Fahren ohne Zulassung und Verkersunsicheres fahrzug
Hallo Leute,
Ich hab da mal ne fragen und zwar,
Ich bin heute mit meinen fahrzeug nenn ich es mal (Golf 2 umbau für stoppelfeld rennen) gefahren und dann hab meine NETTEN nachbarn die grün-weissen gerufen.
Ich wurde von meinen bruder dann telefonsich benachrichtig das die bullen zuhause sind und dann hab ich das fahrzeug auf unserer unserer Wiese stehen lassen und bin zufuss nach hause gegangen also haben die bullen es nicht mitbekommen das ich auf der strasse gefahren bin.
Darauf habe ich mich den netten polizistenin vernünftig geredet und die meinten dann das es zu einer anzeige kommt wegen versichungsgesetz und verkehrsunsicheres fahrzeug kommen würde. Mein führerschein werd ich wohl laut den polizisten nicht abgeben müssen. Es wird lediglich eine geldstrafe kommen. So weit so gut.
Mich würd jetzt gerne mal wissen mit wieviel ich da rechnen müsste.
Dazu will ich noch sagen das ich aufm land wohnen in einem kleinen dörfchen und wenn dann bin ich nur so ne art schleichstrecken gefahren.
das fahrzeug auf dem bild ist das fahrzeug wo drum es sich handelt.
Und bitte keine sprüche von wegen selbst schuld oder sonstiges. Ich hab halt den fehler begannen und stehen auch dazu.
Danke schon mal für antworten und vielleicht hatte ja einer eine ähnliche situation gehabt und kann mal sein erlebniss schildern.
Beste Antwort im Thema
@traumzauber,
gehe mal wieder runter vom Gas.
Ganz sicher ist der TE nicht als Krimineller einzuschätzen, dagegen spricht seine Passion und Hingabe zu seinem Hobby.
Junge Leute machen Fehler und sind sich über mögliche Folgen nicht bewusst und bagatellisieren sie manchmal. Nicht in böser Absicht eher in Unreife.
Ich wohnte lange auch in einem Dorf. Was da so alles auf öffentlicher Verkehrsfläche unterwegs war, teilweise geduldet durch Nichtgesehen von der Polizei usw. .
Das übliche menschliche Verhaltensmuster nach einem Fehltritt, dass bei ihm auch zu beobachten ist, ist in allen gesellschaftlichen Schichten wahrnehmbar. Ich bin mir sicher, dass der TE schon jetzt seine Lektion gelernt hat.
Ich werde immer dafür sein jungen Menschen nach einem Fehler eine Brücke zu bauen.
32 Antworten
Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer 🙂
Also - es gibt doch gar keinen Grund hier gegeneinander "anzutreten".
Es darf doch jeder seine Meinug haben - ihr seid doch im Grund auf der gleichen Linie.
Auch wenn der eine das eher enger sieht (ich übrigens auch), der andere lockerer.
Wie auch immer:
Am Ende passts doch - recht habt ihr beide.
Und der TE muss es nun leider eh selber ausbaden - und für die Zukunt gelernt hat er auch noch 🙂
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer 🙂
Wie auch immer:
Am Ende passts doch - recht habt ihr beide.
Und der TE muss es nun leider eh selber ausbaden - und für die Zukunt gelernt hat er auch noch 🙂
Grüße
Schreddi
Genau.
Und ich habe auch beide ganz dolle gern und möchte nicht, dass Sie sich streiten.....🙁
traumzauber unsere Prinzessin hier bei MT
und
Beukeod unser Urgestein hier bei MT 😮😉
Gruß
Delle
...na wenn auch der Delle das sagt....
...dann kann die Woche doch gut losgehen 😉
Also, wo wir doch jetzt den dellschen Segen haben 🙂
Friede im Forum 😉
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von jetsetjohn
Also eine vorsätzliche Tat liegt nur vor, wenn du einzig und allein mit der Ambition mit dem Auto gefahren bist, um diese Straftat zu begehen.
Wo hast du denn diesen Schwachsinn her😕
Einfach erstmal nachdenken und dann hier posten!
