Fahrerflucht des Nachbarn.. und nun?

Hallo MT'ler!

Ich bräuchte mal ein paar Ratschläge/Erfahrungsberichte von euch:

Es klingelt und 2 Nachbarn (ich nenne sie mal A und B) standen vor der Haustür. Grund:

Der Nachbar C von Gegenüber ist beim Rückwärts Ausparken aus seiner Garage in unser parkendes Auto gefahren und danach einfach abgehauen ohne sich zu melden. Haben jetzt in unserem knapp 2 Jahre jungen Passat eine Delle im Kotflügel. Nicht die Welt, aber halt eine Delle. Es hang noch roter Lack in der Delle (das Auto von C ist ebenfalls rot).
Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.

Die beiden Nachbarn A und B erzählten mir, dass sie in den letzten Wochen ebenfalls zu roten Dellen in ihren Autos gekommen waren - alle passiert an der selben Stelle, gegnüber C's Garage. Sie hatten bereits Anzeige gegen unbekannt erstellt. C war zwar immer verdächtig, aber niemand hat es bisher gesehen, daher hat die Polizei erstmal nichts gemacht.

Nun haben wir 3 den C darauf angesprochen und ihm die Chance eingeräumt, dass wir irgendeine gemeinsame Lösung finden wollen: er soll es einfach seiner Versicherung melden oder selber zahlen oder was auch immer, wollten ihn vor der Fahrerflucht Anzeige bewahren, da ich kein Fan davon bin Nachbarn direkt zu verklagen o.ä. Oftmals sind ein paar Worte ja genug..

Jedoch bestreitet C alles.
Daher sind wir nun auch zur Polizei und haben Anzeige erstattet. Lackproben von allen Autos wurden aufgenommen.

Meine Frage nun, obwohl der Fall eigentlich relativ klar ist: Was muss ich tun?
Meine Versicherung informieren?
Versuchen an C's Versicherung heranzukommen? (Die Daten will er nicht rausgeben)
Anwalt nehmen?
Kostenvoranschlag machen lassen?
Muss ich klagen wenn die Polizei anhand der Lackspuren ermittelt dass er der Täter ist oder zahlt seine Versicherung aufgrund der Ermittlungen?

Ich weiß das man in Deutschland aufgrund von Formalitäten und Fristen etc. sehr schnell auf die Nase fallen kann auch wenn man im Recht ist. Daher mein Hilfeersuchen hier.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.

Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen, bevor schlimmeres passiert! Mag Euch ja egal sein, daß er wohl regelmäßig in Eure Autos fährt, aber demnächst fährt er vielleicht ein Kind um und kriegt es nicht mal mit...

Unfassbar, daß solche Leute in Schutz genommen werden!!

