeuge in einem Vorgang überholen will, damit rechnen, dass eines der vorausfahrenden Fahrzeuge ebenfalls aus der Fahrzeugkolonne ausschert und zum Überholen ansetzt. Der von hinten Kommende muss daher durch Hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass vorausfahrende Kraftfahrer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken. Tut er das nicht und kommt es dadurch zu einem Unfall, haftet er nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Höhe der Hälfte des entstandenen Schadens.

OLG Karlsruhe Az.: 9 U 196/00

Ja genau. Wie gesagt: Es besteht kein grundsätzliches Recht als erster hinter einem Hindernis überholen zu dürfen, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.

Rechtsprechung aus der Gefährdungshaftung. Haftung des später Ausscherenden: Mind. 50%

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