fahrer und beifahrer fenster tönen ?

BMW X5 E53

in berlin fahen in der letzten zeit ziemlich viele mit getönten front scheiben durch die gegend.

ist das jetzt erlaubt ?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von crashdummy


Doch das geht. Es wird keine Folie verklebt sondern lackiert. Gib bei google Glascoating ein.

Auch wenn ich bei Google "Glascoating" eingebe und viele Treffer erhalte ist dieses Verfahren immer noch nicht legal.

Im September 2008 hat sich hier im Forum ein Mit-Inhaber von www.ohnefolie.de hier im Forum zu Wort gemeldet und auch gemeint, dass alles legal wäre was sie anbieten.

Folgende eintragungsrelevanten Fragen habe ich gestellt, auf deren Antwort wir MT-User leider bis heute ergebnislos warten, obwohl der User immer wieder im Forum online ist bzw. war.

1. Wie sieht es mit der von KBA geforderten Materialabriebsprüfung aus ?
2. Mit welchem Lichtmessgerät wird die Scheibe vor und nach dem Auftragen des Farbüberzuges gemessen ?
3. Wie viel Prozent werden im Durchschnitt noch an den vorderen Seitenscheiben nachgetönt bis zur Mindestlichtdurchlässigkeitsgrenze ?
4. Fallen 5% nachträgliche Tönung überhaupt auf, wenn man bedenkt, dass eine klare Folie bereits die Lichtdurchlässigkeit um ca. 4-8% mindert ?
5. Wird das alte E-Zeichen aus den Scheiben entfernt ?
6. Wie wird die neue Kennzeichnung an der Scheibe angebracht ?

Die Beiträge kann man im Link unten nachlesen :

Beitrag von No Limits Karlsruhe

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Zitat:

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/EditPost.html?threadId=2990935#
der richter ist da ebenso wie die rennleitung, auf das urteil eines sachverständigen angewiesen...

das meine ich doch, wenn man von ein sachverständigen etwas genehmigt bekommt ist es genehmigt punkt, da kann noch der liebe polizeibeamter was dagegen haben. oder verstehe ich jetzt was falsch?

also wenn die beamten jetzt auf eigenem ermessen handeln dürfen verstehe ich die welt nicht mehr...

Eine mängelkarte wird herausgegeben wenn etwas am fahrzeug zu bemängeln gibt und nicht auf lust und laune! und wenn ein aufschrift auf der scheibe Fu** Bullen gehnemigt ist, dann ist das so!😛
ich wohne direkt gegenüber eines presidiums, ich werd da morgen mal nachfragen, dann sehen wir mal

Zitat:

Original geschrieben von bonneropelfahrer


das meine ich doch, wenn man von ein sachverständigen etwas genehmigt bekommt ist es genehmigt punkt,

dumm nur, da es durchaus sachverständige gibt, die sachen genehmigen, die sie nicht genehmigen dürfen -> nur weil etwas eingetragen ist, heißt das nicht gleichsam, das es auch legal ist und damit rechtlich bestand hat...

und eben um solche "gfälligkeitseintragungen" gehts hier...

Eingetragen ist nicht gleich eingetragen, wenn du erwischt wirst stellen dir die das Fahrzeug an Ort und Stelle still wenn es hart kommt!

Und Scheiben tönen vorne egal ob Folie, lackieren, befluten ist in D nicht zugelassen und das ist Fakt,da könnt ihr googlen wie ihr wollt. Und es hat auch nichts damit zutun das man gesehen wird das hat was mit dem Lichteinfall von... % zutun und dem Blickfeld nach draußen!!
Möchte nur mal wissen warum dieses Thema immer und immer wieder Tod diskutiert wird.
Es ist verbooooten !!!!

MatzeX5

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


dumm nur, da es durchaus sachverständige gibt, die sachen genehmigen, die sie nicht genehmigen dürfen -> nur weil etwas eingetragen ist, heißt das nicht gleichsam, das es auch legal ist und damit rechtlich bestand hat...

und eben um solche "gfälligkeitseintragungen" gehts hier...

okey da ist was dran 🙂 gestern wieder ein Mercedes CLS gesehen, seine scheibe total dunkel kein fahrer zu erkennen, mir ist aufgefallen das immer solche "dicken autos" sowas haben?!

naja ich brauch sowas ja nicht.

mfg
alito

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Zitat:

Original geschrieben von bonneropelfahrer


das meine ich doch, wenn man von ein sachverständigen etwas genehmigt bekommt ist es genehmigt punkt, da kann noch der liebe polizeibeamter was dagegen haben.

Diesen Irrtum haben schon viele Zeitgenossen teuer bezahlt...

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