Fahrerflucht - Konsequenzen

Hallo zusammen,

habe gestern beobachtet wie eine Frau beim ausparken 2mal heftig auf das hinter ihr stehende Fahrzeug aufgefahren ist. Dieses schwang stark mit und es muss für die Fahrerin auch mit Musik (falls sie gehört hat) deutlich zu spüren gewesen sein. Ich wies sie mit Hupe und Lichthupe drauf hin, worauf hin sie nur böse guckte und abwinkte. Sie hat es als 100%ig bemerkt und ist weggefahren!

Ich habe das ganze der Polizei gemeldet, die auch sofort da waren und sich das betroffene Auto mit mir angesehen haben. Es waren mehrere Lackkratzer vorhanden. Ich denke der Schaden beläuft sich auf maximalst 1500 Euro, eher weniger.

Aus Neugier: Was kommt auf die Fluchtfahrerin zu?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

habe gestern beobachtet wie eine Frau beim ausparken 2mal heftig auf das hinter ihr stehende Fahrzeug aufgefahren ist. Dieses schwang stark mit und es muss für die Fahrerin auch mit Musik (falls sie gehört hat) deutlich zu spüren gewesen sein. Ich wies sie mit Hupe und Lichthupe drauf hin, worauf hin sie nur böse guckte und abwinkte. Sie hat es als 100%ig bemerkt und ist weggefahren!

Ich habe das ganze der Polizei gemeldet, die auch sofort da waren und sich das betroffene Auto mit mir angesehen haben. Es waren mehrere Lackkratzer vorhanden. Ich denke der Schaden beläuft sich auf maximalst 1500 Euro, eher weniger.

Aus Neugier: Was kommt auf die Fluchtfahrerin zu?

Danke!

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Zitat:

Original geschrieben von haensel


Unfallflucht ist eine Straftat, und Straftaten kann man nur vorsätzlich begehen. Eine fahrlässige Staftat ist nicht möglich. Dehalb ist Fahrerflucht immer vorsätzlich. Wenn man einen Unfall tatsächlich nicht bemerkt (und das auch nachweisen kann) dann ist das keine Unfallflucht.

Zumindest ist das in der Theorie so.

Bei einem Bekannten gab's mal folgendes:

Beim Ausparken ist er angeblich an das hinter ihm parkende Auto gestossen. Er hat nichts gemerkt und ist weggefahren.
Eine Anwohnerin hat "die Tat" gesehen und ihn gleich ohne Umwege wegen Fahrerflucht bei der Polizei angezeigt.

Die Halterin des "Unfallgegners" hat erst Tage später (gleichzeitig wie mein Bekannter) überhaupt eine Meldung über das Ganze bekommen, es gab weder Schaden noch eine sonstige Spur, so hat sie es auch vor Gericht ausgesagt. Zudem sei sie auch Anwohnerin und die Nachbarin ist bekannt für eine gewisse "Paranoia".

Schlussentlichst ist mein Bekannter zu zwei dutzend Stunden gemeinütziger Arbeit verurteil worden, hat 3 Monate den Führerschein verloren und die Probezeit auf 4 Jahre verlängert worden.

Er kann den Unfall nicht bemerkt haben, weil es keinen nachweisbaren Unfall gab. Dennoch muss er ihn bemerkt haben, weil die alte Frau es vom Haus gegenüber ja auch genau gesehen hat. 😁

Meines Wissens beinhaltet ein Unfall immer auch zumindest eine Sachbeschädigung.
Wenn also nix kaputt ist, war es auch kein Unfall.
Irre ich mich?

Zitat:

Aus Neugier: Was kommt auf die Fluchtfahrerin zu?

Meine Mutter bekam eine Anzeige wegen Fahrerflucht und mußte ca. 1300€ zahlen. Ich weiß aber nicht, ob da der Schaden schon mit drin war. Führerschein konnte sie behalten.

Zitat:

Original geschrieben von deville73


Meines Wissens beinhaltet ein Unfall immer auch zumindest eine Sachbeschädigung.
Wenn also nix kaputt ist, war es auch kein Unfall.
Irre ich mich?

