Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:


Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.
Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

Grüße vom Ostelch

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Ich fuhr als Jugendlicher eine NSU Quickly. Irgendwann hat ein älterer Polizist gemerkt "Moment mal, das ist doch gar kein Mofa" ---> Sozialstunden beim Roten Kreuz, ich war ein Tag Helfer beim Blutspenden

Ich hab 100.- DM an einen gemeinnützigen Verein gezahlt. Verfahren eingestellt. War aber damals erst 17.
Nachtrag: Ein Freund von mir, der war damals aber schon 30 Jahre alt, musste für das gleiche Delikt, 6 Monate in offenen Vollzug.
So kanns gehen...

@Ostelch : Ich lese gerne deine sachkundigen Beiträge, aber "wer als Halter eines Kraftfahrzeugs..." und ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeug?

Und was das Fahren ohne Fahrerlaubnis angeht, so kann ich aus eigener Erfahrung (Moped, Motorrad, LKW, PKW und Traktor) versichern, dass dies absolut straffrei ist. Einzige Voraussetzung - nicht erwischen lassen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Oktober 2020 um 20:18:30 Uhr:


@Ostelch : Ich lese gerne deine sachkundigen Beiträge, aber "wer als Halter eines Kraftfahrzeugs..." und ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeug?
...

Upps, Peinlich! Stimmt. Da war ich auf dem Holzweg. Danke für den Hinweis.

Grüße vom Ostelch

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Nur wer nichts macht...

Zitat:

@nogel schrieb am 26. Oktober 2020 um 19:39:17 Uhr:


Ich fuhr als Jugendlicher eine NSU Quickly. Irgendwann hat ein älterer Polizist gemerkt "Moment mal, das ist doch gar kein Mofa" ---> Sozialstunden beim Roten Kreuz, ich war ein Tag Helfer beim Blutspenden

Ich fuhr als Jugendlicher eine Zündapp, die gab es als Mofa, und Moped.
Ich hatte das Mofa, und habe die Teile des Moped eingebaut, so lief sie locker über 45.

Die Jungs von den grün-weißen hielten mich an, kannten sich aus, und merkten es.

Eine Woche hatte ich Zeit sie wieder in Original zu versetzten.
Ich habe sie zwar nicht ganz bis 25 runter bekommen, aber die Jungs auf der Wache, wo ich das Mofa vorführen musste, waren zufrieden.

Strafe: 0
Aber klare Ansage: Nochmal, und wir legen die Kiste still..

Gruß Jörg

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 27. Oktober 2020 um 13:03:21 Uhr:


Ich fuhr als Jugendlicher eine Zündapp, die gab es als Mofa, und Moped.
Ich hatte das Mofa, und habe die Teile des Moped eingebaut, so lief sie locker über 45.

Die Jungs von den grün-weißen hielten mich an, kannten sich aus, und merkten es.

Eine Woche hatte ich Zeit sie wieder in Original zu versetzten.
Ich habe sie zwar nicht ganz bis 25 runter bekommen, aber die Jungs auf der Wache, wo ich das Mofa vorführen musste, waren zufrieden.

Strafe: 0
Aber klare Ansage: Nochmal, und wir legen die Kiste still..

Bei den Beispielen mit den Mopeds, die hier angeführt worden sind, besteht nur der Haken, dass diese Verstöße bereits sehr lange zurück liegen und dass die "Delinquenten" jeweils noch Jugendliche waren. Da macht das Strafrecht relativ große Unterschiede.
Daher sind diese Beispiele nicht wirklich aussagefähig für den TE, mit Ausnahme des Beitrags vor @Kornpeter, dessen 30-jähiger Freund in den offenen Vollzug musste. Das ist aber wieder ein Hinweis darauf, dass solche Aktionen für Erwachsene schnell erheblich ungemütlicher ablaufen als für Jugendliche.

Zitat:

@torre01 schrieb am 27. Oktober 2020 um 13:36:59 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 27. Oktober 2020 um 13:03:21 Uhr:


Ich fuhr als Jugendlicher eine Zündapp...

Bei den Beispielen mit den Mopeds, die hier angeführt worden sind, besteht nur der Haken, dass diese Verstöße bereits sehr lange zurück liegen und dass die "Delinquenten" jeweils noch Jugendliche waren. Da macht das Strafrecht relativ große Unterschiede.
Daher sind diese Beispiele nicht wirklich aussagefähig für den TE, mit Ausnahme des Beitrags vor @Kornpeter, dessen 30-jähiger Freund in den offenen Vollzug musste. Das ist aber wieder ein Hinweis darauf, dass solche Aktionen für Erwachsene schnell erheblich ungemütlicher ablaufen als für Jugendliche.