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Solange die "Gegenerische" Versicherung keine Info von ihrem Versicherungsnehmer, in dem Falle der alte Herr (! Bitte mässigt euch ein wenig in der Ausdrucksweise, ihr wollt doch auch mal alt werden, oder?) hat, wird sich nichts tun, egal wer oder was ermittelt. Eine Maßnahme ist es über den bereits erwähnten Zentralruf die Versicherung des Unfallverursaches zu informieren. Nur, wer nun glaubt die Versicherung würde rein aus Zuruf eines unbekannten Anrufers tätig, irrt gewaltig.
Von der vorschnellen Beauftragung einen Sachverständigen würde ich auch Abstand nehmen, weil man sonst ganz schnell auf den Kosten sitzen bleiben kann, wenn sich die Gegnerische Versicherung weigert die Kosten zu übernehmen.
Fakten sammeln und abwarten bis die Versicherung (NICHT die eigene) grünes Licht gibt!
Natürlich steht es jedem frei einen Schaden schon reparieren zu lassen. Das Geld dafür aber wieder zurück zu bekommen dürfte langwierig und kompliziert werden, weil man dafür u.U. klagen müsste. Ob man dann allerdings 100% Recht bekommen, wage ich zu bezweifeln. Aber, jeder wie er mag ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Solange die "Gegenerische" Versicherung keine Info von ihrem Versicherungsnehmer, in dem Falle der alte Herr (! Bitte mässigt euch ein wenig in der Ausdrucksweise, ihr wollt doch auch mal alt werden, oder?) hat, wird sich nichts tun, egal wer oder was ermittelt. Eine Maßnahme ist es über den bereits erwähnten Zentralruf die Versicherung des Unfallverursaches zu informieren. Nur, wer nun glaubt die Versicherung würde rein aus Zuruf eines unbekannten Anrufers tätig, irrt gewaltig.
Von der vorschnellen Beauftragung einen Sachverständigen würde ich auch Abstand nehmen, weil man sonst ganz schnell auf den Kosten sitzen bleiben kann, wenn sich die Gegnerische Versicherung weigert die Kosten zu übernehmen.
Fakten sammeln und abwarten bis die Versicherung (NICHT die eigene) grünes Licht gibt!
Natürlich steht es jedem frei einen Schaden schon reparieren zu lassen. Das Geld dafür aber wieder zurück zu bekommen dürfte langwierig und kompliziert werden, weil man dafür u.U. klagen müsste. Ob man dann allerdings 100% Recht bekommen, wage ich zu bezweifeln. Aber, jeder wie er mag ... 😁

Falsch, bei mir wurde ohne Info des VN gehandelt!

Und die hat ihren eigenen Gutachter geschickt.

Gut, jedenfalls weigerte sich die Versicherung bei meinem letzten Unfall VORHER tätig zu werden, solange sie keine Info ihres Versicherungsnehmers hatte. Sicherlich ist es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, können wir uns darauf einigen? Und, den Sachverständigen kannst du selbst beauftragen und musst nicht den der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Deshalb wäre ich damit vorsichtig, es könnte(!) zu deinem Nachteil ausfallen. Oder glaubst du im Ernst die Versicherungen würden dir gerne deinen Schaden zahlen? Da wird doch versucht den Preis zu drücken wo es geht. Und, der eigene Sachverständige koste nun mal weniger wie ein externer. Und, was glaubst du wie sein Urteil ausfällt? Zu Gunsten des Unfallopfers? Da wird auf jeden Fall die billigste Reparatur bei raus kommen und nicht in dem Laden der dir genehm ist, sondern den, den die Versicherung bestimmt. DAS Ei hast du dir denn durch dein vorschnelles handeln selbst gelegt.

Meine Güte, was musst du für ein Problem haben, jetzt so nachzudrücken, wenn es um die Wahl des Gutachters geht!
Sei unbesorgt, es war nicht zu meinem Nachteil und ich sah es im Rahmen der Schadensminderung für eine gute Sache, hier nicht auf einen externen zu bestehen. Immerhin war es nur ein Kratzer!

Und auch in anderen Fällen kam ich nicht schlecht weg. Auch ein Versicherungseigener Gutachter kann sich nicht unglaubwürdig machen! Der Ärger kommt meist danach, wenn zb vom Nettobetrag die MwSt abgezogen wird, weil man auf Gutachtenabasis abgerechnet hat, weil der Gutachter so großzügig war 😛

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Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Meine Güte, was musst du für ein Problem haben, jetzt so nachzudrücken, …

Don’t feed the troll …

Eine Versicherung muss tätig werden, sobald jemand seine Ansprüche anmeldet. Dazu gehört, dass die Versicherung den VN anschreibt. Dass sich eine Versicherung "weigert, vorher tätig zu werden, solange sie keine Info ihres Versicherungsnehmers hatte" ist eine Ammenmärchen, sonst nichts.

