Fahrer Flucht
Hallo zusammen
Bin neu im Forum wen ich hier was falsch schreibe oder auf etwas nicht geachtet habe verzeih mir.
Was meint ihr wie hoch der Schaden ist mit was kann ich rechnen ? Gestern auf dem Parkplatz passiert Verursacher hat sich aus dem Staub gemacht aber der Parkplatz ist Video überwacht Anzeige bei der Polizei wurde gemacht.
Seitenwand ,linke Rückleuchte und Heck Stoßstange sind beschädigt (Kratzer ) Seitenwand ist leicht
eingedrückt.
Meine Vollkasko übernimmt erstmal den Schaden. Sobald der Täter festgestellt ist holen die sich das Geld von seiner Versicherung
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Jetzt sag mir bitte, was daran eine Steuerstraftat ist. Du bist ja lustig.
Du kannst mit dem Geld machen, was du willst. Du bist nicht gezwungen, es so zu reparieren wie es im Gutachten steht. Deswegen steht dir keine Mehrwertsteuer zu und da entfällt der Straftatbestand.
Wenn du keine Ahnung hast, dann schreib lieber nichts
48 Antworten
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 30. Juli 2019 um 20:33:57 Uhr:
@Blauerpfeil das ist auch richtig so. Im Strafverfahren geht es darum, dem Täter eine Strafe aufzuerlegen.
Ihr müsst einen Anwalt beauftragen, der Akteneinsicht beantragen kann, um festzustellen, ob er tatsächlich den Unfall verursachte. Euch sollte nur die zivilrechtliche Angelegenheit interessieren. Es kann nämlich sehr gut sein, dass das strafrechtliche Verfahren eingestellt wird, ihr aber trotzdem zivilrechtlicher Schadensersatz bekommt.Ja natürlich ist das so und auch bekannt, nur unter Abwägung ob das Ermittlungsergebnis den erwünschten Erfolg erzielt versus Anwaltskosten und der Schadenhöhe, ist eine Beauftragung eines Anwalts n.h.E. mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Könnte ich bereits unzweifelhaft absehen, ob die Lackergebnisse entsprechend analysiert werden können, wäre es nur eventuell zu überlegen.
Im Rahmen der Strafverfolgung erhoffe ich mir lediglich den Hinweis auf dieses Ergebnis, dann sehe ich weiter ob ich Lust habe etwa zu tun.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 30. Juli 2019 um 20:40:34 Uhr:
Ist ja nicht der Gutachter der gegnerischen Versicherung.
@TE hast du Werkstattbindung in deinem Vertrag?
Nein habe keine Werstattbindung!
Mir kommt das auch komisch vor mit den Stunden Sätzen. Bis Montag will er mir das Gutachten per Mail Schiecken ich werde es direkt an meinem Anwalt weiterleiten
Danke jedem hier der mir Tips gibt
Lg
Zitat:
@Blauerpfeil schrieb am 30. Juli 2019 um 20:49:01 Uhr:
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 30. Juli 2019 um 20:33:57 Uhr:
@Blauerpfeil das ist auch richtig so. Im Strafverfahren geht es darum, dem Täter eine Strafe aufzuerlegen.
Ihr müsst einen Anwalt beauftragen, der Akteneinsicht beantragen kann, um festzustellen, ob er tatsächlich den Unfall verursachte. Euch sollte nur die zivilrechtliche Angelegenheit interessieren. Es kann nämlich sehr gut sein, dass das strafrechtliche Verfahren eingestellt wird, ihr aber trotzdem zivilrechtlicher Schadensersatz bekommt.Ja natürlich ist das so und auch bekannt, nur unter Abwägung ob das Ermittlungsergebnis den erwünschten Erfolg erzielt versus Anwaltskosten und der Schadenhöhe, ist eine Beauftragung eines Anwalts n.h.E. mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Könnte ich bereits unzweifelhaft absehen, ob die Lackergebnisse entsprechend analysiert werden können, wäre es nur eventuell zu überlegen.
Im Rahmen der Strafverfolgung erhoffe ich mir lediglich den Hinweis auf dieses Ergebnis, dann sehe ich weiter ob ich Lust habe etwa zu tun.Deswegen sag ich immer, macht euch wenigstens Verkehrsrechtsschutz. Kostet zwischen 5 und 8 € monatlich, deckt aber Tausende von Euros (auch Blitzer, Kaufverträge, Strafsachen usw.)
In deinem Fall können allerdings keine hohen eigenen Kosten entstehen. Maximal ca. 170/180 € mit Akteneinsichtsgebühren und Aufforderung an Gegner.
Wenn du mit Anwalt sprichst, musst vielleicht nur 100 € zahlen. Wenn Gegner schuld ist, zahlt er das alles und noch mehr als 1.250.
Gutachten habe ich heute bekommen netto 2400€ -300€ Selbstbeteiligung das Gutachten habe ich per Mail an meinen Anwalt geschickt ohne Mwst