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Fahren ohne Namen auf der Diagrammscheibe

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 18:19

Bei uns in der Firma wird im Linienverkehr unter 50KM verlangt die Diagrammscheibe ohne Namen einzulegen. Diese bleibt auch bei Fahrerwechsel bis Schichtende im Fahrtenschreiber.Der Digitale Tacho soll abgeschaltet werden. Bei Kontrollen wird auf einen Dienstplan verwiesen.

Wir wechseln öfter das Fahrzeug. Über Funk werden zusätzliche Fahrten befohlen.Die Fahrer werden auf die Schnelle in den Überlandverkehr oder Reiseverkehr abgezogen.

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46 Antworten
am 29. Dezember 2007 um 18:21

mal die rennleitung informieren ....

chris und du sagst bei uns gehts schlimm zu?????????

eine tachoscheibe ohne name ist kein dokument, und somit nicht gültig wurde mir damals erklärt, weil die tachoscheibe ist nur für dich und nciht für jemand anderen

Wie willst du den Digitaltacho Abschalten?

Da gibts doch bestimmt ne extra Sicherung für oder?

Gibt doch für alles im Fahrzeug ne extra Sicherung.....

Ihr redet einen Stuss zusammen! Das ist doch Linienverkehr! Für die gelten andere Regeln. Dort muss der Unternehmer nachweisen, wieviel jeder Fahrer gefahren ist und dazu kommt noch die Linienplanung die aussagekräftiger als die eigentliche Tachoscheibe ist.

Da ist es vollkommen egal, ob ein Name auf der Diagammscheibe auf der Scheibe drauf ist oder nicht. Gefordert ist es nicht! Der Betrieb hat die Nachweispflichten und die ganze Tachoscheibengeschichte ist nur zu Erleichterung der Dokumentation für den Betrieb da.

Nur für den Reiseverkehr gilt das nicht, sondern NUR für den Linienverkehr!

Zitat:

Original geschrieben von Sxi12

Bei uns in der Firma wird im Linienverkehr unter 50KM...

Warum diese Einschränkung auf die 50 km Distanz?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Sxi12

Bei uns in der Firma wird im Linienverkehr unter 50KM...

Warum diese Einschränkung auf die 50 km Distanz?

So richtige 50 km sind das nicht. Das steht nur im Gesetz, bzw. in der VO so drin! Im Grunde genommen reicht Linienverkehr schon aus, der aber meisten nicht weiter als 50 km im UMKREIS ist.

Es gibt spezielle Anforderungen an Unternehmen im Linienverkehr. So müssen die einen Fahrplan und einen Arbeitszeitplan zwingend erstellen. Danach geht eigentlich die Beurteilung der tatsächlichen Lenkzeiten und nicht nach den Tachoscheiben. Diese sind nur so etwas, wie Stechkarten für die Arbeitszeitmessung ... so pi mal Daumen!

ich finde das solche themen im direkten kontakt mit der dafür zuständigen staatlichen stelle geklärt werden.

denn dann ist alles 100% sicher.

Hallo SXi12,

willkommen bei Motortalk.

Du hättest besser dazu schreiben sollen, das du einen Bus fährst. Sonst wird hier schnell über etwas diskutiert, wo es nichts zu diskutieren gibt.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Hallo SXi12,

willkommen bei Motortalk.

Du hättest besser dazu schreiben sollen, das du einen Bus fährst. Sonst wird hier schnell über etwas diskutiert, wo es nichts zu diskutieren gibt.

Gruß

Frank

,

Geht man nicht automatisch bei Linienverkehr von einem Bus aus? Zudem gab es auch Hinweise wie Überland- und Reiseverkehr. Das hört sich schon ziemlich nach Bus an. Warum lesen hier die meisten die Beiträge nicht richtig?

Achso, diese "Erleichterungen" gelten nur für'n Linienverkehr. Wechselt man in den Reiseverkehr, dann müsste beim Reiseverkehr die Lenkzeit der Linie mit eingerechnet werden, wenn es auch schwer zu kontrollieren ist.

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Da gibts doch bestimmt ne extra Sicherung für oder?

Gibt doch für alles im Fahrzeug ne extra Sicherung.....

mit sicherheit nicht!!! oder meinst du die jungs von der entwicklung sind so blöd und glauben das da keiner was dran trixen will??

und ich denk auch das der gesetztgeber es schon so als vorschrift macht, das der schreiber nicht so leicht auszuschalten ist.

Das mit dem Digi Tacho ist ganz einfach, rausziehn und Stecker ausstecken, sollte die Batterie im Tacho defekt sein ist das Gerät am Arsch. Sollte ein Kontrollorgan darauf kommen gibt es eine Saftige strafe wegen Manipulation. Zum Glück sind die Stecker ja Verplombt also kann man das sehr einfach Nachweisen.

