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Fahrerermittlung bei Blitzer von hinten

Themenstarteram 9. August 2019 um 5:08

Moin,

Ich wurde vor kurzem von hinten geblitzt, nichts wildes, hab auch schon bezahlt. Nur ein Satz auf dem "Zeugenfragebogen" fand ich merkwürdig.

Dafür etwas Kontext:

Das Auto ist auf eine Frau zugelassen, hauptsächlich nutze ich, männlich, das Fahrzeug und bisher wurde immer ich damit geblitzt, hauptsächlich nur Kleinigkeiten aber auch mal Punkte.

Nun stand dort wörtlich.

"Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer/ verantwortliche Fahrzeugführerin als Verantwortlicher nicht in Betracht."

Ich denke mal das Gendergerechte kommt davon das es eine Vorlage ist, sicherlich werden sie den unterschied von Mann und Frau erkannt haben und darauf abzielen.

Bei einem Frontfoto mit mir als Fahrer drauf ist mir klar das es einfach festzustellen ist das es keine Frau war, nur wie geht das bei einem Heckfoto?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. August 2019 um 08:04:49 Uhr:

Wenn man den Fahrer nicht angeben kann und dieser auch nicht ermittelt werden kann, kann ein Fahrtenbuch zur Auflage gemacht werden. Bei Geisslein war der Verstoß den Aufwand wohl nicht wert.

Für ein Fahrtenbuch bedarf es etwas mehr als nur einen "geringfügigen" Geschwindigkeitsverstoß.

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Also, wenn Ich ehrlich bin... Ich hätte den Bußgeldbescheid nicht bezahlt.

Selbst wenn er auch noch so gering ausgefallen ist.

Mir gings schon gleich und wurde in einer 30er Zone mit 40 von hinten geblitzt.

Als der Bußgeldbescheid per Post kam war nur ein Foto meines Kennzeichen am Kofferraum zu sehen.

Habe darauf Widerspruch eingelegt, allerdings zugegeben, daß dies mein Fahrzeug ist, aber nicht weiß, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Als die Behörde dann mir mitteilte, daß auch Frontbilder vorhanden sind habe Ich diese noch angefordert.

Der Bußgeldbescheid wurde eingestellt, da es keine Frontfotos gab.

Glatze ? Voll-Bart mit seitenblick ? Spiegelung in der Scheibe ? Polizist von vorne geschaut mit Handfoto ?

Einfach nur, weil bisher immer nur der TE geblitzt wurde. Allerdings ist es schon anmaßend als Behörde meinen zu wissen, wer nicht gefahren ist.

Wenn man den Fahrer nicht angeben kann und dieser auch nicht ermittelt werden kann, kann ein Fahrtenbuch zur Auflage gemacht werden. Bei Geisslein war der Verstoß den Aufwand wohl nicht wert.

Themenstarteram 9. August 2019 um 6:31

Zitat:

@Bitboy schrieb am 9. August 2019 um 07:52:18 Uhr:

Glatze ? Voll-Bart mit seitenblick ? Spiegelung in der Scheibe ? Polizist von vorne geschaut mit Handfoto ?

Vollbart, ja, Rest nein, zumindest nicht zu erkennen auf dem kleinen Bild.

War ein normaler mobiler Blitzer, VW Caddy oder VW Bus, weiß ich gar nicht mehr. War nur verwundert das er mich überhaupt geblitzt hat von hinten.

Klar der Fahrer könnte mich beschrieben haben, aber macht man sich bei 20 Euro so einen Aufwand? Grade weil 4 Absätze drunter steht das auf eine Ermittlung verzichtet wird, sofern man zahlt.

 

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. August 2019 um 08:04:49 Uhr:

Einfach nur, weil bisher immer nur der TE geblitzt wurde.

So auch meine Vermutung, anmaßend finde ich es im nachhinnein auch etwas. Hätte ich es drauf angelegt, hätte man ja auch einfach mal nachfragen können wie sie auf die Idee kommen das die Halterin nicht gefahren ist, bin da aber zu spät drüber gestolpert.

 

Geleugnet habe ich nicht weil ich vor kurzem eine Situation hatte wo der Fahrer auch nicht zu erkennen war, da war aber einfach das Frontfoto schlecht, auf Nachfrage nach einem besseren Bild kam dann nichts mehr, da wollte ich mein "Glück" nicht überreizen und tatsächlich ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen

 

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. August 2019 um 08:04:49 Uhr:

Wenn man den Fahrer nicht angeben kann und dieser auch nicht ermittelt werden kann, kann ein Fahrtenbuch zur Auflage gemacht werden. Bei Geisslein war der Verstoß den Aufwand wohl nicht wert.

Für ein Fahrtenbuch bedarf es etwas mehr als nur einen "geringfügigen" Geschwindigkeitsverstoß.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 09. Aug. 2019 um 08:48:58 Uhr:

Bei Geisslein war der Verstoß den Aufwand wohl nicht wert.

 

Für ein Fahrtenbuch bedarf es etwas mehr als nur einen "geringfügigen" Geschwindigkeitsverstoß.

