Fahrerflucht? Beweismittelbeseitigung?
Hallo Leute, ich, bzw. unsere Familie hat nen kleines Problem. Als meine Freundin letztens bei mir zu Besuch war ist mein Bruder leicht am Wagen angeschrammt mit dem meine Freundin bei mir war. Das hat auf ner Fläche von nem Oval mit den Maßen ca. 4x6cm ein paar Kratzer im Lack hinterlassen. Ich habe das sofort meiner Freundin erzählt, die ja mit dem Wagen zu mir gekommen war. Wir haben vereinbart das sie es ihrem Stiefvater sagt, dem der Wagen gehört, den sie nur leihweise hatte. Sie hat ihn allerdings nicht sofort angetroffen, da er nicht zu hause war, und bevor sie es ihm sagen konnte ist es ihm aufgefallen. Da ich ihn recht gut kenne habe ich gesagt das ich das regeln werde und das ganze auch nicht abgestritten, da man für sowas ja nun mal geradestehen sollte. Meine mutter, der der Touran gehört und der Stiefvater kennen sich net. Er sagt es würde laut mündlichem Kostenvoranschlag 200€ kosten (in dem Wagen sind keine Beulen, nur der Lackschaden) und er würde es im MAI lackieren lassen. Als ich nachgefragt habe ob das nicht günstiger ginge wurde er gleich ausfallend und hat aufgelegt. Daraufhin kam ein Brief zu meiner Mutter in dem nun der mündliche Kostenvoranschlag von 220€ genannt wurde. Meine Mutter schrieb zurück sie möchte den gerne schriftlich haben. Der kam nun die letzten Tage, nun sind es über 700€ (ist das normal?). Und als der Wagen bei ihm stand (er wohnt paar Häuser weiter in der Straße meiner Freundin), wollte ich mir den Schaden anschauen --> er ist schon lackiert, aber nicht eine ganze Fläche sindern nur das Stück wo die Kratzer waren.
Meine Mutter will den Kostenvoranschlag so natürlich nicht akzeptieren, nun will der anzeige erstatten wegen Fahrerflucht, aber meiner Meinung nach kommt er doch damit nicht durch, oder? Denn die Fahrerin wußte bescheid.
Und wie wird soetwas gehandhabt wenn der Schaden schnell behoben wurde, bevor Beweise aufgenommen wurden?
Ich will hier nun keine Rechtsberatung haben, sondern nur Tips oder Erfahrungsberichte und Meinungen dazu.
Danke schonmal im Vorraus!!!
Gruß
Thorsten
25 Antworten
Deine Versicherung scheint ja auf dich zugekommen sein. Was schreibt sie genau? Will sie ersteinmal eine Stellungnahme o.Ä.?
Wenn jetzt auf der forderneden Rechnung auf einmal mehr Positionen stehen, als ursprünglich angenommen, so werdet ihr wohl nen Gutachter einschalten müssen, der klärt, ob das Rücklicht wirklich beschädigt worden sein kann.
Ein Kostenvoranschlag ist bei der nun eingetretenen Situation ein Wischi/Waschipapier. Absolut unbedeutend. Die Versicherung zahlt nicht ohne Gutachter und polizeiliche Beweisaufnahme am "Unfallort".
Da die Fronten äußerst verhärtet zu sein scheinen, würde ich mich nicht auf die "Hinterbeine stellen" und Gleiches mit Gleichem vergelten, sondern mich immer gesprächsbereit zeigen. Denn das Ganze kann letztendlich vor dem Kadi enden und dann hat der freundliche und zu Gesprächen bereite Beklagte Vorteile. Und eine Rechnung über bezahlte Leistungen muß vorliegen incl. Detailangaben über einzelne Leistngen. Legt doch keiner 700 Mücken auf Zuruf auf den Tisch! Eine Detailrechnung erstellt jede Werkstatt. Kann eine derartige Leistungsabrechnung nicht vorgelegt werden, ist die ganze Sache oberfaul.
Wenn keine schriftliche Rechnung einer legalen Werkstatt vorliegt, kann es für einige Beteiligte, im Fall einer Klage, unangenehme Folgen haben.
Wie bereits schon mal am Anfang des Beitrags geschrieben:
Wenn es ein Sachverständigen- bzw. Schadensgutachten gibt, kann der Geschädigte auf dessen Basis den Schaden abrechnen, ohne dass er den Schaden tatsächlich reparieren lassen muss...
Allerdings würden ihm in diesem Fall nicht die MWST erstattet.
Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich definitiv nicht um ein Sachverständigengutachten. Auf dessen Basis wird die Versicherung den Schaden nicht erstatten.
