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Fahren ohne Zulassung und Verkersunsicheres fahrzug

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 22:04

Hallo Leute,

Ich hab da mal ne fragen und zwar,

Ich bin heute mit meinen fahrzeug nenn ich es mal (Golf 2 umbau für stoppelfeld rennen) gefahren und dann hab meine NETTEN nachbarn die grün-weissen gerufen.

Ich wurde von meinen bruder dann telefonsich benachrichtig das die bullen zuhause sind und dann hab ich das fahrzeug auf unserer unserer Wiese stehen lassen und bin zufuss nach hause gegangen also haben die bullen es nicht mitbekommen das ich auf der strasse gefahren bin.

Darauf habe ich mich den netten polizistenin vernünftig geredet und die meinten dann das es zu einer anzeige kommt wegen versichungsgesetz und verkehrsunsicheres fahrzeug kommen würde. Mein führerschein werd ich wohl laut den polizisten nicht abgeben müssen. Es wird lediglich eine geldstrafe kommen. So weit so gut.

Mich würd jetzt gerne mal wissen mit wieviel ich da rechnen müsste.

Dazu will ich noch sagen das ich aufm land wohnen in einem kleinen dörfchen und wenn dann bin ich nur so ne art schleichstrecken gefahren.

das fahrzeug auf dem bild ist das fahrzeug wo drum es sich handelt.

Und bitte keine sprüche von wegen selbst schuld oder sonstiges. Ich hab halt den fehler begannen und stehen auch dazu.

Danke schon mal für antworten und vielleicht hatte ja einer eine ähnliche situation gehabt und kann mal sein erlebniss schildern.

Beste Antwort im Thema

@traumzauber,

gehe mal wieder runter vom Gas.

Ganz sicher ist der TE nicht als Krimineller einzuschätzen, dagegen spricht seine Passion und Hingabe zu seinem Hobby.

Junge Leute machen Fehler und sind sich über mögliche Folgen nicht bewusst und bagatellisieren sie manchmal. Nicht in böser Absicht eher in Unreife.

Ich wohnte lange auch in einem Dorf. Was da so alles auf öffentlicher Verkehrsfläche unterwegs war, teilweise geduldet durch Nichtgesehen von der Polizei usw. .

Das übliche menschliche Verhaltensmuster nach einem Fehltritt, dass bei ihm auch zu beobachten ist, ist in allen gesellschaftlichen Schichten wahrnehmbar. Ich bin mir sicher, dass der TE schon jetzt seine Lektion gelernt hat.

Ich werde immer dafür sein jungen Menschen nach einem Fehler eine Brücke zu bauen.

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32 Antworten
am 13. Juni 2009 um 23:02

solange man dir nicht nachweisen kann, dass du das fahrzeug auf der straße bewegt hast kann man dir garkein geld abknöpfen. ansonsten kann man zur geldstrafe über den daumen keine angaben machen (kommt auf die zurückgelegte strecke/verkehr etc an)

 

http://bundesrecht.juris.de/pflvg/__6.html

als ersttäter kommt eine verfahrenseinstellung bis 30 Tagessätze, also grob ein Monatsgehalt abzügl unterhalt etc. in frage.

Die Frage ist doch einfach, was die Ahndung angeht, ja oder nein.

Wenn es schlimm kommt, wird dein freundlicher Nachbar den Polizisten bei der Beweissicherung hilfreich dienen (können).

Ansonsten, du hast den Paragrafen zitiert und darfst ihn auch so zur Kenntnis nehmen.

Niemand kennt hier deine bisherige strafrechtlich relevante Lebensführung, somit kann man auch keine wage Aussage machen, was du als Strafe kalkulieren darfst. Sicherlich ist es auch so, dass Dir die einschlägige Kenntnis der ordnungsrechtlichen Bestimmungen amtsseitig unterstellt wird (Vorsatztat). Zumindest lässt dein Golfumbau und die Beteiligungen in der Szene auf dieses schließen.

