Fahrerflucht? Beweismittelbeseitigung?

VW Touran 1 (1T)

Hallo Leute, ich, bzw. unsere Familie hat nen kleines Problem. Als meine Freundin letztens bei mir zu Besuch war ist mein Bruder leicht am Wagen angeschrammt mit dem meine Freundin bei mir war. Das hat auf ner Fläche von nem Oval mit den Maßen ca. 4x6cm ein paar Kratzer im Lack hinterlassen. Ich habe das sofort meiner Freundin erzählt, die ja mit dem Wagen zu mir gekommen war. Wir haben vereinbart das sie es ihrem Stiefvater sagt, dem der Wagen gehört, den sie nur leihweise hatte. Sie hat ihn allerdings nicht sofort angetroffen, da er nicht zu hause war, und bevor sie es ihm sagen konnte ist es ihm aufgefallen. Da ich ihn recht gut kenne habe ich gesagt das ich das regeln werde und das ganze auch nicht abgestritten, da man für sowas ja nun mal geradestehen sollte. Meine mutter, der der Touran gehört und der Stiefvater kennen sich net. Er sagt es würde laut mündlichem Kostenvoranschlag 200€ kosten (in dem Wagen sind keine Beulen, nur der Lackschaden) und er würde es im MAI lackieren lassen. Als ich nachgefragt habe ob das nicht günstiger ginge wurde er gleich ausfallend und hat aufgelegt. Daraufhin kam ein Brief zu meiner Mutter in dem nun der mündliche Kostenvoranschlag von 220€ genannt wurde. Meine Mutter schrieb zurück sie möchte den gerne schriftlich haben. Der kam nun die letzten Tage, nun sind es über 700€ (ist das normal?). Und als der Wagen bei ihm stand (er wohnt paar Häuser weiter in der Straße meiner Freundin), wollte ich mir den Schaden anschauen --> er ist schon lackiert, aber nicht eine ganze Fläche sindern nur das Stück wo die Kratzer waren.
Meine Mutter will den Kostenvoranschlag so natürlich nicht akzeptieren, nun will der anzeige erstatten wegen Fahrerflucht, aber meiner Meinung nach kommt er doch damit nicht durch, oder? Denn die Fahrerin wußte bescheid.
Und wie wird soetwas gehandhabt wenn der Schaden schnell behoben wurde, bevor Beweise aufgenommen wurden?

Ich will hier nun keine Rechtsberatung haben, sondern nur Tips oder Erfahrungsberichte und Meinungen dazu.

Danke schonmal im Vorraus!!!

Gruß
Thorsten

25 Antworten

Tipps kann man hier schlecht gebe, dass geht schon in die Richtung Rechtsberatung. Und dafür solltest du dir Rat von jemanden holen der das täglich macht.

Gruß

Afralu

Aus dem StGB, §142:
(3)Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
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Damit ist mit der Benachrichtigung der Berechtigten Fahrzeugführerin dem Paragraphen erst einmal genüge getan.
Ein §142 ist m.E. hier nicht mehr einschlägig.

Der Rest ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und damit auch nicht mehr Aufgabe der Polizei. Der Mensch kann sich einen Anwalt nehmen und seinen Anspruch geltend machen.

Wenn der Schaden durch eine Werkstatt gegen Rechnung repariert wurde, kann der Stiefvater den Rechnungsbetrag vollständig erstattet verlangen.
Wenn ihr der Auffassung seit, dass der Rechnungsbetrag überhöht ist, müsstet ihr dieses in einem Rechtsstreit beweisen. Eine solche Beweisaufnahme wird allerdings idR teurer als der geltend gemachte Schaden, da ggf. Gutachten zu erstellen sind. Sollte sich herausstellen, dass der Rechnungsbetrag nicht überhöht ist würdet ihr auf den Kosten zusätzlich sitzen bleiben. Von dem Familienärger mal ganz abgesehen...
Hat der Stiefvater den Wagen selbst repariert, kann er auch Gutachtenbasis - ohne MwSt.- abrechnen. Im Falle eines Rechtsstreits müsste er die Schadenshöhe durch ein Gutachten beweisen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt dürfte dafür m.E. nicht aussreichen.

@xafia

Genau so sehe ich das auch. Danke!

Finde es echt schade das man unter fast schon Familienangehörigen sowas nicht regeln kann ...... naja man wird sehen ......

ich habe mich nochmal in meinen studienbücher schlau gelesen und stelle nach wie vor fest, dass es
reines zivilrecht ist - und damit muss der anspruchsteller seinen anspruch nachweisen....

nicht der schädiger muss beweisen wie groß der schaden war - wenn es wirklich nur'n paar kratzer waren und keine lackierung eines kompletten kotflügels und einer tür ....

