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Fahrerflucht?Bitte um Hilfe..

Themenstarteram 7. Mai 2004 um 13:15

Hi,

letzte Woche habe ich einen kleinen Unfall gebaut, in einer Autobahneinfahrt kam mein Wagen zum Schleudern, ich verlor die Kontrolle und habe dabei einen Leitpfosten umgefahren. Der Unfall passierte wie gesagt auf einer Einfahrt, so dass ich nicht dort stehen bleiben durfte. Ich hatte wichtige Unterlagen von einem Kollegen dabei und habe ihm diese kurz vorbeigebracht und bin dann nach Hause um meinen Vater abzuholen und zur Polizei zu fahren, da er der Halter des Wagens ist. Zu Hause kam dann der Schock zwei Polizeibeamte waren schon da und haben mit meinen Eltern gesprochen. Ich bin dann sofort mit meinem Vater zur Wache gefahren und hab dann dort meine Daten abgegeben. Vor zwei Tagen habe ich einen Brief von der Autobahnpolizei erhalten. Ich werde wegen Fahrerflucht beschuldigt. Leider bin ich noch in der Probezeit. Was kommt jetzt auf mich zu? Was kann ich denn nun machen? Welche Strafe muss ich befürchten? Es war kein großer Sachschaden vorhanden hätte ich dafür den nachfolgenden Verkehr gefährden sollen? Kann mir bitte jemand weiterhelfen bin ziemlich verzweifelt..

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19 Antworten

denke du hättest die Unfallstelle absperren müssen und die Polizei anrufen.

Oder wenigstens umgehend die Polizei anrufen, wenn du schon weiter fährst.

Aber da du erst zu deinem Kollegen gefahren bist, wird dir keiner abkaufen, dass du den Schaden melden wolltest.

Das ist wie wenn du in ein parkendes Auto fährst. Du musst den Schaden melden.

Insofern wird da schon etwas auf dich zu kommen. Keine Ahnung wie die Regelungen in der Probezeit sind.

Ich kenne mich da nicht genau aus, aber da keine Person zu Schaden gekommen ist, wirst du wohl mit einer Geldstrafe und einem evtl. Fahrverbot oder einer MPU davon kommen.

am 7. Mai 2004 um 14:13

Hier mal ein Link zum Bußgeldkatalog und noch ein Tip "Bitte nim Dir einen Anwalt".

Nur zur Sicherheit, das Recht auch Recht bleibt.

 

http://www.bmvbw.de/.../...talog-Verordnung-BkatV-Stand-01.04.2004.pdf

 

5 Punkte bei Reue und keiner weiteren gerichtlich verhängten Srafe

7 Punkte wenn das nicht zutrift und das Gericht eine Strafe verhengt.

Da ist der Lappen wohl weg...

 

MFG Florian

am 7. Mai 2004 um 20:51

Wir wollen das mal dramatisieren, der Fall ist eher minderschwer bzw. ziemlich leicht. Ins Gefängnis mußt du schon mal nicht. Vermutlich werden sie dir eine Pro-Forma-Strafe per Strafbefehl rein drücken.

Angaben zur Sache hast du noch keine gemacht, oder? Ein Anwalt ist nicht billig, kann aber bei der Verteidigung durchaus helfen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kaca

......Ich hatte wichtige Unterlagen von einem Kollegen dabei und habe ihm diese kurz vorbeigebracht und bin dann nach Hause um meinen Vater abzuholen und zur Polizei zu fahren......

Nimm's nicht zu persönlich, aber das halte ich echt für eine Ausrede. So wichtig können die Unterlagen doch nicht gewesen sein, dass du dafür eine Strafe riskierst, oder? Naja, wie auch immer - nun musst du da durch.

Zitat:

Original geschrieben von Bleifußindianer

......Ins Gefängnis mußt du schon mal nicht......Ein Anwalt ist nicht billig, kann aber bei der Verteidigung durchaus helfen.......

Das hast du schön gesagt. Ich würde auch einen Anwalt konsultieren, an deiner Stelle...

