Fahrerflucht des Nachbarn.. und nun?

Hallo MT'ler!

Ich bräuchte mal ein paar Ratschläge/Erfahrungsberichte von euch:

Es klingelt und 2 Nachbarn (ich nenne sie mal A und B) standen vor der Haustür. Grund:

Der Nachbar C von Gegenüber ist beim Rückwärts Ausparken aus seiner Garage in unser parkendes Auto gefahren und danach einfach abgehauen ohne sich zu melden. Haben jetzt in unserem knapp 2 Jahre jungen Passat eine Delle im Kotflügel. Nicht die Welt, aber halt eine Delle. Es hang noch roter Lack in der Delle (das Auto von C ist ebenfalls rot).
Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.

Die beiden Nachbarn A und B erzählten mir, dass sie in den letzten Wochen ebenfalls zu roten Dellen in ihren Autos gekommen waren - alle passiert an der selben Stelle, gegnüber C's Garage. Sie hatten bereits Anzeige gegen unbekannt erstellt. C war zwar immer verdächtig, aber niemand hat es bisher gesehen, daher hat die Polizei erstmal nichts gemacht.

Nun haben wir 3 den C darauf angesprochen und ihm die Chance eingeräumt, dass wir irgendeine gemeinsame Lösung finden wollen: er soll es einfach seiner Versicherung melden oder selber zahlen oder was auch immer, wollten ihn vor der Fahrerflucht Anzeige bewahren, da ich kein Fan davon bin Nachbarn direkt zu verklagen o.ä. Oftmals sind ein paar Worte ja genug..

Jedoch bestreitet C alles.
Daher sind wir nun auch zur Polizei und haben Anzeige erstattet. Lackproben von allen Autos wurden aufgenommen.

Meine Frage nun, obwohl der Fall eigentlich relativ klar ist: Was muss ich tun?
Meine Versicherung informieren?
Versuchen an C's Versicherung heranzukommen? (Die Daten will er nicht rausgeben)
Anwalt nehmen?
Kostenvoranschlag machen lassen?
Muss ich klagen wenn die Polizei anhand der Lackspuren ermittelt dass er der Täter ist oder zahlt seine Versicherung aufgrund der Ermittlungen?

Ich weiß das man in Deutschland aufgrund von Formalitäten und Fristen etc. sehr schnell auf die Nase fallen kann auch wenn man im Recht ist. Daher mein Hilfeersuchen hier.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.

Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen, bevor schlimmeres passiert! Mag Euch ja egal sein, daß er wohl regelmäßig in Eure Autos fährt, aber demnächst fährt er vielleicht ein Kind um und kriegt es nicht mal mit...

Unfassbar, daß solche Leute in Schutz genommen werden!!

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Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wenn du meinen LEITFADEN durchliest, ist deine Aussage falsch! Die Meldung gilt für beide Beteiligten.
Schon klar, daß man das melden muß.
Aber was macht der Geschädigte wenn der Unfallverursacher das einfach nicht tut?
Egal, wie schon festgestellt hat das alles wenig mit dem Ursprungspost zu tun. Lassen wir das.

Gruß Metalhead

Ich darf dich zitieren: "Das sind aber zwei paar Schuhe, es ist definitiv

nicht richtig

, daß sich der Verursacher

melden muß

(das weiß ich aus eigener Erfahrung)." Und nun schreibst du das Gegenteil😉 Jetzt lassen wir das.

Matsches, nicht persönlich nehmen, aber woher willst Du denn so genau wissen, dass er "eine auf den Deckel" bekommen hätte?

Mit verhältnismäßigen Mitteln einen Unfallbeteiligten zum Anhalten zu bewegen ist doch noch keine Selbstjustiz.
Er ist ja nicht quergestanden und mit dem Baseballschläger auf den Beteiligten zugelaufen.

Was wäre denn die Alternative, siehe oben und dann guckt man in die Röhre?
Die Polizei ist da oft leider keine Hilfe, genauso wie bei Einbrüchen, da sieht's noch schlimmer aus.