...kannst'e den 700 euronen gelassen entgegen sehen - denn haben die unter die schrammen blattgold gelegt..

also - DER muss seinen anspruch konkret belegen!

abwarten bis klage kommt - rechtsanwalt - abschmettern wegen sittenwidriger preisvorstellung oder weil der anspruch nicht substantiiert vorgebracht wurde...

Zitat:

Original geschrieben von xafia


ich habe mich nochmal in meinen studienbücher schlau gelesen und stelle nach wie vor fest, dass es
reines zivilrecht ist - und damit muss der anspruchsteller seinen anspruch nachweisen....

nicht der schädiger muss beweisen wie groß der schaden war - wenn es wirklich nur'n paar kratzer waren und keine lackierung eines kompletten kotflügels und einer tür ....

...kannst'e den 700 euronen gelassen entgegen sehen - denn haben die unter die schrammen blattgold gelegt..

also - DER muss seinen anspruch konkret belegen!

abwarten bis klage kommt - rechtsanwalt - abschmettern wegen sittenwidriger preisvorstellung oder weil der anspruch nicht substantiiert vorgebracht wurde...

Indem er eine Rechnung - nicht nur den Kostenvoranschlag!! -vorlegt, hätte er den Anspruch bewiesen... (s.o.) Dann muss die erstmal als überhöht widerlegt werden... Kleiner Unterschied zwischen Theorie und Praxis 😉

Also erstmal nachfragen ob es zu dem Betrag eine Rechnung gibt...

So nun gehts erstmal Fussball gucken!

Zitat:

Original geschrieben von ass1973


So nun gehts erstmal Fussball gucken!

Mach langsam, dauert noch bis zum Anpfiff 😉

Gruß

Afralu

FC Baaaaayern! *jawooiii* Das erste Tor war doch mal geil 😉

Aber jetzt zum Thema: Wär nett wenn du uns weiterhin von dem Fall berichtest! Würde mich interessieren wie das aus geht!
Kann die Freundin da nicht mit ihrem Stiefvater reden?

Anzeige wegen Fahrerflucht??? Spinnt (sorry 😉 ) der? ...

Reden bringt bei dem leider gar nichts .... mit dem Spinnen hast du leider Recht. Gab schon vorher einiges an Theater, das meine Freundin immer auf den ihr betreitgestellten Wagen aufgetankt hat und sobald die gemerkt haben ist wieder was für 20€ drauf ham se sich den Wagen gekrallt und leer zurück gebracht, das ist des öfteren vorgekommen. Und für den Wagen hat sie monatlich immer schön was abgedrückt und durfte ihn noch netma zur Arbeit fahren ......
Als sie sich nun nen Gebrauchten gekauft hat hat er gesagt sie sei egoistisch und hat gesagt sie bräuchte von den beiden (Stiefvater und Mutter) nun nichts mehr erwarten --> Kontakt abgebrochen!!!

Najut aber nun wieder zum Thema, klar werde euch mal auf dem Laufenden halten was sich da so weiter ergibt.

Gruß
Thorsten

Schwachköppe gibt es leider sehr viele und auch häufig in der eigenen Familie. Auch bei mir.

Ist zwar ein wenig OT, aber jut: den größten Familienkrach hat es bei mir bei der Taufe meiner Nichte gegeben. Wir warteten vor der Kirche als mein Bruder vorfuhr. Auf dem Rücksitz seine Frau (angeschnallt!), auf ihrem Schoß ihre kleine Tochter im Taufkissen (natürlich nicht angeschnallt!). Meine Frau hat dann gefragt ob sie denn alle wahnsinnig wären. Dazu muss ich zum einen noch anmerken, dass meine Frau Notärztin ist und schon Leute gesehen hat, die bei einem Unfall durch die Windschutzscheibe gesiebt worden waren. Zum anderen ging die Anfahrt über 10 km gerade Strecke (Landstraße) auf der normalerweise nur gerast wird und auf der Verwandte meiner Frau vor ein paar Jahren unschuldig durch einen Raser getötet wurden.

Der erste Spruch, den meine Frau zu hören bekam, war: "Mach dich mal locker!" (von meinem Bruder). Dann kamen so tolle Argumente wie: "Es ist doch nichts passiert!" (muss man sich mal vorstellen...), "Früher ist man immer so gefahren." usw.

Als dann noch der Spruch kam: "Wenn euch was nicht passt, dann könnt ihr auch gehen!" ist mir der Kragen geplatzt und wir sind sofort gegangen.

Nun haben WIR natürlich die ganze Taufe verdorben. Aber keiner denkt daran, was gewesen wäre wenn er nur mal kurz hätte bremsen oder ausweichen müssen. Gut, vielleicht haben auch alle ein schlechtes Gewissen weil ca. 8 Erwachsene zugesehen haben, wie die Kleine verschnürt und in's Auto eingeladen wurde.

