Fahrerflucht - Konsequenzen

Hallo zusammen,

habe gestern beobachtet wie eine Frau beim ausparken 2mal heftig auf das hinter ihr stehende Fahrzeug aufgefahren ist. Dieses schwang stark mit und es muss für die Fahrerin auch mit Musik (falls sie gehört hat) deutlich zu spüren gewesen sein. Ich wies sie mit Hupe und Lichthupe drauf hin, worauf hin sie nur böse guckte und abwinkte. Sie hat es als 100%ig bemerkt und ist weggefahren!

Ich habe das ganze der Polizei gemeldet, die auch sofort da waren und sich das betroffene Auto mit mir angesehen haben. Es waren mehrere Lackkratzer vorhanden. Ich denke der Schaden beläuft sich auf maximalst 1500 Euro, eher weniger.

Aus Neugier: Was kommt auf die Fluchtfahrerin zu?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

habe gestern beobachtet wie eine Frau beim ausparken 2mal heftig auf das hinter ihr stehende Fahrzeug aufgefahren ist. Dieses schwang stark mit und es muss für die Fahrerin auch mit Musik (falls sie gehört hat) deutlich zu spüren gewesen sein. Ich wies sie mit Hupe und Lichthupe drauf hin, worauf hin sie nur böse guckte und abwinkte. Sie hat es als 100%ig bemerkt und ist weggefahren!

Ich habe das ganze der Polizei gemeldet, die auch sofort da waren und sich das betroffene Auto mit mir angesehen haben. Es waren mehrere Lackkratzer vorhanden. Ich denke der Schaden beläuft sich auf maximalst 1500 Euro, eher weniger.

Aus Neugier: Was kommt auf die Fluchtfahrerin zu?

Danke!

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Was für Panik?

Über 1000 € sind wir üblicherweise bei einem "erheblichem Schaden an fremden Sachen" und das wird mit Entzug (da Fahrverbot nur maximal 3 Monate geht) und mehr Tagessätzen bestraft. So bis 1000 € kann man noch mit bis zu 30 Tagessätzen und bis zu 3 Monaten Fahrverbot auskommen, je nach Höhe.

Und falls sich hier die 1500 € als korrekt erweisen sind wir gut dabei.

Edit:
muß etwas korrigieren, teilweise wird inzwischen von Gerichten bis zu 1500 € ausgegangen.
(vor Gericht und auf hoher See...)

Aber 1000 € sinds allgemein gesprochen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Fahrerlaubnis03.php

Ich finde, das die Unfallflüchtige den Zeugen gesehen und ignoriert hat, verschärft das ganze noch... Richtung Vorsatz!

Hab sowas auch mal vor langer Zeit gehabt. Mercedes rammte nen parkenden Golf. Fahrer stieg aus und viel sofort hin.
Der war total blau. Dann stieg er wieder ein und machte sich davon. Polente informiert und die sahen sich den Schaden an. Durch die Halterfeststellung stellte es sich heraus das er gleich um die Ecke wohnte. Wir hin,und die Frau öffnete die Tür. Die Polizei machten eine gegenüberstellung ,und ich sagte das das der Fahrer sei.
Später kam noch ne Verhandlung vor Gericht. Der Schaden am golf lag bei 3500 DM. Die Halterin des Golfs hat sich noch nicht mal bedankt. Solche Leute gibt es auch.

Wenn nicht,
saubere Sache.
Ich selbst habe zwei beschädigte Spiegelgehäuse wegen solchen AfXXn!!

Wenn der TE das selbst war, sich in den Hintern treten und zahlen!!

Parkrempler:
Dafür hat man eine Versicherung (wenn es Blech ist, als Lehrgeld verbuchen).

sonstiger Unfall:
No Go. Man klärt die Sache und bleibt vor Ort (meist kann man mit den Leuten reden, nur wenn größere Blechschäden, also Rahmen verzogen, sowie Personenschäden zu regeln sind, Polizei hinzuziehen).
Ich habe es bei Blechschäden meist ohne Polizei regeln können, so daß beide Seiten keine Probleme haben hinsichtlich Punkte und Anderem. Nur wenn einer der Beteiligten sich aufregt bzw. "auf Blöde" macht, habe ich angerufen und die Pol. kommen lassen.

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Sowas habe ich auch mal beobachet auf dem Berufsschulparkplatz während meiner Lehre.

2 Minuten später kam dann auch der Besitzer und ich habe ihm alles berichtet.

Habe dann einen Zeugenbogen von der Polizei bekommen und ein paar Wochen später bekam ich Post von einem Gericht, wo ich als Zeuge auftreten sollte.