Gut, dann hatte ich wohl einen Hörschaden als die Mitarbeiterin mir das so sagte. 😁 War übrigens die LVM in Hannover, falls irgendjemand die Versicherung kennt.
Was noch niemand gemerkt hat, ich hatte in letzter Zeit keine Unfälle in denen ich einen Sachverständigen etc. in Anspruch nehmen musste. Der letzte war im September 2012 ein unverschuldeter Auffahrunfall.
Aber ist doch schön, dass es so viele User gibt die Erfahrung haben, somit auch viele Unfälle hatten ... 😉 Nööö?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Aber ist doch schön, dass es so viele User gibt die Erfahrung haben, somit auch viele Unfälle hatten ... 😉 Nööö?

Es soll auch Menschen geben, die beruflich mit Versicherungen und Unfällen zu tun haben. Komisch, gell?

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Aber ist doch schön, dass es so viele User gibt die Erfahrung haben, somit auch viele Unfälle hatten ... 😉 Nööö?
Es soll auch Menschen geben, die beruflich mit Versicherungen und Unfällen zu tun haben. Komisch, gell?

Du sagst doch "nicht füttern" !?

😉

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Aber ist doch schön, dass es so viele User gibt die Erfahrung haben, somit auch viele Unfälle hatten ... 😉 Nööö?
Es soll auch Menschen geben, die beruflich mit Versicherungen und Unfällen zu tun haben. Komisch, gell?

Oh, Mr. Perfekt himself ... Hier dein Keks 😛

Wetten, dass der alte Mann auch ohne FE Auto fährt?
Wer beharrlich Vorkommnisse ignoriert, dem mangelt es an Unrechtsbewusstsein und lässt sich auch nicht von einer weggenommenen FE beirren. Dem muss man den Zündschlüssel im Schloss abbrechen und alle anderen Schlüssel von ihm fernhalten, sonst fährt der wieder Auto.

Beispiele dafür gibt's leider zu oft.

cheerio

gelöscht

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Gut, dann hatte ich wohl einen Hörschaden als die Mitarbeiterin mir das so sagte. 😁 War übrigens die LVM in Hannover, falls irgendjemand die Versicherung kennt.
Was noch niemand gemerkt hat, ich hatte in letzter Zeit keine Unfälle in denen ich einen Sachverständigen etc. in Anspruch nehmen musste. Der letzte war im September 2012 ein unverschuldeter Auffahrunfall.
Aber ist doch schön, dass es so viele User gibt die Erfahrung haben, somit auch viele Unfälle hatten ... 😉 Nööö?

Und wieder musst du nachtreten, du arme Sau!

Blöd nur, dass alle Unfälle, die bei mir nen Gutachter nötig machten, an meinem geparkten Auto passierten!

Aber ich bin mir sicher, ich muss falsch geparkt haben 😁😁😁

gelöscht 😁 😉

Absicht wäre Sachbeschädigung, eine Straftat.
Nach bemerktem " Bums " weiterfahren ist
" Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort " ,
auch eine Straftat.
Mildernde Umstände ( senil ) gibt es nicht.
Die Fahrerlaubnis hängt am seidenen Faden.

Natürlich anzeigen, bevor ein Kind tot gefahren wird !

Kleiner Nachtrag:

Die Polizei fertigt ein Protokoll und stellt
den Verursacher fest und erfährt bei
der Zulassungsstelle die Versicherung.
Dann seine Versicherung anschreiben, mit
dem Hinweis, er hat den Schaden verursacht,
Polizei hat den Schaden aufgenommen, Versicherungsnehmer
hat den Schaden aber nicht gemeldet.
Reparatur- Kostenvoranschlag beifügen.
Sollte seine Versicherung sich auf die Hinterbeine
stellen, was wohl nicht anzunehmen ist, da ihr
Anwaltskosten drohen, dann Anwalt einschalten

Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil !

Die strafrechtliche Seite ist alleine Sache der Polizei,
die ja Kenntnis hat.

Schönen Sonntag !

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