Korrekt, ist lange her.

Es konnte aber auch damals anders laufen.
So habe ich etwas später mal eine Yamaha frisiert.
Auch hier wurde ich angehalten, auch die kannten sich aus.
Keine Diskussion, keine Vorführung, keine Fragen zu irgendwas.
Abschlepper gerufen, aufgeladen, 2 Wochen später als "Stillgelegt" wieder bekommen.
Strafe: Ein paar Hundert Mark plus der Verlust der Yamaha..

Es ist quasi nicht vergleichbar.
Es gibt quasi nichts vergleichbares.
Es ist jeder Verstoss anders. Nur allein der Polizist vor Ort kann entscheiden, ob und wie. Einer sagt, fahr weiter, 300Kg ist nix dolles.
Der andere sagt, sofort Anzeige.
Ein nächster sagt, stehen lassen, Fahrer mit passenden FS anrufen und herholen zum weiterfahren.. usw .. etc..

Wenn hier schon was geahndet wurde, kann natürlich ein Anwalt helfen. Hat der Richter am Ende kein Einsehen, gibt es eins auf die Mütze... ...und auch das kann Unterschiedlich sein.

Gruß Jörg.

Hi!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Oktober 2020 um 12:13:24 Uhr:



Zitat:

@solstice07 schrieb am 26. Oktober 2020 um 10:55:22 Uhr:


Da gibt es auch jede Menge Ermessensspielraum, was am ende dabei rumkommt, wird keiner sagen können, dass kommt dann auf Lust und Laune der Beurteiler an...

Das mit Klasse B ist eh blöd gemacht... Deine Kombination war verboten weil, durch den größeren Anhänger, du über die 3.5t gekommen bist... Hättest du aber ein Fahrzeug mit 3.5t dann dürftest du trotzdem einen 750KG Anhänger ziehen und somit 4.25t bewegen.

Nein, da gibt es überhaupt keinen Ermessenspielraum für Lust und Laune der Beurteiler. Ein Blick in die Fahrzeugpapiere und den Führerschein, eventuell ein kurzer Rechenvorgang und schon steht das Ergebnis fest.

Das mit der Klasse B ist nicht blöd gemacht, man muss die Beschränkung eben beachten. Was du Schreibst, ist irreführend. Was hätte dem TE ein Zugfahrzeug mit einer höheren zGM genutzt? Er brauchte die zGM für den Anhänger. Mit der Klasse B kann man ziehen:
  • einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • oder einen Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

Wenn der Anhänger eine zGM von max. 750 kg hat, kommt es auf die des Zugfahrzeugs gar nicht an.
Nur dann, wenn er über 750kg zGM liegt, beginnt das Rechnen. Je höher die zGM des Zugfahrzeugs ist, desto weniger zGM darf der Hänger haben, wenn er über der Grenze von 750kg zGM liegt. In der Summe dürfen dann 3500kg zGM nicht überschritten werden. Hat der Pkw z.B. eine zGM von 2400kg, darf der Hänger eine von maximal 1100kg haben. Ab einer zGM des Pkw von 2750kg hört die Rechnerei wieder auf, denn dann käme man mit einem Hänger mit mehr als 750 kg zGM immer über die Grenze von 3500kg zGM für das Gespann.

Grüße vom Ostelch

Ostelch, rein faktisch hast Du natürlich recht.

Aaaaber:

Erstens gibt es selbstverständlich einen sogar großen Ermessensspielraum bei der Bemessung der Strafe und zweitens IST dieses Thema Anhänger und Gewichte blöd gemacht. Saublöd sogar. Und nicht nur das, es ist eigentlich vollkommen lächerlich.
Da wiehert der Amtsschimmel in einer völlig realitätsfremden Weise!

In den USA zieht ein 16-Jähriger mit einem Ford F 350 Supercab LWB 4x4 (2,93 Tonnen Leergewicht) einen 11 Tonnen schweren Hänger. Zuladung für das Auto nochmal 1,5 Tonnen.
Alles in Allem also maximal knapp 15,5 Tonnen.

Und in Deutschland weinen wir herum, wenn ein Mensch mit 10 Jahren Fahrerfahrung einen leeren (!!!) 1,5 Tonnen Anhänger, der vermutlich keine 500 Kg wiegt, an einen 3,5t (zul. GGW!!!) Pickup hängt. Insgesamt wären das maximal 5 Tonnen, wenn Zugfahrzeug und Hänger jeweils legal beladen wären.
Dieses Gewicht kann man auch ganz locker mit einem alten Volvo Kombi stemmen und ist einfach Spielzeugklasse.