Leider habe ich an diesem Tag eine widerwärtige Operation gehabt (Steißbein-Fistel..für die, die sich auskennen 😁) und konnte so nicht zu Gericht.

Habe vorher mit der Richterin telefoniert und mit ihr gesprochen und die meinte zu mir "Oh..das kann ich verstehen ,dass sie nicht zum Termin kommen können..dann muss ich so sehen, dass er mit der Wahrheit rausrückt"

Ich denke mal der ist verurteilt worden..aber zu was?

Hängt doch immer von den Umständen ab.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Richtung Vorsatz!

Eher Richtung Doofheit, finde ich...wer genau weiß, dass er gesehen wurde und damit auch identifiziert werden kann, und trotzdem Fahrerflucht begeht, dem ist meiner Ansicht nach nicht zu helfen.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Ich finde, das die Unfallflüchtige den Zeugen gesehen und ignoriert hat, verschärft das ganze noch... Richtung Vorsatz!

Nö. Unfallflucht ist immer vorsätzlich - sonst wäre es keine.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior


Es waren mehrere Lackkratzer vorhanden. Ich denke der Schaden beläuft sich auf maximalst 1500 Euro, eher weniger.

... ist die Einschätzung des TE. Von was reden wir denn hier? Schwerverletzte? Totalschaden oder nur Kratzer, max. eine Beule??

Das Thema wird aufgebauscht, als ob jemand eine Kriegserklärung abgegeben hätte, man oh man! Bleibt mal relaistisch und phantasiert hier nicht rum. Der von mir geschilderte Fall ist die Praxis. Alles andere ist Theorie. PUNKT! Oder hat jemand einen anderen, ähnlichen Fall? Bisher nicht ...

Ich hab X Entscheidungen oben verlinkt.

Muß man halt lesen und dann auf die einzelnen Entscheidungen klicken und nochmal auf Volltext (falls möglich) klicken.

Aber für dich:
z. B.
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=050330
http://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/document.phtml?id=543

Und 1500 € Schaden sind schnell erreicht.
Wohlgemerkt, der Geschädigte hat Anrecht auf komplette Wiederherstellung.
Auf Smartrepair muß der sich nicht verweisen lassen.

Ne neue Stoßstange und deren Lackierung sind schon gut 1500 € je nach Auto (oder deutlich mehr...)

Da bin ich aktuell als Geschädigter von genau so einem Fall betroffen.

Situation war:
Supermarktparkplatz. Mein Nachbar erkennt mein Auto und ist Zeuge wie eine junge Lady rückwärts in der Parklücke (Seitenstreifen) fährt und mir vorne aufs Nummernschild dotzt. Alarmanlage löst aus und mein Nachbar geht rüber. Stzeigt sie kurz aus, schaut kurz hinter den Kotflügel und geht zurück um einzusteigen. Spricht Sie mein Nachbar an "Na, drauf gefahren?" In dem Augenblick geht wohl auch die Alarmanlage wieder aus und sie Antwortet ihm "Ist nix kaputt gegangen", steigt ohne weiteres ein und fährt weg. Mein Nachbar zurück zu seinem Auto Handy holen und ruft mich an.

Dank Kennzeichen und Personenbeschreibung hatte ich ja was für die Polizei die mir ohne Unfallfluchtanzeige auch keinen Personendaten gegeben hat, denn zu dem Zeitpunkt wäre ich noch bereit gewesen ein Auge zuzudrücken.

Auf dem Weg zur Polizei bin ich kurz in der Werkstatt auffen Hof und habe eine Bauchgefühlschadensumme beim Meister erfragt: 1000-2000 €.

Damit dann die Anzeige gemacht und am Montag gleich den zuletzt gebuchten Anwalt informiert und ihm alles weitere aufs Auge gedrückt. Klingt so als wenn ich danach entspannt rumsitzen konnte. Isses dann aber leider nicht. Erneut zur Werkstatt für den Kostenvoranschlag, dann zum Termin Fzg hinbringen, danach holen und die Gegnerische Versicherung lässt sich auch alles mögliche einfallen um zu verzögern und/oder die Kosten zu drücken. Man ist als Selbstständiger auch MIT Anwalt richtig viel gesondert beschäftigt, für Pauschal 30 Euro inkl. Telefon, Porto, KM-Leistung, etcpp.

Auto ist nun auch für 1824,00 € Instand gesetzt, natürlich zzgl. Steuern, zzgl. Leihwagen und Kosten für den Anwalt. Da es bei mir nicht das erste mal ist und ich bereits mehrfach schuldfrei in Unfälle verwickelt war, wickel ich das mit einer gewissen Routine ab. Und doch ärgere ich mich jedesmal wieder darüber auf, das ich all die Zeit, Wege und Leistungen auch noch für 30 Euro Pauschal aufbringen muss.