Dass es überhaupt den Begriff "Beileidsbesuch" in der Polizeisprache gibt, finde ich einen Skandal.
Und damit ist der Beileidsbesuch für Geschädigte gemeint, wo erst die Polizeiarbeit Vorschub geleistet hat, dass Einbrecher verschwinden oder nachts halb zwei in derselben Straße auffällige Personen nicht mal kontrolliert oder aufgeschrieben werden.
(ich meine damit ausdrücklich nicht die Beileidsbesuche, wo es um Personenschaden geht!)

Aber anderes Thema.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Wenn man einen Unfall bemerkt, hat man sich als Beteiligter nicht davonzumachen. Egal, ob im Nachhinein nichts kaputt ist oder doch.

Da geb ich dir Recht!

Nur ihn in Manier amerikanischer Billgstreifen zu verfolgen und zu stellen indem man "überholt und die Karre quer (ge)stellt" solte man halt auch nicht.

Nicht dass ich das nicht nachvollziehen könnte, aber hinterher ist man sowieso der Dumme. Man kanns im Fall des Falles halt nicht rechtfertigen.

Ja das stimmt.
Da hilft manchmal nur ein Talisman und die Hoffnung, dass man heute nicht an einen Dummen gerät. 😉

cheerio

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Zitat:

Original geschrieben von där kapitän



Mit verhältnismäßigen Mitteln einen Unfallbeteiligten zum Anhalten zu bewegen ist doch noch keine Selbstjustiz.

Aber eine Nötigung.

In wie weit das erzwungene Anhalten durch Überholen und anschließendes Querstellen "verhältnismäßig" ist entscheiden andere.

Ich habe da aber eine Vermutung.😉

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Schon klar, daß man das melden muß.
Aber was macht der Geschädigte wenn der Unfallverursacher das einfach nicht tut?
Egal, wie schon festgestellt hat das alles wenig mit dem Ursprungspost zu tun. Lassen wir das.

Gruß Metalhead

Ich darf dich zitieren: "Das sind aber zwei paar Schuhe, es ist definitiv nicht richtig, daß sich der Verursacher melden muß (das weiß ich aus eigener Erfahrung)." Und nun schreibst du das Gegenteil😉 Jetzt lassen wir das.

Ja man muß es natürlich melden (die Pflicht hat man laut Versicherungs-AGB).

Dem Geschädigten wird aber auch geholfen wenn er es eben nicht tut.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Mir das Kennzeichen notiert, das Gesicht gemerkt und Anzeige erstattet.

Dann wäre mit 100% Sicherheit außer Spesen nix gewesen.

Zitat:

Oder wie hättest Du wohl argumentiert, wäre es zum Zusammenstoß gekommen?

Das wäre doof gewesen, aber da war schon noch genügend Luft.

Einfach überholen und anhalten hätts sicher auch getan, aber dann wäre der wohl einfach um mich rum gefahren (durch's querstellen war das schon mal nicht mehr möglich).

Gruß Metalhead

Nochmal ein Update:

Die Versicherung des älteren Mannes hatte nun Einsicht in die Ermittlungsakte (3 1/2 Monate nach der Anzeige).

Ergebnis: Keine neuen Erkenntnisse!
Ich flipp aus. Der Lacktest ist wohl ohne Ergebnis verlaufen und die Augenzeugin ist halt Augenzeugin, aber anscheinend kein Beweis.
Nach Aussage meines Anwalts (der die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt), hat die Versicherung gesagt, ihr seien die Hände gebunden da sie nicht regulieren darf solange es der alte Mann nicht zugibt. Er sagt weiterhin er war es nicht.
Jetzt schickt die Versicherung ihrerseits einen Gutachter, um sein Auto anzusehen und nach Schäden zu gucken (den Hintergrund verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz).

Jetzt bereitet mein Anwalt gerade die Klage vor, ich muss wohl vor Gericht mit zweifelhaftem Ausgang oder den Schaden selber über meine Vollkasko abwickeln.