???

am 9. August 2019 um 7:43

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 9. August 2019 um 08:31:18 Uhr:

Zitat:

@Bitboy schrieb am 9. August 2019 um 07:52:18 Uhr:

Glatze ? Voll-Bart mit seitenblick ? Spiegelung in der Scheibe ? Polizist von vorne geschaut mit Handfoto ?

Vollbart, ja, Rest nein, zumindest nicht zu erkennen auf dem kleinen Bild.

War ein normaler mobiler Blitzer, VW Caddy oder VW Bus, weiß ich gar nicht mehr. War nur verwundert das er mich überhaupt geblitzt hat von hinten.

Klar der Fahrer könnte mich beschrieben haben, aber macht man sich bei 20 Euro so einen Aufwand? Grade weil 4 Absätze drunter steht das auf eine Ermittlung verzichtet wird, sofern man zahlt.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 9. August 2019 um 08:31:18 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. August 2019 um 08:04:49 Uhr:

Einfach nur, weil bisher immer nur der TE geblitzt wurde.

So auch meine Vermutung, anmaßend finde ich es im nachhinnein auch etwas. Hätte ich es drauf angelegt, hätte man ja auch einfach mal nachfragen können wie sie auf die Idee kommen das die Halterin nicht gefahren ist, bin da aber zu spät drüber gestolpert.

 

Geleugnet habe ich nicht weil ich vor kurzem eine Situation hatte wo der Fahrer auch nicht zu erkennen war, da war aber einfach das Frontfoto schlecht, auf Nachfrage nach einem besseren Bild kam dann nichts mehr, da wollte ich mein "Glück" nicht überreizen und tatsächlich ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen

Es ehrt dich tatsächlich, dass du gezahlt hast. Normalerweise wird ja immer auf allen rumgehackt, weil die sich versuchen zu drücken. Insofern chapeau.

Aber helfe mir bitte mal auf die Sprünge.

Du schreibst, man hätte dich von hinten geblitzt. Und dann "Vollbart, ja, Rest nein, zumindest nicht zu erkennen auf dem kleinen Bild."

Also gibt es doch ein Bild von vorne?

Begreife ich grad alles nicht so richtig - aber vielleicht ist es für mich noch zu früh.

Einen Vollbart kann man ggf. auf einem Foto von hinten sehen.

am 9. August 2019 um 9:27

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. August 2019 um 10:08:19 Uhr:

Einen Vollbart kann man ggf. auf einem Foto von hinten sehen.

Ok, das käme dann sicherlich auf den Winkel an, mit dem auf das hintere Kennzeichen des Wagens gezielt wird.

Ich wusste gar nicht, dass in Deutschland überhaupt von hinten geblitzt wird. Das ergäbe doch aufgrund der fehlenden Halterhaftung nur Sinn, wenn der Fahrer danach direkt angehalten wird.

Der sagte doch das er denen schon bekannt ist.

am 9. August 2019 um 10:46

Anders als auf dem Papier das man zugesendet bekommt , kann sich die Bußgeldstelle das Bild ja auf einem Monitor anschauen und eventuell deutlich mehr erkennen als auf einem Ausdruck bei dem zudem an Farbe gespart wurde zu erkennen ist.

Grundsätzlich sollte man genügend Ehre wie der Threadersteller haben und für seine Unachtsamkeit zahlen.

Aber ich finde es auch in Ordnung die Gelegenheiten fürs dumm stellen aufzusparen irgendwann geschieht selbst dem verantwortungsbewusstem Fahrer mal was teures.

Bei Leuten die wie ich ihr Geld im Außendienst verdienen gibt es schließlich extrem viele Gelegenheiten geblitzt zu werden, auch wenn man sich bemüht.

Bei mir waren es 1200€ dafür das ich das Schild für die Londoner Citymaut nicht kannte.

Da bin ich fast umgefallen.

Das Foto war aber extrem unscharf und unterbelichtet und auf mein Angebot diesem Unternehmen bei der Ermittlung zu helfen sobald sie ein brauchbares Foto nachliefern wurde dankend abgelehnt.

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 9. August 2019 um 12:09:14 Uhr:

Ich wusste gar nicht, dass in Deutschland überhaupt von hinten geblitzt wird. Das ergäbe doch aufgrund der fehlenden Halterhaftung nur Sinn, wenn der Fahrer danach direkt angehalten wird.

Eben das wundert mich auch.

@ DB NG-80 In welchem Land wurdest du geblitzt?

Zumindest gab es früher in Rotenburg Wümme einen Passat, der von vorne und hinten geblitzt hat, um auch Motorradfahrer erwischen zu können. Wenn der Blitzer es eigentlich auf Motorradfahrer abgesehen hat, warum dann nicht von hinten blitzen? Der Verstoß wurde begangen und der Halter kann einen Fahrer benennen. Kann er dieses nicht und der Verstoß wiegt schwer genug, dann wird ein Fahrtenbuch zur Auflage gemacht und beim nächsten Mal müsste der Fahrer nachvollziehbar sein. Ist zwar nicht sehr effektiv, aber wie soll man den Motorradfahren sonst bei kommen?

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