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Wie das denn, es gab Wind und ich habe es nicht "gemerktet".
Grüße in die Runde
Beukeod
Zitat:
Original geschrieben von BULLIT95
Und erst mal müssen die ja beweisse haben das ich über die strasse gefahren bin.Nur halt meine Nachbarn haben was gesehen.
Die Beweiskraft von Zeugenaussagen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind dir bewußt?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wo hast du denn diesen Schwachsinn her😕Zitat:
Original geschrieben von jetsetjohn
Also eine vorsätzliche Tat liegt nur vor, wenn du einzig und allein mit der Ambition mit dem Auto gefahren bist, um diese Straftat zu begehen.
Einfach erstmal nachdenken und dann hier posten!
Würde ich nicht als Schwachsinn bezeichnen. Hier (
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz) mal ein kurzer Denkansatz und das oben gesagte wurde mir so von einem befreundeten Anwalt erzählt.
PS: Und überlege dir mal in welchem Ton du mit anderen Forumsteilnehmern redest.
@ jetsetjohn:
netter link. Aber lies mal richtig nach, was da genau steht!
Dann kannst du selber ableiten, dass dein Geschriebenes Schwachsinn ist und bleibt!
Zitat:
Für eine stärkere Betonung des kognitiven Elements (Wissen) gegenüber dem des voluntativen Elements (Wollen) spricht das Argument, dass der Wunsch des Täters regelmäßig nicht die Verwirklichung von Unrecht sei, sondern er dieses nur als notwendiges Übel in Kauf nehme, um ein anderes, eventuell sogar ehrhaftes Ziel zu erreichen.
Der TE WILL mit dem nicht zugelassenen / verkehrsunsicheren Auto auf der Straße fahren (hat er ja auch gemacht laut seinem Nachbarn)!
Hierbei hat er das WISSEN, dass das Auto nicht zugelassen und verkehrsunsicehr ist!
Er weiß auch (sollte er mit 25 jedenfalls), dass das nach dem Gesetz nicht erlaubt ist!
Somit erfüllt er eindeutig den Vorsatz und ist somit zu bestrafen da objektive und subjektive Straftatsmerkmale erfüllt sind!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ jetsetjohn:
netter link. Aber lies mal richtig nach, was da genau steht!
Dann kannst du selber ableiten, dass dein Geschriebenes Schwachsinn ist und bleibt!
Zitat:
Somit erfüllt er eindeutig den Vorsatz und ist somit zu bestrafen da objektive und subjektive Straftatsmerkmale erfüllt sind!
Na dann lies dir mal den Auszug aus dem Deutschen Strafrecht durch:
Der Vorsatz muss die wesentlichen Elemente des eingetretenen Kausalverlaufs umfassen, zumindest in bedingter Form (atypischer Kausalverlauf, objektive Zurechnung). Zur Abgrenzung wird der Dolus-Begriff (Vorsatz) in drei Stufen eingeteilt:
1. Dolus directus 1. Grades („Absicht“): Die Absicht ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
2. Dolus directus 2. Grades („direkter Vorsatz“, „Wissentlichkeit“): Der Täter muss den Erfolg durch wissentliches Handeln herbeiführen. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Erfolg das angestrebte Ziel (siehe Absicht) darstellt.
3. Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen.
Genau so wird es nämlich auch vor Gericht gehandhabt! Zu berücksichtigen ist Dolus directus 1. Grades. Da wird nicht einfach danach entschieden, ob der Täter von der Tat gewusst hat. Meist wird hinzugezogen, ob die Tat z.B. geplant war oder ob es durch Unachtsamkeit, auch Fahrlässigkeit genannt, passiert ist. Da kannst du dich auch gerne mal mit einem Anwalt unterhalten. Zum Glück fassen es die Gerichte nicht so auf wie du.
Nebenbei gibt es aus diesem Grund ja auch noch so feine Unterschiede wie Mord und Totschlag...
Guten Morgen,
Ihr wollt das Mod-Wort des Tages? Mmmmh, ich dachte es geht ohne, aber gut....
