Fahrer & Beifahrerscheibe abdunkeln
Moin,
hat jemand von euch die Fahrer & Beifahrerscheibe abgedunkelt?
Wenn ja, welche Folierung kann man nehmen ohne das der Tüv kreischt wenn er den Dicken vor die Nase bekommt?
Ist das eigentlich generell Verboten, denn Ami´s die in Deutschland zugelassen werden haben diese Scheiben zum Teil auch.
Danke für euren Infos
Kev
19 Antworten
Ich hatte mal so einen Beitrag auf D-MAX gesehen, dort
wurde ein Ami-Schlitten zum TÜV vorgestellt (sollte Deutsche
Zulassung bekommen), das Erste was der Prüfer sagte, Seitenscheiben
getönt, also abmachen!
Zitat:
Original geschrieben von TomT1985
Bin damals mit meinem Accord auch knapp 2 Jahre mit Scheibenönung vorne rumgefahren. (Siehe Bild unten)
Ist nie aufgefallen bzw. bei uns schaut die Polizei scheinbar nicht so genau.
Gibt einige hier bei uns die so rumfahren.Wie oben schon beschrieben: Zum TÜV bin ich immer mit runtergefahrenen Fensterscheiben hin 😁
Bin am überlegen ob ich es beim A6 auch wieder machen soll, aber dann halt mit einer leichteren Tönung
Ist das im Hintergrund (Bild) ein Türkisches Schwimmbad ?? 😕🙄
😁 😁 😁 ICH TIPPE MEHR AUF EINE KLÄRANLAGE 😁 😁 😁
ooops.......😰🙄
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Zitat:
Original geschrieben von king789
generell ist die abdunkelung vorne verboten,
generell ist die abdunklung völlig legal!
aber wie bereits geschrieben, nur bis zu einem gewissen grad, der bereits werksmäßig fast vollends ausgereizt wird...die wenigen verbleibenden % - die nachgetönt werden dürfen - werden dann schon fast von einer klarsichtfolie übertroffen...
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Also nicht nur das Folieren ist verboten sondern (ohne Sonderabnahme/genehmigung) auch das Bedampfen usw. !
es sind jegliche änderungen an geprüften bauteilen verboten!
Zitat:
Amerikanische Fahreuge haben da sicher eine Sonderzulassung.
die haben keine sonderzulassung oder sonderrechte...
die sind - was die fahrzeuge von us militärangehörigen betrifft - erst garnicht regulär in d zugelassen (selbst wenn sie ein deutsches kennzeichen tragen) und unterliegen somit auch nicht unseren zulassungsvorschriften...