Ja.. Sprich.. es kann ein Unfall geben, zwei Autos kollidieren mit niedriger Geschwindigkeit, die Stösse werden über Dämpfer absorbiert und es entsteht kein sichtbarer Schaden.

Den Unfall hat es allerdings geben und wenn jemand dann "flieht", dann begeht er Unfallflucht, trotz das es keinen sichtbaren Schaden gab.

Es hätte ja einer entstehen können den nur ein Sachverständiger erkennt. Ob der jetzt einen erkennt oder nicht spielt in dem Zusammenhang noch keine Rolle.

Edit:Sorry für die reeditiererei in der Wortpampe 😉

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Zitat:

Original geschrieben von deville73


Meines Wissens beinhaltet ein Unfall immer auch zumindest eine Sachbeschädigung.
Wenn also nix kaputt ist, war es auch kein Unfall.
Irre ich mich?

Wo kein Schaden, da kein Unfall. Es gibt sogar eine Bagatellgrenze im Zusammenhang mit der strafrechtl. Relevanz der Unfallflucht. Im Zivilrecht (hier Schadensersatz) gibt es diese Bagatellgrenze natürlich nicht:

"Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Verkehr, das von mindestens einem Beteiligten ungewollt ist und mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht, bei dem ein nicht ganz unerheblicher Personen - oder Sachschaden entsteht. Die momentane (richterliche) Regelung bestimmt den unerheblichen Sachschaden mit weniger als 40 bis 50 €. Umstritten ist, ob ein Unfall im Straßenverkehr auch dann gegeben ist, wenn das Schadensereignis vorsätzlich herbeigeführt wurde."

Quelle: wiki

Und zum Thema 'Ich habe nix bemerkt':
Ich habe mal einen leeren 10 Liter Eimer (Plastik) mit dem cih Gartenabfälle zum Kompost gebracht hatte auf der Einfahr vergessen und beim späteren rückwärts zurückparken (mein Auto musste ich vorher ca. 3 Meter versetzen weil ich auch eine Schubkarre im Einsatz hatte) nur ganz leicht berührt. Das habe ich sofort bemerkt und war erleichtert, daß ich nur einen Plastikeimer ca. 5 cm verrückt hatte. Ich behaupte mal: Jeder Schaden, den man beim Aus- oder Einparken verursacht, bekommt der Fahrer auch mit.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Jeder Schaden, den man beim Aus- oder Einparken verursacht, bekommt der Fahrer auch mit.

Das halte ich jetzt für ein Gerücht.

Ich kenne reichlich Fahrer(innen), die merken noch nicht mal, wenn Du den Plastikeimer auf die Windschutzscheibe schmeisst.

mfg, Tom

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Ich behaupte mal: Jeder Schaden, den man beim Aus- oder Einparken verursacht, bekommt der Fahrer auch mit.

Nein, sicher nicht.

Selber gesehen: Ein Omega Kombi rangiert langsamst rückwärts gegen einen fest verschraubten Mülleimer. Die ganze Heckklappe ist tief eingedrückt. Hätte ich es dem Fahrer nicht gesagt, hätte der sich Tage später gewundert wie das passiert ist!

vG

...und dann gibt es auch noch die ganz dämlich/dreisten auf der Welt:

Meiner Schwester fuhr mal jemand früh morgens ins Heck des geparkten Autos und beging Unfallflucht.
Ziemlicher Schaden an der Heckschürze...
Polizei geholt, die alles aufgenommen, vermessen + Fotos gemacht...

Abends ruft dann der Polizist an - man hätte den Täter:
Eine Frau mittleren Alters sei auf die Wache gekommen und habe ihrerseits eine Fahrerflucht zur Anzeige bringen wollen! Jemand sei in die Front ihres geparkten Wagens gefahren und hätte sich danach unerlaubt entfernt! ...