So hat sich also auch meine Einstellung "ein Auge zuzudrücken" mittlerweile vollkommen geändert und ich habe gestern den RA noch gefragt was für den Verursacher da nun rauskommen könnte. Hier noch seine Antwort:
"Unfallflucht wird bei einem Ersttäter regelmäßig mit Geldstrafe zwischen 30 Tagessätzen (ein
Monatsgehalt) und 50 Tagessätzen bestraft. Daneben wird ein Fahrverbot oder ab einem Schaden über 1.400,00 € ein Führerscheinentzug mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten verhängt."

Wenn mir das persönlich auch nix weiter hilft, aber so ein klein wenig Befriedigung schwingt bei den Worten Fahrverbot und Führerscheinentzug schon mit.

Ach was den bisherigen Eindruck noch verändern kann: Der Polizist rief mich Abends nach dem Besuch bei der Verursacherin noch an und berichtete mir, das diese gesagt habe "Was? Der (Wohl ich aber ja eigentlich mein Nachbar) kam doch an und hat die Alarmanage ausgemacht und sich mit mir die Stossstange angeschaut". Keine Ahnung ob sie damit dann nun durch kommt.
RA schrieb noch, ich soll bei der Staatsanwaltschaft anfragen, denn als Geschädigter kann ich mich über den Ausgang des Verfahrens informieren. Das werde ich auch tun.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Ich finde, das die Unfallflüchtige den Zeugen gesehen und ignoriert hat, verschärft das ganze noch... Richtung Vorsatz!
Nö. Unfallflucht ist immer vorsätzlich - sonst wäre es keine.
Gruß vom bösen Dieter

Naja, die Rechtssprechung ist da schon arg streng. Kann ja mal passieren, dass man den Rempler wirklich nicht bemerkt, und wegfährt -> Unfallflucht. Oder man hängt dem Geschädigten einen Zettel ans Auto, dass man es beschädigt hat, und fährt dann weg -> Unfallflucht.

Hat jetzt nichts mit dem vom TE geschilderten Fall zu tun, da ist ja wirklich Vorsatz im Spiel, und das kann man nicht gutheissen. Aber ich wollte das nur mal anmerken.

Unfallflucht ist eine Straftat, und Straftaten kann man nur vorsätzlich begehen. Eine fahrlässige Staftat ist nicht möglich. Dehalb ist Fahrerflucht immer vorsätzlich. Wenn man einen Unfall tatsächlich nicht bemerkt (und das auch nachweisen kann) dann ist das keine Unfallflucht.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Ich finde, das die Unfallflüchtige den Zeugen gesehen und ignoriert hat, verschärft das ganze noch... Richtung Vorsatz!
Nö. Unfallflucht ist immer vorsätzlich - sonst wäre es keine.
Gruß vom bösen Dieter

Nee, glaube ich nicht. Stell dir mal vor, du faehrst vor dich hin und uebersiehst einen schwaecheren Verkehrsteilnehmer wie einen Radfahrer, der wegen eines Ausweichmaneuvers stuerzt, weil du ihm die Vorfahrt genommen hast. Wenn du es nicht gesehen hast, ist das keine vorsaetzliche Unfallflucht.... ja aber dann wiederum eigentlich auch ueberhaupt keine Unfallflucht, du flohst ja nicht.... ok, in Ordnung 🙂

Zitat:

Original geschrieben von haensel


Unfallflucht ist eine Straftat, und Straftaten kann man nur vorsätzlich begehen. Eine fahrlässige Staftat ist nicht möglich. Dehalb ist Fahrerflucht immer vorsätzlich. Wenn man einen Unfall tatsächlich nicht bemerkt (und das auch nachweisen kann) dann ist das keine Unfallflucht.

Wo hast du denn bitte diese Weisheit her.😕😕

Sorry, aber es ist schon erstaunlich was hier teilweise für ein Unsinn gepostet wird.

Natürlich kann man Straftaten fahrlässig begehen.

Ein Beispiel nur: fahrlässige Körperverletzung.

Entschuldigung, Du hast natürlich recht, da habe ich mich ziemlich verzettelt...🙁

Eigentlich wollte ich sagen, daß der Tatbestand der Unfallflucht nicht fahrlässig begangen werden kann. Entweder, man bekommt mit, daß man Unfallbeteiligter ist, dann ist das Entfernen vom Unfallort als Unfallflucht zu werten. Oder, man bekommt den Unfall nicht mit, dann ist es KEINE Unfallflucht.

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