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Fahren ohne Namen auf der Diagrammscheibe

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 18:19

Bei uns in der Firma wird im Linienverkehr unter 50KM verlangt die Diagrammscheibe ohne Namen einzulegen. Diese bleibt auch bei Fahrerwechsel bis Schichtende im Fahrtenschreiber.Der Digitale Tacho soll abgeschaltet werden. Bei Kontrollen wird auf einen Dienstplan verwiesen.

Wir wechseln öfter das Fahrzeug. Über Funk werden zusätzliche Fahrten befohlen.Die Fahrer werden auf die Schnelle in den Überlandverkehr oder Reiseverkehr abgezogen.

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46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Das mit dem Digi Tacho ist ganz einfach, rausziehn und Stecker ausstecken, sollte die Batterie im Tacho defekt sein ist das Gerät am Arsch. Sollte ein Kontrollorgan darauf kommen gibt es eine Saftige strafe wegen Manipulation. Zum Glück sind die Stecker ja Verplombt also kann man das sehr einfach Nachweisen.

Die Stecker hinten am Digitacho sind nicht mehr verplombt.

Kurz und knapp zu sagen...

Wer Leute ohne Namen auf der Diagrammscheibe los schickt ist in meinen Augen ein Verbrecher!

Zitat:

Original geschrieben von bernie1078

Kurz und knapp zu sagen...

Wer Leute ohne Namen auf der Diagrammscheibe los schickt ist in meinen Augen ein Verbrecher!

Das trifft vielleicht auf LKW's zu, aber nicht auf KOM's im Linienverkehr. Danke für den unnützen Beitrag!

Zitat:

Original geschrieben von MAN-Elektriker

 

Die Stecker hinten am Digitacho sind nicht mehr verplombt.

Ich hab erst ein Tacho ausgebaut, bin ja auch kein Tacho Spezialist, aber ich meine der war hinten genau so wie der Alte Tacho.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von bernie1078

Kurz und knapp zu sagen...

Wer Leute ohne Namen auf der Diagrammscheibe los schickt ist in meinen Augen ein Verbrecher!

Das trifft vielleicht auf LKW's zu, aber nicht auf KOM's im Linienverkehr. Danke für den unnützen Beitrag!

Danke für dein beitrag! Aber die rede war von LKW also L K W !!!!! Busse sind eine andere Liga.

Du verstehen?

Ich fahre selber manchmal Pendelverkehr und da fährt jeder mit Scheibe.

Zitat:

Original geschrieben von bernie1078

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

 

Das trifft vielleicht auf LKW's zu, aber nicht auf KOM's im Linienverkehr. Danke für den unnützen Beitrag!

Danke für dein beitrag! Aber die rede war von LKW also L K W !!!!! Busse sind eine andere Liga.

Du verstehen?

Fang' mal an zu lesen Sxi12 ist Busfahrer und fährt Linienverkehr. Genau darum geht es und nicht um LKW! Aber lies' doch selbst nach. Hast doch auch den ganzen Thread, oder?

Er hat das so geschrieben und vielleicht war das missverständlich?!?! "Es tut mir leid wen ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.

Ich bin Busfahrer und meinte unter 50 Km Linienlänge."

am 30. Dezember 2007 um 20:18

man sollte seine scheibe aber trozdem vollständig beschrifte,

bei nem unverschuldeten unfall fordert die polizei die scheibe ein und dann ????

steht kein name drauf und ich kann eine scheibe nach wahl hinstrecken ne ne ne ne

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

man sollte seine scheibe aber trozdem vollständig beschrifte,

bei nem unverschuldeten unfall fordert die polizei die scheibe ein und dann ????

steht kein name drauf und ich kann eine scheibe nach wahl hinstrecken ne ne ne ne