Viel Glück und einen netten Nachbarn

auf jeden Fall bist du Handwerklich begabt...........:D

 

Gruß

 

Delle

am 14. Juni 2009 um 17:49

So ist das eben mit den netten Nachbarn!

Keine Angst, der wird dann schon als Zeuge bei der Polizei gegen dich aussagen!

Wenn dich dann die netten Bullen (wieso eigentlich Kühe? Ach so du bist ja ein Dorfbewohner) vorladen, bleib doch bei deiner Ausdrucksweise wie du sie hier an den Tag legst!

Kommt dann ne schöne Sache bei rum. Der Staatsanwalt wird sich freuen und noch ein paar € mehr beim Gericht beantragen!

Frage:

Bis du noch in der Probezeit? Dann wird auf alle Fälle ne Nachschulung + Probezeitverlängerung fällig (weil Straftat im Straßenverkehr). Kann auch je nach deiner Vorgeschichte zur Prüfung deiner Eignung zum Fahren kommen (Führerscheinstele prüft deine geistige Eignung zum Führen eines Kzf auf deutschen Straßen; wenn du durchfällst ist die Fahrerlaubnis weg!).

Aber eigentlich wäre es doch schade um solche Nachwuchsrennfahrer wie dich:eek:!

Und Delle, lob ihn nicht noch bei dem Mist den er gebaut hat!

@Hugaar,

das Lob von Dellenzähler, hat er doch verdient, es kommt auch noch aus berufenem Munde ;)

Jetzt muss der TE nur noch das andere lernen, Nachhilfeunterricht unter Mitwirkung der Polizei und der Staatsanwaltschaft hat im Allgemeinen einen hohen Erinnerungsfaktor - wird zumeist aber als zu teuer empfunden, was die anderen Steuerzahler aber nicht in Rage versetzt. :)

Wenn du diese Crashboxen in Aktion erleben willst - Pößneck - Am Sandberg.

Nachbarschaftliche Grüße

Beukeod

Themenstarteram 14. Juni 2009 um 18:20

ne ne Probezeit hab ich nicht mehr bin 25 und was meinste mit meiner Ausdrucksweise? Nur weil ich mal bullen geschrieben habe?

Für dich kann ich das auch umändern in "Gesetzeshüter" ;)

Und erst mal müssen die ja beweisse haben das ich über die strasse gefahren bin. Bei den Gesetzeshüter hab ich ja auch gesagt das ich es auf die wiese geschoben habe ;) und bin dann auf der wiese gefahren. Nur halt meine Nachbarn haben was gesehen.

@BULLIT95,

die Frage ist, war es eine Wiese oder Weide.

Eine Wiese ist im Allgemeinen nicht eingefriedet (umzäunt), wenn du da gefahren bist, gibt es keinen Grund zur Freude.

Bei einer vollständig eingezäunten Weide mit verschlossenem Zugang bleibst du, was das Fahren auf der Weide angeht, straffrei. Da es wenig wahrscheinlich ist, dass du den Golfumbau dorthin getragen hast, wollen die Ermittler zu gern wissen, wie der Ortswechsel von statten ging. Letztlich wirst Du den Richter mit Vergesslichkeit kaum "auf deine Seite" bringen können.

 

Also eine vorsätzliche Tat liegt nur vor, wenn du einzig und allein mit der Ambition mit dem Auto gefahren bist, um diese Straftat zu begehen.

@jetsetjohn,

schick den "armen Jungen" nicht noch vom Regen in die Traufe.

Soll er mit Nichtwissen bestreiten, dass er auf der Straße, bzw. der nicht umfriedeten Wiese nicht fahren durfte?

Seine Führerscheinstelle hätte sofort begründete Zweifel an seiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Die Zweifelbeseitigung kostet dann nochmal viel Geld und Zeit und eine Teilnahme am "Großversuch öffentlicher Nahverkehr" ist ihm dann sicher.