Nun hätte ich große Lust eine Keule zu schwingen ... 😠 dabei wünsche ich mir nur Rehabilitation! Zu viel verlangt? 😉
An den TE: Ist dir die Beule es wirklich wert in einen ungewissen Prozess zu investieren? Deine Wut kann ich durchaus nachvollziehen und hätte mindestens bereits 5 Tischplatten durchgeraspelt. In meinem Leben musste ich allerdings auch lernen mal als Verlierer da zu stehen auch wenn ich 500% Recht hatte.
Eins tröstet mich inzwischen. Ein wenig Geduld und viele Probleme lösen sich von ganz alleine, so oder so. Man muss halt nur die Geduld zum warten aufbringen.
Sollte der alte Herr wirklich der Schädiger sein, wird ihn irgendwann das Schicksal erwischen ... kostenlos!
Wenn der Anwalt fair wäre, würde er dir die Aussichtslosigkeit für den Prozess klar machen. Aber egal!
Wünsche dir trotzdem dicke Nerven und die Geduld alles durchzustehen und: Viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Nun hätte ich große Lust eine Keule zu schwingen ... 😠 dabei wünsche ich mir nur Rehabilitation! Zu viel verlangt? 😉
An den TE: Ist dir die Beule es wirklich wert in einen ungewissen Prozess zu investieren? Deine Wut kann ich durchaus nachvollziehen und hätte mindestens bereits 5 Tischplatten durchgeraspelt. In meinem Leben musste ich allerdings auch lernen mal als Verlierer da zu stehen auch wenn ich 500% Recht hatte.
Eins tröstet mich inzwischen. Ein wenig Geduld und viele Probleme lösen sich von ganz alleine, so oder so. Man muss halt nur die Geduld zum warten aufbringen.
Sollte der alte Herr wirklich der Schädiger sein, wird ihn irgendwann das Schicksal erwischen ... kostenlos!
Wenn der Anwalt fair wäre, würde er dir die Aussichtslosigkeit für den Prozess klar machen. Aber egal!
Wünsche dir trotzdem dicke Nerven und die Geduld alles durchzustehen und: Viel Glück!

Naja, Lust haben ich sicherlich keine. Aber ich habe auch keine Lust die 1600€ für die Reperatur zu bezahlen!

Und aussichtlos? Immerhin gibt es nen Augenzeugen und Lackspuren, also mal nicht den Teufel an die Wand...

Außerdem bin ich rechtsschutzversichert.

Spaß macht es trotzdem keinen, aber Danke fürs Daumendrücken :-/

Viel Erfolg!
Ich wünsche Dir aufrichtig, dass man den Verursacher ermitteln kann.
Vielleicht kannst Du berichten wie es ausgegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Wenn der Anwalt fair wäre, würde er dir die Aussichtslosigkeit für den Prozess klar machen. Aber egal!

Wieso aussichtslos?

Es gibt einen unbeteiligten Zeugen der aussagt daß derjenige das Auto angefahren hat.

Da er nichts mit der Sache zu tun hat (und somit keinen Vorteil von einer Falschaussage hätte) hat seine Aussage sicherlich ein höheres Gewicht als die des Verursachers.

Laß uns wissen wie es ausgeht.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Viel Erfolg!
Ich wünsche Dir aufrichtig, dass man den Verursacher ermitteln kann.
Vielleicht kannst Du berichten wie es ausgegangen ist.

Alles wissen doch wer es war. Nur gerichtsfest nachweisen kann man es nicht, dank des unfähigen Amtsrindviehs, das mit der Spurensicherung überfordert war.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur


Alles wissen doch wer es war. Nur gerichtsfest nachweisen kann man es nicht, dank des unfähigen Amtsrindviehs, das mit der Spurensicherung überfordert war.

Dass es "alle" wissen ist doch super für den TE.

Nun müssen die es nur noch dem "richtigen" gegenüber glaubhaft machen.

Und schon ist der Prozess gewonnen. Eigentlich eine g'mahte Wies'n wie man meinen sollte.

Soo, Update:

Nach 4 1/2 Monaten hat mein Anwalt der gengerischen Versicherung nun die "Pistole auf die Brust gesetzt" und die Klage vorbereitet. Ergebnis: Einen Tag später hatte er schon mal 1200€ auf seinem Konto und ein Schreiben, dass wir das Geld entweder behalten können (fiktive Abrechnung) oder durch Vorlegen einer Rechnung tatsächliche Reparaturkosten geltend machen können. 🙂
Wagen steht ab heute beim Autohaus meines Vertrauens und wird dann hoffentlich schnell wieder fit gemacht und die Rechnung beglichen.

Fazit bisher: ohne Anwalt hätte ich gar nichts bekommen, auch wenn der fall von vornherein unstrittig war.

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