Seit dem ist es bei Familienbesuchen steriler als in den OPs, in denen meine Frau arbeitet. Aber wenn es dazu geführt hat, dass die Kleine zukünftig IMMER angeschnallt fährt soll es uns Recht sein.

Wie gesagt: Schwachköppe gibt's überall.

Fühle mit dir!

Grüße

RSTE

Es gibt was neues von der Front:
Die VW-Versicherung hat sich bei uns gemeldet, der Stiefvater meiner Freundin hat sich dort gemeldet (woher auch immer er weiß das unser Wagen da versichert ist) und möchte den Kostenvoranschlag abrechnen. Über 700€ anstatt des wirklichen Schadens, der meiner Meinung nach mehr als 80% darunter lag.
Wie sollte man nun vorgehen, wir wollen ja den Schaden, aber halt nur den entstandenen Schaden selber begleichen. Kann man der Versicherung sagen Sie soll nicht zahlen? Das wir das übernehmen, wenn uns ein glaubhafter Kostenvoranschlag bzw. Rechnung vorgelegt wird? Sollte man der Versicherung vielleicht sogar raten Anzeige wegen versucheten Betrugs zu erstatten, da durch 4 Zeugen zu belegen ist das der Schaden wirklich nur nen Bruchteil betrug?

Gruß
Thorsten

Zitat:

Original geschrieben von thobri2002


Es gibt was neues von der Front:
Die VW-Versicherung hat sich bei uns gemeldet, der Stiefvater meiner Freundin hat sich dort gemeldet (woher auch immer er weiß das unser Wagen da versichert ist) und möchte den Kostenvoranschlag abrechnen. Über 700€ anstatt des wirklichen Schadens, der meiner Meinung nach mehr als 80% darunter lag.
Wie sollte man nun vorgehen, wir wollen ja den Schaden, aber halt nur den entstandenen Schaden selber begleichen. Kann man der Versicherung sagen Sie soll nicht zahlen? Das wir das übernehmen, wenn uns ein glaubhafter Kostenvoranschlag bzw. Rechnung vorgelegt wird? Sollte man der Versicherung vielleicht sogar raten Anzeige wegen versucheten Betrugs zu erstatten, da durch 4 Zeugen zu belegen ist das der Schaden wirklich nur nen Bruchteil betrug?

Gruß
Thorsten

Wo ein Wagen versichert ist, bekommst du über eine Hotline raus, weil alle Versicherer in so einer Art Bund zusammenarbeiten.

An eurer Stelle würde ich eurer Versicherung den Fall schildern und auch den 2x mdl. gemachten Kostenvoranschlag nennen, gerade auf Grund der Differenz. Am Besten macht ihr das schriftlich! Die sollen die Rechnung verlangen.

Wollen wir doch einmal feststellen, dass hier keine Straftat vorliegt, sondern eine reine Zivilrechtliche Angelegenheit. Weiterhin müssen wir unterscheiden zwischen einem Kostenvoranschlag und einer Quittung. (Eine Quittung, ist eine bezahlte Rechnung) Weist diese Quittung eine Summe von 700 Euronen aus, müssen diese auch auf den Tisch. Allerdings sollte man auch prüfen, ob nur der entstandene Schaden farblich reguliert wurde, oder ob auch andere reparaturnotwendige Stellen einbezogen wurden.
Die Versicherng macht dabei überhaupt nichts, da dieser kein Schaden gemeldet wurde.
Bei aller Verfahrenheit dieser Kiste, würde ich es doch noch einmal versuchen, die Wogen zu glätten.

Die Wogen zu glätten ist da quasi unmöglich, es wird auf die hohen Summen bestanden, egal ob man sich kennt oder nicht ...... leider!
Ich bin mir zu 100% sicher das über den Betrag der über 700€ liegt keine Rechung existiert. Ich kann mir gut vorstellen wo das gemacht wurde und das ganze auch ohne Rechnung. Der Schaden ist nun mal Nachweislich nicht so hoch gewesen, wie mit dem Kostenvoranschlag gefordert wird.
Im Kostenvoranschlag steht ein Rücklicht das ebenfalls nachweislich nicht von unserem Touran beschädigt worden sein kann, denn ich bin mir sicher das man beim Beschädigen eines Rücklichts auf jeden Fall Spuren an unserem Wagen sehen müßte und auch vom Sitz der Heckleute ist es nicht möglich das wir da dran gekommen sind, da andere Bauteile überstehen die wir hätten zuerst beschädigen müssen.
Der Geschädigte hat der Versicherung ja nun den Schaden selber gemeldet, wird / muß sie nun zahlen?Gruß
Thorsten

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