...doppelt muß nicht sein. Sorry

am 14. Juni 2009 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von BULLIT95

Dazu will ich noch sagen das ich aufm land wohnen in einem kleinen dörfchen und wenn dann bin ich nur so ne art schleichstrecken gefahren.

Du bist offenbar der einzige Bewohner des Ortes? Keine Radfahrer oder Kinder, die vielleicht auch diese Art "Schleichstrecken" benutzen? Hast du nur im Mindesten eine Ahnung, warum es das Pflichtversicherungsgesetz gibt? Hättest du dabei ein Kind angefahren und ich wäre die Mutter gewesen, ich hätte dafür gesorgt, dass du nie wieder in deinem Leben glücklich geworden wärst. Und glaub mir, das ist nicht nur ein Spruch, sondern mein Ernst. Du bist 25 Jahre? Nicht zu fassen. Die Folgen deiner Unreife hätten Dritte ausbaden müssen. Du müsstest deinen Führerschein abgeben und erst bei Nachweis des Erlangens der geistigen Reife wieder zurück erhalten. Leider hab ich es in diesem Fall nicht in der Hand.

Ich hab halt den fehler begannen und stehen auch dazu.

Ach, ehrlich? Lies mal deine eigenen Beiträge in diesem Thread. Genau davon ist nichts zu merken. Die anderen sind natürlich die Bösen, klar. Der böse Nachbar, der dir deinen Spaß nicht gönnen will und die Polizei, die dir zu Hause auflauert. Anstatt tatsächlich zu diesem Fehler zu stehen, suchst du dir hier Hilfe und versuchst alles incl. Falschaussage, um möglichst ungeschoren aus der Sache herauszukommen.

Was mich ebenfalls etwas enttäuscht ist, dass sich hier tatsächlich User herablassen, sich ernsthaft mit deinem Anliegen zu befassen. Von mir würdest du niemals Hinweise, Tipps etc. bekommen.

Und bitte keine sprüche von wegen selbst schuld oder sonstiges.

Das Leben ist kein Wunschkonzert, gewöhn dich dran.

@traumzauber,

gehe mal wieder runter vom Gas.

Ganz sicher ist der TE nicht als Krimineller einzuschätzen, dagegen spricht seine Passion und Hingabe zu seinem Hobby.

Junge Leute machen Fehler und sind sich über mögliche Folgen nicht bewusst und bagatellisieren sie manchmal. Nicht in böser Absicht eher in Unreife.

Ich wohnte lange auch in einem Dorf. Was da so alles auf öffentlicher Verkehrsfläche unterwegs war, teilweise geduldet durch Nichtgesehen von der Polizei usw. .

Das übliche menschliche Verhaltensmuster nach einem Fehltritt, dass bei ihm auch zu beobachten ist, ist in allen gesellschaftlichen Schichten wahrnehmbar. Ich bin mir sicher, dass der TE schon jetzt seine Lektion gelernt hat.

Ich werde immer dafür sein jungen Menschen nach einem Fehler eine Brücke zu bauen.

am 14. Juni 2009 um 21:53

@ Beukeod

Meine Meinung darfst du gern mir überlassen und ebenso, ob ich wieder "runter vom Gas" gehen sollte.

Man muss deiner Meinung nach nur mit Hingabe sein Hobby betreiben und das allein rechtfertigt das Begehen von vermeidbaren Fehlern, die erstens am Gesetz vorbei und zweitens auf Kosten anderer erfolgen bzw. die Inkaufnahme der Schädigung Dritter?

Ich kann nicht erkennen, dass der TE bereits jetzt seine Lektion gelernt hat, aber ich finde das ganz beachtenswert, dass du über diese Gabe der Menschenkenntnis via Internet verfügst.

Gruß

traumzauber

@traumzauber,

dazu fällt mir nichts Schreibenswertes ein, nur, jeder darf seine Meinung haben.

Grüße

Beukeod

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