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Fahrerangabe bei Versicherungswechsel

Themenstarteram 12. November 2016 um 8:19

Hi an alle,

Wir haben 2 Autos dessen Versicherungen wir gerade auf den Prüfstand stellen. Eins davon ist eine E-Klasse Kombi Bj2008. Diesen besitzen wir schon sehr lange und da bin ich als Fahrer mit eingetragen. Jetzt habe ich die Versicherung ohne mich als Fahrer berechnet und komme auf 122€ weniger im Jahr. Ich geh auf die 30 zu, verheiratet. Ist das normal das die Versicherung selbst bei älteren ordentlich Zusatz verlangt? Zumal ich das Fahrezug nur gelegentlich benutze würde ich mich als Fahrer weglassen, zieht das Nachteile mit sich?

Und muss man einen Kaskoschaden (Steinschlag) bei der neuen Versicherung ebenfalls melden beim Ausrechnen (Häkchen bei "musste ihre Versicherung im letzten Jahr einen Schaden regulieren"?)

Bin da etwas verwirrt und hoffe auf guten Rat.

Schönes WE!

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18 Antworten

Wenn nach Vorschäden gefragt wird, sollte dieser angegeben werden, sonst könnte es Probleme geben.

Warscheinlich wird der neue Versicherer das prüfen in der HIS und dann als unwahre Angabe deuten.

Ohne eine Angabe vom Alter könnte gar keine richtige Angabe des Beitrages errechnet werden.

Wenn Du das Fahrzeug auch in Zukunft "gelegentlich" nutzt würde ich mich trotzdem als Fahrer eintragen/nennen lassen.

Im Schadenfall gibt es ansonsten richtig Ärger und die finanziellen Folgen rechtfertigen nicht die jetzige Ersparnis. Es fährt in dem Fall eine nicht berechtigte Person und auch wenn die Versicherung einen Schaden regulieren sollte wird Sie Dich danach zumindest teilweise in Regress nehmen.

Ob dazu, wenn man Absicht unterstellt, auch noch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs kommen könnte weiß ich allerdings nicht.

Das kann auch bei "ausnahmsweise einmal Brötchen holen" passieren...

Betrug dürfte nicht in Frage kommen, da bei Antragsstellung ja nicht absehbar ist, dass später in bestimmten Situationen doch eine andere Person fährt.

Bisher wurde das Fahren einer nicht angebenen Person wenn es heraus kam mit einer Rückrechnung des Differenzbeitrages vom Beginn des Versicherungsjahres an aus der Welt geschaffen.

Mir ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Versicherungsleistung dadurch eingeschränkt wurde oder mit Regress belegt ist.

Themenstarteram 12. November 2016 um 10:18

Kleine Zusatzinfo vergessen: Halter des Zweitwagens ist mein alter Herr und kein Fremder.

Ah, ok, abweichender Halter (außer Ehe-/Lebenspartner) führt automatisch zum höheren Beitrag.

Wer ist denn der VN?

Themenstarteram 12. November 2016 um 11:33

VN ist mein Vater (hab mein eigenes Auto). Wie gesagt, ich brauch seinen Wagen nur gelegentlich für Ikea oder Baumarktfahrten.

Die Frage ist, wer regelmäßiger Fahrer des Fahrzeugs ist.

Einmal ein langes Paket von IKEA geholt ist das nicht.

Einfach weglassen und gut.

Selbst wenn zwingend ein Fahrer nicht eingetragen ist, dem eigentlichen Fahrer etwas passiert, er mit Magenschmerzern im Bett liegt, und das Fahrzeug aus einem wichtigen Grund von Ort A nach Ort B überführt werden muss, kann es dennoch geschehen, ohne das ein solcher Not-Fall-Fahrer eingetragen werden muss.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 12. November 2016 um 11:09:42 Uhr:

Betrug dürfte nicht in Frage kommen, da bei Antragsstellung ja nicht absehbar ist, dass später in bestimmten Situationen doch eine andere Person fährt.

Bisher wurde das Fahren einer nicht angebenen Person wenn es heraus kam mit einer Rückrechnung des Differenzbeitrages vom Beginn des Versicherungsjahres an aus der Welt geschaffen.

Mir ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Versicherungsleistung dadurch eingeschränkt wurde oder mit Regress belegt ist.

Schau Dir mal die rechtliche Definition von "Betrug" an.

Gemäß TE wird der Wagen auch künftig von ihm gefahren, der Vorsatz ist eindeutig vorhanden. Ebenso die notwendige Bereicherung (Geringerer Beitrag für ihn bzw den Vater) und damit parallel die Vermögensverfügung (Vermögensverlust durch geringeren Beitrag bei der Versicherung).