@Bleifußindianer: Von wo aus LU kommsten?

am 8. Mai 2004 um 6:53

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Nimm's nicht zu persönlich, aber das halte ich echt für eine Ausrede. So wichtig können die Unterlagen doch nicht gewesen sein, dass du dafür eine Strafe riskierst, oder? Naja, wie auch immer - nun musst du da durch.

Nicht eine Strafe riskieren, sonder erst mal eine Straftat begeht! Simpler Anruf bei der Polizeit hätte das verhindern können. Ich weiß, Aku war leer....

Kopfschüttel, wie kann man sich in so eine Lage bringen?

Zitat:

Kopfschüttel, wie kann man sich in so eine Lage bringen?

ganz einfach, so ein Begrenzungspfahl kostet auch Geld und dann wollen die evtl. noch den Rasen an der Straße erneuern oder so...

Tja dann hat er sich gedacht dass er das sparen kann.

Er war wahrscheinlich selbst noch ein bisschen geschockt und hat gehofft es hat keiner gesehen...

Also ich finde ein Schwerverbrecher ist er deswegen noch nicht.

Strafe mit Fassung tragen und dann wird das wieder..

am 8. Mai 2004 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von DonIntriguez

ganz einfach, so ein Begrenzungspfahl kostet auch Geld und dann wollen die evtl. noch den Rasen an der Straße erneuern oder so...

Tja dann hat er sich gedacht dass er das sparen kann.

Er war wahrscheinlich selbst noch ein bisschen geschockt und hat gehofft es hat keiner gesehen...

Aha, also ich beschädige jemand andere sein Eigentum und wenn ich für den Schaden aufkommen soll, mache ich mich aus dem Staube.

Zitat:

Also ich finde ein Schwerverbrecher ist er deswegen noch nicht. Strafe mit Fassung tragen und dann wird das wieder..

Sicher nicht. Es ist kein Schwerverbrechen, was u.a. mit Freiheitsstrafe geandet wird, sondern eine minderschwere Straftat, weil ja "nur" Sachschaden entstanden ist.

Hier nochmal was wegen dem FS auf Probe auf ihn zukommt

hier das, wegen der eigentlichen Unfallflucht

7 Punkte sind auch noch fällig.

Ein Kollege hatte erst kürzlich einen Mandanten, der sich weigerte 300,- Euro für die Beschädigung (auf deutsch: Das Umfahren) eines Begrenzungspfosten zu zahlen.

Also bei diesem Sachverhalt kommst Du nicht um die Strafe herum. Unfallflucht ist nunmal eine Straftat nach geltendem Recht und aus. Auch eine Argumentation in die Richtung "Schock aufgrund des Unfalls" zieht hier nicht, da es sich ja wirklich nur um eine Kleinigkeit handelte. Das für Dich empfindlichste wird die Verlängerung der PZ sein, aber mit ordentlichem Verhalten überlebt man auch diese Zeit unbeschadet.

am 8. Mai 2004 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von Swiss

Das für Dich empfindlichste wird die Verlängerung der PZ sein, aber mit ordentlichem Verhalten überlebt man auch diese Zeit unbeschadet.

Was ist mit der Geldstrafe? Regreß des Versicherers?

Passt zwar nicht 100%, aber dabei geht es auch um Beschädigung fremden Eigentums mit dem Auto:]

Ich hatte mal einen Unfall ohne Fremdbeteiligung auf der Autobahn. Dabei platzte mir unvermittelt bei 140 ein Hinterreifen und sprang von der Felge. Das Auto schleuderte in die linke Leitplanke (ich konnte es noch von einem auf der rechten Spur fahrenden LKW wegziehen). Die Leitplanke "durfte" ich neben meinem eigenen Schaden dann logischerweise auch noch zahlen. Da muss man in dem Fall durch. Aber ich konnte mit dem Auto auch sowieso nicht mehr flüchten (wie macht man aus einem Scorpio einen Fiesta) :D

Bei einem anderen Unfall ramponierte ich mit meinem Auto "nur" Grünzeug. Bei diesem Abflug schlug ich quasi eine Schneise in die Böschung und in ein angrenzendes Feld. Hier musste ich keinen Schadensersatz leisten, eine Flucht wäre auch hier unmäglich gewesen :D

Ein Fall, der 100% zum Thread passt:

Eines schönen Abends klingelten zwei Polizeibeamte an meiner Haustür und fragten mich, ob das Auto mit dem Kennzeichen xyz mir gehöre. Ich bestätigte und sie erklärten mir, dass damit ein Unfall verübt worden sei und sich der Fahrerer anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt habe. Da ich das Auto dauerhaft meiner Exfreundin geliehen hatte, war mir natürlich klar, wer das war. Ich rief sie an und schickte ihr die Beamten rüber. Sie leugnete anfangs und meinte, nichts gemerkt zu haben beim Ausparken. Jedoch waren die Spuren am Fahrzeug eindeutig und es gab einen "Fensterzeugen" für den Unfall. Mir gestand sie später, dass ihr beifahrender Bruder ihr empfahl, einfach weiter zu fahren und den Vorfall nicht zu melden. Sie bekam damals dann aber eine Geldstrafe (deren Höhe ich mangels damaligen Interesses nicht mehr weiß) vom Staat und von mir das Auto abgenommen. Außerdem "durfte" sie den Schaden am Fremdfahrzeug aus eigener Tasche regulieren. Den Schaden an meinem Fahrzeug (verkratzte Stoßstange) reparierte ich selbst.

Fahrerflucht lohnt sich nicht und meiner Meinung nach werden hinterher sehr oft Ausreden benutzt à la "ich habe gar nichts gemerkt" oder "ich wollte mich noch melden" (ist jetzt nicht unbedingt auf den Threadsteller bezogen). Allerdings sieht das Gesetz ja auch eine Frist vor, in der man sich noch nach dem Unfall melden "darf"

Noch eine Story:

Ein Arbeitskollege setzte mal mit betrunkenem Kopf auf einer Privatfahrt einen Firmenwagen in den Straßengraben und mähte dabei einige Begrenzungspfosten um. Er flüchtete zu Fuß und versteckte sich eine Woche bei einem Kumpel. Anschließend konnte ihm kein Alkohol mehr nachgewiesen werden und er plädierte auf "Schock". Irgendwie kam er damit durch und verlor somit nur seinen Job, aber nicht den Führerschein.

am 9. Mai 2004 um 9:09

Was ich noch beitragen kann...

Mein Golf 3 ist mir mal etwas von der Straße gesprungen...

Dabei hat er leiter 3 Fahrbanbegrenzugsstangen in den Tod getißen :)

Als ein Freud das Auto gebrgen hat (2 Uhr nachts) hatte ich auch keine Lust mehr auf eine Fahrt zur Polizei.

Da habe ich dann einfach (110) angerufen und denen den vorfall geschildert, dann Fahrzeugkennzeichen und meinen Namen- Anschrift durchgegeben.

Das wars, den Rest habe ich mit der Straßenmeisterei direkt einen Monat später geklährt...

Die Polizei hat mir noch eien Brief mit dem Aktenzeichen geschickt und gut...

Was so ein Anruf nicht alles verhindern kann :D ...

P.S. dei Fahrbahnbegrenzungen durfte ich NICHT ZAHLE, weil der "Straßenmeister" meinte, ach jetzt am Freitag, das Büro ist schon dicht... komm fahr wieder :D...

Gruß

Florian

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Was ist mit der Geldstrafe? Regreß des Versicherers?

Den meisten Führerscheinneulingen geht es bei Unfällen nicht ums Geld. Das bekommen die meisten schon irgendwo (Eltern?) her. Aber die Verlängerung der PZ ist ähnlich einem Damokles-Schwert, das nun noch länger über der Person schwebt.

am 9. Mai 2004 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von Swiss

Den meisten Führerscheinneulingen geht es bei Unfällen nicht ums Geld. Das bekommen die meisten schon irgendwo (Eltern?) her. Aber die Verlängerung der PZ ist ähnlich einem Damokles-Schwert, das nun noch länger über der Person schwebt.

Aus der Sicht ist es ja noch ungünstiger dann Unfallflucht zu begehen. So ein Poller kann doch nicht die Welt kosten! Mein Gott, was habe ich schon alles zu Schrott gefahren, aber an abhauen habe ich noch nie gedacht.

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