Matze, auch Dir nochmal! Es handelt sich nicht um LKW's, sondern um KOM's im Linienverkehr. Dort braucht's keine Scheibe. Die wird nur als Dokumentation dafür verwendet, dass der Fahrplan - in welchem der Name des Fahrers stehen muss - eingehalten wurde.

am 30. Dezember 2007 um 20:31

ja schon klar,

aber er ist unverschuldet in nen unfall verwickelt, im donnert einer rein, die polizei will die scheiben sehen, (geschwindigkeit usw) und dann steht kein name druff, da kann ja dann jeder fahren sein

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

...donnert einer rein, die polizei will die scheiben sehen, (geschwindigkeit usw) und dann steht kein name druff, da kann ja dann jeder fahren sein...

Das ist dann aber ein Problem des Vorgesetzten, denn es würde ja bedeuten, daß keine ordentlichen Dienstpläne geführt werden.

Also, ums mal zu sagen, wie's bei uns läuft (Liechtenstein):

- seit drei Wochen gibts ein neues Gesetz und seit diesen drei Wochen fahren wir offiziell (von höchster Stelle angeordnet) mit EINER Tachoscheibe PRO FAHRZEUG und TAG. Ohne Namen.

- Sinn: wie schon erwähnt, werden Arbeitszeiten mit den Dienstplänen kontrolliert

- die Tachoscheibe muss aber trotzdem eingelegt werden, damit bei einem Unfall nachvollzogen werden kann, wie schnell das Fahrzeug war

- Digitaltachos können ohne Fahrerkarte gefahren werden, man bestätigt einfach die Warnmeldung mit "ok". Der Tacho selbst ist dann zufrieden, im Zentraldisplay des Busses (bei unsren zumindest) steht zwar immer noch Tachofehler, aber egal, kann man ignorieren. Der Digitaltacho zeichnet nämlich alle Daten auch intern auf, egal ob eine Karte drin ist oder nicht.

- Vorteil: bei Fahrerwechseln auf der Strecke verliert man weniger Zeit.

Das passt schon so. Kontrolliert wird man im Linienverkehr eh nie. Wär ja noch schöner, wenn man plötzlich von der Polizei angehalten würde und dann der ganze Fahrplan im Eimer wäre. Also keine Bange, das passt schon so.

nur mal so am rande. es gibt auch bei lkw eine möglichkeit das man legal keine scheibe einlegen muss.

und zwar wenn das lkw als landwirtschaftliche zugmaschine zugelassen wurde(also grüne nummer zb zu erkennen).

diese dürfen auch ohne fahren. aber wie genau und so weis ich auch nicht.

am 31. Dezember 2007 um 16:41

so wie die ganzen zuckerrüben kutscher,

die haben alle grüne nummern auf der zm

am 31. Dezember 2007 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von duke 2 fahrer

nur mal so am rande. es gibt auch bei lkw eine möglichkeit das man legal keine scheibe einlegen muss.

und zwar wenn das lkw als landwirtschaftliche zugmaschine zugelassen wurde(also grüne nummer zb zu erkennen).

diese dürfen auch ohne fahren. aber wie genau und so weis ich auch nicht.

Es gab bis vorletztes Jahr eine Klausel im Seuchenschutzgesetz (das Gesetz heißt mitlerweile anders), wo Fahrzeuge von Betrieben, die mit der Durchführung von Aufgaben, die unter dieses Gesetz fallen, von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen waren. Dieses ist aber geändert! Aus gutem Grund, wie ich finde.

 

am 1. Januar 2008 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

ja schon klar,

aber er ist unverschuldet in nen unfall verwickelt, im donnert einer rein, die polizei will die scheiben sehen, (geschwindigkeit usw) und dann steht kein name druff, da kann ja dann jeder fahren sein

Ich gebe Matze recht. Um SICH abzusichern würde ich auch die Scheibe vollständig ausfüllen. Egal was das doofe schlaue Büchlein und chef´chen sagt.

Danke für denn hinweis Scaniacris.

mfg Bernie

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