Frage ist nur, ob eine Versicherung ihm das im Zweifelsfall nachweisen kann...

Wenn es einem das Wert ist......

Und wenn ich die Fragen im Versicherungsantrag richtig im Kopf habe fragen die nicht, wer "regelmäßig" mit dem Fahrzeug fährt, sondern es geht um das "überhaupt". Also auch einmal zu Ikea zu fahren...naja..

Regress habe ich allerdings in meinen AKB auch nicht finden können (habe eben noch einmal nachgelesen).

Rechne die Versicherung doch einfach mit dir als zusätzlichen Fahrer aus. Da du ja jetzt eh nur die neuen Tarife rechnen kannst, dürfte dies keine 120,00 Euro mehr kosten. Du kannst den jetzigen Tarif mit den neuen Tarifen sonst nicht vergleichen. Du kannst auch mal versuchen bei der jetzigen Versicherung, den Vertrag auf den Tarif 01/2017 umstellen zu lassen. Vielleicht spart man das schon was.

Schätze mal das dein Vater schon über 60 ist und da ist es unwahrscheinlich, das du als zusätzlicher Fahrer(Kind) 120 Euro mehr kosten sollst.

Themenstarteram 12. November 2016 um 19:53

Also: ich habe mich für die sichere Variante entschieden. Weglassen ist sicher nicht weiter schlimm, weil die VS zahlen muss. Aber falls es dann doch Probleme gibt wie die Regressionszahlung (ist bei check24 als info vermerkt) dann liegt diese bei 5000€. Das Risiko möchte ich nicht eingehen. Danke nochmal an die Inforeichen Beiträge!

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 12. November 2016 um 14:09:34 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 12. November 2016 um 11:09:42 Uhr:

Betrug dürfte nicht in Frage kommen, da bei Antragsstellung ja nicht absehbar ist, dass später in bestimmten Situationen doch eine andere Person fährt.

Bisher wurde das Fahren einer nicht angebenen Person wenn es heraus kam mit einer Rückrechnung des Differenzbeitrages vom Beginn des Versicherungsjahres an aus der Welt geschaffen.

Mir ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Versicherungsleistung dadurch eingeschränkt wurde oder mit Regress belegt ist.

Schau Dir mal die rechtliche Definition von "Betrug" an.

Gemäß TE wird der Wagen auch künftig von ihm gefahren, der Vorsatz ist eindeutig vorhanden. Ebenso die notwendige Bereicherung (Geringerer Beitrag für ihn bzw den Vater) und damit parallel die Vermögensverfügung (Vermögensverlust durch geringeren Beitrag bei der Versicherung).

Frage ist nur, ob eine Versicherung ihm das im Zweifelsfall nachweisen kann...

Wenn es einem das Wert ist......

Und wenn ich die Fragen im Versicherungsantrag richtig im Kopf habe fragen die nicht, wer "regelmäßig" mit dem Fahrzeug fährt, sondern es geht um das "überhaupt". Also auch einmal zu Ikea zu fahren...naja..

Regress habe ich allerdings in meinen AKB auch nicht finden können (habe eben noch einmal nachgelesen).

Meine Angaben sind Praxis, allerdings kann ich nicht ausschließen, was andere Versicherer aus dem Zenario machen.

Die Online Versicherer werden da andere Seiten aufziehen, ist klar, ich stehe für Service-Versicherer.

Wer Online versichert sollte sich auskennen (was die meisten nicht können, siehe hier bei MT).

 

Themenstarteram 22. November 2016 um 19:42

So: kurze Frage zum Versicherungswechsel. Ich habe über ein Checkportal eine Versicherung gefunden welche mich im Jahr schon über 200€ weniger Kostet. Den Antrag an die neue Versicherung hab ich natürlich abgeschickt (ging auch über diese Seite). Muss ich trotzdem bei der alten Versicherung selber Kündigen oder wird das die neue Versicherung automatisch durchführen? Zur Info: bei dem Checkportal musste ich auch die bisherige Versicherungsnummer angeben, daher denke ich dass die das selber kündigen oder?

EDIT: meine bisherige Versicherung hat den Beitrag bei der Haftpflicht und Kasko erhöht, daher der Wechsel.

am 22. November 2016 um 19:45

Du musst das schon selber machen.... dein neuer Versicherer fragt beim Alten nur die SF ab die du in HP und VK erlangt hast.

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