Fahrerermittlung bei Blitzer von hinten
Moin,
Ich wurde vor kurzem von hinten geblitzt, nichts wildes, hab auch schon bezahlt. Nur ein Satz auf dem "Zeugenfragebogen" fand ich merkwürdig.
Dafür etwas Kontext:
Das Auto ist auf eine Frau zugelassen, hauptsächlich nutze ich, männlich, das Fahrzeug und bisher wurde immer ich damit geblitzt, hauptsächlich nur Kleinigkeiten aber auch mal Punkte.
Nun stand dort wörtlich.
"Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer/ verantwortliche Fahrzeugführerin als Verantwortlicher nicht in Betracht."
Ich denke mal das Gendergerechte kommt davon das es eine Vorlage ist, sicherlich werden sie den unterschied von Mann und Frau erkannt haben und darauf abzielen.
Bei einem Frontfoto mit mir als Fahrer drauf ist mir klar das es einfach festzustellen ist das es keine Frau war, nur wie geht das bei einem Heckfoto?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Schubbie schrieb am 9. August 2019 um 08:04:49 Uhr:
Wenn man den Fahrer nicht angeben kann und dieser auch nicht ermittelt werden kann, kann ein Fahrtenbuch zur Auflage gemacht werden. Bei Geisslein war der Verstoß den Aufwand wohl nicht wert.
Für ein Fahrtenbuch bedarf es etwas mehr als nur einen "geringfügigen" Geschwindigkeitsverstoß.
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24 Antworten
Ich hatte mal einen Bescheid mit einem extrem schlechten Foto. Es war nicht erkennbar ob Mann oder Frau am Steuer. Da der Fahrer nicht feststellbar war, haben wir ein erheblich besseres Bild bekommen....ja ich war es und habe bezahlt.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 9. August 2019 um 09:43:08 Uhr:
Aber helfe mir bitte mal auf die Sprünge.Du schreibst, man hätte dich von hinten geblitzt. Und dann "Vollbart, ja, Rest nein, zumindest nicht zu erkennen auf dem kleinen Bild."
Also gibt es doch ein Bild von vorne?
Nein es gibt kein Bild von vorne, da hat auch nichts geblitzt, da bin ich mir 100% sicher. Das mit dem Vollbart bezog ich auf mich persönlich, ja den habe ich, aber eben auf dem Foto nicht zu erkennen, ich hänge das ganze mal an.
Natürlich könnte mich, am Vollbart, der Insasse des Blitzerwagens, im vorbeifahren, als Mann identifiziert haben, sofern er das überhaupt wahrnimmt bzw. nachschaut.
Der Wagen stand mit der Front zu mir, am gegenüberliegenden Straßenrand, war also sicherlich auf Fahrzeuge in Gegenrichtung ausgerichtet und hat mich als "Beiwerk" geblitzt, wenn das möglich ist. Ich habe ihn ja auch schon zweifelsfrei vorher als Blitzerwagen erkannt, war mir aber sicher er würde mich nicht blitzen, tja ich wurde eines besseren belehrt!
Zitat:
@Schubbie schrieb am 9. August 2019 um 08:52:09 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 09. Aug. 2019 um 08:48:58 Uhr:
Bei Geisslein war der Verstoß den Aufwand wohl nicht wert.Für ein Fahrtenbuch bedarf es etwas mehr als nur einen "geringfügigen" Geschwindigkeitsverstoß.
???
Meinen Sohn konnten Sie im Fahrzeug meiner Mutter bei einem Rotlichtverstoß nicht ermitteln. Kein Fahrtenbuch notwendig. War der erste Verstoß in diesem Fahrzeug der letzten 10 Jahre.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 10. August 2019 um 04:00:03 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 9. August 2019 um 09:43:08 Uhr:
Aber helfe mir bitte mal auf die Sprünge.Du schreibst, man hätte dich von hinten geblitzt. Und dann "Vollbart, ja, Rest nein, zumindest nicht zu erkennen auf dem kleinen Bild."
Also gibt es doch ein Bild von vorne?
Nein es gibt kein Bild von vorne, da hat auch nichts geblitzt, da bin ich mir 100% sicher. Das mit dem Vollbart bezog ich auf mich persönlich, ja den habe ich, aber eben auf dem Foto nicht zu erkennen, ich hänge das ganze mal an.
Natürlich könnte mich, am Vollbart, der Insasse des Blitzerwagens, im vorbeifahren, als Mann identifiziert haben, sofern er das überhaupt wahrnimmt bzw. nachschaut.
Der Wagen stand mit der Front zu mir, am gegenüberliegenden Straßenrand, war also sicherlich auf Fahrzeuge in Gegenrichtung ausgerichtet und hat mich als "Beiwerk" geblitzt, wenn das möglich ist. Ich habe ihn ja auch schon zweifelsfrei vorher als Blitzerwagen erkannt, war mir aber sicher er würde mich nicht blitzen, tja ich wurde eines besseren belehrt!
Das ist jetzt zugegebenermaßen mal kurios, erstmal danke für das hier posten.
Wie schon gesagt, es ehrt dich, dass du zu den gemachten Fehlern stehst.
Aber gerade das hier wäre mir eine Rückfrage bei der zuständigen Dienststelle wert, seit wann von hinten geblitzt wird - da ja immer nur ein Zeugenfragebogen verschickt werden kann.
Kann sein das es ein Blitzer war, der mehrere Spuren abdeckt und somit die "Gegenrichtung" mit abdeckt, aber dann die Fotos nur von hinten kommen.
Zitat:
@thalhom schrieb am 12. August 2019 um 16:24:52 Uhr:
Kann sein das es ein Blitzer war, der mehrere Spuren abdeckt und somit die "Gegenrichtung" mit abdeckt, aber dann die Fotos nur von hinten kommen.
Aber sind die Fotos nicht von vorneherein zum Scheitern verurteilt?
So viele ehrliche Leute wie den TE gibt´s nun mal leider nicht.
Ich hätte auch kein Problem damit zu zahlen wäre ich mal zu schnell unterwegs. Man sollte schon zu seinen Fehlern stehen.
Zitat:
@thalhom schrieb am 12. August 2019 um 19:34:12 Uhr:
Ich hätte auch kein Problem damit zu zahlen wäre ich mal zu schnell unterwegs. Man sollte schon zu seinen Fehlern stehen.
Löblich. Da das aber viele nicht so sehen, muss sichergestellt werden, dass der Fahrer ermittelt werden kann. Und das geht eben nur mit einem Front- oder Seitenfoto. Insofern ist es mir nach wie vor schleierhaft, warum die Kontrolle auf diese Art durchgeführt wurde.
Hierzu hätte ich mal ergänzend eine Frage.
Blitzen die Blitzersäulen mit den 3 schwarzen "Balken" der Firma Vitronic eigentlich potentiell auch von hinten?
Hintergrund ist der das bei uns kurz hinterm Ortsausgang\Eingang eines kleinen Kaff so ein Teil mit 30er Begrenzung steht.
Nun bin ich da heute vorbei gefahren und habe -direkt nach der Säule und den keine 100 Meter weiter vorne liegenden Ortsausgang im Blick- auf den Pinsel gedrückt und meine (..sicher bin ich nicht...) im Augenwinkel,Spiegel ..was auch immer... einen Blitz von hinten wahr genommen zu haben.
Daher die Frage.