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Ihr redet einen Stuss zusammen! Das ist doch Linienverkehr! Für die gelten andere Regeln. Dort muss der Unternehmer nachweisen, wieviel jeder Fahrer gefahren ist und dazu kommt noch die Linienplanung die aussagekräftiger als die eigentliche Tachoscheibe ist.

Da ist es vollkommen egal, ob ein Name auf der Diagammscheibe auf der Scheibe drauf ist oder nicht. Gefordert ist es nicht! Der Betrieb hat die Nachweispflichten und die ganze Tachoscheibengeschichte ist nur zu Erleichterung der Dokumentation für den Betrieb da.

Nur für den Reiseverkehr gilt das nicht, sondern NUR für den Linienverkehr!

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 17:43

Es tut mir leid wen ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.

Ich bin Busfahrer und meinte unter 50 Km Linienlänge.

Im Reiseverkehr ist das natürlich nicht zulässig.

Im übrigen bin ich gerade an höhere Stelle dabei mich schlau zu machen.

Bei uns gibt es viele ältere Fahrer die die Scheibe noch als Dokument sehen so wie ich es auch einmal vor über 20 Jahren gelehrnt habe.

Bei einen Fahrzeugwechsel durch Werkstatt oder höheren Personenaufkommens kurzfristig,oder ein Fahrzeug fällt aus,wird mir bei Verweisung auf den Dienstplan, der auf dem Papier steht nicht gerade Wohl dabei, wen es zu Problemen mit der Polizei egal welcher Art kommt.

Dann kommen auch noch die Arbeitszeiten hinzu, wenn man bedenkt was gefahren wird und gefahren werden darf.

Ich hatte versucht hier etwas zu finden was ich draussen von Kolegen auch nicht bekomme. Das ist nicht böse gemeint.

Ich werde euch Bescheid geben wen ich etwas schlauer bin zu diesem Thema.

Im Linienverkehr brauchst Du keine Scheibe zu führen. Aber Dein Chef muss die Zeiten im Linienverkehr nachweisen. Dafür wird dann eine Scheibe pro Fahrzeug verwendet. Das ist vollkommen in Ordnung.

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 FPersV muss grundsätzlich auch bei KOM's im Linienverkehr die Sozialvorschriften nach VO (EWG) 3820/85 und der neueren VO (EG) 561/2006 eingehalten werden, obwohl sie eigentlich in Art. 4 Nr. 3 VO (EWG) 3820/85 ausgenommen sind. Das Prozedere, wonach Dein Betrieb arbeitet ist in § 1 Abs. 3 FPersV verankert. In § 1 Abs. 4 FPersV wird sogar die Beschränkung auf 6 Lenkzeiten pro Woche für KOM's im Linienverkehr aufgehoben, vielmehr wird hier im Zweiwochenzeitraum abgerechnet.

Normalerweise müssen Aufzeichnungen über die Lenkzeiten gemacht werden, allerdings nicht, wenn sie davon ausgenommen sind, wie KOM's im Linienverkehr, die nach Abs. 3 vorgenommen werden. Dies kannst Du § 1 Abs. 6 FPersV entnehmen. Die Regelung, dass ein verbautes Kontrollgerät auch verwendet werden muss (§ 1 Abs. 7 FPersV) bezieht sich nicht auf KOM's im Linienverkehr.

Aber auch für Fahrer von KOM's im Linienverkehr gilt § 1 Abs. 9 FPersV: "Unberührt bleibt die Pflicht des Kraftfahrzeugführers, das Fahrzeug nur zu lenken, solange er in der Lage ist, es sicher zu führen."

Die FPersV findest Du unter http://www.gesetze-im-internet.de und die VO (EWG) 3820/85 bekommst Du über http://bag.bund.de

Entspricht das eher Deinen Erwartungen, die Du hier hattest?

Manchmal finde ich es schon krass, dass ein "das ist schon so in Ordnung" nicht langt". Die meisten können doch sowieso nicht mit Gesetzen umgehen, geschweige denn erfassen, was da drin steht. Aber offensichtlich gibt es ziemlich viele, die nicht so fundiert über die Materie informiert sind und trotzdem Ratschläge geben. Das empfinde ich als ein traurige Marotte unserer Gesellschaft.

Übrigens habe ich diese Frage schon einmal beantwortet. Die Suchfunktion hätte weiter geholfen.

Abgesehen davon, weiß ich nicht, warum viele Kraftfahrer keine Rechtschutzversicherung haben. Das ist ja schon fast vorsätzlich suizidal. Mit eine RS würde ein Anruf reichen und schon hätte man Rechtssicherheit.

In diesem Sinne: Ein schadensfreies und erfolgreiches Jahr 2008.

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