Das alles ist schlicht ein Witz, auch wenn es natürlich eine offizielle Regel ist, die man als Führerscheininhaber kennen und befolgen sollte.
Den Mann dafür zu mehr als 30 Eur zu verknacken, wäre vollkommen unverhältnismäßig.

Zudem wird es allerhöchste Zeit, die Führerscheinregeln auf ein realitätsnahes Fundament zu stellen.
Autos und Hänger wie zu Klasse 3-Zeiten.
60 Km/h für 50cc Mopeds.
125er ab 18 mit Auto-FS.

Dieses überängstliche EU-Affentheater könnte Scheuer mal aufgreifen, anstatt seine Maut-Spezis mit hunderten Steuermillionen zu füttern...

ZK

11 Tonnen Hänger entspricht aber Class A, das ist eine Commercial License. In welchem Bundesstaat bekommt man die mit 16? Normalerweise gibt’s die erst mit 18 bzw. 21.

Zitat:

@ZiKla schrieb am 27. Oktober 2020 um 14:06:20 Uhr:


Hi!

Ostelch, rein faktisch hast Du natürlich recht.

Aaaaber:

Erstens gibt es selbstverständlich einen sogar großen Ermessensspielraum bei der Bemessung der Strafe und zweitens IST dieses Thema Anhänger und Gewichte blöd gemacht. Saublöd sogar. Und nicht nur das, es ist eigentlich vollkommen lächerlich.
Da wiehert der Amtsschimmel in einer völlig realitätsfremden Weise!

......................

Dieses überängstliche EU-Affentheater könnte Scheuer mal aufgreifen, anstatt seine Maut-Spezis mit hunderten Steuermillionen zu füttern...

ZK

Natürlich habe ich "recht". Ich habe ja nur die Vorschriften zitiert. Dass es Ermessenspielraum bei der Strafe gibt, ergibt sich auch schon aus dem Gesetz: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (mindestens 5 maximal 360 Tagessätze). Müssen wir auch nicht weiter diskutieren. Was an der Vorschrift so "saublöd" und "völlig lächerlich" sein soll, verstehe ich immer noch nicht. Entweder hat der Hänger bus zu 750kg zGM oder er hat mehr, dann darf das Gespann nicht mehr als 3500kg zGM haben, um das Gespann mit dem B zu fahren. Das sollte man doch hinbekommen.

Ob nun die Fahrerlaubnisregeln der Weisheit letzter Schluss sind, können wir noch beliebig lange diskutieren. Nützen wird es dem TE nichts.

Grüße vom Ostelch

Nützen nichts aber ich bin da ganz auf Ziklas Seite, ich bekomme eine theoretische Strafe weil ich HÄTTE ja über 3.5T laden können, dabei waren es grade mal knappe 2.5-2.6T.

Das ist einfach nur einfacher für die Faulen Grünen, da die sonst etliche Autos und Hänger wiegen lassen müssten. Und die Kasse klingelt halt besser.

Theoretisch müsste jeder legale Waffenbesitzes eine Strafe bekommen da er ja einen Schaden gegen leben und Besitz anrichten kann...

Der Hänger hatte sogar 1 Monat abgelaufenen Tüv, hat er nicht gesehen...

Wann hat das letzte mal ein Grüner nicht nur in den Kofferraum gucken wollen ( Stichwort Verbandkasten usw) und nachAlc und Drogen gefragt?

Keine reifen nachgesehen nicht nach Licht nix.

Es ist alles nur Kohle macherrei, und das nennt sich Gesetz.

Hätte man vor einigen Jahren ein Rucksack am BHF vergessen währe er im Fundbüro gelandet, vergisst man heute einen und der Besitzer kann auswendig gemacht werden, kannst dich vor der Strafe gleich an den nächsten Baum hängen.

Das is Deutschland und sein Rechtssystem..

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:06:04 Uhr:



Es ist alles nur Kohle macherrei, und das nennt sich Gesetz.

Jetzt halt mal den Ball flach. Es steht Dir ja frei, Dich an der Kohlemacherei zu beteiligen.

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:10:33 Uhr:


Hätte man vor einigen Jahren ein Rucksack am BHF vergessen währe er im Fundbüro gelandet, vergisst man heute einen und der Besitzer kann auswendig gemacht werden, kannst dich vor der Strafe gleich an den nächsten Baum hängen.

Das is Deutschland und sein Rechtssystem..

Verlinke doch bitte mal, welche Strafe für das Vergessen eines Rucksacks droht. Oder lass die billige Polemik.

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