Hallo Leute, wollte mich mal wieder melden da es was Neues in unserem Fall gibt, die Versicherung hat 428€ gezahlt. Dies haben wir nur durch Nachfragen herausbekommen, es wurde uns nicht mitgeteilt und ein Foto vom Schaden welches die Versicherung erhalten hat wurde uns nie zur Kontrolle vorgelegt. Wir warten nun schon seit über einer Woche auf die Unterlagen der Versicherung, da wir darum gebeten haben Einsicht in die unterlagen zu erhalten. Ehrlich gesagt halte ich das für echt unverschämt, dass die Versicherung sich anscheinend nicht mal die Mühe macht uns zu fragen ob denn das eingereichte Foto vom Schaden auch wirklich dem VERURSACHTEN Sachden entspricht. Denn die Kratzer waren wie gesagt nur oberflächlich, keine Beulen etc. und in nem Oval von geschätzten 4x8cm oder sogar kleiner. Naja die an der Hotline fragte dann auch ob wir den Schaden zurückzahlen an Versicherung, wollten wir auch, aber doch NUR den verursachten Schaden, wo wir auch zu stehen, und nicht untergeschobene beschädigte Rücklichter etc.
Naja nu wißt ihr mal was die versicherung so mit unseren Beiträgen blind bezahlen. Vielleicht hat ja auch wer noch nen Tipp was man nu machen sollte, oder bleibt wirklich nur Rechtsanwalt? Ne Anzeige weiß ich ncihts, bringt nicht wirklich was, allerdings ist das nun schon echt dreister Betrug .......
Grüße
Thorsten
Zitat:
Original geschrieben von thobri2002
Naja nu wißt ihr mal was die versicherung so mit unseren Beiträgen blind bezahlen. Vielleicht hat ja auch wer noch nen Tipp was man nu machen sollte, oder bleibt wirklich nur Rechtsanwalt? Ne Anzeige weiß ich ncihts, bringt nicht wirklich was, allerdings ist das nun schon echt dreister Betrug .......
Grüße
Thorsten
Deine Versicherung hat nicht blind bezahlt, ansonsten hätte sie die Rechnung nicht gekürzt. Weiteres von Seiten der Versicherung zu fordern ist völlig unverhältnismäßig und schlicht zu teuer.... Dein "oberflächlich" ist ne Laienausssage und nix wert, wegen 100 Euro hin oder her macht keine Versicherung eine Welle, vor allem wenn die Schuldfrage eindeutig ist. Hier gibt es nix mehr zu machen....
Zitat:
Original geschrieben von ass1973
Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich definitiv nicht um ein Sachverständigengutachten. Auf dessen Basis wird die Versicherung den Schaden nicht erstatten.
Natürlich erstattet sie auf KV-Basis, das ist völlig normal, vor allem bei solch Kleinschäden......
Bei mir hat eine grosse deutsche Versicherung auch schon mal gezahlt, ohne, dass ich davon informiert wurde. Ich war der Meinung, der andere sei Schuld. Gemerkt habe ich dann, dass die gezahlt haben muessen erst im naechsten Jahr, als ich zurueckgestuft wurde.
Ich wurde weder befragt noch sonst irgendwie gehoert. Und da ging es um ganz andere Summen, da waren mehrere Tausend Mark im Spiel.
Auf meine Anfragen gabs nur platte Antworten, die zwar höflich aber nichtssagend waren.
Da kannste garnichts machen (ausser vor Gericht zu gehen und dort die UNschuld zu beweisen !!), die sind damit im Recht.
Seitdem (das was 1989) bin ich nicht mehr bei dieser Versicherung ud schmeisse alle Werbung von denen ungelesen weg.
nb
Leider handelt es sich bei der Versichung um den Versicherungsdienst von Volkswagen, welchen wir beim Rund-um-Sorglos-Paket nutzen mußten. Bisher hatten wir damit kein Problem, aber nun kommen wir uns als Kunden arg verarscht vor. Nene Brief mit nem Abzug vom Foto kostet so gut wie nichts und ich denke damit hätte sich alles einfacher klären lassen, aber anscheinend hat die Versicherung an soetwas kein Interesse.
Gruß
Thorsten
Auch meine Versicherung (Die mit den vier grünen Buchstaben) hat sich nach einem Unfall so verhalten.
Scheint wohl eher gängige Praxis, weil für die Versicherer günstig, zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von thobri2002
Nene Brief mit nem Abzug vom Foto kostet so gut wie nichts...
Naja, ca. 30 - 50 € kannst du dafür nach Umlage der V+V-Kosten schon veranschlagen. Und angesichts der erstatteten Summe stellt dieser Betrag dann schon wieder einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand dar.
@ thobri2002
1. bei den ganzen Fehlern in der Rechtschreibung kann man die Versicherung verstehen, dass Sie nicht zurückschreibt.
2. ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, wie hoch der Schaden ist, was beschädigt wurde oder welche Schuhgröße der Lackierer hatte!
Dafür hat man ja eine Versicherung, naja: bei der eben der Schaden sofort angegeben werden sollte, z.B. durch ein polizeiliches Protokoll.
Vielleicht lernt man ja aus Fehlern und reißt nicht danach noch die Klappe auf, auch wenn die Versicherung zahlen will.
Gruss