Fahrerflucht?Bitte um Hilfe..
Hi,
letzte Woche habe ich einen kleinen Unfall gebaut, in einer Autobahneinfahrt kam mein Wagen zum Schleudern, ich verlor die Kontrolle und habe dabei einen Leitpfosten umgefahren. Der Unfall passierte wie gesagt auf einer Einfahrt, so dass ich nicht dort stehen bleiben durfte. Ich hatte wichtige Unterlagen von einem Kollegen dabei und habe ihm diese kurz vorbeigebracht und bin dann nach Hause um meinen Vater abzuholen und zur Polizei zu fahren, da er der Halter des Wagens ist. Zu Hause kam dann der Schock zwei Polizeibeamte waren schon da und haben mit meinen Eltern gesprochen. Ich bin dann sofort mit meinem Vater zur Wache gefahren und hab dann dort meine Daten abgegeben. Vor zwei Tagen habe ich einen Brief von der Autobahnpolizei erhalten. Ich werde wegen Fahrerflucht beschuldigt. Leider bin ich noch in der Probezeit. Was kommt jetzt auf mich zu? Was kann ich denn nun machen? Welche Strafe muss ich befürchten? Es war kein großer Sachschaden vorhanden hätte ich dafür den nachfolgenden Verkehr gefährden sollen? Kann mir bitte jemand weiterhelfen bin ziemlich verzweifelt..
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
Aus der Sicht ist es ja noch ungünstiger dann Unfallflucht zu begehen. So ein Poller kann doch nicht die Welt kosten! Mein Gott, was habe ich schon alles zu Schrott gefahren, aber an abhauen habe ich noch nie gedacht.
Da gebe ich Dir vollkommen Recht, die Kosten für den Poller (nicht mehr als 20€), sind doch nicht das Problem.
Die Arbeite fahren da sowieso vorbei, früher oder später.
Die Rechnung nach einem Prozeß, fällt garantiert viel höher aus, weil das dann nicht (wie normalerweise) der Täter direkt mit der Autobahnmeisterrei spricht, sondern die Polizei.
Und das wird teuer, dann zahlt man nicht nur das Teil, sondern auch noch die Reparaturkosten für den Einbau des Neuen.
Ich habe da mal bei Bekannten die bei einer Straßenmeisterrei in Bayern arbeiten nachgefragt.
MFG
Florain
Das ganze ist doch sehr schwamig aus Sicht des OP. "Weil er an der Stelle nicht stehen bleiben durfte, nach dem Unfall" usw. Was wäre, wenn wenn er an der Stelle eine Panne gehabt hätte? Warndreieck aus gepackt, so weit wie möglich rechts ran und die Polizei gerufen, die Sache wäre als Kleinschaden abgelegt worden. Erst mit der UV hat er eine grosse Nummer draus gemacht.
*gähn* Langsam wird mir diese kleinliche Diskussion zu langweilig.
Aber bitte.
Probieren nicht die meisten sich vor (ich nenne es jetzt mal so) finanziellen Belastungen zu drücken? Daher die Unfallflucht...
Ich behaupte aber, dass WENN die Unfallflucht herauskommt, DANN geht's den meisten Führerscheinneulingen um die Verlängerung der PZ. Hat man erstmal bei Mama und Papa gebeichtet, geht's um das Abwenden weiteren Übels (PZ-Verlängerung). Es wird in solchen Fällen halt nach dem Prinzip des geringeren Übels gehandelt.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
*gähn* Langsam wird mir diese kleinliche Diskussion zu langweilig.
Aber bitte.
Probieren nicht die meisten sich vor (ich nenne es jetzt mal so) finanziellen Belastungen zu drücken? Daher die Unfallflucht...
Ich behaupte aber, dass WENN die Unfallflucht herauskommt, DANN geht's den meisten Führerscheinneulingen um die Verlängerung der PZ. Hat man erstmal bei Mama und Papa gebeichtet, geht's um das Abwenden weiteren Übels (PZ-Verlängerung). Es wird in solchen Fällen halt nach dem Prinzip des geringeren Übels gehandelt.
Naja ich wollte mich nicht vor den paar hundert € drücken, dass sind für mich eh nur peanuts obwohl ich schüler bin..und das hat auch nichts mit mama oder papa was zu tun. Den Schaden werde ich eh selber bezahlen, dass ist das geringste problem. Ich will nur nicht den Führerschein abgeben der rest ist mir eigentlich nicht so wichtig. Ich war geschockt und hätte auch nicht einfach auf dem seitenstreifen halten können, da eh dort kein platz ist.. Ich hab mir nichts schlechtes dabei gedacht naja egal ich werde die strafe einfach bezahlen und der rest regelt sich schon irgendwie hauptsache mir ist nichts passiert 🙂
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Unfallflucht
Nun, die wichtigen Unterlagen..... faule Ausrede, das muß man einfach so sagen. Fraglich ist, ob sich der Richter, Staatsanwalt und die Polizei da nicht ein wenig verar.... vorkommen!!!
Allerdings bleibt die Straftat nach § 142 StGB ein reines Vorsatzdelikt. Das bedeutet: Deine Handlungen müssen sich gezielt auf die Verschleierung Deiner Unfallbeteiligung richten. Du mußt schon nachweisen können, dass Du die Polizei informieren wolltest. Das befreit Dich allerdings nicht von Deiner Wartepflicht (bei solch geringen Sachschäden mind. 20 Minuten vor Ort oder Personalienfeststellung eines Zeugen vor Ort), allerdings mußt Du auch nicht die nächstgelegene Polizeidienststelle aufsuchen, Du kannst die nehmen, die Du kennst.
Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsbeistand in dieser Sache konsultieren.
Gruß shorti