Die Herren mögen bitte wieder zur Diskussion zurückkommen und die persönlichen Aspekte außen vor lassen.
Eine Diskussion um die "Tat" des TE ist genau dann hilfreich, wenn es sich auf den Fall bezieht.
Gegenseitiges Eimer-und-Schaufel-Wegnehmen gehört nicht dazu 😉
Der sachliche Teil ist doch da - verwässert es bitte nicht durch so einen Quark.
Aber eines sei bitte auch gesagt:
- Bitte bei Zitaten Quellenangabe ("Auszug aus Strafrecht" --> wo genau?)
- Wir sind kein Juraforum --> es gibt keine Rechtsberatung hier!
Vielen Dank
Grüße
Schreddi
Ich würde nicht drauf setzen,dass Leugnen was bringt. Eher würde ich annehmen,dass der nette Nachbar das eine oder andere Foto usw. gemacht hat. Also Reue zeigen und auf eine milde Strafe hoffen bzw. einen Anwalt bemühen.Ist im Zweifelsfall immer gut angelegtes Geld
Alex.
Schreddi hast ja recht, bringt ja auch nichts hier mit anderen ihre Fehler im Strafrechtswissen aufzuarbeiten!
Fakt ist der TE ist wissentlich (vorsätzlich) mit einem nicht zugelassenen / verkehrsunsicheren "Fahrzeug" auf der Straße gefahren und ist dafür zu Recht zu bestrafen!
Zur Veranschaulichung bring ich hier mal ein Beispiel:
Nicht zugelassenes Auto wird zum Käufer geschleppt. Damit es einfacher geht wird der Motor angemacht damit Lenkung und Bremsen funktionieren.
Kontrolle durch die Polizei und Anzeige wegen Verstoß PflichtVersG und AbgO folgen. Akte landet beim Amtsgericht Rudolstadt. Das dortige Urteil lautete 20 Tagessätze a 30,- € = 600,- € (Strafbefehl).
Der Fahrer sagte übrigens auch: "Sorry, hab ich nicht gewusst!"
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zur Veranschaulichung bring ich hier mal ein Beispiel:
Nicht zugelassenes Auto wird zum Käufer geschleppt. Damit es einfacher geht wird der Motor angemacht damit Lenkung und Bremsen funktionieren.
Kontrolle durch die Polizei und Anzeige wegen Verstoß PflichtVersG und AbgO folgen. Akte landet beim Amtsgericht Rudolstadt. Das dortige Urteil lautete 20 Tagessätze a 30,- € = 600,- € (Strafbefehl).Der Fahrer sagte übrigens auch: "Sorry, hab ich nicht gewusst!"
Wetten, dass der Fahrer einen Anwalt hatte, der ihm die Hoffnung machte Recht zu bekommen? Hat er nicht. Da 50% der Anwälte ihre Prozesse verlieren weil die anderen 50% gewinnen bedeutet das, dass in keinem Beruf der Welt so viel Fehler gemacht werden wie von Anwälten 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von semataui
Da 50% der Anwälte ihre Prozesse verlieren weil die anderen 50% gewinnen bedeutet das, dass in keinem Beruf der Welt so viel Fehler gemacht werden wie von Anwälten 😁 😁 😁
Das ist was dran!!
Aber das Schlimme ist, dass sie dafür auch immer noch Geld bekommen. Selbst wenn sie den größten Blödsinn einklagen: irgendeiner zahlt immer dafür...🙄
Da könnt ich Dir Beispiele aufzählen, dass sich Dir die Zehnägel aufrollen vor Entsetzen...
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von semataui
Da 50% der Anwälte ihre Prozesse verlieren weil die anderen 50% gewinnen bedeutet das, dass in keinem Beruf der Welt so viel Fehler gemacht werden wie von Anwälten 😁 😁 😁
Und das Tollste: Der Umkehrschluss, dass dann, wenn die Anwälte gar keine Fehler machten, 100% der Anwälte ihre Prozesse gewinnen würden, ist auch noch falsch. 😁