Dumm nur - sie kam an den gleichen Polizisten, der morgens bei uns den Schaden aufgenommen hatte!
Der schaltete natürlich schnell, verglich die Schadensbilder (passte wie die Faust aufs Auge!) und erklärte der verduzten Dame, dass ihr kaputtes Auto nun erstmal ihr geringstes Problem wäre 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Auf jeden Fall mal wieder Frauen am Steuer at it´s best.

Welcome to the medieval...

Hallo, Tunejunior,

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior


Ich habe das ganze der Polizei gemeldet, ......

super (das ist ernst gemeint und keine Ironie).

Leider wird bei solchen Sachen viel zu oft weggeschaut und nicht reagiert, nach dem Motto: "Was geht es mich an".

So eine Meldung an die Polizei hat auch nichts mit Denunzieren zu tun, denn Du hast dafür gesorgt, dass der Geschädigte die besten Aussichten hat, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, was ohne Dich voraussichtlich nicht der Fall gewesen wäre.

Hallo, Bootsmann22,

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wenn der Schaden wirklich über 1000 € liegt wirds teuer.

Dann ist nicht mehr Fahrverbot sondern Fahrerlaubnisentzug das Zauberwort.

so etwa 8-10 Monate würde ich schätzen.

Und Tagessätze 40-50 (30 TS = 1 Monatseinkommen netto).

Nun bleib mal auf dem Teppich und verbreite nicht Panik durch Unsinn! Es wurde niemand verletzt und es gab "nur" Blechschaden. An meinem Beispiel habe ich ja aufgezeigt welche Folgen das haben kann. Maximal 1 Monat Fahrverbot und 1000 Öhre Strafe.

Sind Verletzte zu beklagen sieht die Situation schon anders aus! Aber DAS war hier nicht Thema! Und ... es kommt letztendlich IMMER auf den Richter an wie das mögliche Urteil ausfällt. Gut wer eine Rechtsschutz hat! Heute Sinnvoller denn je!

Archduchess liegt mit seiner Einschätzung erheblich näher an der Realität als Du.

So, wie der TE den Fall geschildert hat, ist selbst bei einem Schaden unter 1.500.- € damit zu rechnen, dass der Staatsanwalt die Fahrerlaubnis entzieht, denn das Verhalten der Fahrerin war schon extrem dreist.

Vor Gericht wird so etwas nur verhandelt, wenn die Beschuldigte den Strafbefehl nicht akzeptiert.

Viele Grüße,

Uhu110

Fahrerflucht kann auch so vor Gericht kommen - ging einer Freundin von mir so.

Mit Sicherheit wird es eine ordentliche Geldstrafe und Fahrverbot geben. Evnetuell sogar eine Haftstrafe auf bewährung. Sowas ist schon sehr dreisst... sollte man gleich rausziehen und links und rechts....

Solche Leute kotzen mich an. Hab auch schon solche Storys erlebt. Ein Beispiel: Ein Opa parkt auf dem Kauflandparkplatz mit seinem Golf II aus und fährt 3x gegen einen im 90 Grad Winkel gegenüber geparkten Wartburg und hebt den mehrfach aus. Auf die Konfrontation meint er nur "Kann nix dafür, mein Auto hat keine Servolenkung", legt Gang ein und fährt davon......

Oder eine Oma will aus der Seitenstraße auf die Hauptverkehrsstraße. Dort ist Stau und ein (zugegebenermaßen Fahrer ohne weitsichtige Denkweise bleibt im Stau genau auf Höhe der Straßenausfahrt stehen. Die Oma (geschätzte 70+) fährt gegen den Typen in die Seite, fährt zurück, nimmt nochmal Anlauf, fährt wieder in die Seite des Autos. Erst dann konnten ein paar Leute die Frau bremsen und den Schlüssel wegnehmen. Ohne hätte sie vielleicht sogar irgendwann abhauen können.

Wird vielleicht doch Zeit für einen zyklischen Eignungtest für Rentner und Frauen.

nur weil Männer meist größeren/zu großen Schaden verursachen und/oder zu besoffen sind um zu flüchten? 😁

Wenn dann Eignungstest für alle. 😉

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